Warum wir bei nOlympia dabei sind …

15. März 2015

Liebe Wasserinteressierte,

einige von Euch/Ihnen werden in letzter Zeit vielleicht etwas verwundert auf unsere Website www.berliner-wassertisch.info geschaut haben. Wir haben unser Themenspektrum etwas erweitert. In letzter Zeit sind dort beispielsweise vermehrt Einträge zur Olympia-Bewerbung Berlins zu finden. Unser Engagement in diesem Punkt betrifft eben auch Fragen, die wir mit dem Wasser-Volksentscheid verfolgt haben. Unabhängig davon, wie man der Olympia-Idee grundsätzlich gegenüber steht, denken wir, dass man die Bewerbung allein aus folgenden Gründen nicht befürworten kann:

DIE BEWERBUNG UM DIE OLYMPISCHEN WETTKÄMPFE 2024
Der Berliner Senat plant die nunmehr vierte Bewerbung Berlins für Olympische Spiele. Derzeit soll uns eine Kampagne, bei der es zwar gefüllte Pfannkuchen und leere Versprechungen, aber nur wenig Informationen gibt, auf die Bewerbung einstimmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommentiert die Kampagne damit, dass die Berliner Bürger*innen für die „eigene inhaltsleere Beeinflussung“ zahlen.

Wie bekannt geworden ist, versucht der Senat sogar, die Presse zu korrumpieren (vgl. Anzeigengate). Kritische Berichterstattung in der Presse „bestraft“ er, indem er über die Firma Berlin Partner Anzeigengelder nur an Medien verteilt, die die Olympiabewerbung Berlins bejubeln. Im konkreten Fall wurde im Tagesspiegel die unausgewogene Besetzung eines sogenannten Bürgerforums für Olympia kritisiert, woraufhin eine schon fest gebuchte Werbeanzeige zurückgezogen wurde. Senatstreue Berichterstattung hingegen wird mit Anzeigengeldern belohnt.

Falls sich der DOSB am 21. März für Berlin, statt für Hamburg als Bewerberstadt entscheidet, sollen die Berliner*innen als Abschluss einer millionenschweren Desinformations-Kampagne dann auch noch ihre Zustimmung zur Bewerbung in einer vom Senat organisierten Volksabstimmung geben. Dieses „Plebiszit von oben“ (vgl. LexOlympia) soll am 13. September stattfinden. Es wird sicherlich nicht überraschen, dass die Mitglieder des Berliner Wassertischs und viele andere Bürger ein gelenktes Verfahren, bei dem die Informationen allein vom Senat und nicht von den Bürgern selbst beigesteuert werden, nicht als Volksabstimmung anerkennen.

DER OLYMPIA-TROJANER
Zudem gibt es ein weiteres Problem. Sollte Berlin den Zuschlag für die Wettkämpfe bekommen, muss die Stadt mit dem IOC einen sogenannten „Host-City-Vertrag“ abschließen. Wie damals im Wasser-Privatisierungsvertrag wird dem privaten „Partner“ im Host-City-Vertrag weitgehend die Kontrolle über das gemeinsame Vorhaben überlassen: Für die Zeit der Spiele übernimmt das IOC mit diesem Vertrag wie mit einem „Trojaner“ die Steuerung über einen großen Teil der Stadt. Es regelt die Sicherheitsmaßnahmen, es bestimmt, wer wo Getränke verkaufen darf, es bekommt Luxuswagen mit Chauffeuren und eigenen Fahrspuren im Straßenverkehr gestellt, etc.

GEHEIME VERTRÄGE
Dieser Vertrag wird jedoch erst zwei Tage nach dem Plebiszit des Senats veröffentlicht. Zum Umfragetag ist er noch geheim. Weder die Berliner Bürger noch der Senat wissen also genau, worüber diese abstimmen sollen. Dabei ist der Vertragsinhalt nicht unerheblich. In Oslo beispielsweise ist die Olympia-Bewerbung im letzten Jahr endgültig bei der Bevölkerung durchgefallen, als die Verträge bekannt wurden.

GEWINNGARANTIE FÜR DIE KONZERNE
Das IOC bestimmt alles, es erzielt mit den Olympischen Spielen hohe Profite, übernimmt aber keinerlei geschäftliches Risiko. Zugespitzt formuliert: Es geht wieder um „geheime“ Verträge mit einer Gewinngarantie für die Konzerne, während die Berliner Bürger*innen die Kosten übernehmen dürfen.

MILLIARDEN-SPIELE
Diesmal allerdings übersteigen die Summen, um die es bei der Olympia-Bewerbung geht, die der Wasser-Privatisierung um ein Vielfaches. Die Wasser-Privatisierung hat die Berliner Bürger durch den Preismissbrauch und den überteuerten Rückkauf schätzungsweise zwischen 1,5 bis 2 Milliarden Euro gekostet. Doch in dieser Größenordnung bewegten sich bei der Olympiade in London 2012 allein schon die Sicherheitsausgaben. Die Gesamtausgaben lagen in London zwischen 13,5 und 28,8 Milliarden Euro. In Sotschi lagen sie für die Winterspiele 2014 bei geschätzten 40 Milliarden Euro. Die Senatsschätzungen geben dagegen nur einen Bruchteil der realistischerweise zu erwartenden Kosten an.

BERLINER VERMÖGENS-AKTIVIERER
Auch einige der maßgeblichen Akteure der Olympia-Bewerbung sind dieselben wie bei der Wasser-Teilprivatisierung von 1999. Es war Klaus Wowereit, der die Bewerbung seitens der Stadt auf den Weg brachte. Er war 1999 Mitglied des sogenannten Vermögens-Aktivierungsausschusses, der damals die Wasser-Privatisierung und damit den später gerichtlich festgestellten Preismissbrauch der Konzerne RWE und Veolia vorbereitete. Als Berichterstatter saß sein Parteifreund Klaus Böger (SPD) ebenfalls in diesem Vermögens-Aktivierungsausschuss. Mittlerweile ist Böger Leiter des Landessportbundes (LSB) und somit ein Hauptlobbyist der Bewerbung auf der Sportfunktionärsseite. Hüben wie drüben sind also Akteure im Spiel, die sich bereits einmal kreativ darin gezeigt haben, viel Geld aus den Taschen der Bürger*innen in die Kassen von Konzernen umzuleiten.

WEITERE HINTERGRÜNDE
Wir denken, dass schon diese Punkte reichen, um die Bewerbung um die Olympischen Spiele abzulehnen. Doch es gibt noch viele weitere Gründe gegen eine Großveranstaltung, die nicht so demokratisch und völkerverbindend ist, wie ihre Profiteure sie gern darstellen. Ausführlicher erklären zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Spiegelonline im Namen des Bündnisses NOlympia, warum alle Berliner*innen, die sich für die Beendigung des Privatisierungs-Abenteuers bei den Wasserbetriebe eingesetzt haben, auch gegen die Olympia-Bewerbung sein müssten:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/olympia-debatte-warum-berlin-keine-spiele-ausrichten-sollte-a-1019281.html

Viele Grüße und einen schönen Abend wünscht
Euer Berliner Wassertisch
… und hier noch zwei unterhaltsame Clips, warum eine Bewerbung für die Olympische Spiele keine gute Idee ist:
https://youtu.be/vSnzIuynjGU
https://youtu.be/D0ep9b33SBA

Abkommen wie TTIP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt

ipg-journal.de
04.05.2015

Das Ende des handelspolitischen Multilateralismus

Containerschiff


Foto: Bettina F. | pixelio.de

Mega-Abkommen wie TTIP und TPP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt. Die Folgen sind gefährlich.

In der Handelspolitik zeichnet sich seit einigen Jahren ein dramatischer Umbruch ab: Die Welthandelsorganisation (WTO) verliert an Gewicht. Dafür haben diskriminierende Präferenzabkommen wie TTIP und TPP als sogenannte Megaregionals Hochkonjunktur. Doch ist dieser Wandel der Handelspolitik mittel- und langfristig sinnvoll? Welchen Akteuren nutzt diese Neuausrichtung der Handelspolitik? Und wem schadet sie? Obwohl die TTIP-Debatte in Deutschland durchaus lebhaft verläuft, werden die Folgen für exportierende und importierende Unternehmen nicht hinreichend diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein wesentliches Problem ist, dass viele Befürworter dieser so genannten Freihandelsabkommen die administrativen Konsequenzen unterschätzen.

zum Artikel

 

Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Logo TTIP unfairhandelbar


Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

zum Artikel

Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

Logo TTIP unfairhandelbar

 

Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
[expand title=“weiterlesen…“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“restl. Text der PM“]
Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
[/expand]
Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

zur Pressemitteilung als PDF

 

Der Kampf ums Schiedsgericht

taz.de
07.05.2015

Neue Vorschläge fürs TTIP
Der Kampf ums Schiedsgericht
von Julia Maria Amberger

Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.

Stoppt TTIP, CETA und TISA-Puppe


Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Sigmar Gabriel hat seinen vertrauten Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) nach Brüssel geschickt. An diesem Donnerstag will dort Handelskommissarin Cecilia Malmström die Außenhandelsminister der EU-Länder für ihre neuen Vorschläge zu den umstrittenen TTIP-Schiedsgerichten gewinnen. Denn nur so kann die Handelskommissarin das geplante Freihandelsabkommen mit den USA durchbringen.

zum Artikel
siehe auch: Prof. Fischer-Lescano „Irrealpolitik à la Gabriel“

 

Italien kündigt Energiecharta-Vertrag

Zeit-online
06.05.2015

FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler

Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.

Geld_und_Energie


Foto: Wassertisch

Bisher haben es nur ferne Länder gewagt. Doch mit Italien kündigt nun erstmals auch ein EU-Mitgliedsland einen Investitionsschutzvertrag. Ab 2016 wird Italien nicht mehr Mitglied der Europäischen Energiecharta sein. Diese Charta nutzt unter anderem der schwedische Konzern Vattenfall, um von Deutschland vor einem privaten Schiedsgericht Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstieges zu bekommen.

zum Artikel

 

Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

taz
06.05.2015

HANDELSABKOMMEN
Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

Demo gegen TiSA und TTIP

Foto: kritisches-netzwerk.de

Die Pläne der EU-Kommission sehen als „mittelfristiges Ziel“ ständigen Gerichtshof vor

Im Streit über das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA hat die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström neue Vorschläge zu den besonders umstrittenen Schiedsgerichten unterbreitet. Ziel der Kommission sei es, „die Schiedstribunale mehr wie traditionelle Gerichte arbeiten zu lassen“, erklärte Malmström am Dienstag.

zum Artikel

Kommentar Wassertisch: „mittelfristiges Ziel“ bedeutet, dass es zumindest im CETA Abkommen nicht mehr berücksichtigt werden wird. Außerdem sind auch „reformierte“ Schiedsgerichte schlimm genug. Es ist immer noch eine Sondergerichtsbarkeit, die nur Konzerne anrufen können. Das Genze birgt weiterhin hohe Risiken für demokratische Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten im Hinblick auf Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Zudem könnten — egal was später im TTIP steht — US-amerikanische Konzerne über ihre kanadischen Niederlassungen mithilfe von CETA ganz „unreformiert“ gegen europäische Staaten klagen.

 

Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

euractiv.de
04.05.2015

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

TTIP2Die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommens TTIP geraten immer mehr ins Stocken – ein Erfolg für die TTIP-Kritiker. Die sitzen jedoch nicht mehr nur in Deutschland, Österreich und Frankreich – es ist mittlerweile eine pan-europäische Öffentlichkeit, eine EU-weite Protestbewegung, die das Abkommen ablehnt, meint Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung.

Die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP gingen Mitte April in die neunte Runde, aber ein Ende scheint in weite Ferne gerückt. Den ursprünglich angesetzten Zeitplan, das Abkommen im Jahre 2015 zu verabschieden, halten Expertenkreise für unrealistisch. Die Stimmen der Kritiker finden hingegen allmählich in ganz Europa Gehör. Denn der Widerstand gegen TTIP ist längst kein österreichisch-deutsches Phänomen mehr, das vom Rest Europas nur ungläubig beäugt wird.

zum Artikel

 

TTIP: Welchen Einfluss wird das Abkommen auf staatliches Handeln haben?

Anhörung in der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom 16. März 2015

Das Wortprotokoll der Anhörung macht deutlich, dass TTIP große Auswirkungen auf das Handeln der EU-Mitgliedsstaaten haben würde. So antwortet der Sachverständige Prof. Krajewski auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Nina Scheer (SPD) [Seite 10 des Wortprotokolls]:

Ich denke, auf die Frage sollte man erst einmal grundsätzlich antworten und sich klar machen, warum man solche Handelsabkommen abschließt. Man schließt solche Handelsabkommen ja ab, weil man staatliches Handeln in gewissen Grenzen halten möchte. Wenn man das staatliche Handeln grundsätzlich unbegrenzt lassen möchte, dann braucht man Freihandelsabkommen nicht, dann braucht man völkerrechtliche Abkommen nicht. Die Funktion von solchen Abkommen ist ja immer, bestimmtes staatliches Handeln auszuschließen oder in bestimmten Grenzen zu halten. Ich glaube, das muss man sich erst einmal grundsätzlich klar machen. Insofern ist jedes völkerrechtliche Abkommen natürlich auch darauf gerichtet, das Handeln von Gesetzgebung und von Verwaltung zu beeinflussen, sonst wäre es sinnlos aus meiner Sicht. […]

zum vollständigen Wortprotokoll

Maude Barlow: „Merkel unterschätzt die Brisanz“ von TTIP und CETA

ZEIT ONLINE
30.04.2015

CETA und TTIP „Merkel unterschätzt die Brisanz“
Interview: Marlies Ukenbarlow

Maude Barlow ist eine der prominentesten Kritikerinnen des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Die Aktivistin warnt: Konzerne werden Staaten auf Milliarden verklagen.

Zum Artikel

 

Vgl. auch: Green Lecture: Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

 

Weltweiter Kampf um Wasser

Die Welt
29.04.2015

ausgedörrtes Terrain

Foto: Wolfgang Pfensig – pixelio.de
 


Die Wasserressourcen werden knapp. Wenn sich nichts ändert, wird der weltweite Bedarf 2050 um 55 Prozent über dem heutigen Niveau liegen. Die Landwirtschaft ist dabei der größte Wasser-Verbraucher.
Wasser scheint das Erscheinungsbild der Erde zu bestimmen. Drei Viertel ihrer Oberfläche sind von Meeren bedeckt, auch in der Atmosphäre schweben große Mengen Wasserdampf und nicht zuletzt bestehen die Lebewesen, die diesen Planeten seit fast vier Milliarden Jahren bevölkern, zum allergrößten Teil daraus. Ohne dieses simple Molekül aus zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom kommen selbst die einfachsten Mikroorganismen nicht aus, erst recht gilt das für den Menschen und seine aufwendige Infrastruktur.

zum Artikel

auch zum Thema passend

 

Green Lecture:
Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

Böll Stiftung
Green Lectures
28.04.2015
Von Lene Goldt

Die Kanadierin Maude Barlow ist Trägerin des Alternativen Nobelpreises und eine der bekanntesten Streiterinnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. In der Heinrich-Böll-Stiftung sprach sie über folgenschwere Vertragsklauseln und Möglichkeiten des gemeinsamem Widerstandes.
barlow

[…] Auch in den USA und Canada wehren sich Aktivist/innen gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Die wohl bekannteste von ihnen ist die Kanadierin Maude Barlow, Vorsitzende der größten Bürgerrechtsorganisation Kanadas – „The Council of Canadians“. Am 22. April 2015 war Barlow für die Veranstaltung „Gegen TTIP und CETA: Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik“ zu Gast in der Heinrich-Böll-Stiftung, um über den Kampf gegen TTIP und CETA zu sprechen – und über den Zugang zu Wasser. „Wer glaubt, der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Problem des globalen Südens, liegt falsch“, sagt Barlow, die sich als Mitbegründerin des Blue Planet Projekts für die Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut einsetzt, in ihrer Keynote. […]

Zum Artikel

Zum Youtube-Video