Brachte TTIP die EU dazu, die Vorsorge bei endokrinen Disruptoren preiszugeben?

The BEUC blog
14.07.2016

SAFETY TRADE
Did TTIP push the EU to scrap precaution on endocrine disruptors?
Brachte TTIP die EU dazu, die Vorsorge bei endokrinen Disruptoren preiszugeben?
von Pelle Moos

Vor einem Monat brach die EU-Kommission ein Versprechen, das sie Ihnen und allen anderen EU-Bürgern gemacht hatte. Welches Versprechen? Dass die EU das Vorsorgeprinzip nicht wegverhandeln würde, um ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu erreichen (bekannt als TTIP).

endokrinen DisruptorenWorin besteht das Vorsorgeprinzip? Es ist als Leitlinie dazu da, auf beste Art und Weise Ihre Gesundheit zu schützen. Dieses Prinzip fordert die politischen Entscheidungsträger dazu auf, schon auf frühe Hinweise zu reagieren, dass eine Chemikalie gefährlich sein könnte und nicht abzuwarten, bis diese tatsächlich Menschen oder der Umwelt schadet.
Aber zurück zum Versprechen. Im Januar versicherte Handelskommissarin Malmström den Teilnehmern einer Verbraucherkonferenz, dass die EU ihr Vorsorgeprinzip niemals aufgeben würde. Seitdem hat sie dieses Versprechen mehrfach bekräftigt.
Am 15. Juni jedoch brach die Kommission ihre Versprechen. Wie das? Indem sie endokrine Disruptoren (Kurzbezeichnung EDCs) in einer Weise definierte, die dem Vorsorgeprinzip widerspricht. [Übersetzung des Artikel-Anfangs: Wassertisch]

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier

weitere Artikel auf dieser Webseite zum Thema

und englischsprachiger Artikel von EurAktiv.com:
The EU’s confused evidence processes for identifying endocrine disruptors
(Irreführende Nachweisverfahren der EU, um endokrine Disruptoren zu identifizieren)

 

CETA – Investorenklagen gegen Wasserversorgung nicht ausgeschlossen

Spiegel Online
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Daniel Böcking

ceta_wasser

Trotz Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Investoren künftig gegen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung klagen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Zum Artikel

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
Weiterlesen

250 Tonnen Quecksilber im „Silbersee“ – Sanierung der Bohrschlammdeponie gefordert

volksstimme.de
24.09.2016

BOHRSCHLAMMDEPONIE
Bürger fordern Nägel mit Köpfen
von Cornelia Kaiser

Geht es nach der Bürgerschaft, sollte schnellstmöglich mit der Sanierung der Brüchauer Bohrschlammdeponie begonnen werden.

Protest gegen Bohrschlammdeponie

Video im MDR

Kakerbeck. Eigentlich, das betonte Herbert Halbe, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Altmarkkreis Salzwedel, am Donnerstagabend im mehr als vollen Dorfgemeinschaftshaus von Kakerbeck, hätte es schon nach der Jahrtausendwende keine Betriebserlaubnis mehr für die Bohrschlammdeponie Brüchau, auch Silbersee genannt, geben dürfen. Der Grund: die damals von der Betreiberfirma GDF Suez (heute Engie) beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dass dennoch weiter in die alte Tongrube eingelagert werden konnte, hat die Betreiberfirma dem zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAG) zu verdanken, das die Rechtslage damals anders auslegte, wie sein Präsident Kurt Schnieber am Donnerstagabend im Zuge einer Bürgerversammlung in Kakerbeck deutlich machte. Dort räumte er Fehler seiner Behörde ein, zumal es „keine klaren Angaben zur Stärke des Geschiebemergels“, der die Grube nach unten abdichte, und zur Dynamik des Grundwassers gebe. Gleichzeitig forderte er aber dazu auf, gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Denn die halte erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten bereit.

Zum vollständigen Artikel hier

zum Video-Bericht des MDR hier