Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert: Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) soll CETA ablehnen

AöW e.V.AöW zur INTA-Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des CETA-Abkommens [Dok.Nr. 2016/0205 (NLE) vom 31.10.2016]

An: Mitglieder aus Deutschland im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus den Informationen des Europäischen Parlaments haben wir entnommen, dass Sie am 5. Dezember 2016 [verschoben auf den 23./24. Januar 2017*; Anm. BWT] über die o.g. Empfehlung abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft bitten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist.

Wir appellieren an Sie, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. Weiterlesen

Slowenien verankert das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung

(Berlin, 18.11.2016) Dank des jahrelangen Kampfes von Wasseraktivisten hat SWaterRight_bg Thanks SMALLlowenien am 17. November 2016 das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung verankert. Zentrale Punkte sind hier: Wasser ist keine Ware – d.h. die Wasserversorgung darf nicht privatisiert werden. Das schließt auch PPP-Projekte ein.

In Artikel 70 a der slowenischen Verfassung wurde aufgenommen: Recht auf sauberes Trinkwasser / pravica do pitne vode

Jeder hat das Recht auf Trinkwasser.

Wasser ist eine öffentliche Ressource, die vom Staat verwaltet wird.
Die Wasserressourcen dienen in erster Linie der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser und Wasser für die Haushalte. Wasser darf nicht als Ware behandelt werden.
Die Wasserversorgung wird direkt durch Gemeinden vor Ort gemeinnützig gewährleistet.(Übersetzung: Berliner Wassertisch; vgl. Orginaltext)

Der Berliner Wassertisch gratuliert den slownischen Aktivisten zu ihrem großen Erfolg. Dieser Sieg ist ein weiterer Beleg, dass sich der mühevolle Einsatz für #right2water lohnt. Es wäre wünschenswert, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen und das Menschenrecht Wasser in ihre Verfassung aufnehmen, um es zu sichern. Denn der Kampf ums Wasser wird auf vielen Ebenen fortgesetzt. Zu denken ist an TTIP-CETA-TiSA. Auch die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie kommt irgendwann wieder auf die Tagesordnung. Die Konzerne geben nicht nach.

Zum Hintergrund:

Brane Golubović: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 17.11.2016. „The right to drinking water was written down into the Constitution today, after I have been trying to achieve this for three and a half years, from May 2013 and with Civil initiative For Slovenia and freedom one year, from November 2015. […]“

Artikel dazu:

European Public Service Union – Food & Water Europe – European Water Movement: Trade Unions and Civil Society Welcome the Introduction of the Human Right to Water into the Constitution of Slovenia. 18.11.2016.

Epoch Times: Slowenien: Trinkwasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. 18.11.2016

Guardian: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 18.11.2016.

Facebookseite der Wasseraktivisten: https://www.facebook.com/ZAsLOVEnijoinsVOboDO/

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf