Arbeitsschutz und TTIP

BR.de
21.05.2015

TTIP-Verhandlungen
Gefahr für die Sicherheit am Arbeitsplatz?
von Reinhard Weber

Buecher

USA und Europa agieren beim Arbeitsschutz völlig unterschiedlich. Asbest ist hier beispielsweise verboten, dort erlaubt. Im Zuge der TTIP-Verhandlungen soll das angepasst werden. Doch dies birgt auch Gefahren.

Die freiwillige Feuerwehr Ottobrunn rückt aus, um Leben zu retten. Oft riskieren die Männer dabei ihr Eigenes. Um so wichtiger ist die optimale Schutzausrüstung, um Verletzungen und Pannen beim Einsatz zu vermeiden. Hier könnte Gefahr drohen durch das geplante transatlantische Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und USA. Steht der europäische Arbeitsschutz auf der Kippe?

Zum Artikel

Update: Nachrichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Kampf gegen Asbest – mit Prävention und Vorsorge (Juni 2015)
(Zur pdf)

 

Was das Abkommen TTIP für die Literatur bedeutet

FAZ
26.05.2015

Georg M. Oswald im Gespräch
Was das Abkommen TTIP für die Literatur bedeutet
von Jan Wiele

Buecher

Die Buchpreisbindung schützt Verlage und Buchhandel. Warum wir fürchten müssen, dass sie beim Handelsabkommen TTIP geopfert wird: Ein Gespräch mit dem Verlagsleiter, Autor und Juristen Georg M. Oswald.

Herr Oswald, viele sehen im derzeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union verhandelten Freihandelsabkommen eine Bedrohung. Welche Auswirkungen könnte es für den deutschen Buchmarkt haben?

Ein Instrument wie die Buchpreisbindung ist dem amerikanischen Buchmarkt fremd. Es ist anzunehmen, dass die Vereinigten Staaten sie als ein Handelshemmnis betrachten, das fallen sollte.

Zum Artikel

 

EU stoppte Anti-Pestizid-Gesetz nach US-Druck bei TTIP-Verhandlungen

the guardian
22.05.2015

Pesticides
EU dropped pesticide laws due to US pressure over TTIP, documents reveal
by Arthur Neslen, Brussels

US Handelsbevollmächtigte sollen die EU dazu gedrängt haben, Maßnahmen gegen hormonaktive Chemikalien, die Krebs und Unfruchtbarkeit bei Männern auslösen können, zurückzustellen.

Schritte der EU hin zu einer Regulierung von hormonaktiven Chemikalien, die zu Krebs und zu Unfruchtbarkeit von Männern führen können, wurden aufgegeben, nachdem US Beamte über das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) Druck ausgeübt hatten, wie kürzlich veröffentlichte Dokumente zeigen.

Nach einem EU Gesetzentwurf hätten 31 Pestizide verboten werden sollen, die endokrine Disruptoren (EDCs) enthalten. Dies wurde jedoch fallengelassen aus Furcht vor einer Gegenreaktion bei den Verhandlungen, angefacht durch einen Vorstoß einer agressiven US-Lobby, wie der Zugang zu entsprechenden Dokumenten durch „Pesticide Action Network (PAN) Europe“ zeigt.

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier
zum Thema siehe auch hier

 

Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie

Der Tagesspiegel
22.05.2015

Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
von Harald Schumann

Logo der EU-Kommission

 

Der Plan kommt ganz harmlos daher. Die „Recht­setzung“ in Europa solle besser werden, erklärt Frans Timmermans, Vizechef der EU-Kommission. Darum solle es künftig „mehr Transparenz und Kontrolle“ geben, wenn die EU neue Gesetze beschließe, verspricht der Kommissar. Und dafür sollten sich auch das EU-Parla­ment und der Rat der EU-Regierungen vertraglich verpflichten, alle Gesetzesänderungen noch vor jeder Abstimmung einer „rigorosen“ Prüfung zu unterwerfen, fordert Timmermans und legt jetzt einen ent­spre­chen­den Vertragsentwurf vor.

Zum Artikel

Kommentar Wassertisch:
Was die EU-Kommission hier vorhat, würde die Möglichkeiten der nationalen Parlamente, ihre Bürger mit Regulierungen etwa im Bereich von Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, erschweren oder sogar unmöglich machen. Dies ist eine besorgniserregende Parallele zur „
Regulatorischen Kooperation„, die im TTIP-Freihandelsabkommen geplant ist. Die Demokratie wird entkernt: Die demokratische Hülle bleibt bestehen und dient zur Rechtfertigung der neoliberalen Akteure im politischen Raum.

 

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wirdKulturrat

 

Kulturrat: Wir werden Sigmar Gabriel beim Wort nehmen und erwarten jetzt Taten

 

Berlin, den 21.05.2015. Heute am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt finden in verschiedenen Städten Aktionen unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Das Kulturmagazin „Kulturzeit“ (3sat) strahlt bereits seit Montag dieser Woche in jeder Sendung einen Beitrag zum Thema TTIP und Kultur aus. Gestern Abend wurde Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich befragt.
Er versuchte in der Sendung die Bedenken aus dem Kulturbereich zu zerstreuen und machte gleich zwei Mal deutlich, dass es sich eine Zustimmung des Deutschen Bundestags und auch der Französischen Nationalversammlung zu TTIP nicht vorstellen könne, wenn die Kultur nicht ausreichend gesichert ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB sagte im Kulturzeit-Interview: Wenn wir den Eindruck haben, die Texte sind nicht gut genug, die Kultur ist nicht gut genug geschützt, dürfen wir nicht zustimmen.

[expand title=“           weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Wir werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Wort nehmen. Es reicht allerdings nicht, die fertigen, kaum mehr änderbaren Texte zu lesen, sondern bereits jetzt müssen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass sowohl die öffentlichen Kultureinrichtungen, die Institutionen der kulturellen Bildung als auch die Kulturwirtschaft einen ausreichenden Schutz erfahren und vor allem ihre Entwicklungsfähigkeit gerade auch im digitalen Raum über Jahrzehnte gesichert wird. Wir erwarten nach den Worten von Sigmar Gabriel jetzt Taten und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte, um prüfen zu können wie der Schutz des Kultur- und Medienbereiches umgesetzt wird.“

 

  • Das Interview zum Nachsehen finden Sie hier.
  • Informationen zum Aktionstag finden Sie hier.

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

Erinnerung:

Heute findet am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt der Aktionstag „Tag gegen TTIP“ des Deutschen Kulturrates statt. In vielen Städten u.a. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Fürstenfeldbruck, Gießen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Mühldorf, Nürnberg, Saarbrücken, Wien und Wuppertal finden Aktionen, Diskussionen und Demonstrationen statt.

Tag gegen TTIP

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union.

  • Vor dem Brandenburger Tor in Berlin werden Musiker und Sänger aus zehn Nationen zwischen 15.00 und 18.30 ihre Stimmen gegen TTIP erheben. Hier kann auch die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA durch eine Unterschrift unterstützt werden. Als Redner hat sich u.a. der Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, angesagt. Alle sind eingeladen am Brandenburger Tor mit dabei zu sein.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bundesweit zum „Tag gegen TTIP“ die Aktion „Buchhandel statt Freihandel“ gestartet.
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Podiumsdiskussionen kann man u.a. in Berlin, Bonn und Hildesheim besuchen.
  • Zum Aktionstag erscheint außerdem ein umfangreiches Handbuch (274 Seiten) zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien. 34 Autorinnen und Autoren beleuchten TTIP, CETA & Co. und ihre Wirkungen auf den Kulturbereich.
  • Auf der Aktionshomepage „Tag gegen TTIP“ erhält man tagesaktuell wichtige Informationen zu TTIP, CETA & Co.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Menschen wollen endlich wissen, ob TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, denn wirklich sinnvoll ist und welche Auswirkungen auf ihr Leben zu erwarten sind. Gerade der Kulturbereich ist sensibilisiert. Beim heutigen Aktionstag wird bundesweit informiert, diskutiert und protestiert. TTIP-Kritiker wie TTIP-Befürworter kommen zu Wort. TTIP schadet der kulturellen Vielfalt in Europa nachhaltig. Noch ist Zeit diesen Irrweg zu verlassen und vernünftige internationale Handelsvereinbarungen zu treffen, die die kulturelle Vielfalt nicht bedrohen und die den Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Es geht also um viel, am heutigen Aktionstag und danach.“

Artikel hier
[/expand]

Ärzte/Apotheker: TTIP gefährdet Patienten

19.05.2015 – Gemeinsame Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der Heilberufe
Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
 
Logo idw 

Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.

Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.

Patienteninteressen vor Kapitalinteressen
Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen.

Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein. Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner stehen.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesund­heitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungs­verpflichtungen zu schützen. Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen.

Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden
Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden.

Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industrie­getragene Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandels­abkommen insgesamt ausgehebelt.

Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP beibehalten werden.

Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher, dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken
TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arzneimittel austauschen soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen.

Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in Zukunft so bleiben.

Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen
Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden. „Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben.

Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar
Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht.

Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.
[/expand]
Gemeinsame Erklärung

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (BÄK)
Dr. med. Andreas Gassen (KBV)
Dr. med. dent. Peter Engel (BZÄK)
Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (KZBV)
Friedemann Schmidt (ABDA)