Kostenfalle Kanalisation

NDR – 45 Min – Sendung vom 11.08.2014 22.00 Uhr

 
NDR Doku über Abwasser-Entsorgung
Ein Film von Judith König und Sonja Brier

Die Abwasserpreise steigen ständig. Auch deswegen, weil in Norddeutschland Leitungen und Rohre veraltet sind und überdimensionierte Klärwerke abbezahlt werden müssen. Büßen die Verbraucher für die Fehler im System?

Abwasser trennen wie Müll?

Die NDR Dokumentation der Autorinnen Sonja Brier und Judith König zeigt, wie marode unsere Abwassersysteme inzwischen sind und warum Experten für ein Umdenken in Sachen Abwasser plädieren. In der Fachwelt wächst die Diskussion über die Frage, wie lange es sich die Kommunen noch leisten sollten, Fäkalien mit Trinkwasser wegzuspülen.

Die Reise durch die Siele und Kanäle zeigt überraschende Dinge. So gibt es neuartige WCs, die zwar mit Wasser spülen, aber dennoch kein Abwasser produzieren. Krankenhäuser koppeln ihr Abwassersystem vom restlichen Netz ab, um das Trinkwasser nicht durch ausgeschiedene Medikamente zu gefährden. Und es gibt Dörfer, die sich unabhängig von ihren Abwasserzweckverbänden machen wollen.

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UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft

Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
15.08.2014

UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft. Hendricks: Großer Schritt für internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz

Das Bundesumweltministerium begrüßt das Inkrafttreten der UN-Gewässer-Konvention zur verbesserten Zusammenarbeit von Flussanrainern. „Damit gilt erstmals weltweit ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit an internationalen Gewässern. Dies kann auch zur Vermeidung und friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte um die knappe Ressource Süßwasser beitragen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Das Übereinkommen tritt am kommenden Sonntag (17. August) in Kraft.

„Angesichts der begrenzten Süßwasserressourcen unserer Erde ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei ihrer Nutzung dringend geboten“, sagte Hendricks. Das neue Abkommen sei „ein großer Schritt vorwärts“ in diese Richtung. „Wir haben jetzt global verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit an internationalen Wasserläufen. Jetzt kommt es darauf an, das Übereinkommen mit Leben zu füllen und dafür zu werben, dass in den nächsten Jahren weitere Staaten beitreten.“

Mit der sogenannten „UN Watercourses Convention“ (UN-Gewässer-Konvention) werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.

Deutschland kooperiert bereits seit vielen Jahren mit den Nachbarstaaten im Einzugsgebiet seiner großen Flüsse. Die Flussgebietsübereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Elbe und Oder gehen allerdings weit über die UN-Gewässerkonvention hinaus. Im Rahmen des neuen UN-Übereinkommens möchte die Bundesregierung ihre guten Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Gewässerschutz einbringen.

Das bereits 1992 unterzeichnete Übereinkommen der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird sich in Kürze ebenfalls für eine weltweite Anwendung öffnen. Die Bundesregierung sieht die beiden Übereinkommen als sich sinnvoll ergänzende Instrumente und wird darauf hinwirken, die potentiellen Synergien zwischen den beiden Übereinkommen zu nutzen.
Zur Pressemitteilung

TTIP: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand

Süddeutsche Zeitung
17.08.2014

Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich

Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.

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Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Foto: Uwe Hiksch

Schluss mit der Verarmung – Podiumsgespräch auf dem Friedensfestival Berlin

Am 15.08.2014 fand zum Thema der strukturellen Verarmung auf dem Friedensfestival ein Podiumsgespräch mit Prof. Riccardo Petrella statt, an dem auch Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch teilnahm. Professor Petrella stellte die Initiative „Banning Poverty“ – „Schluss mit der Verarmung“* vor, die zum Ziel hat, im Jahr 2018 eine Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu erreichen, in der die Gesetzeswidrigkeit der Ursachen der strukturellen Verarmungsprozesse auf der Welt festgestellt und gebrandmarkt werden sollen. Wolfgang Rebel berichtete in diesem Zusammenhang über die anstehenden Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA, mit denen nicht nur die Demokratie ausgehebelt wird, sondern zudem der strukturellen Verarmung weiter Vorschub geleistet wird.** Rebel erläuterte, warum eine Initiative wie der Berliner Wassertisch den Kampf gegen diese Freihandelsabkommen sowohl aus lokalen als auch aus globalen Gründen für zentral hält und bewarb die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA, die im September mit ihrer Unterschriftenaktion starten wird.

  

*Die Initiative „Banning Poverty“ hat ihren Ausgangspunkt in Italien. Aktivitäten gibt es außerdem in Belgien, Quebec, Argentinien, den Philippinen, in Malaysia. Gesucht werden Menschen, die sich auch in Deutschland dafür engagieren.

Die Ziele der Initiative in deutscher Sprache als PDF
Das Plakat: „Schluss mit der Verarmung“ als PDF

** Vgl. Brot für die Welt: TTIP verschärft globale Hunger-Krise und zuletzt: Karin Janker: TTIP. Verlieren werden die Ärmsten. In: Süddeutsche Zeitung, 15.08.2014.

Privatisierung von Gefängnissen – ein Modell des 20. Jahrhunderts?

Dirk Behrendt, Rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
12.08.2014

Privatisierung von Gefängnissen – ein Modell des 20. Jahrhunderts?

[…] Berlin sollte auf dieses Experiment verzichten.

Privatisierung von Gefängnissen – ein Modell des 20. Jahrhunderts?Zum Blogeintrag

Zum Hauptstadtmagazin (pdf)

Verlieren werden die Ärmsten

Süddeutsche.de
15.08.2014

Folgen von TTIP für Entwicklungsländer
Verlieren werden die Ärmsten
von Karin Janker

EU und USA versprechen sich viel vom Freihandelsabkommen TTIP – auf Kosten des Rests der Welt. Die Ökonomin Clara Brandi erklärt, warum TTIP Entwicklungsländer unter Druck setzt und welche Auswirkungen das Abkommen auf Fischer in Mosambik hat.

Süddeutsche.de: Durch das Freihandelsabkommen TTIP würden 800   Millionen der reichsten Konsumenten der Welt einer gemeinsamen Freihandelszone angehören – und womöglich noch reicher werden. Wer sind die Verlierer in diesem Szenario?

Clara Brandi: EU und USA gewinnen auf Kosten der anderen – vor allem der Entwicklungs- und Schwellenländer. Einer Studie des Ifo-Instituts zufolge gehören Mexiko, Niger und Algerien zu den größten Verlierern durch TTIP. Mexiko würde nach dieser Prognose 7,2 Prozent des realen Pro-Kopf-Einkommens einbüßen. Gerade in politisch instabilen Staaten birgt ein solcher Einbruch große Risiken.

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Maude Barlow: US-Firmen können TTIP-Pause durch CETA umgehen

PRESSEMITTEILUNG
des „Alternativen Nobelpreises“
Berlin, 14. August 2014

Maude Barlow: US-Firmen können TTIP-Pause durch CETA umgehen

Nach der Veröffentlichung (http://goo.gl/N3q1Dy) des bislang im Geheimen verhandelten Vertragstexts des Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, genannt CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), fordert Maude Barlow, kanadische Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“ und Vorsitzende des Council of Canadians, dass Europa handeln und das Abkommen wegen seiner verheerenden Auswirkungen stoppen muss:

„Während des gesamten Verfahrens blieben dieses Abkommen und seine Auswirkungen den Gesetzgebern und der Öffentlichkeit verschlossen, abgeschirmt von jeglichem demokratischen Prozess – bis jetzt. Ich denke auch die Menschen in Europa haben die Nase voll von der Heimlichtuerei und davon, Geiseln in den Händen von Unternehmen zu sein.“

Barlow warnt davor, das CETA für Europa ähnliche Konsequenzen wie das Mitte der 90er Jahre geschlossene Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA für Kanada haben würde: „Weil Europäern ihre öffentliche Versorgung, Konsumentenrechte, sichere Nahrungsmittel und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist, sollten sie einen langen, harten und kritischen Blick auf CETA werfen. Für Kanada waren die Auswirkungen von NAFTA dramatisch.“

„Die größte Gefahr geht von Investor-Staat-Schiedsstellen aus. Kanada lebt seit 20 Jahren mit einer ähnlichen Bestimmung und kann die zutiefst undemokratische Natur dieses Privilegs für Unternehmen bezeugen. Kanadas Süßwasser-Vorräte sind direkt betroffen.“ So wurden einer amerikanischen Firma, S.D Myers, nachdem Kanada den Handel mit PCBs verboten hatte, mehr als acht Millionen Dollar von der Kanadischen Regierung für Gewinneinbrüche zugestanden. Eine andere Firme, Lone Pine Resources, klagt auf 250 Millionen Dollar, weil die Provinz von Quebec ein teilweises Verbot von Fracking erlassen hat.

CETA umgeht TTIP-Pause
Maude Barlow warnt außerdem davor, dass amerikanische Firmen zum Teil nicht einmal mehr auf TTIP warten müssten beziehungsweise nicht auf darin enthaltene ähnliche Investor-state dispute settlement–Regelungen (ISDS) angewiesen wären: „Sobald die Europäer CETA unterzeichnet haben, werden US-Firmen ihre Forderungen über kanadische Tochterfirmen in Europa geltend machen können.“

„In einer Welt zunehmender Ungerechtigkeiten, wegfallender öffentlicher Dienstleistungen und des Abbaus natürlicher Ressourcen stehen TTIP und CETA für ein falsches Entwicklungsmodell. Diese Abkommen haben fast nichts mit der Beseitigung unvernünftiger Handelshemmnisse zu tun, sondern damit das, was an demokratischer Regierungsführung noch übrig ist, zu beseitigen.“

Über Maude Barlow
http://www.rightlivelihood.org/maude-barlow.html

Über den Right Livelihood Award
Der Right Livelihood Award wurde im Jahr 1980 gegründet, um diejenigen zu ehren und zu unterstützen die „praktische und beispielhafte Antworten auf die dringendsten Herausforderungen unserer Zeit liefern“. Weithin als der „Alternative Nobelpreis“ bekannt verbindet er 153 Preisträger in 64 Ländern. Die jährliche Preisverleihung findet im Dezember im schwedischen Parlament mit Unterstützung von Parlamentariern aller etablierten Parteien statt. Der Preis wird von privaten Spendern finanziert.
Weitere Informationen über den Preis und den Auswahlprozess finden Sie auf der Website der Right Livelihood Award Stiftung.

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Mehr Macht für Konzerne

taz.de
14.08.2014

„Tagesschau“ leakt Ceta-Vertrag
Mehr Macht für Konzerne
von Ulrike Herrmann

Ein gut gehütetes Geheimnis ist keines mehr: Die „Tagesschau“ hat den kompletten Vertragstext über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada (Ceta), der ihr aus internen Quellen zugespielt wurde, ins Internet gestellt (pdf). 521 Seiten ist er lang – und er bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Denn kanadische Investoren erhalten das Recht, vor internationalen Schiedsgerichten gegen einen EU-Staat zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf Profit geschmälert sehen.

Diese Formulierung ist breit interpretierbar. Ob Umweltschutz, Verbraucherschutz, Sozialpolitik oder Mindestlohn: Stets könnte ein Konzern behaupten, dass diese Schutzgesetze die Renditen senken – und eine Klage einreichen.

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CETA bedroht die Demokratie

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Tagesschau.de
13.08.2014 19:30

Freihandelsabkommen mit Kanada. Auf dem Weg in die Paralleljustiz
Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio

Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen.

Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio
Zum Beitrag

Der Vertrag als pdf

CETA Vertrag

 

 

 

 

 

 

 

 


Ein erster Kommentar von Public Citizen’s Global Trade Watch zum Leak:

The leaked CETA text’s investor-state provisions are expectedly bad. 

 

Beyond the obvious fact that CETA includes ISDS, most specific CETA investor-state terms are nearly identical to the unacceptable provisions in the draft CETA text that the Commission provided as reference for the ISDS consultation process.  The criticisms of that draft text can thus largely serve as an indictment of the leaked CETA text’s ISDS terms.  As an example, see the thorough critique by the Trans Atlantic Consumer Dialogue: http://tacd.org/wp-content/uploads/2014/07/TACD-Response-to-EU-Consultation-on-ISDS-FINAL-2.pdf.
The leaked CETA text includes:

· Investor-state dispute settlement, with weak tweaks around the margins. As many of the 150,000 comments submitted in response to the ISDS consultation made clear, ISDS cannot be “fixed” and must be ditched. CETA includes an expansion of ISDS, with marginal tweaks that would not address the core problems associated with empowering foreign firms to circumvent domestic courts and challenge public interest policies before extrajudicial tribunals. And even those tweaks are weak. For example, some have argued that creating an appeals mechanism would, while not solving the problems of ISDS, be an iterative improvement in reining in the unchecked discretion of tribunals. But rather than create an appeals mechanism, or even require the future creation of such a mechanism, the CETA text merely tasks a Committee with creating a “forum” for the EU and Canada to “consult” on “whether, and if so, under what conditions, an appellate mechanism could be created.”

· An expansive definition of “fair and equitable treatment.” This is the widely used and abused investor “right” that has served as the basis for many of the foreign investor “wins” against public interest policies, thanks to tribunals’ inventive interpretations of States’ obligations under the vague terms. The CETA definition of “fair and equitable treatment” would explicitly empower tribunals to use one of their more expansive interpretations, by stating that tribunalists may consider whether a challenged domestic policy frustrated the investor’s “legitimate expectation” when deciding whether to order taxpayer compensation.

· Rules on expropriation that exceed domestic law in many countries. Under the CETA provisions, States could be obliged to compensate foreign investors for regulatory actions that would not be subject to compensation for expropriation claims under domestic law. While the annex clarifying the meaning of expropriation may help deter the most far-fetched claims against domestic policies or actions, it still would allow for a broad definition of indirect expropriation that invites tribunal decisions against regulatory policies on the mere basis that they adversely affected the value of an investment.

· A broad definition of investment that would extend the deal’s substantive investor protections to activities and instruments that would not be provided the same protections in domestic law. The CETA definition of an investment includes vague concepts such as “assumption of risk” and “expectation of gain or profit,” which would grant tribunals wide discretion in determining whether an actionable investment exists, and thus, whether an investor-state challenge to domestic policies could proceed.

· A ban on capital controls and financial transaction taxes. A CETA provision requiring unrestricted transfers would act as a ban on capital controls, which the International Monetary Fund and many mainstream economists have endorsed as legitimate policy tools for mitigating or preventing financial crises. The CETA language also conflicts with financial transaction taxes, which 11 EU member nations are slated to implement. While the CETA exceptions chapter offers some narrow limitations on this anachronistic ban on capital controls, though they would not provide a sufficient safeguard, and they would do nothing to protect a State’s prerogative to enact financial transaction taxes.

Again, none of this is particularly surprising for those who have followed the CETA negotiations or who saw the draft CETA text as part of the consultation process. But lack of surprise makes it no less deserving of outcry.

Ben Beachy, Research Director
Public Citizen’s Global Trade Watch
215 Pennsylvania Ave., SE
Washington, DC 20003, USA
Phone: 202-454-5127
Blog: www.EyesOnTrade.org
Twitter: @pcgtw

Unbekannte Kläger, geheime Dokumente

Süddeutsche.de
12.08.2014

TTIP-Faktencheck: Investorenschutz
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
von Jannis Brühl

Der Investorenschutz wurde geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten weniger politisch zu machen. Unternehmen sollten Staaten nicht vor nationalen Gerichten verklagen müssen, die den verklagten Regierungen nahestehen. Ironischerweise steht ISDS jetzt selbst im Zentrum eines politischen Streits.

Einige wichtige Fakten:
Geraten Staaten unter Druck?
Gegner sprechen vom „regulatory chill“ durch Investorenschutz – einer „Abkühlung“ der Politik: Staaten verzichten demnach auf wichtige Gesetze, weil sie Klagen fürchten. Ob das stimmt, ist unklar. Es gebe keine Statistiken, nur „anekdotische Beweise“, sagt Juraprofessor Christian Tietje von der Uni Halle, der ISDS untersucht hat (PDF der Studie hier).

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Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen

taz.de
11.08.2014

UNIVERSITÄT
Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen
von Sebastian Heiser

Nachdem einer seiner Professoren nebenbei für die Atomlobby gearbeitet hatte, kündigte HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz Sanktionen und Stichproben an. Die tatsächlichen Konsequenzen sind überschaubar

An der Humboldt-Universität können Professoren weiter nach Lust und Laune nebenbei Geld verdienen. Die Möglichkeit, bezahlte Gutachtertätigkeiten für die Wirtschaft zu untersagen, hat die Universität als Dienstherrin in den vergangenen Jahren in keinem einzigen Fall genutzt. Es wurde auch keine einzige Sanktion gegen einen Professor verhängt, weil der einen Nebenjob später als vorgeschrieben oder überhaupt nicht gemeldet hatte, teilte die Universität auf taz-Anfrage mit.

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Anmerkung Wassertisch: Der im Artikel genannte HU-Professor Schwalbach erstellte nicht nur mit der Studie „Gesellschaftsrendite der Kernenergienutzung in Deutschland“ ein Gefälligkeitsgutachten für die Atomindustrie. Unmittelbar nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 kam die Industrie und Handelskammer Berlin (IHK) schon am 28. März 2011 mit einem Kurzgutachten heraus, unter dem ebenfalls der Name Schwalbach stand.

Dieses Gutachten hatte den Titel „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“. Es kam zum erwartbaren Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung für den Bürger nicht lohnen würde.
Zur Kritik dieses Gutachtens richtete der Berliner Wassertisch ein Wiki ein („SCHWALBIswag„), das auf fast jeder Seite sachliche Fehler und den Charakter eines Gefälligkeitsgutachtens belegt.

An einer Diskussionsveranstaltung des Wassertischs mit dem Titel „Gekaufte Gutachten“ ca. ein Jahr später, auf der nicht nur dieses Gefälligkeitsgutachten, sondern auch der mangelhafte Zugang der Zivilgesellschaft zur Ressource Wissen thematisiert wurde, mochte HU-Präsident Olbertz übrigens nicht teilnehmen.

Hier noch: „Einige kritische Anmerkungen zum IHK/Schwalbach Gutachten“