Dt. Übersetzung „Erklärung von Namur“

– inoffizielle Übersetzung der englischen Fassung durch den localhost/wassertisch/ –

namur

Die heftigen Debatten, die in Europa durch die Unterzeichnung des CETA (umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) entstanden sind, haben gezeigt, dass die Art und Weise, wie in der EU internationale Wirtschafts- und Handelsabkommen verhandelt werden, aber auch deren Inhalt, von einem großen Teil der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt wird.
Die Vorschläge in dieser Deklaration zielen darauf ab, die legitimen Anliegen einer wachsenden Zahl von europäischen Bürgern zu erfüllen. Angespornt durch die Werte der Solidarität, der Demokratie und des Fortschritts, welche die Europäische Union ausmachen, müssen diese Vorschläge, wenn es nach den Unterzeichnern geht, zum Standard bei allen Verhandlungen von Handels- und Wirtschaftsabkommen werden, in denen die EU und ihre Mitgliedstaaten als Akteure wirken. Diese Vorschläge werden weiterentwickelt, sobald sich die Diskussionen darüber entfalten.
Dies bedeutet, dass die EU heute nicht in der Lage ist, ein ausgewogenes Abkommen mit den Vereinigten Staaten auszuhandeln angesichts der Asymmetrie zwischen den Partnern insbesondere im Hinblick auf den Grad des Ausbaus ihrer jeweiligen heimischen Märkte und der ungelösten extraterritorialen Fragen des US-Rechts.
Das bedeutet auch, dass die EU zusammen mit ihren Partnern, die bereits an Verhandlungen teilnehmen, in gutem Glauben versuchen muss, Wege zu finden, um in den bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen, wenn nicht sogar in den bereits unterzeichneten Abkommen, im Sinne dieser Deklaration Erfolge zu erzielen.

1. Respekt für demokratische Verfahrensweisen

Um sicherzustellen, dass europäische Wirtschafts- und Handelsabkommens-Verhandlungen den legitimen Forderungen der Zivilgesellschaft nach Transparenz und demokratischen parlamentarischen Kontrollverfahren entsprechen, gilt:

  • Die öffentlichen Analysen und die Auseinandersetzungen über die potenziellen Auswirkungen eines neuen Wirtschafts- und Handelsabkommens sollten vor der Festlegung des Verhandlungsmandats durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass das Abkommen zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen wird;
  • Die Verhandlungsmandate für gemischte Vereinbarungen sollten Gegenstand einer vorherigen parlamentarischen Debatte in den nationalen und europäischen Gremien sein (sowie in den regionalen Parlamenten mit gleichwertigen Befugnissen) und dabei möglichst viele Vertreter der Zivilgesellschaft mit einbeziehen;
  • Die Zwischenergebnisse der Verhandlungen sollten zu gegebener Zeit veröffentlicht und zugänglich sein, damit die Zivilgesellschaft umfassend informiert ist und eine parlamentarische Debatte vor Abschluss der Verhandlungen stattfinden kann;
  • Die „vorläufige Anwendung“ von Abkommen sollte nicht begünstigt werden, so dass die Parlamente ihre Vollmachten im Zustimmungsverfahren von gemischten Vereinbarungen behalten;

2. Einhaltung der sozioökonomischen, gesundheitlichen und umweltrechtlichen Vorschriften

Um sicherzustellen, dass die sogenannten Wirtschafts- und Handelsabkommen der „neuen Generation“ nicht die Gesetze, die das sozioökonomische, sanitäre und umweltpolitische Modell der EU und ihrer Mitgliedstaaten schützen, in irgendeiner Weise schwächen, und um sicherzustellen, dass sie zur nachhaltigen Entwicklung und zur Reduzierung von Armut und Ungleichheit und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen, gilt:

  • Die Ratifizierung der wichtigsten Instrumente zur Verteidigung der Menschenrechte, die grundlegenden ILO-Arbeitsnormen, die Empfehlungen des BEPS-Projekts (Grunderosion und Gewinnverlagerung) und das Pariser Klimaabkommen sind für die Parteien verbindlich;
  • Quantitative steuerliche und klimatische Anforderungen wie Mindeststeuersätze und nachprüfbare Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen sollten in diese Verträge einbezogen werden;
  • Öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie sie in den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien festgelegt sind, sollten vom Geltungsbereich dieser Verträge ausgeschlossen werden;
  • Die „Negativlisten“-Methode für die Festlegung des Umfangs der für die Liberalisierung zu öffnenden Wirtschaftsaktivitäten sollte generell ausgeschlossen werden und die Verträge sollten systematisch Klauseln enthalten, die es den Vertragsparteien ermöglichen, das öffentliche Eigentum an einem Sektor wiederherzustellen, ohne dabei andere Bedingungen befolgen zu müssen als die, die den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen;
  • Es sollten Stillhalteklauseln aufgenommen werden, um zu verhindern, dass die Vertragsparteien ihre sozialen, gesundheitlichen und umweltbezogenen Normen zur Förderung der Exporte und zur Anziehung von Investitionen verringern. Diese Klauseln sind mit Sanktionsmechanismen abzustimmen, und die Einhaltung der Verpflichtungen der Vertragsparteien kann auf keinen Fall einen Anspruch auf Entschädigung durch Investoren oder andere private Wirtschaftsbeteiligte begründen;
  • Es sollten faire und effektive Kooperationsmechanismen einbezogen werden, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung multinationaler Unternehmen und Offshore-Gesellschaften;
  • Es sollten unabhängige und regelmäßige sozioökonomische, gesundheits- und umweltbezogene Bewertungsmechanismen dieser Verträge eingerichtet werden. Die Verträge sollten ihre Aussetzung (im Falle einer vorläufigen Anwendung) und ihre regelmäßige Überprüfung ermöglichen, um sicherzustellen, dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und der Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen;

3. Gewährleistung der öffentlichen Interessen in Streitbeilegungsmechanismen

Um sicherzustellen, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten oder anderen Vertragsparteien den höchsten gerichtlichen Schutz für die öffentlichen Interessen darstellt, gilt:

  • Der Rückgriff auf nationale und europäische zuständige Gerichte sollte an die erste Stelle rücken. Internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten nur insoweit eingeführt werden, als sie bestimmte Vorteile (im Hinblick auf die einheitliche Anwendung der Verträge, die Geschwindigkeit und die Qualifikation der Richter) haben, Transparenzgarantien beinhalten sowie einen Rechtsmittelmechanismus zur Gewährleistung einheitlicher Beschlüsse haben;
  • Die höchsten Standards für internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten insbesondere in Bezug auf die Bedingungen für die Ernennung von Richtern, ihre Entlohnung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit während und nach der Ausübung ihres Mandats angewandt werden;
  • Die Richter sollten in vollem Umfang qualifiziert sein, um die Wirtschafts- und Handelsabkommen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts einschließlich der Menschen-, Arbeits- und Umweltgesetze auszulegen und anzuwenden;
  • Gleichberechtigter Zugang zu internationalen Streitbeilegungs-Mechanismen, auch durch Maßnahmen für KMU und Einzelpersonen, um die finanziellen Auswirkungen dieser Mechanismen zu verringern;

Diese Grundsätze sollten es der Europäischen Union ermöglichen, zu zeigen, dass Handel nicht privaten Interessen zum Nachteil des öffentlichen Interesses dienen muss, sondern dass er dazu beiträgt, die Menschen zusammenzubringen, um den Kampf gegen den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung insbesondere in den am stärksten benachteiligten Regionen zu fördern.

ErstunterzeichnerInnen:

Philippe Aghion, Collège de France
László Andor, Corvinus University of Budapest
Stefano Bartolini, European University Institute, Florence
Francois Bourguignon, EHESS/Paris School of Economics
Ha-Joon Chang, Cambridge University
Olivier Costa, CNRS/Sciences Po Bordeaux
Carlos Closa Montero, Instituto de Políticas y Bienes Públicos, Madrid
Paul Craig, University of Oxford
Marise Cremona, European University Institute, Florence
Jean-Miche De Waele, Université Libre de Bruxelles
Sebastian Dullien, University of Applied Sciences HTW Berlin
Jean-Marc Ferry, Université de Nantes
Jean-Paul Fitoussi, Sciences-po, Paris et LUISS, Rome
Ilene Grabel, University of Denver
Ulrike Guérot, European School of Governance, Berlin
Virginie Guiraudon, CNRS/Sciences-Po Paris
Joseph Jupille, University of Colorado Boulder
Nicolas Levrat, Université de Genève
Paul Magnette, Université Libre de Bruxelles
Raffaele Marchetti, LUISS, Rome
Philippe Maystadt, ARES – Académie de recherche et d’enseignement supérieur
Frédéric Mérand, Université de Montréal
Leonardo Morlino, LUISS, Rome
Henning Meyer, London School of Economics and Political Science
Kalypso Nicolaïdis, Oxford University
Claus Offe, Hertie School of Governance, Berlin
Heikki Patomäki, University of Helsinki
Thomas Piketty, EHESS/ Paris School of Economics
Jean-Philippe Platteau, Université de Namur
Teresa Ribera, Institut du Développement durable et des relations internationales, Paris
Dani Rodrik, Harvard Kennedy School
Georges Ross, Université de Montreal
Vivien Schmidt, Boston University
Andy Smith, Sciences-Po Bordeaux
Philippe Van Parijs, Univeristé Catholique de Louvain
Jean-Pascal van Ypersele, Univeristé Catholique de Louvain
John Weeks, University of London
Anne Weyembergh, Université Libre de Bruxelles

Unterzeichnen können WissenschaftlerInnen hier: http://www.declarationdenamur.eu/

Quellen:

englisch:

Namur declaration (pdf)
List of first signatories (pdf)

französisch:

La Déclaration de Namur (pdf)
Première liste des signataires (pdf)

deutsch (inoffizielle übersetzung durch Berliner Wassertisch):

Die Erklärung von Namur (pdf), (Blogbeitrag)

„Erklärung von Namur“ – Wie sollten EU-Handelsabkommen in Zukunft aussehen?

namur
(Berlin, 5.12.2016) Der Kampf um die Investitionsschutzabkommen CETA und TTIP hat gezeigt, dass eine Abkehr vom Neoliberalismus dringend nötig ist und dass Handelsverträge, die dem nicht Rechnung tragen, nur noch gegen den Willen der Menschen diesseits und jenseits des Atlantiks durchgesetzt werden können. Heute hat der Ministerpräsident der Wallonie Paul Magnette (>Merci Wallonie<) auf einer Pressekonferenz die „Erklärung von Namur“ vorgestellt, in der es um die Frage geht, wie Handelsabkommen der EU in Zukunft aussehen könnten. Weiterlesen

Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

weiter zur vollständigen Pressemitteilung in katalanischer Sprache hier
weiter zur vollständigen Pressemitteilung in englischer Sprache hier

 

Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“

abl1
Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“. Am 1. Dezember 2016 veröffentlichten die Studienherausgeber Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirschaft (AbL), Compassion in world farming, Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und PowerShift die neue transatlantische Studie.

Die 106 Seiten starke Studie untersucht die unterschiedlichen Produktionssysteme in den USA und in Europa, die durch den vermehrten Handel und die neue Generation von Handelsabkommen immer schonungsloser gegeneinander ausgespielt werden. Die Kurzfassung gibt einen Überblick auf 8 Seiten. Autoren der Studie sind Sharon Treat und Shefali Sharma, beide IATP.

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Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de