Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Global: Kampf um Wasser – mitten in Deutschland (Berlin)

Global
17. Januar 2021

Kampf um Wasser – mitten in Deutschland

„Die Gigafactory von Tesla […] wird den Verbrauch von Wasser sprunghaft weiter in die Höhe treiben. Laut Unterlagen plant der Elektroautobauer mit einem Bedarf von Brandenburg und Berlin droht daher künftig ein Kampf um Wasser.“
Zum Artikel

Vgl. dazu auch:

rbb | 09.12.2020 | Franziska Hoppen
Grünheide (Oder-Spree) Tesla-Fabrik: Fernwasserleitung nach Eisenhüttenstadt kommt nicht

„Während sich die Verbände bisher aus eigenen Wasserreserven versorgen konnten, sei mit der Tesla-Ansiedlung, die plötzlich den Bedarf einer weiteren Kleinstadt einfordert, überregional Unterstützung nötig. Tesla wirke in der Region wie ein Katalysator, so WSE-Verbandsvorsteher André Bähler: ,Auch ohne Tesla fahren wir zu Spitzenzeiten derzeit schon über dem Limit.‘ Tesla beschleunige lediglich einen Prozess, den die Region in den kommenden Jahren – durch weiteren Zuzug und Dürre – ohnehin zu spüren bekommen hätte.“

Zum Artikel

Verfassungsblog
20. Januar 2021

Wenig Raum für Debatte. Grünheide, Tesla und die Bürger
Von Birgit Peters
Zum Beitrag

Klimareporter über die Folgen des Lausitzer Tagebaus. Wer bezahlt die Braunkohlesanierung?

Klimareporter
17. Januar 2021

Wenn Freunde der Leag Gutachten schreiben
Gastbeitrag von René Schuster

Aus Lausitzer Tagebaulöchern sollen Seen werden – das Wasser dafür vielleicht sogar aus der Elbe zu holen wird enorm teuer. Wer soll das bezahlen, der Tagebaubetreiber Leag oder die öffentliche Hand? Um das zu klären, beauftragte die Staatsbehörde Umweltbundesamt ausgerechnet eine Leag-Tochterfirma mit dem Gutachten.

Zum Gastbeitrag

SPON: US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?

SPIEGEL
17. Januar 2021

US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?
Von Susanne Götze

„Der größte Teil des US-Gases wird aus tiefen Gesteinsschichten mit einem Frackingverfahren gefördert. Dieses sogenannte Schiefergas befindet sich in tiefen Tonschichten und wird mit der Frackingtechnologie gefördert, bei der unter hohem Druck Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst werden. Das hat zu erheblichen Umweltschäden geführt, beispielsweise haben Chemikalien Wasser vergiftet.“

Zum Artikel

Pressemitteilung Deutschen Umwelthilfe: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig


14. Januar 2021

Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig

• Gigantische Anlage zum Import von Fracking-Gas würde rund 21 Millionen Tonnen CO2 im Jahr verursachen

• Prüfung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt fehlt trotz gesetzlicher Vorgabe

• Standort birgt hohes Störfallrisiko wegen benachbarter Chemieanlagen, einem Lager für radioaktive Abfälle und stark frequentierter Schifffahrtsstraße Elbe

Zur Pressemitteilung

Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!

Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021

CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

Mehr hier

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

(mehr hier)

Neoliberale pro CETA – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Öffentliche Anhörung, 13.1.2021, 11-13 Uhr

 

 

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914783.pdf

 

Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium
17. Dezember 2020

Pressemitteilung
Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet.

Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische Rat mit der überarbeiteten Fassung der EG-Trinkwasserrichtlinie neue Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers fest. Die letzte Überarbeitung der Richtlinie stammte aus dem Jahr 1998. Die Richtlinie wurde an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst.

Trinkwasser bleibt damit eines der sichersten Lebensmittel: Der vorbeugende Schutz der Ressourcen wurde gestärkt und das Überwachungskonzept modernisiert, weg von der alleinigen Endproduktkontrolle zu einer risikobasierten maßgeschneiderten und effizienteren Überwachung. Ein verbesserter Zugang zu sicherem Trinkwasser sowie stark erweiterte Informationspflichten werden im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit festgeschrieben.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Effizientere Überwachung

Die Sicherheit des „Wassers für den menschlichen Gebrauch“ wird noch weiter verbessert. Eine neue risikobewertungsbasierte und auf Prävention ausgerichtete Strategiesichert durch zusätzliche Prozesskontrolle vom Brunnen bis zum Zapfhahn die hohe Qualität des Trinkwassers. Der Messaufwand wird durch maßgeschneiderte Anpassung optimiert. Die Regelungen auf der Trinkwasserseite wurden mit den vorhandenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasser-Ressourcen aus der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt. Eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement, wie es auch von der WHO empfohlen wird, bilden die Grundlage für das verbesserte Überwachungskonzept.

Neu auftretende Schadstoffe werden frühzeitig erkannt und auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt, die von den Mitgliedstaaten bei der neu vorgeschriebenen Risikobewertung beachtet werden muss (z.B. Mikroplastik und hormonell wirkende Substanzen wie Nonyphenol). Das ebenfalls hormonell wirkende Bisphenol A wurde neu direkt mit einem Grenzwert belegt wie auch die Industriechemikalien PFAS (Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen).

Neue und an den Fortschritt angepasste Grenzwerte

Neben der EU-weiten Festlegung neuer Parameter, welche allesamt in Deutschland schon seit Jahren in der Trinkwasserverordnung durch Grenzwerte umfassend geregelt sind, wie z.B. für die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit und Chlorat, das Schwermetall Uran sowie die in Warmwassersystemen auftretenden gefährlichen Bakterien Legionellen, wurden auch für Deutschland neue Parameter geregelt wie z.B. Microcystin-LR, eine von Blaualgen produzierte bedenkliche Substanz. Den durch den Klimawandel bedingten vermehrten Algenblüten in Oberflächengewässern, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, wird dadurch Rechnung getragen. Ein Teil bekannter Parameter wurde durch Senkung der Grenzwerte angepasst, wie z.B. Chrom und Blei.

Erstmals EU-weite Anforderungen für sichere Produkte im Kontakt mit Trinkwasser und Erfassung der Wasserverluste

Deutschland ist es gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten gelungen, die erstmalige Aufnahme von hohen hygienischen Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser durchzusetzen. So wird in Zukunft ein europaweites hohes Verbraucherschutzniveau dafür sorgen, dass nur sichere Materialien beispielsweise in Rohren oder Wasserhähnen verwendet werden. In Deutschland ist dies bereits umfassend geregelt; mit der EU-weiten Regelung werden auch Handelshemmnisse und überflüssige Prüfkosten für die Hersteller von solchen Produkten beseitigt.

Neu ist auch die Information über Wasserverlustraten u.a. an die EU-Kommission, um einen effizienten Ressourcenschutz zu garantieren. Die Kommission kann einen Schwellenwert festsetzen, bei dessen Überschreitung die Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Deutschland hat hier im Schnitt keinen nennenswerten Nachholbedarf, da im europaweiten Vergleich die Wasserverluste heute schon gering ausfallen.

Verfügbarkeit von Trinkwasser soll noch besser werden

Der Zugang zu sicherem Trinkwasser wird für alle, insbesondere für vulnerable Gruppen, explizit festgeschrieben. Dazu gehören auch Vorgaben, die Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum zu befördern inklusive z.B. in Restaurants und Kantinen, wo dies in Deutschland noch nicht so üblich ist wie in einigen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch wird gerade in Hitzeperioden ausreichendes Trinken befördert.

Mehr Transparenz und Informationen rund um das Trinkwasser

Benutzerfreundliche Informationen – z.B. über Qualitätsaspekte und Preise – müssen künftig für die Verbraucherinnen und Verbraucher online zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über den richtigen Umgang mit Trinkwasser informiert werden, d.h. sowohl mit Blick auf ressourcensparenden Umgang als auch die Vermeidung des Konsums von abgestandenem und damit qualitativ schlechterem Wasser.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie soll voraussichtlich Ende Januar 2021 in Kraft treten. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre.
Weitere Informationen

Europäischer Rat

  • Europäischer Rat

    Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 23.10.2020: „Rat legt strenge Mindestqualitätsstandards fest“

  • Trinkwasser

    Informationen zum Trinkwasser, der Trinkwasserverordnung und Berichte über die Qualität von Trinkwasser

Zur Pressemitteilung

Storchennest zu ÖPP: Wie Andreas Scheuer Straßen auf Pump kauft und warum unsere Kinder die noch abbezahlen müssen

Storchennest
09. November 2020

Wie Andreas Scheuer Straßen auf Pump kauft und warum unsere Kinder die noch abbezahlen müssen
Fazit des Beitrags: „Der Privatisierungswahnsinn scheint kein Ende zu kennen. Wahrscheinlich hilft es nur, ÖPP-Projekte im Straßenbau gesetzlich komplett zu verbieten. Öffentliche Infrastrukturen sollten nicht in privaten Händen liegen.“

Dem können wir nur zustimmen!
Zum Blogbeitrag

Neuer Film von Powershift: Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

Bettina Müller, Powershift
6. November 2020

Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

„Eine der Folgen des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens wäre der Anstieg des Exportes hochgefährlicher Pestizide aus der EU nach Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay – Pestizide, die zum Teil auf Grund ihrer Schädlichkeit in der EU nicht einmal zugelassen sind. Zölle, die der Mercosur derzeit noch auf den Import von Pestiziden erhebt, fallen mit dem Abkommen weg. Dadurch werden diese günstiger. Profitieren werden davon vor allem große Pestizidhersteller, wie Bayer und BASF. Deswegen sagen wir von PowerShift e.V. #StopEUMercosur!“

Zum Beitrag

Deutsche Umwelthilfe: Erfolg für den Klimaschutz: Uniper sagt geplantes LNG-Terminal in Wilhelmshaven ab und kündigt Neuausrichtung des Projektes an

Deutsche Umwelthilfe
6. November 2020. Pressemitteilung

Nach Protesten von Deutscher Umwelthilfe und lokalen Initiativen [darunter der Berliner Wassertisch] stoppt Uniper die Planungen für den Bau eines LNG-Terminals und den Import von Fracking-Gas
• Stattdessen Neuausrichtung des Projektes und Prüfung einer Import-Infrastruktur von Wasserstoff angekündigt
• DUH weist weiterhin auf die Nähe zu Naturschutzgebieten und die schwierigen Bedingungen am Standort Wilhelmshaven hin

Zur Pressemitteilung hier

 

Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus

TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020

Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse

„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]

Zum Artikel