Prof. Dr. Wolfgang Weiss: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation

Rechtsgutachten: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation
Ausarbeitung im Auftrag von foodwatch
Prof. Dr. Wolfgang Weiss,
Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Februar 2021 (Original hier (pdf))

1) Transparenz bei der Entscheidungsfindung in den CETA-Ausschüssen
Zur Gewährleistung von Transparenz bei der Tätigkeit in den Ausschüssen veröffentlicht die Europäische Kommission die Agenda (Tagesordnung) und zusammenfassende Berichte der Ausschusstreffen anstelle von Protokollen. Dies wird als ausreichend angesehen, um sich einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse und Dialoge zu verschaffen. Es ist zu erwarten, dass formale Entscheidungen der Ausschüsse publiziert werden.

Tatsächlich sieht der Beschluss des CETA Joint Committee über seine Geschäftsordnung (Beschluss 1/2018)1 in Rule 8 Abs. 3 die Veröffentlichung der vorläufigen Tagesordnung und in Rule 9 Abs. 5 die Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Protokolle („summary of the minutes“) vor. Zu den Sitzungen werden gemäß Rule 9 Abs. 2 und 3 recht detaillierte Protokolle erstellt, die aber nicht publiziert werden. Bei den auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichten „Berichten“ über die einzelnen Sitzungen der CETA-Ausschüsse dürfte es sich also um die „summary of the minutes“ handeln. Weiterlesen

Klimareporter: Energiecharta-Vertrag. Nix wie raus aus dem Klimakiller-Pakt

Klimareporter
02. März 2021
Ein Gastbeitrag von Pia Eberhardt, Christina Schliesky und Kathrin Henneberger

Zwischen uns und einer klimagerechten Zukunft steht der Energiecharta-Vertrag. Er erlaubt es Energiekonzernen, Staaten zur Zahlung von Milliardensummen zu zwingen, wenn sie ernsthaften Klimaschutz durchsetzen wollen – sogar noch 20 Jahre nach dem Austritt einzelner Staaten. Es ist Zeit, damit Schluss zu machen. […]

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Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags


Forum Umwelt und Entwicklung – PowerShift e.V. – Umweltinstitut München

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags

(Berlin, München 5 März) Wie heute bekannt wurde, haben sich die Bundesregierung und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke auf Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg geeinigt.[1] Die Unternehmen werden mit 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt entschädigt. Im Gegenzug verzichten die Atomkonzerne auf weitere Klagen und ziehen laufende Klagen zurück, inklusive des Verfahrens von Vattenfall gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Das Urteil in dem seit 2012 laufende ICSID Verfahren war für den Frühsommer angekündigt worden. Vattenfall klagte vor dem Schiedsgericht auf mindestens 6,1 Milliarden Euro Entschädigung. Durch die jetzt vereinbarten Zahlungen konnte die Bundesregierung eine Verurteilung durch das Schiedsgericht vermeiden. Das drohende Urteil im ICSID Verfahren dürfte zu höheren Entschädigungen geführt haben: Auf seiner Website spricht das Bundesumweltministerium von Gesamtentschädigungen für den Atomausstieg im dreistelligen Millionenbereich.[2] Nun bekommt Vattenfall alleine 1,425 Milliarden Euro.

Nelly Grotefendt, Referentin für Politik beim Forum Umwelt und Entwicklung sagt: „Diese hohen Zahlungen über 2,4 Milliarden an die Atomkonzerne wären wohl ohne die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht kaum möglich gewesen. Aufgrund dieser Drohkulisse ist die Bundesregierung eingeknickt und hat höhere Entschädigungen gezahlt, als sie angekündigt hatte. Hier zeigt sich die Gefahr, die solche Klagen für die öffentlichen Kassen darstellen.“

Die ICSID Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik findet auf Basis des Energiecharta-Vertrags statt. Er ermöglicht Klagen von Energieunternehmen gegen Staaten, wenn Regulierungen erwartete Gewinne schmälern. Vor einem Monat reichte der deutsche Energiekonzern RWE Klage gegen die Niederlande für den Kohleausstieg bis 2030 ein.[3] Zudem wurde vor wenigen Wochen durch die Bundesregierung bestätigt, dass die ungewöhnlich hohen Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs auch mit einem Klageverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag zusammenhängen.[4] Die Europäische Kommission hat in dieser Frage ein Beihilfeverfahren eingeleitet.[5]

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, sagt: „Bereits beim deutschen Kohleausstieg hat sich gezeigt, wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten für die Energiewende in die Höhe treibt und öffentliche Gelder zu Gunsten der großen Energieunternehmen umverteilt. Die hier verschenkten Milliarden fehlen nun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.“

Die Risiken, die der Energiecharta-Vertrag für die Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise darstellt, führen zu immer stärkerer Kritik an dem Vertrag. Eine Petition, die den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag fordert, hat in 10 Tagen bereits über 950 000 Unterschriften gesammelt.[6] Frankreich und Spanien haben bereits Vorbereitungen für einen gemeinsamen Ausstieg aus dem Vertrag gefordert. Die Bundesregierung hält jedoch unvermindert an dem Vertrag fest.

Karl Bär, Referent für Handelspolitik beim Umweltinstitut München, fordert: „Die Bundesregierung muss den Vertrag über die Energiecharta endlich kündigen. Das fordern schon fast eine Million Menschen in einer Petition. Der Vertrag ist der Bremsklotz für Energiewende und ambitionierte Klimapolitik. Zwei zentrale Projekte der Energiewende, der Atom- und der Kohleausstieg, wurden durch den Energiecharta-Vertrag erheblich verteuert. Sonderrechte für Energiekonzerne sind mit den Notwendigkeiten des Klimaschutz nicht vereinbar.“

[1] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-und-energieversorger-verstaendigen-sich-auf-finanziellen-ausgleich-und-beilegung-alle/

[2] https://www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/ Auch nach dem Urteil des BVerfG 2020 gingen Expert*innen nicht wesentlich höheren Zahlungen aus.

[3] https://power-shift.de/klimapolitik-im-visier-rwe-verklagt-niederlande-vor-schiedsgericht-fuer-den-kohleausstieg/

[4] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[5] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[6] https://power-shift.de/campaign/ect-petition/

NaturFreunde fordern: EU-Mercosur-Abkommen stoppen!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands


Berlin, 10. März 2021 – Zur aktuellen Diskussion über das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Gegen das EU-Mercosur-Handelsabkommen hat sich in den letzten Jahren immer mehr Widerstand gebildet. Es befindet sich derzeit in der Phase der Übersetzung und rechtlichen Überprüfung zwischen den Verhandlungspartnern, nachdem es im Juni 2019 nach über 20 Jahren ausverhandelt worden war.

Zwischenzeitlich haben allerdings Regierungen und Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Ablehnung gegenüber dem Abkommen signalisiert. Unter anderem hat die österreichische Regierung deutlich gemacht, dass sie dem EU-Mercosur-Abkommen nicht zustimmen wird.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Unterstützung des Abkommens aufgibt und sich innerhalb des Europäischen Rates klar gegen die Verabschiedung des EU-Mercosur-Abkommens ausspricht. Auch vom Europäischen Parlament erwarten die NaturFreunde, dass es das Abkommen ablehnt.

Das EU-Mercosur-Abkommen fördert den Handel mit klimaschädlichen Produkten. Auch fördert es den weltweiten Fleischexport sowie die Exporte von Pestiziden und Autos. Mit dem Abkommen wir zudem ein Beitrag zur Abholzung des Amazonas-Regenwaldes geleistet. Der Anbau von landwirtschaftlichen Produkten in riesigen Monokulturen zerstört die Artenvielfalt, schädigt das Klima und trägt zur großflächigen Vergiftung des Grundwassers und der Menschen durch den hohen Einsatz von Pestiziden bei.

NaturFreunde begrüßen Initiative des österreichischen Vizekanzlers

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen die Initiative des österreichischen Vizekanzlers Werner Kogler zur Ablehnung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens. Sie erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich dieser Initiative anschließt und sich gegenüber der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft deutlich gegen dieses Abkommen ausspricht. Es reicht nicht aus, wenn die Bundesregierung halbherzige Bedenken gegen das Abkommen formuliert, auf europäischer Ebene jedoch die weitere Vorbereitung zur Ratifizierung unterstützt.

Werner Kogler hat in einem Brief an den amtierenden EU-Ratspräsidenten Antonio Costa sein Veto gegen das EU-Mercosur-Abkommen bekräftigt. Ausdrücklich unterstützen die NaturFreunde Deutschlands den Hinweis Koglers, dass eine unverbindliche Zusatzvereinbarung, wie sie von Seiten der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagen wird, in keiner Weise die negativen Auswirkungen dieses neoliberalen Freihandelsabkommens entschärfen würde. Auch der Versuch, das Abkommen in mehrere Teile zu zerlegen, wie es von der aktuellen Ratspräsidentschaft angedacht wird, ist nicht akzeptabel.

Neoliberale Freihandelsabkommen stoppen

Das neoliberale Freihandelsabkommen EU-Mercosur ist völlig inakzeptabel und wird den Export von industriell produzierten Landwirtschaftsprodukten weiter vorantreiben. Durch das Abkommen werden die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele torpediert und die Zerstörung des Amazonas-Regenwaldes weiter vorangetrieben. Die EU-Staaten tragen mit ihrem hohen Anteil an agrarischen und mineralischen Rohstoffimporten unmittelbar zu dieser Zerstörung bei. Allein die Soja-Anbaufläche beträgt in den Mercosur-Staaten mehr als 13 Millionen Hektar. Die im Handelsabkommen vorgesehene Erhöhung der Bioethanolquote auf insgesamt 650.000 Tonnen bedeutet eine Versechsfachung im Verbleich zu den bisherigen Importmengen und wird damit zu einer weiteren Steigerung des Anbaus beitragen.

Das Abkommen unterstützt zudem die weitere Förderung des Exportes von industriell und unter massiver Umweltzerstörung produzierten landwirtschaftlichen Produkten wie Soja und Rindfleisch. In dem Abkommen wird auch die menschenrechtsfeindliche und umweltzerstörende Politik der brasilianischen Bolsonaro-Regierung hingenommen und die Politik der Abholzung des Regenwaldes in keinerlei Weise eingeschränkt. Die Regierung Bolsonaro hat zur Beschleunigung der Vertreibung indigener Gemeinschaften beitragen. Schon heute haben die Morde an Umweltschützer*innen und indigenen Anführer*innen im Amazonas-Gebiet einen traurigen Höchststand erreicht.

Das Handelsabkommen unterstützt insbesondere die Exporte der großen EU-Konzerne in der Automobilwirtschaft, dem Elektro­ und Maschinenbau sowie der Chemie­ und Pharmaindustrie. Sie werden noch einfacher ihre Produkte in die Region exportieren können. In den Jahren 2015 bis 2019 haben die großen Chemieunternehmen der EU-Mitgliedstaaten jährlich mehr als 56.000 Tonnen Pestizide mit einem Wert von über 900 Millionen Euro in den Mercosur exportiert. In dem Handelsabkommen ist zum Beispiel vorgesehen, mehr als 90 Prozent der Chemieexporte aus der EU von Zöllen zu befreien. Im Gegenzug sollen dafür die Zölle auf Mercosur-Agrarprodukte wie Rindfleisch, Zucker, Bioethanol und Hühnerfleisch gesenkt werden. Durch die weitere Exportorientierung der Landwirtschaft wird sich der Pestizid-Einsatz in der Region weiter erhöhen und Urwälder werden noch schneller zerstört werden.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern:

> die sofortige Beendigung aller Bestrebungen, das Freihandelsabkommen EU-Mercosur zu verabschieden;

> die Bundesregierung muss sich gegenüber der EU-Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft gegen das EU-Mercosur-Abkommen aussprechen;

> die portugiesische Ratspräsidentschaft muss ihre Versuche, durch eine nichtssagende Zusatzerklärung des EU-Mercosur-Abkommen voranzutreiben, sofort beenden.

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Sieg der Umweltschutzbewegung: Fracking im Delaware River Basin (USA) verboten!

NRDC
25. Februar 2021

Fracking Banned in the Delaware River Basin!
Marisa Guerrero & Kimberly Ong

Today marks an important day for public health and environmental protection: fracking is now banned in the Delaware River Basin.

In a historic move, the Delaware River Basin Commission—the body responsible for safeguarding the water quality of the Delaware River Basin—voted to outlaw fracking in the region. Four of the five Commissioners, including the governors of New York, New Jersey, Pennsylvania, and Delaware, voted for the ban, taking a strong stance that fracking “poses significant, immediate and long-term risks to the development, conservation, utilization, management, and preservation of the water resources of the Delaware River Basin.”

The Delaware River Basin is the watershed at the base of the majestic Delaware River, the longest free-flowing river east of the Mississippi. The Delaware stretches from the Catskills in New York State through parts of New Jersey, Pennsylvania, Delaware, and Maryland, providing drinking water to 17 million people. It is one of the most important fisheries in the country, a critical habitat for countless species of flora and fauna, including native trout, American eels, and bald eagles. […]

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