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07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!
Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!

Fachgespräch: Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und die Zukunft der Konzernklagerechte

 

13. Dezember (Donnerstag)
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin

Fachgespräch

Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und
die Zukunft der Konzernklagerechte

13.00 – 16.00Uhr

(Ab 12.00Uhr Einlass und Mittagsimbiss)

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte Deutschland im Jahr 2012 vor einem privaten Schiedsgericht in Washington auf 4,7 Milliarden Euro Strafzahlung wegen des Atomausstiegs. Vattenfall berief sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt und forderte Entschädigung für ungerechte Behandlung und verloren gegangene Investitionen. Anlässlich des bevorstehenden Urteils laden wir alle ExpertInnen, MultiplikatorInnen und Interessierten zum Fachgespräch nach Berlin ein. Gemeinsam mit unseren geladenen ReferentInnen wollen wir am Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Unterschiede zwischen dem nationalen Rechtssystem und der Schiedsgerichtsbarkeit auf den Grund gehen und analysieren, welchen Weg die EU-Ivestitionspolitik aktuell einschlägt, sowie auch welche Alternativen dazu es gibt.

ReferentInnen und Themen:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016
zum Atomausstieg

Dr. Ulrich Wollenteit (angefragt) (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referententätigkeit und Veröffentlichungen u.A. auf den Gebieten des Umwelt- und Atomrecht)

Heinz Smital (Kernphysiker bei Greenpeace, Campaigner für Atomkraft, Mitglied des internationalen Strahlenschutzteams)

Vattenfalls ISCID Klage gegen Deutschland

Dr. Rhea Hoffmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg)

Der Energiecharta-Vertrag

Pia Eberhardt (Politische Referentin Internationaler Handel und Investitionen Corporate Europe Oberservatory)

Die Zukunft der Konzernklagerechte

Lucile Falqueyrac (Seattle to Brussels Network)

Anmeldung an: Jeremy.oestreich@power-shift.de

Direkt nach Bekanntwerden erster Details der Klage, veröffentlichte PowerShift ein Hintergrundpapier: Der deutsche Atomausstieg auf dem Prüfstand eines internationalen Investitionsschiedsgerichts? (aktualisierte Fassung: 2014, pdf)

Veranstaltet von:

EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

JEFTA ist die Abkürzung für „Japan-EU Free Trade Agreement”, der geplanten Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan. So wie alle anderen EU-Handelsabkommen folgt auch JEFTA einer eindeutigen Konzernagenda: Unternehmen bekommen mit JEFTA viele Sonderrechte, aber keinerlei Pflichten. Soziale und ökologische Standards spielen – wenn überhaupt – nur eine Nebenrolle. Im Dezember 2018 muss das EU-Parlament über JEFTA abstimmen – das ist die letzte Chance, das Abkommen noch zu stoppen!

Daher haben wir einen Offenen Brief (pdf) an alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments veröffenlicht. Darin erläutern wir die Risiken, die in JEFTA enthalten sind, und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren.

 

Unterstützen Sie HIER unseren Offenen Brief: Schreiben Sie heute Ihrem oder Ihrer Abgeordneten im EU-Parlament und fordern Sie ihn oder sie dazu auf, JEFTA im Dezember nicht zuzustimmen.

 

Schleswig-Holstein: Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung teilweise zugelassen

(Kiel, 8.11.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking landesweit verboten werden soll, entschied soeben der Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

Zur Pressemitteilung

 

14.900 gegen Flüssiggas aus Nordamerika: Umweltgruppen übergeben offenen Brief an Bundesregierung

Berlin, 06.11.2018 – Mehrere Umweltgruppen haben heute einen offenen Brief gegen die deutsche Unterstützung eines Flüssiggasterminals in Kanada an den SPD Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels übergeben. In dem Brief fordern 34 Organisationen und 14.900 Unterzeichnende die Bundesregierung dazu auf, keine Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK-Garantie) über 4 Milliarden US-Dollar zum Bau des Terminals und zur Erschließung von Gasfeldern in Goldboro, Kanada, an das Unternehmen Pieridae Energy zu vergeben.

Die Umweltgruppen kritisieren, dass das Gas für das Terminal größtenteils mit der höchst umstrittenen Methode des Hydraulic Fracking gewonnen werden soll. Das besonders umwelt- und klimaschädliche Verfahren der Gasgewinnung gefährde Grundwasser und Flüsse durch Verunreinigung mit giftigen Chemikalien. Das Terminal soll unter anderem Erdgas für den deutschen Markt bereitstellen. Der Bau neuer Gasinfrastruktur führe so zur Verzögerung der Umstellung auf 100% erneuerbare Energien im In- und Ausland. Die Investition untergrabe die Deutschlands angestrebte Rolle in der Bewältigung der Klimakrise, so die Umweltgruppen.

Lea Dehning von den Gastivists Berlin stellt klar, dass Investitionen in fossile Energien keine Zukunft haben: „Wir fordern die Regierung auf kein Fracking durch die Hintertür zu unterstützen. Klimapolitisch verantwortliches Handel muss statt dessen zum Ziel haben, schnellstens und gerecht 100% erneuerbare Energien für alle zu ermöglichen.“

Andy Gheorghiu, Policy Advisor für Food & Water Europe, hob hervor, dass insbesondere Frackinggas nicht dem Klimaschutz dient und auf keinen Fall eine Brücke in eine post-fossile Zukunft sei. „Es kann nicht sein, dass wir Schiefergasfracking aus guten Gründen verbieten und nun Import-Infrastruktur auf beiden Seiten des Atlantiks mit öffentlichen Mitteln ermöglichen“.

Der Berliner Wassertisch warnt: „Fracking zerstört Wasser. Auch darum fordern wir: Keine Unterstützung für die Erschließung kanadischer Gasfelder! No2LNG!“

 

Der offene Brief wurde von Gastivists Berlin auf Anregung von Environnement Vert Plus aus Kanada initiiert. Weitere Unterzeichner sind u.a. NaturFreunde Deutschlands, PowerShift, urgewald, BUNDjugend, Berliner Wassertisch, 350.org, Gastivists Network, sowie Food & Water Europe.

 

Links:

Offener Brief: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-klimaschutz-statt-flussiggas-aus-nordamerika-1

* Vgl. z.B.: Fracking zerstört das US-amerikanische Trinkwasser. Energiezukunft, 21.08.2018.

Rezeption:
NDR: Brunsbüttel, Trump und das geplante LNG-Terminal. 8.10.2018.
Malte Daniljuk: Weltpolitik in Norddeutschland. In: Telepolis, 29.10.2018

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Grüne Liga und WWF Deutschland und ihres Dachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR)

Umweltministerkonferenz

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

6. November 2018. Anlässlich der morgen beginnenden 91. Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern appellieren die Naturschutzverbände BUND, DUH, NABU, Grüne Liga, WWF und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring in einem gemeinsamen Schreiben an die Umweltminister und -senatoren, die enormen Herausforderungen zum Insekten- und Gewässerschutz gemeinsam anzugehen und auf eine stärkere Kohärenz und Integration der Ziele des Insekten- und Gewässerschutzes in über die Umweltpolitik hinausreichende Politikbereiche und Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

„Die Verschmutzung unseres Trinkwassers und das Massensterben unserer Insekten haben die gleiche Ursache: Eine verfehlte Landwirtschaftspolitik, die den massenhaften Eintrag von Pestiziden und Düngern fördert. Was wir brauchen, ist ein ressortübergreifendes Sofortprogramm für eine vielfältige und gesunde Natur! Wer die Gewässer rettet, rettet auch Insekten“, betont Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings.

„Die Problemlage ist klar, jetzt geht es um Lösungen. Wenn wir im Insekten- wie im Gewässerschutz etwas erreichen wollen, dann wird dies nur über eine naturverträglichere EU-Agrarpolitik funktionieren. Die Umwelt- und Agrarminister der Länder müssen gemeinsam von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner fordern, sich bei den derzeitigen GAP-Verhandlungen in Brüssel für ambitionierten Naturschutz und ausreichende Finanzmittel einzusetzen“ stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller klar.

„Gewässerrandstreifen sind für den Schutz der Wasserressourcen, aber auch als Rückzugsraum für Insekten von elementarer Bedeutung. Deshalb plädieren wir für bundesweit einheitliche Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite, innerhalb derer die Ausbringung von Düngern und Pestiziden verboten ist,“ führt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, aus. Er fordert weiter: „Um alle Gewässer bis 2027 wieder in einen guten Zustand zu bringen, muss zudem der Umsetzungsstau bei den notwendigen Maßnahmen jetzt beendet werden. Auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge, die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die UMK erarbeitet hat, müssen Bundesregierung und Bundesländer einen gemeinsamen Aktionsplan erstellen, der klar darlegt, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zuständigkeiten die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden soll.“

Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH: „Die Bundesregierung muss ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ausweiten. Das Düngerecht muss deutlich verschärft werden, damit sich betroffene Lebensräume und Arten langfristig erholen können. Ebenso nötig sind eine konsequente Anwendung des Bau- und Immissionschutzrechts durch die Länder sowie finanzielle Anreize, um Stoffeinträge zu verringern. Ansonsten drohen eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen an die EU. Denn die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern: Der EU-Kommission genügen die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung nicht.“

„Pestizide zu reduzieren hilft Insekten und Gewässern gleichermaßen. Seit Jahren verschleppt die Bundesrepublik Deutschland, die Vorgaben der EU-Pestizidgesetzgebung umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) muss endlich überarbeitet werden, um Wirkung zu entfalten. Auch werden viele der in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizid-Wirkstoffe von der Gewässerüberwachung gar nicht oder nur unzureichend erfasst. Es ist höchste Zeit, im Rahmen der geplanten Ackerbaustrategie endlich eine Verpflichtung zu einer konsequent ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraxis auf den Weg zu bringen“, kommentiert Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser.