Philipp Sarasin: Neoliberalismus

Geschichte der Gegenwart
18. November 2020

Neoliberalismus
Von Philipp Sarasin

„Corona hat die Grenzen des neoliberalen Wirtschafts- und Politikmodells schonungslos aufgezeigt: Das Gesundheitswesen kann nicht allein nach Profitabilitätskriterien organisiert werden, und um eine tiefe Depression zu verhindern, braucht es staatliche Hilfen. Die neoliberalen Theoretiker hatten sich das ganz anders vorgestellt – nicht zuletzt autoritärer.“
Artikel hier

Storchennest zu ÖPP: Wie Andreas Scheuer Straßen auf Pump kauft und warum unsere Kinder die noch abbezahlen müssen

Storchennest
09. November 2020

Wie Andreas Scheuer Straßen auf Pump kauft und warum unsere Kinder die noch abbezahlen müssen
Fazit des Beitrags: „Der Privatisierungswahnsinn scheint kein Ende zu kennen. Wahrscheinlich hilft es nur, ÖPP-Projekte im Straßenbau gesetzlich komplett zu verbieten. Öffentliche Infrastrukturen sollten nicht in privaten Händen liegen.“

Dem können wir nur zustimmen!
Zum Blogbeitrag

Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus

TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020

Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse

„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]

Zum Artikel

Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)

Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK

I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.

2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.

Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.

Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.

II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.

Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.

2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. Weiterlesen

Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

Dieser Beitrag ist hier downloadbar.

Das vollständige Heft ist hier downloadbar.

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz. Erfolge und Gefährdungen

Fotografie: ZAK

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz
Erfolge und Gefährdungen

Mo, 28.10.2019, 19:30

Beschreibung

Das Grundgesetz ist der Zement unserer Gesellschaft, um eine Metapher des englischen Philosophen David Hume zu variieren. Die Verfassung ist das höchste Gut und die Leitlinie unseres Zusammenlebens und der vielleicht wichtigste Text dieser Republik. Zwar hat es bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder, gleichwohl stellt heute niemand seine Erfolgsgeschichte in Frage. Siegfried Broß lotet diese Geschichte aus.

Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe.

Moderation: Dr. Ingolf Ebel, Urania Berlin.

Ort: Urania Berlin e. V.
An der Urania 17
10787 Berlin

Openstreetmap

Zur Website

Tickets kaufen