Zum Ende des Sonderausschusses Wasserverträge: Prüfauftrag des Volksgesetzes wurde verfehlt! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.12.2012

(Berlin, 14. Dezember 2012) Oppositionsparteien lehnen den Abschlussbericht der Großen Koalition geschlossen ab. Wassertisch hält den Sonderausschuss für gescheitert.

Heute fand im Abgeordnetenhaus die letzte Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge statt. Thema war der von der großen Koalition verfasste Entwurf des Abschlussberichts. Während der Vorsitzende Jupe (CDU) behauptete, die Arbeit des Sonderausschusses sei erfolgreich gewesen, gingen die Oppositionsparteien mit der Regierungskoalition hart ins Gericht. So sei das vom Volksgesetz vorgegebene Ziel des Ausschusses, in einer öffentlichen Aussprache die Wasserverträge eingehend durch unabhängige Sachverständige auf Rechtsverstöße untersuchen zu lassen, nicht umgesetzt worden.

Heidi Kosche (GRÜNE) kritisierte, dass der Ausschuss der Forderung des Volksgesetzes nach öffentlicher Aussprache nicht angemessen nachgekommen sei. Es gab keine öffentliche Übertragung der Sitzungen. Die Regierungskoalition verweigerte der aktiven Bürgergesellschaft das Rede- und Fragerecht. Das für die Gültigkeit der Verträge zentrale Thema „Budgetrecht der Abgeordneten“ wurde im Ausschuss überhaupt nicht behandelt. Im Abschlussbericht fehlt jeder Hinweis darauf. Ironisch bemerkte Klaus Lederer (LINKE), den Verfassern des Berichtes sei es vorzüglich gelungen, den Eindruck zu erwecken, es hätte über die behandelten Sachfragen vertiefte Diskussionen gegeben. Dabei sei für die Hinzuziehung externen Sach-verstands kein Cent ausgegeben worden. Wissenschaftliche Fachliteratur sei nicht hinzugezogen worden. Die Regierungskoalition im Ausschuss habe ohne Plan agiert und sich mit ihrer Verhinderungsstrategie hinter der Geschäftsordnung verschanzt. Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) kritisierte, dass der Berichts-entwurf der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Auch wären ausgefallene Ausschusstermine nicht nachgeholt und damit bewusst die Zeit für inhaltliche Debatten verkürzt worden. Geschlossen lehnten die Oppositions-parteien den Abschlussbericht ab. Bis Ende des Jahres werden sie eigene Minderheitsberichte vorlegen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir schließen uns der Kritik der Oppositionsparteien voll und ganz an und begrüßen ihre gemeinsame Ablehnung des Abschlussberichtes. SPD und CDU haben ihr Mandat dazu missbraucht, den 666.000 Befürwortern des Volksentscheids vorzugaukeln, im Ausschuss fände tatsächlich eine Prüfung der Verträge statt. Es wurden zwar einige Experten angehört, aber die Regierungskoalition zog keinerlei Konsequenzen aus den Beiträgen. Eine tiefergehende Diskussion zu kontroversen juristischen und politischen Fragen machten SPD und CDU durch einseitige Festlegungen der Tagesordnung praktisch unmöglich. Der »Abschlussbericht« ignoriert aber diese Tatsache und erklärt die Mehrheitsmeinung der Regierungskoalition zur absoluten Wahrheit.“

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Um die direkte Demokratie in der parlamentari-schen Arbeit zu verankern, fordern wir eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Es müssen zumindest die Vertrauenspersonen eines Volksbegehrens in Ausschüssen Rede- und Fragerecht bekommen. Der Sonderausschuss ist gescheitert. Nun müssen wir uns nach anderen Mitteln umsehen, die skandalösen Wasserverträge vor ein Gericht zu bringen. Erst wenn die Wasserbetriebe wieder 100%ig in öffentlicher Hand sind, werden wir Ruhe geben.“

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Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen
Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats
An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise
Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts
Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

Heidi Kosche, Klaus Lederer, Gerwald Brunner

Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden

ZUM NIKOLAUS EIN WENIG WASSERGELD ZURÜCK
Kommentar des Berliner Wassertischs

(Berlin, den 6. Dezember 2012) Nachrichtenagenturen haben heute berichtet, dass die Wasserbetriebe unter Vorbehalt(!) den Berliner Wasserkunden eine Rückzahlung von durchschnittlich 13,50 Euro gewähren wollen. Das ist mit knapp 15 % deutlich weniger, als die Kartellamtsverfügung für das Jahr 2012 verlangt, nämlich 18 %. Der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Dr. Engelsing, teilte in einer öffentlichen Veranstaltung in der TU-Berlin am 28. November mit, dass die Preissenkungsverfügung des Kartellamts im Januar 2013 in Kraft tritt und zwar unabhängig von der noch laufenden Klage der Berliner Wasserbetriebe.
Der Berliner Senat muss also in jedem Fall die Trinkwasserpreise senken und zwar in der vom Kartellamt verfügten Höhe. Der Senat handelt also nicht freiwillig im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, wie er sich den Anschein gibt.

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Offener Brief an alle Abgeordneten zur Abstimmung vom 25. Okt. 2012 über den Rückkauf der RWE-Anteile

Briefkopf
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

am Donnerstag, den 25. Oktober hat das Abgeordnetenhaus mit seiner Mehrheit dem Kaufvertrag für die RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin zugestimmt.
Abgeordnete sind mit ihrem Mandat den Interessen der gesamten Bevölkerung verpflichtet und an Auflagen nicht gebunden, sondern sollen nach eingehender sachlicher Prüfung allein nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden. Es erscheint uns jedoch fraglich, ob der Senat alle notwendigen Informationen in einer Weise veröffentlicht hat, die es den Abgeordneten ermöglicht haben, sich eine eigene begründete Meinung über den Vorgang zu bilden. Wir möchten daher gern erfahren, ob Sie sich sachkundig machen konnten und ob Ihre Informationsmöglichkeiten einem Geschäft in Höhe von über 650 Millionen Euro angemessen waren.

Der Rückkaufvertrag, dem die Parlamentsmehrheit zustimmte, ist ja sehr komplex und daher nicht nach einfachem Durchlesen schon verständlich. Wurden Ihnen von Senats-Seite Erläuterungen zur Verfügung gestellt, die zum Verständnis hilfreich waren?

Im Rückkaufvertrag wurde auf drei nicht im Internet veröffentlichte Verträge verwiesen, die dadurch Teil des Vertragswerkes wurden: (a) das Shareholders‘ Agreement. (b) der Betriebsmittelkredit-Vertrag und (c) der Beteiligungskredit-Vertrag.

Diese unveröffentlichten Vertragsbestandteile lagen nebst einigen Gutachten im für vertrauliche Unterlagen vorgesehenen Datenraum für die Abgeordneten zur Einsicht aus. Hatten Sie genügend Zeit und Gelegenheit, den Datenraum aufzusuchen, um sich über den Anteilsverkauf und seine Auswirkungen sachkundig zu machen? Spielte es für Sie eine Rolle, dass der Text des Shareholders‘ Agreement bis eine Woche vor der Abstimmung nur in englischer Sprache vorlag? War es für Sie bei der Lektüre im Datenraum problematisch, dass Sie sich keine Kopien oder Notizen machen durften? Hätten Sie sich gewünscht, bestimmte Stellen dieser Vertragsbestandteile als Kopie aus dem Datenraum mitnehmen zu dürfen, um einem fachlich versierten Kollegen später noch klärende Fragen zu bestimmten sachlichen Zusammenhängen oder juristischen Fragestellungen stellen zu können?

Große Teile des Rückkaufvertrages wurden vorher vom Senat im Internet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes juristisches Vertragswerk, das senatsseitig von der Kanzlei Luther betreut wurde. Da die Teilprivatisierungsverträge (Konsortialvertrag, StG I Vertrag, StG II – Vertrag) von 1999 weiterhin gelten, waren auch sie Teil des Rückkauf-Vertragswerks. War Ihnen bewusst, dass Sie – sofern Sie mit JA gestimmt haben – damit auch die weitere Gültigkeit der Teilprivatisierungsverträge – einschließlich des Weiterbestehens der Gewinngarantie nach § 23.7 – in Kauf genommen haben?

Fühlten Sie sich in jedem Fall sowohl vom Senat als auch von ihrer Fraktion ausreichend informiert, um sich eine eigenständige, sachgerechte Meinung zum Sachverhalt des Rückkaufs zu bilden?

Reichte Ihnen die Zeit von der Bekanntgabe der „Dringlichen Beschlussempfehlung“ (Drucksache 17/0581) durch den Hauptausschuss am 24. Okt. 2012, die ja nicht in der ursprünglichen Tagesordnung des Plenums (datiert mit dem 17. Okt. 2012) enthalten war, bis zur Stimmabgabe am 25. Okt. 2012 aus, um eine sachlich und politisch fundierte Entscheidung zu treffen?

Bleiben bei Ihnen Restzweifel über die Richtigkeit Ihrer Entscheidung?

Über eine Antwort auf diesen Offenen Brief würden wir uns im Sinne einer Verbesserung der demokratischen Verhältnisse im Land Berlin sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rebel                                                      Stefan Richter
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)                     (Geschäftsführer GRÜNE LIGA Berlin e.V.)

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Unser täglicher Arzneien-Cocktail

Der Rabe Ralf
Oktober/November 2012 (Seite 3)

IM RABENBLICK
Unser täglicher Arzneien-Cocktail

Was sich im Trinkwasser so zusammenbraut

Die Berliner Wasserbetriebe werben mit dem Hinweis auf die ausgezeichnete und streng überwachte Qualität unseres Trinkwassers, die der Bedeutung als Lebensmittel Nummer eins gerecht werde. Somit könne es bedenkenlos getrunken werden. Doch daran sind in den letzten Jahren Zweifel aufgekommen.

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Sonderausschuss: SPD-CDU-Koalition missachtet Wasser-Volksgesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.11.2012

(Berlin, 16. November 2012) Opposition zieht verheerende Bilanz: SPD und CDU haben das Wasser-Volksgesetz systematisch missachtet und Rechte der Abgeordneten verletzt.

Am 14. Dezember soll die Sitzungsperiode des Sonderausschusses „Wasserverträge“ mit der Behandlung des Abschlussberichts voraussichtlich zu Ende gehen. Die Oppositionsparteien zogen schon heute Bilanz. Das Urteil fiel verheerend aus. Heidi Kosche (Grüne) und Klaus Lederer (Die Linke) beanstandeten, dass die Große Koalition die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge aktiv behindert habe. Gerwald Claus-Brunner (Piratenpartei) kritisierte, dass die Koalitionsparteien die Rechte der Abgeordneten verletzt hätten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Auftrag der 98,2 Prozent der Berliner Bürgerschaft, die bei dem Volksentscheid für eine juristische Überprüfung der Verträge gestimmt haben, bleibt unerfüllt. Die juristische Durchleuchtung der Verträge muss wohl vor Gericht stattfinden.“

Die Beschwerden der Opposition sind nach Einschätzung des Berliner Wassertischs unbedingt berechtigt. SPD und CDU haben niemals versucht, die Verträge ernsthaft auf deren Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Ohne die durch das Volksentscheidsgesetz vorgeschriebene Prüfung abzuwarten, bekräftigte der Senat stattdessen mit dem überteuerten (Rück-)Kauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) die Vertragskonstruktion von 1999. Genau wie damals sind wieder wichtige Regelungen in Geheimverträgen festgelegt. Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sicherte darüber hinaus dem zweiten Mitgesellschafter Veolia in Geheimverhandlungen die alleinige Geschäftsleitung der BWB zu. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Konzern bei Gewinnentnahmen in Milliardenhöhe und amtlich festgestelltem Preismissbrauch (Bundeskartellamt) verantwortlich ist für die Schließung von Wasserwerken und damit nassen Kellern in vielen Berliner Gebäuden und für einen Investitionsstau von mittlerweile rund einer Milliarde Euro. Dazu Rebel: „Wir haben beobachten müssen, dass der mit dem Volksgesetz erstrebte Demokratieschub wirkungslos im dicken Fell der Regierungskoalition verpufft ist. SPD und CDU agieren so intransparent und Lobby-fixiert wie zur Zeit der Teilprivatisierung. Was die Berlinerinnen und Berliner mit dem Volksentscheid erreichen wollten, war die Nichtigkeit der Verträge. Sie wollten damit gegen Filz und Korruption ein Zeichen setzen. Heute wurde deutlich: Diese Hoffnung hat die Große Koalition im Sonderausschuss nicht erfüllt, sondern frech verraten.“

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„Wasser ist Menschenrecht“ – Pressemitteilung von MdB Beate Walter-Rosenheimer (19.10.2012)

Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in öffentliche Hand.
Die europäische Union plant, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung europaweit für private Unternehmen zu öffnen. Doch die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer kritisiert: „Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.“

Die Grünen Abgeordnete unterstützt deshalb bayerische Gemeinden und Städte dabei, Resolutionen gegen die geplanten EU-Änderungen zu verfassen. In dem Mustertext wird klargestellt, dass die Wasser- und Abwasserwirtschaft nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen darf. Die Zeit drängt: Noch in diesem Jahr soll darüber entschieden werden, ob Ausschreibungen europaweit für Privatunternehmen geöffnet werden müssen.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „Wir fordern die Europäische Union auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft entscheidet. Das Recht auf Wasser geht vor Marktinteressen.“

zum Musterbrief…

Nach RWE-Rückkauf: wirklich mehr Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben? – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.11.2012

(Berlin, 3. November 2012) In der gestrigen 14. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge bestätigte die Senatsseite, dass mit Veolia Verhandlungen um mehr Einfluss bei den Wasserbetrieben geführt werden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Verhandlungsposition des Senates trotz Rückkaufs der RWE-Anteile äußerst schwach sein dürfte.

Das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB), so legen es die Wasserverträge fest, hatten bislang die Konzerne RWE und Veolia. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile soll sich nun laut SPD und CDU der Einfluss des Landes vergrößern. Der Senat ist jetzt anstelle von RWE „Partner“ von Veolia in der RVB-Beteiligungsgesellschaft und damit rechtlich ein „privater Investor“. Aber will er wirklich mehr Einfluss? Staatssekrekretärin Margaretha Sudhof machte gestern vielmehr deutlich, dass sich der Senat mit Veolia lieber ins beste Einvernehmen setzen möchte. Der Konzern wird aber weiterhin allein seine Rendite-Interessen im Auge behalten. Deshalb wird es zwangsläufig dazu kommen, dass der Senat Veolia ganz die betriebliche Führung überlässt, wie es im geleakten Heilmann-Moratorium bereits vorgeschlagen wird. (siehe auch Pressemitteilung vom 21. Sept.) Der Senat wird sich als machtloser Juniorpartner über die Brosamen freuen, die ihm der Konzern hinwirft. Die BWB müssen weiterhin den Profitinteressen der „Partner“ dienen. Von einer Umstellung von Gewinnorientierung auf Gemeinwohlorientierung, wie dies der Wassertisch fordert, kann keine Rede sein.

Außerdem will sich der Senat mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Veolia ersparen: In der gestrigen Sitzung erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die 50 %ige Beteiligung des Landes in der RVB nicht einmal dazu ausreicht, denkbare von Veolia angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zu blockieren. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Erfahrungen mit dem klagefreudigen Konzern (Klage gegen Volksgesetz, Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss, Klage gegen angeblich entgangene Gewinne) lassen vermuten, dass Veolia das Land Berlin mit vielen millionenschweren Schiedsgerichtsverfahren überziehen wird, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Kosten müssen dann wieder die Berlinerinnen und Berliner tragen.“

Auch die versprochenen 60 Mio. EUR Entlastung für die Wasserkunden sind nicht etwa schon beschlossene Sache. Der Senat soll sich lediglich bei den Wasserbetrieben für diese finanzielle Entlastung der Wasserkunden einsetzen. Der Aufsichtsrat kann das immer noch ablehnen. Rebel: „Selbst wenn die Frischwasserpreise vorübergehend um 15 % gesenkt werden sollten, hätten die BerlinerInnen nichts gespart. Wegen der an Veolia gegebenen Gewinngarantie wird der Senat die Preissenkung aus seinem Gewinnanteil allein finanzieren müssen. Das bedeutet, dass die am Frischwasserpreis gesparten 12 EUR pro BerlinerIn dem Senat im Landeshaushalt fehlen werden. Da Geld immer nur einmal ausgegeben werden kann, wird der Senat das Geld an anderer Stelle von den BerlinerInnen wieder einfordern – sei es durch Kürzungen im Sozial- bzw. Bildungsbereich oder per Anhebung von Gebühren.“

Es zeigt sich erneut: Eine juristische Anfechtung der Wasserverträge ist nötig, um die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren.

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Bürgerwillen klar missachtet! – PRESSEMITTEILUNG VOM 30.10.2012

(Berlin 30. Oktober 2012) Heute hat RWE den Vollzug des Anteilsverkaufs an den Berliner Wasserbetrieben bekannt gegeben. Käufer ist das Land Berlin.

Mit diesem Schritt hat die Regierungskoalition aus SPD und CDU deutlich gemacht, dass sie den Willen der Bürger ignoriert, die mit 98,2 Prozent für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben. Im Wasser-Volksgesetz wird die juristische Prüfung der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge angeordnet – mit dem Ziel diese anzufechten und rückabzuwickeln. Rekommunalisierung durch Rückabwicklung, das war der Volkswille! Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Interessen der 98,2 Prozent der BerlinerInnen, die für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben, werden klar missachtet. Der RWE-Anteilskauf bedient die Interessen der Konzern-Lobbyisten.

RWE sah nach dem Volksentscheid und der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts seine Gewinne davon schwimmen. Mit dem Anteilsverkauf wird RWE nun der Abschied vom Wassergeschäft durch einen goldenen Handschlag in Höhe von über einer halben Milliarde Euro versüßt. Den ursprünglichen Kaufpreis hat der Konzern indessen bereits wieder eingefahren. Gleichzeitig regelt Senator Heilmann schon mit Veolia in Geheimverhandlungen, wie man dem Konzern trotz seiner Minderheitsbeteiligung die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe sichern kann. Preiserhöhungen durch den Konzern in Höhe von 35 Prozent? Aktuell überhöhte Trinkwasserpreise von 20–30 Prozent? Preissenkungsverfügung d es Bundeskartellamts? Anscheinend vollkommen nebensächlich. Der misslungene Privatisierungsvertrag und die verfassungswidrige Gewinngarantie werden durch den Kauf zementiert, eine mögliche Klage dagegen erschwert.

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RWE-Rückkauf: Keiner weiß, wohin die Reise geht – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.10.2012

(Berlin, 25. Oktober 2012) Auf die misslungene Teilprivatisierung folgt nun die misslungene Rekommunalisierung: SPD-CDU-Koalition beschließt überteuerten Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Bürger sollen mit Hoffnungshäppchen abgespeist werden.

Das Abgeordnetenhaus hat am frühen Nachmittag mit den Stimmen der Regierungs-koalition den überteuerten Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beschlossen. Auch nach den Debatten in Hauptausschuss und Parlament ist unklar, was der Senat mit diesem Kauf bezweckt. Das misslungene und gestern im Hauptausschuss auch von Regierungsseite kritisierte Vertragswerk und seine verfassungswidrige Gewinngarantie bleiben in Kraft. Trotz seiner nun 75 %igen Beteiligung an den BWB kann der Senat immer noch keine betrieblichen Entscheidungen ohne den Miteigentümer Veolia durchsetzen, weil der Senat auf Führungsebene lediglich 50 % besitzt. Demzufolge gelten die Führungsregelungen des Konsortialvertrages nach wie vor. Auch Preissenkungen sind nicht möglich ohne das Einverständnis des Wasserkonzerns Veolia, der für die um 20-30 Prozent überteuerten Trinkwasserpreise (siehe Beschluss Bundeskartellamt) in Berlin verantwortlich ist.

Von den Beteuerungen der SPD, auch Veolia aus dem Betrieb herauskaufen zu wollen, ist nicht viel zu halten angesichts der Tatsache, dass Senator Heilmann (CDU) Geheimgespräche mit Veolia-Lobbyisten führt, in denen er dem Minderheitsgesellschafter die betriebliche Führung zusichert. Der Berliner Wassertisch kritisiert den Kaufpreis als teures Abschiedsgeschenk an RWE, die sich ohnehin aus dem Wassergeschäft zurückziehen. Der RWE-Anteilskauf entspricht in keiner Weise einer Rekommunalisierung, wie sie die 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger mit dem Volksentscheid erstreiten wollten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „In einer funktionierenden Demokratie wäre die Regierung nach einem Misstrauensvotum von 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger freiwillig zurückgetreten. Aber in unserer Lobbykratie können Parteien und Konzerne offensichtlich auch einen verlorenen Volksentscheid noch zum Geschäft machen.“

Ablenkungsmanöver
Besonders durchsichtig ist die Verknüpfung des RWE-Anteilkaufs mit der Ankündigung einer Wasser-preissenkung in der heutigen Abstimmung. Dieses Manöver soll davon ablenken, dass die Bürger gleichzeitig über den Tisch gezogen werden. Mit 15 % liegt der Preisnachlass zudem unter dem in der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geforderten Wert. Gegen diesen Kartellamts-Beschluss halten die BWB aber ihre Klage aufrecht – und zwar mit Billigung des Wirtschaftssenators. Gleichzeitig blockiert die Regierungskoalition die Überprüfung des Vertragswerks im Wasser-Sonderausschuss. Der Senat könnte durch eine effektive Überprüfung der verfassungswidrigen Wasserverträge ihre Aufhebung erreichen, jedoch würde, wie der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten erklärte, die SPD einen Anteilskauf wegen des angeblichen Kostenrisikos sogar einer erfolgreichen Klage vorziehen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftssprecher des Berliner Wassertischs: „Die Aussagen der Koalitionsabgeordneten im Wasser-Sonderausschuss sind klar: SPD und CDU sind an einer Aufarbeitung ihrer skandalösen Verträge nicht interessiert und wollen mit dem Anteilskauf schnell neue Tatsachen schaffen. Wir versprechen uns davon gar nichts. Der neoliberale ,Zeitgeist‘ ist in der großen Koalition immer noch so frisch wie 1999.“

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Sonderausschuss Wasserverträge: SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung des Demokratiegebots – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.10.2012

(Berlin, 19. Oktober 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses stand das im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip erneut auf der Tagesordnung. Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der mit der Teilprivatisierung 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag dagegen verstößt. Ein vom Ausschuss bestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) hatte dagegen keinen solchen Verstoß sehen können. Eine echte Debatte zu dieser Frage konnte heute jedoch nicht aufkommen, da die Regierungskoalition die Teilnahme eines WPD-Vertreters an der Sitzung mit ihrer Mehrheit verhinderte.

Auch in der 13. Sitzung des Sonderausschusses konnte nicht davon die Rede sein, dass das Berliner Abgeordnetenhaus den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 umsetzt. Wo ein intensiver Austausch von Argumenten hätte stattfinden können, war von SPD und CDU kein einziger inhaltlicher Beitrag zu vernehmen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Da fasst man sich doch an den Kopf! Der Vertreter des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes steht bereit, aber er darf zu den Fragen zum eigenen Gutachten nicht Stellung nehmen, wird auf Betreiben von SPD und CDU nicht in den Sitzungssaal geholt. Das macht doch klar, dass dieses Gutachten auf äußerst wackeligen Füßen steht, wie der Wassertisch von Anfang an gesagt hat.“

Problematischer Rückkauf der RWE-Anteile
Nikolaus Karsten (SPD) ging aber noch weiter: In keinem Fall sei es sinnvoll, der Frage nach einer Verletzung des Demokratieprinzips weiter nachzugehen. Selbst wenn Verfassungs¬widrigkeit und Nichtigkeit der Verträge nachzuweisen seien; der jetzt geplante Rückkauf sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Rückabwicklung immer vorzuziehen. Dazu nochmal Wolfgang Rebel: „Für den Abgeordneten Karsten und die Große Koalition spielen die Prinzipien unseres Grundgesetzes anscheinend keine Rolle mehr. Dass nach einem Rückkauf der RWE-Anteile die Verletzung des Demokratiegebots im Interesse Veolias fortgesetzt werden soll, ist dann auch kein Problem mehr.“

Senat hat in der Frage der Kartellamtsklage kein Mitbestimmungsrecht
Dass die demokratische Legitimationskette bei wichtigen Entscheidungen der Wasserbetriebe nicht gerade effektiv ausgestaltet ist, zeigte heute – wie eine Probe aufs Exempel – die folgende Äußerung von Staatssekretär Zimmer: Danach werde die Entscheidung über eine so wichtige Angelegenheit, wie die Fortsetzung der Klage gegen die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Wasserpreise, allein vom Vorstand getroffen. Das ist in der Tat richtig: Die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe haben dort kein Mitbestimmungsrecht.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Unterschriftensammlung: Parlamentarier sollen gegen Wasserverträge klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.10.2012

(Berlin, 18. Oktober 2012) Fast 2000 Unterschriften – mit minimalem Personaleinsatz in kurzer Zeit gesammelt – wurden heute vom Berliner Wassertisch an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland übergeben. In dem Appell an die Berliner Abgeordneten wird gefordert, juristisch gegen die verfassungswidrigen Verträge vorzugehen und im Sonderausschuss „Wasserverträge“ endlich den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes zu erfüllen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus setzt den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 nur unzureichend um. Für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, wie im Gesetz gefordert, wurden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Regierungsfraktionen zeigten durch fehlende Mitarbeit und das Niederstimmen zielführender Oppositionsanträge, dass sie kein Interesse an einer Aufklärung haben. Finanzsenator Nußbaum ließ sich trotz Aufforderung kein einziges Mal im Ausschuss blicken. Dabei gab es auch Anhörungen, etwa von Prof. Keßler oder von Prof. Musil, die deutlich machten, dass eine gerichtliche Klärung zur Verfassungswidrigkeit der Privatisierungsverträge der nächste Schritt hätte sein müssen. Aber für ein juristisches Gutachten, das Basis für eine Klage hätte sein können, gab es trotz Volksgesetz kein Geld. „Dass die Berliner aus den Wasserverträgen nach ihrer Veröffentlichung Altpapier machen wollten, war doch immer klar.“, sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs. „Nur hätte niemand erwartet, dass sich SPD und CDU – als Verantwortliche der Teilprivatisierung von 1999 – jetzt wieder so schamlos über die Interessen der Wasserverbraucher hinwegsetzen würden.“

Der Rückkauf der RWE-Anteile – durchschaubare Doppelstrategie des Senats
Auch der Rückkauf der RWE-Anteile dient dazu, die eigentliche Aufgabe des Sonderausschusses Wasser, nämlich die Prüfung der Verträge mit dem Ziel ihrer Anfechtung zu umgehen. Wenn das Thema Rekommunalisierung die Schlagzeilen beherrscht – so das Kalkül – ist die Prüfung der Verträge für die Öffentlichkeit nicht mehr von Interesse. Dabei wird unterschlagen, dass die Verträge trotz des Rückkaufs der RWE-Anteile unverändert in Kraft bleiben und das Land wegen der 50% zu 50% Pattsituation mit Veolia in der beherrschenden RVB-GmbH wohl kaum einen größeren Einfluss bei den Wasserbetrieben gewinnen wird. Dass wichtige Teile des Rückkaufvertrags wie das Shareholders‘ Agreement weiter geheim bleiben, vervollständigt dieses Bild. Nach wie vor bedient der Senat weiter die Interessen der privaten Konzerne.

Die SPD-CDU Erklärung „Herbst der Entscheidungen“ vom 25. Sept. zeigt, wohin der Hase läuft
Um den Leuten Sand in die Augen zu streuen, wollen nun die Koalitionäre den Wasserverbrauchern ein bisschen Geld zurückgeben. Die Summe bleibt aber unter dem eh schon mageren Betrag der Kartellamts-verfügung. Diese wird aber nicht akzeptiert, sondern weiter juristisch mit allen Mitteln (und das sind inzwischen schon 2 Millionen Euro) bekämpft. Der Steuerzahler wird dafür zahlen müssen, die privaten Anteilseigner kommen – anders als bei der Kartellamtsverfügung – ungeschoren davon. Die Wasserpreise werden dauerhaft nicht sinken können, da der Rückkauf über 30 Jahre abgezahlt werden muss.

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Zukunft der Rieselfelder Karolinenhöhe – Bericht einer Veranstaltung vom 3. September 2012

Zu dieser Veranstaltung hatten der Arbeitskreis Gatow, der Landschaftspflegeverband Spandau e.V. und andere Organisationen eingeladen.

Es waren ca. 250 Leute anwesend. Anlass war der beabsichtigte Verkauf der Rieselfelder durch die Berliner Wasserbetriebe an den Gastronomen Josef Laggner. Dieser Verkauf ist nun vorläufig gestoppt.
Stephan Natz von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) bedauerte, dass die Verkaufsgespräche überhaupt bekannt geworden sind. Laggner sei angeblich von sich aus auf die BWB zugekommen und habe zu seinen Motiven keinerlei Aussagen gemacht. Laggner sei darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele und dass für ihn als Investor kaum Möglichkeiten bestünden. Laggner habe aber trotzdem weiter an seinem Kauf-Interesse festgehalten. Auf die Frage von Uli Zelle (Moderator), ob denn die BWB wüssten, was der „Investor“ vorhabe, konnte Natz angeblich nichts sagen.

Stephan Natz bestätigte, dass dieser Verkauf – da unter 5 Mio. Euro – nicht vom Aufsichtsrat der Wasserbetriebe abgesegnet werden müsse, sondern aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich sei.
Die Wasserbetriebe haben großes Interesse, die Rieselfelder loszuwerden, da die Rieselfelder nicht mehr in Betrieb sind und nur noch Kosten verursachen. So erkläre sich auch der niedrige Preis von ca. 80 Cent pro m².
Ein Landwirt, der einen Teil der Rieselfelder für landwirtschaftliche Nutzung gepachtet hat, besitzt nur Pachtverträge für jeweils ein Jahr. Er berichtete, dass seine Anfrage, den gepachteten Teil der Flächen kaufen zu wollen, von den Wasserbetrieben abgelehnt worden sei. Man wolle alles auf einmal verkaufen, hieß es.
Frau Hube (Naturschutz- und Grünflächenamt Spandau) berichtete, dass ein bereits vor einiger Zeit versprochenes Nachnutzungskonzept bislang noch nicht ausgearbeitet und vorgelegt wurde, weil jetzt entschieden wurde, dass zunächst ein Gutachten zur Schadstoffbelastung des Bodens erstellt werden soll. Dieses ist bereits in Auftrag gegeben und soll im November vorliegen. Dann soll auch ein Nachnutzungskonzept für die Rieselfelder der Öffentlichkeit vorgelegt und breit diskutiert werden. Es soll dann auch wieder eine Informationsveranstaltung geben.

Nicht thematisiert wurde, ob es überhaupt in Ordnung sei, wenn die BWB die für sie unrentablen Flächen loswerden wolle, um Kosten zu sparen. (über die Größenordnung dieser Kosten gab es unterschiedliche Aussagen: zwischen 200 und 500 Tsd. € jährlich). Daniel Buchholz (SPD) favorisierte die Übernahme der Flächen durch die Berliner Stadtgüter. Dazu muss man aber wissen, dass über die Berliner Stadtgüter in der Vergangenheit schon landwirtschaftliche Flächen in großem Umfang an private Investoren verkauft wurden. Dies wurde jedoch nicht mitgeteilt. Die Stadtgüter bewirtschaften selbst keine landwirtschaftlichen Flächen mehr (obwohl diese landwirtschaftlichen Flächen vor ihrem Verkauf noch Gewinne für das Land Berlin erwirtschafteten!)

Wolfgang Rebel konnte als Vertreter des Wassertischs in der nachfolgenden Diskussion darauf hinweisen,  dass die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt Öffentlichen Rechts durchaus weiter diese Kosten zum Wohle der Allgemeinheit tragen könnten. Damit war Daniel Buchholz (SPD) nicht einverstanden, der betonte, dass durch den geplanten Rückkauf der RWE-Anteile der Senat ja dann auch ein Mitspracherecht beim Verkauf solcher Flächen habe, und sich bei einem Verkauf an die Berliner Stadtgüter alles zum Guten wenden werde.

Kommentar Wassertisch:
Im Augenblick ist überhaupt noch nicht klar, wie nach einem eventuellen Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben die betriebliche Führung dieser Wasserbetriebe aussehen würde. Die Privatisierungsverträge blieben jedenfalls bestehen. Daher ist überhaupt nicht sicher, ob dann das Interesse an einem möglichst hohen Gewinn oder die Interessen der Berliner Bevölkerung an einem intakten Landschaftsschutzgebiet die Oberhand behalten werden. Auch die Berliner Stadtgüter selbst haben ja in der Vergangenheit alle ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen an Investoren verkauft und existieren heute als Immobilienverwaltungsgesellschaft zwar wieder unter dem gleichen Namen – haben aber mit den einstigen „Berliner Stadtgütern“ nichts mehr zu tun.

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