Verbraucherschutz-Senator Heilmann führt Geheimverhandlungen mit Preistreiber Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 21.09.2012

(Berlin, 21.September 2012) Ein geheimes Moratorium wurde heute veröffentlicht, das auf Gespräche zwischen Justizsenator Heilmann und Lobbyisten von Veolia zurückgeht. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof im Sonderausschuss Wasserverträge war ihre Behörde – die offiziell die Rückkaufs-Verhandlungen der BWB-Anteile mit den Wasserkonzernen führt – nicht informiert.

Während seine Parteifreunde im Wasserausschuss noch mit den Verträgen der misslungenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 beschäftigt sind, befindet sich der Justizsenator schon wieder in Geheimverhandlungen mit Veolia-Lobbyisten, als hätte es das Wasser-Volksbegehren nie gegeben. Auch jetzt sieht das CDU-Papier unverständlich günstige Konditionen für den Konzern Veolia vor, der zusammen mit RWE für die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent (siehe Beschluss des Bundeskartellamtes) verantwortlich ist. Entgegen der Position des Landes, das eine 100%ige Rekommunalisierung der BWB anstrebt, sieht das Moratorium einen langfristigen Verbleib des Preistreibers Veolia bei den BWB vor. Nach Fraktionschef Florian Graf ist dies die offizielle Linie der CDU-„Experten“. Der SPD-Politiker Nikolaus Karsten sieht die Verhandlungsposition des Landes gegenüber den Wasserkonzernen durch die Veröffentlichung des Moratoriums geschwächt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind entsetzt über das Ausmaß der Lobbykratie in diesem Senat. Während Senator Nußbaum den RWE-Lobbyisten den Rückkauf zu einem absolut überteuerten Preis anbietet, führt Verbraucherschutz-Senator Heilmann, der für die Wasser-Tarife zuständig ist, schon Gespräche mit den Veolia-Lobbyisten, um dem Konzern den Preismissbrauch auch in Zukunft unauffällig zu sichern. Alles auf Kosten der Berliner.“

Keine Transparenz
Der Wasser-Sonderausschuss wurde für die öffentliche Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von 1999 eingesetzt. Von Anbeginn an krankt er daran, dass SPD und CDU gar kein Interesse an einer Aufklärung und Transparenz haben. Sie nutzen den Ausschuss – so der Pirat Gerwald Claus-Brunner – nur als „Staffage“, hinter der sie die gescheiterte Politik von 1999 fortsetzen. Auch auf intensive Nachfragen der Opposition war die Regierungsseite nicht einmal bereit, die Kalkulation des überhöhten Kaufpreises des RWE-Anteils (siehe Offener Brief) offenzulegen. Die SPD-Abgeordneten regten sich bezeichnenderweise nicht über die Geheimverhandlungen der CDU mit Veolia auf, sondern nur darüber, dass die Berliner Zeitung es gewagt hatte, über die „Mauschelei“ zu berichten.
Veolia weiß nun, dass der verhandlungsführende Senator keinen Rückhalt für seine offizielle Verhandlungs-strategie hat. Der Schaden, der dadurch entsteht, ist anscheinend vollkommen egal. Oder führt Senator Nußbaum überhaupt nur Scheinverhandlungen, und ist es vielleicht das Heilmann-Moratorium, das den tatsächlichen Stand der entscheidenden Hinterzimmer-Gespräche wiedergibt?

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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Bayram: Nußbaum ist eine Gefahr für das Gemeinwohl! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.09.2012

(Berlin, 14. September 2012) Gestern beriet das Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Grünen zum geplanten Kauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben. Der Öffentlichkeit werden bei dem Millionen-Geschäft von Finanzsenator Nußbaum erneut entscheidende Dokumente vorenthalten.

Die Grünen hatten die Debatte mit dem Antrag erzwungen, den Kaufvertrag mit zwei Vorbehaltsklauseln zu versehen. Diese sehen vor, das Vertragswerk unter den Vorbehalt der Unwirksamkeit bzw. Nachverhandlung zu stellen für den Fall, dass „der Konsortialvertrag vom 14.6.1999 nebst seinen Änderungen ganz oder teilweise nichtig ist oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes mit geltendem Recht für unvereinbar erklärt“ wird. Dieser Vorbehalt gilt auch, wenn durch „die rechtskräftige Verfügung des Bundeskartellamtes die Preise für Wasserversorgung oder Entwässerung“ verringert wird. Setzt sich das Kartellamt durch [vgl. Kommentar von Rainer Heinrich], ließe sich der Preismissbrauch auch von Konzernen wie den Anteilseignern RWE und Veolia nicht mehr effizient betreiben – wodurch sich der Unternehmenswert der BWB erheblich verringern würde. Der Antrag nimmt Minimalforderungen des Berliner Wassertischs auf, die für verantwortungsvolle Haushaltspolitiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten. CDU und SPD unterstützten den Antrag jedoch nicht. Der SPD-Abgeordnete Stroedter befürchtete, dass der Vertrag sonst platzen könnte. Dazu der Pressesprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Die Debatte zeigt: SPD und CDU bilden eine Koalition des institutionalisierten Lobbyismus an der Spitze unserer Stadt. Mit Dreistigkeit und Tücke versuchen sie zu verhindern, dass die Konzerne RWE und Veolia Konsequenzen aus dem jahrelangen Preismissbrauch und den verfassungswidrigen Verträgen zu befürchten haben.“

Erneut geheime Vertragsbestandteile
Bezeichnend für das Vorgehen des Senats ist, dass er auch beim Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben der Öffentlichkeit entscheidende Dokumente vorenthält. Auf deren Existenz hatten die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids bereits in einem Offenen Brief hingewiesen. Eines dieser Dokumente war im gestrigen Abgeordnetenhaus-Plenum Gegenstand der Diskussion: Im sogenannten Shareholders´ Agreement wird geregelt, wieviel Einfluss das Land durch den Rückkauf tatsächlich erwirbt. Gerwald Claus-Brunner (Piraten) erklärte hierzu, dass Veolia trotz des dann rund 75 %igen Landesanteils durch ihr Einspruchsrecht auch künftig das Sagen haben wird. Grund sind die weiterhin geltenden Skandalverträge von 1999. Bestätigt wurde dies von Canan Bayram (Bündnis 90/Grüne), die von „Wohlverhaltensregelungen“ gegenüber dem Konzern Veolia sprach, der bekanntlich für die saftigen Preiserhöhungen der letzten Jahre (der Berliner Wassertisch errechnete eine Erhöhung von 35 % für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus) und die um 20-30 Prozent missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise [vgl. Beschluss Bundeskartellamt] verantwortlich ist. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der intransparente und überteuerte Rückkauf der RWE-Anteile zeigt erneut, dass der Umgang mit dem städtischen Gemeineigentum unter eine wirksame öffentliche Kontrolle gebracht werden muss, um die Bürger vor den Begehrlichkeiten der Konzerne zu schützen. Das Wasser-Volksentscheidsgesetz mit seinem Transparenz- und Prüfgebot konnte hier nur ein erster Schritt sein.“

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Sonderausschuss „Wasserverträge“:? Publikum fordert Untersuchungsausschuss – PRESSEMITTEILUNG vom 07.09.2012

(Berlin, 7. September 2012) In der heutigen 11. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge sahen sich die Vertreter des Senats außerstande, auch nur eine einzige der zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben gestellten Fragen zu beantworten. Als die Sitzung schon nach 40 Minuten wieder beendet war, ertönten aus dem Publikum heraus Rufe nach einem Untersuchungsausschuss.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten für den Sonderausschuss am letzten Montag eine Besprechung zum Rückkauf der RWE-Anteile beantragt, zu der die Oppositionsfraktionen und die SPD eine Anzahl von Fragen an den Senat formuliert hatten. Da der Rückkaufvertrag dem RWE-Konzern einseitig Vorteile gewährt, wie die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids erst kürzlich in einem Offenen Brief feststellten, wäre die Durchführung dieser Besprechung für die Prüfung des Rückkaufvertrags sehr wichtig gewesen. Die Vertreter des Finanzsenators verwiesen jedoch darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst am nächsten Freitag (14. Sept.) oder noch später zu rechnen sei. Gleichzeitig wollten sie auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht ausschließen, dass das Parlament den Rückkaufvertrag möglicherweise auch schon vorher verabschieden werde. Der Pirat Gerwald Claus-Brunner stellte fest, dass die Regierungsfraktionen und der Senat mit ihrem Vorgehen im Begriff sind, die im Volksentscheidsgesetz festgeschriebene öffentliche Prüfung und öffentliche Aussprache zu umgehen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die zur Schau getragene angebliche Unfähigkeit des Senats, heute zumindest einige der Fragen zu beantworten, ist eine Schmierenkomödie. Offensichtlich plant die Koalition, den Rückkaufvertrag noch schnell zu verabschieden, bevor im Wasser-Ausschuss die einzige öffentliche Aussprache über den Rückkaufvertrag stattfindet.“

Verzugszinsen zugunsten von RWE
Ein Skandal ist es auch, dass der Senat mit RWE vereinbart hat, dass bei einer Verabschiedung nach dem 30. September hohe Verzugszinsen an den Wasserkonzern zu zahlen sind. Auf diese Weise soll offensichtlich Druck für eine rasche Zustimmung auf das Parlament ausgeübt werden. Der Wassertisch fordert von RWE und Senat, auf diese Klausel zu verzichten, da sie darauf ausgelegt ist, die demokratischen Prozesse unzulässig zu beeinflussen.

Falsche Verträge?
Gerwald Claus-Brunner (Piraten) gab heute zu Protokoll, dass die als offizielle im Abgeordnetenhaus hinterlegte Version des Rückkaufvertrags von dem im Internet veröffentlichten Dokument abweicht. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine hundertprozentige Fortsetzung der Politik von 1999. Der Senat trickst und täuscht erneut die Bevölkerung, dass sich die Balken biegen. Die Vorgänge müssen endlich ans Licht gebracht werden. Der Berliner Wassertisch fordert einen Untersuchungsausschuss, der die komplette Teilprivatisierung einschließlich des Rückkaufvertrags untersucht.“

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Brief eines Berliner Bürgers an seine Abgeordnete

Sehr geehrte Frau Haußdörfer,
mit großer Sorge verfolge ich die Aktivitäten von Herrn Nussbaum zum angeblichen „Rückkauf“ der RWE-Anteile an den BWB. Das geplante Verfahren tritt nicht nur die Interessen von über 600.000 Berlinern, die im Volksbegehren eine Offenlegung der Geheimverträge erzwangen, mit Füßen, sondern ist direkt gegen die Interessen ALLER Berliner gerichtet. Hier soll die Privatisierung unseres Berliner Wassers unter neuem Vorzeichen fortgeschrieben werden. Dieser Vorgang ist ungeheuerlich und konterkariert jegliches Demokratieverständnis.
Sie als Abgeordnete sind in erster Linie den Interessen der Berliner verpflichtet und nicht denen der Privatindustrie. Diese Verpflichtung kann auch nicht durch Fraktionszwang aufgehoben werden.
Ich fordere Sie als Wähler nachdrücklich auf: stoppen Sie die Pläne von Herrn Nussbaum! Setzen Sie sich für eine bürgernahe und für die Berliner kostengünstige Rekommunalisierung der BWB ein! Arbeiten Sie mit den Abgeordneten zusammen, die das ebenso wie ich sehen! Enttäuschen Sie nicht den Rest an Vertrauen, den viele Berliner überhaupt noch in demokratisches Arbeiten haben! Der Schaden, der dadurch entstünde, ginge weit über den Komplex BWB hinaus!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Holger Zirpel

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Demokratie und Rechtsstaat kann man ökonomisch nicht messen

Auszug aus einem Interview in den VDI Nachrichten vom 17.08.2002:
Auf die Frage „Haben Privatisierungen und der Rückzug des Staates die Standortbedingungen in Deutschland verbessert?“
antwortet der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Siegfried Broß:
„Nein, denn jetzt definiert nicht mehr der Staat und die dazu berufenen Organe wie Regierung und Parlament die Standortbedingungen, sondern private Dritte. Sie entscheiden über Energiekosten, Wasserpreise und Beförderungsentgelte. Die Menschen sind dem Preisdiktat der Anbieter ausgeliefert. Der Staat kann die Preise nicht vorschreiben, und wenn er es macht, lässt man die Infrastruktur verlottern, um die Gewinne zu sichern. Diesen Mechanismus beobachte ich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bei privatisierten öffentlichen Leistungen.“

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Offener Brief von Vertrauenspersonen des Volksbegehrens an Finanzsenator Nußbaum

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich am 28. August mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegen-gekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.
Wortlaut des Offenen Briefs

Offener Brief an Senator Nußbaum – Vertrauenspersonen protestieren gegen Umdeutung des Wasser-Volksentscheids – PRESSEMITTEILUNG VOM 28.08.2012

(Berlin, 28. August 2012) Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich heute mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegengekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ kritisieren in einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum den Rückkaufvertrag in vielerlei Hinsicht. So werde beispielsweise, da die Verfügung des Kartellamtes zur Senkung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise noch nicht rechtskräftig sei, ein viel zu hoher Rückkaufpreis gezahlt. Der Unternehmenswert des RWE-Anteils werde später bei zwangsweise abgesenkten Wasserpreisen deutlich sinken. Jetzt schon übereilt zurückzukaufen, lasse den Verdacht der Untreue aufkommen – die Vorgehensweise zeige deutliche Parallelen zum Mappus-Fall. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids, bekräftigt die Grundaussage des Offenen Briefs: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich nicht mit der überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz ausgesprochen, damit die Regierungskoalition insgeheim weiter die Partikularinteressen der Konzerne RWE und Veolia gegen die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass er im Sinne des Volksentscheids handele, ist ein Wählerbetrug. Dagegen wehren wir uns mit diesem Schreiben.“

Das nur vordergründig positive Engagement Nußbaums deckt sich mit dem fehlenden Aufklärungswillen von SPD und CDU im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der aufgrund des Volksgesetzes zur Überprüfung der Wasserverträge von 1999 eingerichtet wurde. Die Vertrauenspersonen sehen eine Verbindung zwischen der Verschleppung der Vertragsprüfung und dem übereilten Rückkauf: Die schleppende Aufarbeitung der Wasserverträge im Sonderausschuss zeige, dass man mit dem Rückkauf Fakten schaffen wolle, die eine rückwirkende Untersuchung der Verträge als überflüssig erscheinen lassen solle. Kritisiert wird von den Vertrauenspersonen außerdem, dass – wie bei der Teilprivatisierung der BWB – wichtige Dokumente geheim gehalten werden. Eines dieser Dokumente, das sogenannte »Shareholders‘ Agreement«, betrifft die Machtverhältnisse zwischen dem Wasserkonzern Veolia und dem Land Berlin nach dem Vollzug des Rückkaufvertrages. In dem Offenen Brief heißt es dazu: „Wir fordern Informationen darüber, welche Konsequenzen die Beibehaltung des »Shareholders‘ Agreement« nach einem Eintritt des Landes in die RVB für die betriebliche Führung der Wasserbetriebe hat, da diese zwischen den beiden Konzernen zum Zweck der Machtverteilung getroffene Vereinbarung nach dem Rückkauf weiterbestehen und geheim bleiben soll. Es geht um nicht weniger als die demokratische Führung durch die öffentliche Hand, die bisher nicht gewährleistet ist.“

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Rückkaufvertrag: Nichts ändert sich! – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.08.2012

(Berlin, 24. August 2012) Die misslungenen Privatisierungsverträge werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben unverändert weiter gültig bleiben. Das mussten die Senatsparteien im Sonderausschuss Wasserverträge heute öffentlich zugeben. Außerdem werden auch im neuen Rückkaufvertrag entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Interessen des Preisabzocker-Konzerns Veolia geheimgehalten.

Nachfragen der Opposition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den misslungenen Teilprivatisierungsverträgen. Es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in eine bestehende Vertragskonstruktion ein. Aufschluss über die operativen Möglichkeiten des Senats könnte eine „Shareholders‘ Agreement“ genannte Vereinbarung geben, in die der Senat mit dem Kauf anstelle von RWE eintritt. Diese wird jedoch von den Anteilseignern zurückgehalten. Damit sind erneut wichtige Dokumente nicht zugänglich, ohne die eine abschließende Beurteilung der Verträge unmöglich ist. Dies geschieht mit dem Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Nachteile von Veolia – eines Konzerns, der die Berliner seit Jahren mit missbräuchlich überhöhten Preisen abzockt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Trotz des Wasser-Volksentscheids – bei dem sich 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger für die Offenlegung der Privatisierungsverträge von 1999 und für die Offenlegung ,zukünftiger Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden‘ ausgesprochen haben – hat immer noch kein Umdenken im Senat stattgefunden. Die Koalition verschläft, dass intransparente Kungeleien der Marke Wowereit & Co in Zeiten von Volksgesetz und BWBER-Ausschüssen nicht mehr zeitgemäß sind.“

Davon abgesehen, dass das Land ohne betriebliche Führung weder die Preise senken noch sonstigen Raubbau an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) verhindern kann – wie dem Verkauf von Grundstücken wie z. B. den Spandauer Rieselfeldern –, wurde deutlich, dass hierzu auch keine Absicht besteht. Die Koalition beabsichtigt nicht einmal, dem Umfang der Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nachzukommen. Auch der aus der Verfügung des Bundeskartellamts sich ergebende geringere Unter-nehmenswert der BWB wird vom Senat ignoriert. Gipfel der Heuchelei ist die Äußerung des SPD-Abgeordneten Karsten, der ausgerechnet im Sonderausschuss zur Überprüfung der Wasserverträge „lieber nicht in der Vergangenheit rumwühlen“ (!) möchte. Die Frage, ob eine mittlerweile auch in Koalitionskreisen immer häufiger diskutierte Rückabwicklung der Verträge oder ein Rückkauf zu einer Rekommunalisierung führen soll, möchte er allein nach „wirtschaftlichen Erwägungen“ beurteilt sehen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids und Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „SPD und CDU haben bei der Teilprivatisierung von 1999 das Recht gebeugt. Ergebnis des bei dieser Transaktion versammelten ,wirtschaftlichen Sachverstands‘ von SPD, CDU und Konzernen ist, dass die Wasserkonzerne innerhalb eines Jahrzehnts durch erheblichen Preismissbrauch einen Milliardenbetrag von den Bürgern abgezockt haben.“ Der Berliner Wassertisch fordert eine Politik, die das Recht beachtet und ihren wirtschaftlichen Sachverstand zugunsten der Bürger einsetzt. Dazu noch einmal Rainer Heinrich: „Es darf keine Widersprüche zwischen Recht und ,wirtschaftlichem Sachverstand‘ geben. Die Argumentation der Koalition im Wasserausschuss ist eine Unverschämtheit. Wir bestehen auf einer gerichtlichen Überprüfung und Rückabwicklung der Verträge.“

Die heutige Anhörung des Juristen Andreas Musil bestätigt die bisherige Rechtsmeinung des Wassertischs, dass gegen die Verträge geklagt werden muss. Obwohl der erfolgreiche Ausgang einer Klage der Abgeordneten gegen die Verfassungsrecht-„Umgehungskonstruktion“ nicht zu garantieren sei, wies der Professor für öffentliches Recht der Universität Potsdam darauf hin, dass die juristische Sachlage dringend „gerichtlich markiert“ werden müsse, da keine aktuelle Rechtsprechung vorliege. Ein Risiko für Kläger aus dem Abgeordnetenhaus bestehe hierbei nicht.

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Wasserbetriebe: Rückkauf ohne Plenumsdebatte der Abgeordneten? – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.08.2012

(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?

Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.

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Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber

Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe.

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber
Fragen: Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Berliner Wassertischs

Berliner Wassertisch:
Konsortialverträge sind bekanntlich von unterschiedlicher Qualität. Die Berliner Teilprivatisierung wird allgemein als misslungen bezeichnet. Das Berliner Modell ist sonst nirgendwo nachgeahmt worden. Der Berliner Wassertisch hat auf einem Tableau unterschiedliche Klagewege skizziert. Wie beurteilen Sie die Aussichten auf eine juristische Anfechtung dieser Verträge – unabhängig von den zu erwartenden Folgen? Sehen Sie noch weitere Möglichkeiten?

Prof. Kerber:
Es besteht für mich kein Anlass, über die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren zu urteilen, die eine Revision der Konsortialverträge ermöglichen. Das Land Berlin praktiziert zusammen mit den privaten Gesellschaftern diese Konsortialverträge und weiß selbst um ihre Unvorteilhaftigkeit. Es nützt aber nichts, den Versuch zu machen, die Verträge ex tunc für nichtig zu erklären, sondern es ist unter den Geboten der Realpolitik sinnvoller, das Kartellverfahren, das bislang sehr erfolgreich war zu nutzen, um sich unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage von den Konsortialverträgen zu befreien.

Berliner Wassertisch:
Sie haben die Wasserverträge kürzlich in Übereinstimmung mit der allgemeinen Kritik als „außerordentlich unvorteilhaft“ für das Land Berlin bezeichnet. Worin bestehen die Nachteile für das Land Berlin?

Prof. Kerber:
Die wesentlichen Nachteile des Landes Berlin liegen im Verlust der preisregulatorischen Hoheit. Trink- und Abwasserpreise sind nicht umsonst Gegenstand einer landespreisrechtlichen Regulierung. Werden diese durch das Land geändert, muss das Land die finanziellen Folgen gegenüber den privaten Gesellschaftern tragen. Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben. Ein Verfahren gem. § 266 StGB und Art. 91 VvB bietet sich an.

Berliner Wassertisch:
Wie ist es Ihrer Meinung nach zu erklären, dass diese Nachteile den professionell beratenen Vertretern des Landes Berlin entgangen sind?

Prof. Kerber:
Ich kann nur annehmen, dass es keine professionellen Berater gegeben hat. Anderenfalls hätten sie das Land aufgeklärt oder das Land hätte mangels einer entsprechenden Aufklärung Schadensersatzklage gegen sie erhoben.

Berliner Wassertisch:
Der damalige Wirtschaftssenator Wolf hat Sie damit beauftragt, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der Wasserpreise einzuschalten. Nun hat seine Nachfolgerin Wirtschaftssenatorin Frau von Obernitz Sie von Ihren Aufgaben freigestellt. In einem Interview hat sie dazu gesagt, dass sie als Wirtschaftssenatorin keinen Anwalt verpflichten könne, der juristisch eine Position aufbereitet, die sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe nicht vertreten kann. Wie kommt sie zu diesem Schluss, und wie sind Sie und Herr Wolf damals mit diesem Interessenkonflikt umgegangen?

Prof. Kerber:
Die Äußerungen von Frau von Obernitz sind nicht nur in der Wasserangelegenheit sondern ganz allgemein von intellektueller Konfusion gekennzeichnet. Daher ersparen Sie mir bitte, darauf im Einzelnen einzugehen. Es gibt im Übrigen keinen Konflikt der Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB und der Führung eines Kartellverfahrens. Das kartellrechtliche Preismissbrauchsverfahren gegen die BWB hat eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand. Es fällt in die Pflicht des BWB-Aufsichtsratsvorsitzenden dafür zu sorgen, dass unter seiner Präsidentschaft das Unternehmen keine Ordnungswidrigkeiten begeht. Insofern ist das Gerede vom angeblichen Spannungsverhältnis zwischen Kartellverfahren und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzes eben doch nur Gerede.

Berliner Wassertisch:
Wie schätzen Sie angesichts Ihrer erzwungenen Demission durch Wirtschaftssenatorin von Obernitz die Beteuerungen des Senats ein, dass er bemüht ist, die Wasserpreise zu senken?

Prof. Kerber:
Darf ich bitte richtigstellen: Ich habe das Mandatsverhältnis durch Schreiben an Frau von Obernitz aufgelöst, nachdem ich bereits im Dezember letzten Jahres den Eindruck gewonnen hatte, dass die Wirtschaftssenatorin an diesem Verfahren nicht nur kein Interesse hatte, sondern sie darum bemüht war, sich mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.

Berliner Wassertisch:
Der Senat hat einen Rückkaufvertrag mit dem BWB-Anteilseigner RWE unterzeichnet. Die Rückkaufsumme liegt unterhalb des ehemaligen Kaufpreises. Warum halten Sie den Kaufpreis immer noch für zu hoch?

Prof. Kerber:
Angesichts des schwebenden Kartellverfahrens und damit der Preissenkungsverfügung ist davon auszugehen, dass der Unternehmenswert für den RWE-Anteil an BWB noch sinken wird. Warum Finanzsenator Dr. Nussbaum in dieser Situation hastig bemüht ist, RWE einen relativ hohen Kaufpreis zu zahlen, lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen.

Berliner Wassertisch:
Wissen Sie, wie der Rückkaufpreis kalkuliert wurde?

Prof. Kerber:
Nein.

Berliner Wassertisch:
Senator Nussbaum bezahlt RWE offensichtlich mehr Geld als nötig. Bestehen hier möglicherweise Parallelen zum Rückkauf der EnBW durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Mappus, gegen den nun wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder ermittelt wird?

Prof. Kerber:
Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand. Auch für Senator Nussbaum gilt § 266 StGB, d. h. eine Vermögensbetreuungspflicht. Er ist dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Haushaltsmittel nicht für den überpreisigen Erwerb von Anteilen verwandt werden.

***

Interview als PDF

Kommentar zum Beschluss BWB/Bundeskartellamt des OVG Münster v. 6. Juli 2012 (AZ 16 E 1096/11)

Berliner Wassertisch
17.07.2012

Kommentar zum Beschluss des OVG Münster v. 6. Juli 2012 (AZ 16 E 1096/11)
von Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens und stellvertretendem Sprecher des Berliner Wassertischs

Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Entscheidung zur gerichtlichen Zuständigkeitsfrage, wie es in der PM der BWB steht. Vielmehr geht es um die Richtigstellung, dass es sich in Berlin um ganz „normale“ private Preise handelt. Es sei der Kartellsenat des OLG Düsseldorf zuständig. Hier stützt allerdings die jüngste Rechtsprechung des BGH das Wasserpreisvergleichsverfahren von vergleichbaren relevanten Märkten (Fall Wetzlar), so dass mit einer Zurückweisung der Beschwerde der BWB zu rechnen ist.

zum vollständigen Kommentar…


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Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012

(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt.

Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in die Hände der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE wurde die Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Es ist erschreckend, dass das Bundeskartellamt und nicht die eigentlich für die Aufsicht über die Wasserbetriebe zuständige Senatorin von Obernitz (für CDU) für die Interessen der Bürger streitet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die missbräuchlich überhöhten Preise zu retten. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine Umstellung der Wasserversorgung von Gewinnmaximierung auf das Kostendeckungsprinzip. Nur so können die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Es ist für den Wassertisch unfassbar, dass sich die Senatsseite in Münster darauf eingelassen hat, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise mit windigen juristischen Tricks zu verteidigen. Die Niederlage der Anwälte der Berliner Wasserbetriebe ist indessen keine Überraschung. Wenn im Prozess versucht wurde, die privatrechtlichen Wasserpreise in eine quasi behördliche Gebühr umzudeuten, so war dies in etwa die gleiche Verdrehung von Tatsachen, wie bei der Teilprivatisierung selbst. Damals wurde die in den Verträgen verankerte betriebliche Führung der Privaten vertuscht, um die Wasserbetriebe mit 50,1 % nach wie vor als öffentlich geführtes Unternehmen erscheinen zu lassen. Die Logik der Verträge war und ist, den Profit von Veolia und RWE über die Interessen der Berliner Bürger an einer nachhaltigen, sozialen und zukunftsorientierten Wasserversorgung zu stellen. Die formale Unangreifbarkeit der Verträge ist eben nur eine scheinbare. Der Berliner Wassertisch hofft daher, dass nun eine Fraktion des Abgeordnetenhauses den Mut findet, das verfassungswidrige Vertragswerk insgesamt zu Fall zu bringen. Die daraus folgende Rückabwicklung wäre die günstigste Form einer Rekommunalisierung. Ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren liegt vor und kann von unserer Website heruntergeladen werden.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Vertragskonstruktion, die zum jetzigen Preismissbrauch der BWB geführt hat, begünstigt die Konzerne derart einseitig zu Lasten der Bürger, dass wir sie vor Gericht aufgearbeitet sehen wollen.“

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