
ZDF Heute-Show vom 01.02.2013 berichtet über die neue EU-Konzessions-Richtlinie mit der die Tür für weitere Wasser-Privatisierungen in der gesamten Europäischen Union weit aufgestoßen wird.
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Berlin verzockt sich bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe – ARD Tagesthemen vom 4.2.2013

ARD Tagesthemen vom 04.02.2013 berichten über die Wasser-Teilprivatisierung in Berlin, die Almosen des Senats und über das Volksbegehren „Neue Energie für Berlin – demokratisch, ökologisch, sozial“
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Stadtwerke Solingen bleiben in kommunaler Hand
Am 21.02.2013 hat der Rat der Stadt Solingen beschlossen, keinen neuen strategischen Partner an den Stadtwerken Solingen (SWS) zu beteiligen. Dieser Erfolg geht maßgeblich auf den Einsatz der Bürgerinitiative „Solingen gehört uns“ zurück.
Wir gratulieren unseren Freunden in Solingen ganz herzlich!
Theateraufführung „Das blaue Wunder“ – … über die aufhaltsame Privatisierung des Wassers
Aus Anlass des 2. Jahrestages des Volksentscheids „UNSER WASSER“

Der Volksentscheid „UNSER WASSER“ war am 13. Februar 2011 erfolgreich. Aber es bleibt noch viel zu tun – nicht nur in Berlin, sondern auch in Europa. Durch eine neue Konzessionsrichtlinie soll Wasserprivatisierung durch die Hintertür eingeführt werden.
Aus diesem Anlass lädt der Berliner Wassertisch/Muskauer Str. ein zu dieser Theateraufführung mit anschließender Diskussion zu aktuellen Berliner und europäischen Wasserfragen – am 17. März 2013 um 17:00 Uhr
Werkraum der Berliner Compagnie, Muskauer Str. 20a
10997 Berlin – Kreuzberg
Eintritt: EUR 14,- ermäßigt 10.-
Kartenvorbestellung unter 030 – 612 80 493 oder info@BerlinerCompagnie.de

Shareholders‘ Agreement: Leistet der Senat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung? – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.02.2013
(Berlin, 26. Februar 2013) Aus dem geheimen Shareholders‘ Agreement der Berliner Wasserverträge geht hervor, dass die privaten Anteilseigner seit 2008 eine „atypische“ stille Beteiligung am Abwassergeschäft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) besitzen. Anders als bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hätten die Gewinne aus dieser Beteiligung seitdem aber versteuert werden müssen.
Bisher war in allen Veröffentlichungen zur 1999 erfolgten Teilpriva¬tisierung der BWB zu lesen, dass die privaten Anteilseigner aus Gründen der Steuerersparnis beim Betriebsteil Abwasser der BWB den Status einer sogenannten „typischen“ stillen Beteiligung besäßen. Bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinen unternehmerischen Einfluss. Die Sichtung des geleakten Shareholders‘ Agreement durch den Berliner Wassertisch zeigt jedoch eindeutig, dass auch die stille Gesellschaft für den Betriebsteil Abwasser eine „atypische“ ist: „Under a silent participation agreement with Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (hereinafter referred to as „BWB AöR“) Holding AG is granted two 49.9 % atypical silent participations in BWB AöR, i.e. one for the fresh water activity and one for the waste water activity (hereinafter referred to as „StG-Agreement II“)“
Diese Festlegung konnte nicht allein mit einer Vereinbarung zwischen den privaten Wasserkonzernen getroffen werden – um eine solche handelt es sich beim Shareholders‘ Agreement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit existiert dazu eine geheime schriftliche Vereinbarung zwischen Senat und Investoren. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Berliner Senat durch Geheimhaltung der Beteiligungsform mindestens seit 2008 aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geleistet.
Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal. Zusätzlich zum fortgesetzten Preismissbrauch werden die Bürger durch den Ausfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe eine zweites Mal geschädigt.“
Hinzu kommt, dass von RWE kassierte illegale Steuerhinterziehungs-Gewinne möglicherweise nicht mehr zurückgefordert werden können. RWE wurde nämlich im Rückkaufvertrag von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten in Zusammenhang mit dem Shareholders‘ Agreement freigestellt. Der Berliner Wassertisch hat anlässlich des RWE-Anteilsrückkaufs darauf hingewiesen, dass es sich um ein Millionengeschenk an den Wasserkonzern handelt.
Wir fordern: dieser Skandal muss durch einen Untersuchungsausschusses vollständig aufgeklärt werden! Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!
Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Angebot oder Finte – Was will Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.02.2013
(Berlin, 22. Februar 2013) Wie im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt wurde, will sich Veolia von 15 % seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) trennen oder Berlin sogar ganz den Rücken kehren.
Angeblich hat Veolia dem Land Berlin angeboten, seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben von 25 % auf 10 % zu reduzieren. Gleichzeitig möchte der Konzern über neu auszuhandelnde Dienstleistungsverträge weiterhin im Management der Anstalt bleiben. Sollte das Land dieses Angebot ablehnen, werde man ganz aus der Berliner Wasserversorgung aussteigen.
Der Berliner Wassertisch sieht in Veolias Angebot keinen Fortschritt für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Ganz im Gegenteil: Unter dem Druck der Öffentlichkeit sieht sich der Konzern zwar gezwungen, nachzugeben. In der Sache aber bewegt er sich keinen Zentimeter: Offensichtlich plant der Konzern die betriebliche Führung der Wasserbetriebe per Dienstleistungsvertrag zu behalten! Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten, dass der Senat endlich den Wählerwillen respektiert und die Wasserbetriebe vollständig rekommunalisiert.“
Weiter warnt der Berliner Wassertisch davor, dem Konzern, der vor allem durch seine Preismissbrauchspolitik Schlagzeilen machte, wie RWE einen überteuerten Abschiedspreis zu zahlen. Stattdessen muss der Senat endlich die erpresserischen Privatisierungsverträge, in denen sich der Konzern rechtswidriger Weise eine Gewinngarantie hat zusichern lassen, einseitig aufkündigen.
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Geleaktes Dokument wirft Frage auf: Kuscht der Senat vor dem Wasserkonzern Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.02.2013
UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?
Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.
Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungsgesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?“
Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Offener Brief an alle Abgeordneten zur Weigerung Veolias, dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement zu gestatten

Berlin, 14. Februar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
OFFENER BRIEF
Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB
– Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht um den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Wir haben einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung des bislang geheimen Shareholders‘ Agreement gestellt, das zum Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und RWE gehört. Der Eintritt des Landes in das Shareholders‘ Agreement ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Land bei Weiterbestehen der Konsortialverträge größeren Einfluss auf die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erhalten kann.
In einem Bescheid des Finanzsenators wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung unter anderem deshalb nicht in Betracht kommt, weil Veolia dem Land Berlin (bzw. der Kaufgesell-schaft des Landes) den Beitritt in das Shareholders‘ Agreement verweigert. Aus dem Schlussprotokoll des Rückkaufvertrags ist zu entnehmen, dass die Festlegung des § 16 Shareholders‘ Agreement zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Closing Protokolls als unwiderrufliche Zustimmung seitens Veolia gewertet wurde. Dies scheint Veolia jetzt anders zu sehen.
Beachtenswert sind bei der Angelegenheit zwei Umstände:
- Im Schlussprotokoll steht, dass RWE für genau diesen Fall von jeglicher Haftung aus dem Shareholders‘ Agreement befreit ist.
- Der Justizsenator Heilmann hat in einem der Presse bekannt gewordenen geheimen Vorschlag für ein Moratorium dem Konzern Veolia die alleinige Geschäftsführung für den Fall des RWE-Anteilsrückkaufs durch das Land Berlin zumindest für die Dauer dieses einjährigen Moratoriums angeboten.
Unseres Erachtens liegt momentan eine Leistungsstörung des Rückkaufvertrages vor. Dieser dürfte derzeit „schwebend unwirksam“ sein.
Damit ist eine im Sinne des Käufers unerlässliche Gegenleistung nicht erbracht worden.
Durch diese Leistungsstörung hat der ohnehin überteuerte RWE-Anteil noch einmal erheblich an Wert verloren. Es stellt sich somit erneut die Frage, wofür das Land Berlin zu Lasten der Berliner Bürger eigentlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bezahlt hat, wenn der Kauf des 50%igen RVB-Anteils bei der RVB den Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben in keiner Weise erhöht. So kann über die indirekt erworbenen 24,95 % Anteile an der Holding derzeit nicht erreicht werden, dass die öffentliche Bank einen dritten von vier Vorstandsposten bei der Holding und den Wasserbetrieben erhält.
Der Wassertisch/Muskauer Straße hat hierzu eine Pressemitteilung herausgebracht. Die Öffentlichkeit und Sie als Parlamentarier sind jedoch anscheinend nicht offiziell informiert worden. Wir denken, dass ein solches Verhalten in hohem Maße verantwortungslos ist und weiterer Aufklärung bedarf. Es muss zudem dringend geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass RWE für diesen Fall explizit von der Haftung ausgeschlossen worden ist. Hier sind gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wir möchten Sie daher bitten, angemessene Schritte zur Klärung des Sachverhalts einzuleiten und die Bürgerschaft und die Presse über den Vorgang zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)
zum Offenen Brief als PDF
EU-KOMMISSION TREIBT WASSERPRIVATISIERUNG VORAN
EU-KOMMISSION TREIBT WASSERPRIVATISIERUNG VORAN
ARD Monitor 13.12.2012: Geheimoperation Wasser – EU fördert Wasserprivatisierung
Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will
Wasser ist kein Spekulationsobjekt! Das Wasser gehört allen!
AVAAZ – Bürgerpetition
Die Bürgerpetition kann hier unterschrieben werden
Weshalb dies wichtig ist
Die EU beabsichtigt, die Wasserversorgungen zu liberalisieren. Das heisst, dass das Wasser Spekulationsobjekt würde. Private Grosskonzerne hätten kein anderes Interesse, als möglichst viel Profit zu machen. Dadurch wird das Wasser für die Normalverbraucher teurer, um ein Vielfaches teurer, wie das Beispiel Portugal zeigt: dort gehen Menschen auf die Strasse und fordern wieder besseres und zahlbares Wasser.
Das Versprechen, das Wasser werde durch die Privatisierung billiger, hat sich nirgends bestätigt. In England hat man die bittere Erfahrung gemacht, dass die Wasser-Infrastruktur vollständig vernachlässigt und die Wasserqualität schlechter wurde. Die öffentliche Hand ist deshalb dran, mit einem grossen finanziellen Aufwand das Wasser-VerteilInetz und die Aufbereitungsanlagen wieder à jour zu bringen.
Das Wasser ist unser Lebenselement! Wir alle brauchen es dringend…es wäre wirklich das Dümmste, was wir tun könnten, wenn wir das Wasser dem „freien Markt“ überlassen würden.
Zu dieser Petition angeregt hat mich die Sendung im Monitor vom 13. Dezember 2012 im ARD : „Geheimoperation Wasser“ http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1213/wasser.php5
Treffer: SPD und CDU versenken erstes Berliner Bürgergesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.01.2013
(Berlin, 17. Januar 2013) Heute berät das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“. Im Wasser-Sonderausschuss sollten die Teilprivatisierungsverträge der Wasserbetriebe überprüft werden, die den Konzernen Veolia und RWE enorme Gewinnspannen durch missbräuchlich überhöhte Wasserpreise ermöglicht haben.
Mit dem Wasser-Volksentscheidsgesetz haben 98,2 Prozent der abstimmenden Berliner dem Parlament den Auftrag zur Prüfung der vermutlich verfassungswidrigen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegeben. Angesichts der Tatsache, dass die desaströse Privatisierung 1999 mit der Mehrheit von SPD und CDU beschlossen wurde, war schon im Vorhinein kaum zu erwarten gewesen, dass sich die Koalitionsparteien bemühen würden, ihre alten Kungeleien aufzuklären. Deshalb war im Gesetz extra die Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen vorgesehen. Diese Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger haben SPD und CDU, trotz Protesten der Oppositionsparteien, des Berliner Wassertischs und der Vertrauensleute des Volksentscheids – rechtswidrigerweise – verhindert. Folglich hat der Wasser-Sonderausschuss mehr Fragen offen gelassen als geklärt. Deutlich ist lediglich geworden, dass die damals verantwortlichen Politiker von CDU und SPD in Zusammenarbeit mit den Lobbyisten der Konzerne RWE und Veolia (damals Vivendi) einen Vertrag entworfen haben, in dem ein Preismissbrauch von vorneherein einkalkuliert war. Mit der komplizierten Vertragskonstruktion und der Geheimhaltung sollten Parlament und Bevölkerung von Berlin bewusst hintergangen werden. Wolfgang Rebel, der Sprecher des Berliner Wassertischs erklärt dazu: „SPD und CDU verhalten sich demokratiegefährdend. Wer ein Volksentscheidsgesetz missachtet und demokratische Institutionen nur als Fassade benutzt, um alte und neue Kungeleien zugunsten der Konzernlobby zu verschleiern, erzeugt Politikverdrossenheit.“
Der Ankauf der RWE-Anteile ist unter Beibehaltung der verfassungswidrigen Gewinngarantie erfolgt. Die Vertragskonstruktion bleibt bestehen und es gibt nach wie vor Geheimdokumente! Zeitgleich mit den offiziellen Kaufverhandlungen haben Geheimverhandlungen des CDU-Senators Thomas Heilmann mit Veolia-Lobbyisten stattgefunden, nach denen dem Konzern – trotz des fortgesetzten Preismissbrauchs– die alleinige Geschäftsführung zugebilligt werden soll. Man sieht: Seit 1999 hat sich nichts geändert. Die Berliner Bevölkerung und auch die Demokratiewächter von der Presse müssen aufwachen und sich solchen Praktiken entgegenstellen. Die Verfassung wird nicht ohne Grund ausgehebelt.
Der Berliner Wassertisch verzichtet auf eine eigene ausführliche Stellungnahme zum Wasser-Sonderausschuss. Stattdessen lädt er Presse und Bürgerschaft zum gemeinsamen zivilgesellschaftlich-parlamentarischen Nachdenken über die Folgen der Privatisierungen für unsere Demokratie am 30. Januar um 19:30 Uhr in die Urania ein. Im Anschluss an Vorträge von zwei unabhängigen Sachverständigen zu den Gefahren von Privatisierungen für die Demokratie und zu privatisierten Monopolen werden die drei Vertreter der Oppositionsparteien mit dem Publikum und einem ehemaligen Verfassungsrichter diskutieren. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensmann des Volksentscheids UNSER WASSER: „Unser Wasser-Sonderausschuss in der Urania ist zwar kleiner als der im Abgeordnetenhaus. Dennoch gehe ich davon aus, dass er wesentlich konstruktiver und informativer sein wird!“
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Grundrechte am Werkstor abgeben – Gerwald Claus-Brunner – Pressemitteilung Piraten im Abgeordnetenhaus vom 20.12.2012
Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in die Höhe zu treiben, schreckt der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anscheinend vor nichts zurück. Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) antwortete, werden längerfristig erkrankte Beschäftigte der BWB neuerdings aufgefordert, schriftlich ihre Gesundheitsprognosen abzuliefern. Die Mitarbeiter werden unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur Herausgabe ihrer Krankenakten genötigt. Und dabei handelt es sich nicht um extreme Einzelfälle. Die Wasserbetriebe haben ein Formblatt erstellt, dass die Krankengeschichte der Betroffenen mehr als drei Kalenderjahre zurückverfolgt und ihnen nur eine 14-tägige Frist zur vollständigen Beantwortung einräumt. Die Antwort des Senats enthüllt die ganze Tragweite dieser Maßnahme und verniedlicht den Vorgang als “Optimierung der Personaleinsatzplanung”.
Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, für die Fraktion der PIRATEN im Berliner Abgeordnetenhaus:
„Das ist eine Frechheit! Seit dem 2. März diesen Jahres sind bereits 48 Beschäftigte der Wasserbetriebe angeschrieben worden. Angeblich wusste der Senat davon nichts und hat erst durch unsere Anfrage Kenntnis von der Angelegenheit erhalten. Hier werden Mitarbeiter wie Roboter behandelt und dazu genötigt ihren Hausarzt von der gesetzlich verankerten Schweigepflicht zu entbinden. Mit dieser Vorgehensweise verletzt der Aufsichtsrat seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und versucht seine Grundrechte massiv einzuschränken.
Das ist eine Hire-and-Fire-Mentalität, die einem landeseigenen Betrieb nicht geziemt und gut qualifizierte Mitarbeiter nicht gerade motiviert sich mit dem Betrieb zu identifizieren. Wir fordern, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen und bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Auch Mitarbeiter mit Handicap können adäquat eingesetzt werden.”
Link zum Dokument:
https://www.piratenfraktion-berlin.de/wp-content/uploads/2012/12/Gesundheitsprognose.odt
Ist die private Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen preisgünstiger als die öffentliche?
Eine Studie der Universität von Barcelona hat im Jahr 2010 herausgefunden, dass die Privatisierung von Müllbeseitigung und Wasserversorgung nicht zu niedrigeren Kosten führt.
Diese Studie ist eine Meta-Studie in englischer Sprache, die ihrerseits alle verfügbaren Studien zu diesem Thema zur Grundlage hat. Hier die Zusammenfassung (inoffizielle Übersetzung des Abstract):
Bei der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen wird davon ausgegangen, dass dies zu Kosteneinsparungen führt, aber die empirische Evidenz für diese Annahme ist auf der ganzen Welt uneinheitlich. Wir führen eine Meta-Regressionsanalyse aller ökonometrischen Studien durch, die sich mit der Privatisierung der Wasserversorgung und der Müllentsorgung befassen, finden aber keine systematische Unterstützung für die These geringerer Kosten bei privater Produktion. Unterschiede in den Ergebnissen der Studien werden durch Unterschiede im Zeitraum der Analysen-, Dienstleistungs-Eigenschaften und im politischen Umfeld erläutert. Wir finden keinen echten empirischen Effekt von Kosteneinsparungen, der sich aus einer privaten Produktion ergibt. Die Ergebnisse legen nahe, dass – um Kosteneinsparungen zu gewährleisten – mehr Aufmerksamkeit auf die spezifischen Kosten der Dienstleistungen gerichtet werden muss, dass die Transaktionskosten einbezogen werden müssen und das politische Umfeld den Wettbewerb stimulieren muss, anstatt die Aufmerksamkeit auf die Debatte über öffentliche versus private Erbringung dieser Dienstleistungen zu richten. © 2010 by the Association for Public Policy Analysis and Management.