Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bundeskartellamt – Pressestelle
09.05.2012

Pressemeldung des Bundeskartellamtes
Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bonn, 9. Mai 2012: Die Stadtwerke Mainz haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, ihre Wasserpreise (ohne Abgaben und Steuern) ab dem 1. Januar 2013 um rund 15% zu senken. Die Preissenkung bezieht sich auf das Preisniveau von 2010 und gilt bis zum Jahr 2019. Das Bundeskartellamt hat heute entsprechende Zusagen der Stadtwerke im Rahmen einer Zusagenentscheidung für verbindlich erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit dieser Entscheidung sind für die Wasserkunden der Stadtwerke Mainz Einsparungen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € pro Jahr zu erwarten, d.h. insgesamt über 31 Mio. € für die gesamte Dauer der Verpflichtung.

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Sonderausschuss: Allein Konzernbeteiligungen sind Schuld an den hohen Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG vom 11.05.2012

(Berlin, 11. Mai 2012) Mitarbeiter des Bundeskartellamts bestätigten dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ heute im Rahmen einer Anhörung, dass die überhöhten Preise der Berliner Wasserbetriebe aufgrund der kalkulatorischen Kosten für die privaten Wasserkonzerne RWE und Veolia entstehen. Die Arbeitskosten des Unternehmens sind nicht zu hoch.

Besonders peinlich für die Vertreter des Senats und der Berliner Wasserbetriebe: Das Bundeskartellamt deckte auf, dass die jahrelangen Schutzbehauptungen der BWB für die hohen Preise frei erfunden sind. Der Investitionsstau im Osten der Stadt war schon in den 90iger Jahren abgearbeitet. Die Abgabenlast durch das Land ist nicht höher als in anderen Städten. Vergleichsstädte für Berlin sind nicht Cottbus, Havelberge oder andere ostdeutsche Kommunen, sondern die Millionenstädte Hamburg, Köln und München. Der Wasserabsatz ist in Berlin nicht stärker rückläufig als in anderen Kommunen. Die Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden schwiegen hierzu. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieso muss erst eine Bundesbehörde kommen, um die Tricksereien der Geschäftsführung der BWB zu entlarven? Offensichtlich nimmt der Senat seine Kontrollaufgaben gegenüber den Konzernen nicht ernst – die Zeche zahlen die Bürger.“

Eine andere Auffassung von ihrem Amt als der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf (LINKE) zeigt die von der IHK kommende Wirtschaftssenatorin von Obernitz (CDU). Während sich Wolf wegen der astronomischen Preise immerhin an das Kartellamt wandte, schiebt von Obernitz das Aktienrecht vor, um die Bundesbehörde nicht aktiv unterstützen zu müssen. Wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB könne sie sich als Senatorin nicht gleichzeitig für Preissenkungen durch das Kartellamt einsetzen, ließ ihr Staatssekretär Zimmer den Sonderausschuss wissen.

SPD und CDU mauern weiter
Dem Wassertisch ist nicht bekannt, dass sich der Senat bisher in irgendeiner Weise für die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge eingesetzt hätte. Im Gegenteil, Anträge der Oppositionsparteien für mehr Transparenz wurden von der Regierungsmehrheit konsquent abgelehnt. Fragen von Heidi Kosche (Grüne) an die BWB werden seit mehreren Wochen vom Senat zurückgehalten. Der Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) wartet ebenfalls schon seit Wochen auf die Antwort auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Auf die energische Frage von Lederer an den Staatssekretär, wann die Senatsverwaltung tätig werden würde, antwortete ihm vertretungsweise der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU): Lederer bekomme schon seine Antworten. Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „SPD und CDU setzen ihre kalte Verweigerungspolitik fort. Wir hätten eher erwartet, dass der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU) der Forderung von Lederer Nachdruck verleihen würde – aber offensichtlich fehlt hier der Wille zur Aufklärung. Der jetzige Zustand ist unhaltbar.“

Als Reaktion auf die schleppende Arbeit des Wasserausschusses startet der Berliner Wassertisch ab sofort eine neue Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – mit der er das Abgeordnetenhaus dazu auffordert, seinen Offenlegungs- und Prüfungsaufgaben im Sinne des Gesetzgebers nachzukommen.
Die Vorlage ist downloadbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

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618 Millionen für RWE. Berliner Wassertisch fordert die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen! – PRESSEMITTEILUNG 2 vom 10.05.2012

(Berlin, 10 Mai 2012) Senat und RWE sollen sich geeinigt haben. Die Anteile von RWE werden vom Land Berlin zurückgekauft. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus diesem Kauf zustimmen.

Wie soeben aus den Medien zu erfahren war, haben sich Senat und RWE über den Rückkauf der Anteile geeinigt. Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, sagt dazu:
Der Berliner Senat setzt sich mit diesem Rückkauf über die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger hinweg. Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld von RWE zurück! Wir fordern die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen!

Hörtip: Beitrag von Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels, der zum gleichen Ergebnis wie der Wassertisch kommt: Dass die Verträge überprüft werden müssen, bevor die Anteile zurückgekauft werden. Nachzuhören unter: http://bit.ly/9lpou6

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Wassertisch fordert zielführende Arbeit im Sonderausschuss – SAWTblog.de sorgt für kritische Begleitung – PRESSEMITTEILUNG vom 10.05.2012

(Berlin, 10. Mai 2012) Die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben befinden sich in der Endphase. In der Tagesordnung des Sonderausschusses findet sich darüber nichts. Jetzt haben die Berliner die Möglichkeit, das Geschehen über einen neu angelegten Blog (www.SAWTblog.de) im Internet mitzuverfolgen und zu kommentieren.

Anlässlich der nächsten Sitzung des Sonderausschusses am 11. Mai fordert der Wassertisch den Stopp der Verhandlungen mit RWE und eine endlich zielführende Ausschussarbeit. Dazu der Sprecher des Wassertisches, Wolfgang Rebel: „Wir können es nicht hinnehmen, wenn der Senat jetzt 618 Mio. Euro ausgeben will, um die Rekommunalisierungs-diskussion in der Stadt abzuwürgen und gleichzeitig dem Sonderausschuss die Finanzmittel für unabhängige Sachverständige verweigert. Zwei Dinge werden von der SPD/CDU-Koalition energisch betrieben, um die Aufdeckung von Details der Teilprivatisierung von 1999 zu verhindern: Die Rückkaufsverhandlungen mit RWE werden vorangetrieben und die Arbeit des Sonderausschusses wird gleichzeitig gegen die Wand gefahren. Dass dabei 618 Mio. Euro unnötigerweise, weil im Klagefall wahrscheinlich vermeidbar, ausgegeben werden sollen, interessiert dann niemanden mehr.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher:

  • Die aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die skandalösen Wasserverträge müssen endlich genutzt werden. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Senat oder Abgeordnete gegen die Verträge juristisch vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Professor Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat eine solche Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen.
  • Wir fordern eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses dergestalt, dass der veränderten Rechtslage durch die erstmalige Existenz eines Volksgesetzes Rechnung getragen wird. Die Geschäftsordnung muss der direkten Demokratie angepasst werden: Bei parlamentarischen Vorgängen, die im Zusammenhang mit einem Volksgesetz stehen, müssen neben den Parlamentariern auch die Bürger Einflussmöglichkeiten auf solche Vorgänge haben, z. B. müssen Fragen aus dem Publikum gestellt werden dürfen.
  • Wir fordern einen Abbau der Drohkulisse gegenüber den Besuchern des Sonderausschusses, die zur letzten Sitzung am 04.05.2012 mit verschärften Taschenkontrollen und Verteilung der Hausordnung in Szene gesetzt wurde.

www.sawtblog.de
Unter dieser Web-Adresse richtet der Wassertisch derzeit eine Informationsplattform zum Mitmachen ein.

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Statt Klage: Nußbaum will RWE-Anteile der BWB zurückkaufen und und macht damit Veolia stark.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge könnte zu deren Nichtigkeit führen. Das wäre die kostengünstigste Variante einer Rekommunalisierung. Stattdessen beabsichtigt Berlins Finanzsenator, die RWE-Anteile für 618 Mio. zurückzukaufen und bereitet damit womöglich den Ankauf dieser Anteile durch Veolia vor.

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Berliner Senat will nach Presseberichten 24,95% der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe für 618 Mio. Euro von RWE zurückkaufen. Veolia-Sprecher Matthias Kolbeck sagte, man wolle nun die Partnerschaft mit dem Land vertiefen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Es handelt sich hier um ein Manöver der übelsten Art. Der Bevölkerung soll der Rückkauf der RWE-Anteile als Teilrekommunalisierung verkauft werden, während der Global Player Veolia nur darauf wartet, die RWE-Anteile zu übernehmen und damit die Privatisierungssituation und die bestehenden verfassungswidrigen Verträge samt Gewinngarantie gegen den erklärten Willen der Berliner Bevölkerung zu zementieren.

Das Land Berlin hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Wasserverträge zu klagen, da sie wegen der dort festgeschriebenen Gewinngarantie für die privaten Konzerne gegen die Verfassung von Berlin verstoßen. Folge wäre wahrscheinlich eine Rückzahlung der versteckten Beihilfe in dreistelliger Millionenhöhe an das Land Berlin. Dies wurde zuletzt wieder bei der Anhörung des Juristen und Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Keßler, am letzten Freitag vor dem Sonderausschuss Wasserverträge sehr deutlich. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordnetenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind.

Schweigegeld für RWE? -PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2012

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Senat wartet die gesetzliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nicht ab. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung hat der Senat für 618 Millionen die Anteile von RWE an den Berliner Wasserbetrieben übernommen.

Während die SPD und CDU die per Volksgesetz erzwungene Überprüfung der Geheimverträge im Sonderausschuss Wasserverträge permanent verschleppen und blockieren (http://localhost/wassertisch/?p=1206), liefen die geheimen Verkaufsverhandlungen mit dem privaten Wasserkonzern RWE offensichtlich auf Hochtouren. Der Kaufpreis zeigt zwar, dass die Berliner Wasserbetriebe unter der Geschäftsführung der privaten Konzerne an Wert verloren haben, vor einem Verkauf wäre aber nach Ansicht des Berliner Wassertischs die öffentliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nötig gewesen, mit denen der Senat die öffentliche Daseinsvorsorge zum Renditeobjekt für die einseitig auf ihren Profit bedachten Wasserkonzerne gemacht hat. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist offensichtlich, dass der SPD/CDU-Senat die Anteile schnell kaufen möchte, bevor sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die Rechtswidrigkeit der Verträge erweist. Dies ist ein letztes Geschenk, das der Senat an die privaten Konzerne macht – natürlich mal wieder auf Kosten der Bürger.
Es war ein CDU/SPD-Senat, der im Jahr 1999 die Berliner Wasserbetriebe per Geheimvertrag teilprivatisierte. Schon bald wurden rechtliche Bedenken an dem Geschäft laut. Auch das Geschäftsgebaren der privaten Konzerne RWE und Veolia, das bei einem durchschnittlichen Mietshaus zu Preiserhöhungen von 35 Prozent und zum Verkauf vieler Grundstücke geführt hatte, rüttelte viele Berliner wach. Erst nach einem Volksentscheid, bei dem 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger eine 100%ige Offenlegung der Geheimverträge forderten, legte der Senat einen Großteil (http://localhost/wassertisch/?p=1002) des Vertragswerks offen. Die Bemühungen des Wassertischs und der Berliner Bürger führten zu vorläufigen Erfolgen:

  1. Auf öffentlichen Druck hin veranlasste der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf eine Prüfung der Trinkwasserpreise durch das Bundeskartellamt. Vorläufiges Ergebnis: Die Preise müssen mindestens um 21 Prozent gesenkt werden.
  2. Nach der Offenlegung der Verträge reichten die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht ein. Hat die Beschwerde Erfolg, sind die Verträge (teil-)nichtig und Berlin kann mit Millionenrückzahlungen rechnen. Vorläufiges Ergebnis: Das Verfahren ist in seiner zweiten Phase. Die EU führt Vorermittlungen durch.
  3. Der Wirtschaftsexperte des Wassertischs, Rainer Heinrich, wies im Sonderausschuss darauf hin, dass verschiedene verfassungsrechtliche Bestimmungen (http://localhost/wassertisch/?p=948) nicht eingehalten wurden. Stimmt das Verfassungsgericht zu, müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Ergebnis: Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses wurde vom Sonderausschuss mit der Prüfung beauftragt. SPD und CDU haben mit ihrer Stimmenmehrheit erfolgreich verhindert, dass die Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolgt – wie das Volksgesetz dies vorschreibt.
  4. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete gegen die Gewinngarantie, mit der der Senat RWE und Veolia seit zehn Jahren auf Kosten der Berliner Bürger subventioniert, vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Prof. Kessler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat diese Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen. Ergebnis: noch offen.

Es ist offensichtlich, dass das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne nach der Offenlegung der verfassungs-widrigen Geheimverträge vor dem Scheitern steht. Dazu Rainer Heinrich, der seit mehreren Jahren für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe kämpft: „Es ist offensichtlich, dass RWE schnell verkauft, bevor die Verträge tatsächlich rückabgewickelt werden könnten. Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordne-tenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind. Veolia darf keine Möglichkeit bekommen, die RWE Anteile zu übernehmen.

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Wolfgang Rebel
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Sonderausschuss „Wasserverträge“: Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin hält Organklage für das Naheliegendste. CDU und SPD mauern weiter. – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2012

(Berlin, 4. Mai 2012) Der renommierte Juraprofessor und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Prof. Dr. Jürgen Keßler hat die Abgeordneten auf der heutigen Sitzung des Wasserausschusses indirekt zur Organklage aufgefordert. Die Wasser-Privatisierungsverträge sind aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram im Sonderausschuss Wasserverträge, wie die verfassungswidrige „Gewinnausfallgarantie“ der ehemaligen Geheimverträge angegriffen werden könne, antwortete der Verbraucherschützer: „Am naheliegendsten ist eine Organklage.“ Einen Leitfaden zu einem solchen Organstreitverfahren der Abgeordneten gegen den Senat hat eine unabhängige Juristengruppe aus dem Umkreis des Wassertisches bereits vorformuliert. Interesse für eine Organklage wurde allerdings bislang nur aus der Piratenfraktion bekundet. Die Koalitionspartner SPD und CDU, die 1999 die Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft hatten, äußerten sich dazu nicht. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das Organstreitverfahren ist eine reale Möglichkeit, die obskuren Zustände bei den Wasserbetrieben zu beenden. Wir erwarten nach dieser profunden Rede von Professor Keßler, dass auch die anderen Fraktionen tätig werden.

Die Privatisierungsverträge verstoßen laut Keßler jedoch nicht nur gegen die Verfassung, sondern vermutlich auch mehrfach gegen europäisches Wirtschaftsrecht. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International haben 2011 eine Beschwerde in Brüssel eingereicht, die derzeit von den EU-Behörden bearbeitet wird. Bei einer Teilnichtigkeitserklärung der Verträge nach Europarecht müssten die Konzerne Millionen unrechtmäßig erhaltener verdeckter Subventionen an den Berliner Haushalt zurückzahlen. Für die Berliner Bürger ist von besonderem Interesse, ob der Senat wenigstens in seiner Stellungnahme auf die EU-Beschwerde im Interesse der Bürger argumentiert hat. Leider wurde der Antrag der Oppositionsparteien auf Veröffentlichung dieser Stellungnahme und des zugehörigen juristischen Gutachtens von SPD und CDU vertagt.

SPD und CDU mauern weiter
Die Regierungsparteien verschleppen die Überprüfung der Wasserverträge weiter. Für die die letzte Sitzung am 30. März hatten sie den Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding AG, den RWE-Mann Frank Bruckmann, eingeladen. Dieser machte aus seinem Auftritt eine PR-Show für die Wasserkonzerne. Zur Überprüfung der Wasserverträge konnte er dagegen – nach eigener Auskunft – nichts beitragen. Zur heutigen Sitzung luden die Koalitionsparteien Beamte der Senatsverwaltung für Justiz ein, um über Einwirkungsmöglichkeiten des Senats auf die BWB zu referieren. Doch auch hier konnten die Beamten nichts zum Thema beitragen, da – nach eigener Auskunft – Einwirkungsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Justiz praktisch nicht vorhanden seien.

Die Einladung von Personen, die offensichtlich nichts zum Ausschusszweck beitragen können, ist eine faktische Missachtung der Wähler, die mit 98% Mehrheit für die Offenlegung und Überprüfung der Wasserverträge gestimmt haben. Völlig deplaziert wirkte vor diesem Hintergrund die Rüge des Ausschussvorsitzenden Jupe (CDU), das Publikum möge es unterlassen, die ordnungsgemäße Arbeit des Ausschusses durch Beifalls- und Unmutsbekundungen zu behindern. Diesen Vorwurf wies die Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche überzeugend zurück. Dazu Wolfgang Rebel: „Zuletzt war in der Presse mehrfach von einer Verrohung der Umgangsformen im Parlament die Rede. Aber damit waren vor allem Abgeordnete gemeint – der Wassertisch ist hier unbeteiligt. Statt von der Verschleppungstaktik in der Ausschussarbeit abzulenken, sollten die Regierungsparteien endlich zu einer sachlichen, effektiven Arbeitsweise finden. Dazu würde beispielsweise beitragen, wenn sie endlich die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigen freigeben würden. Dass juristischer Sachverstand dringend benötigt wird, haben die genauen Ausführungen von Prof. Keßler heute sehr deutlich gemacht.

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Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Bonn, 2. April 2011: Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes (siehe PM vom 5. Dezember 2011) waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.

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Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts! – PRESSEMITTEILUNG vom 03.04.2012

(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde.

Weiter monierte das Kartellamt, dass die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Erwiderung auf die erste Abmahnung falsche Angaben gemacht hatten. So haben beispielsweise die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise nicht – wie von den BWB angegeben – erhöht, sondern sogar teilweise gesenkt.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, hofft, dass die erneute Abmahnung bald eine unmittelbar vollziehbare Preissenkungsverfügung zur Folge haben wird. In diesem Fall wird sich das Wassergeschäft für die privaten Konzerne nicht mehr lohnen. Sie haben ihre Gewinne schließlich nicht durch besseres Wirtschaften, sondern nur durch dreiste Preiserhöhungen erreicht. Die kommunal geführten Betriebe in den Vergleichsstädten zeigen hingegen, dass sich eine nachhaltige Wasserwirtschaft und günstige Preise nicht widersprechen müssen. Dazu Rebel: „Es ist ein Skandal, dass die BWB mit falschen Zahlen operieren, um Bundeskartellamt und Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir freuen uns deshalb, dass die Wasserbetriebe beim Bundeskartellamt damit ebenso auf Granit beißen wie bei der Berliner Bevölkerung, die sich vor dem Volksentscheid auch nicht von den Desinformationskampagnen der BWB, der Konzerne und des Senats hat beeindrucken lassen.“

Nachdrücklich weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass der hohe Wasserpreis nur eine der Privatisierungsfolgen ist. Das gleiche Maß an Verantwortungslosigkeit wie gegenüber den Geld-börsen der Bürger lassen die Konzerne und der Senat auch gegenüber der ihnen anvertrauten Berliner Wasserver-/entsorgung walten. RWE und Veolia sind Aktiengesellschaften. Für sie zählen allein die Gewinne. So wurden von den Privaten die Investitionen erheblich auf Kosten der Substanz reduziert, drei von zwölf Wasserwerken stillgelegt, zahlreiche Grundstücke verkauft, eine unökologische Preisgestaltung durchgesetzt und schließlich ca. 2500 von 7000 Beschäftigtenstellen abgebaut. Wenn die Preise nun gedeckelt werden, ist in diesen Bereichen nichts Gutes zu erwarten. RWE und Veolia müssen dann auf andere Weise zu den Dividenden für ihre Aktionäre kommen. Dazu Rebel: „Der Bescheid des Bundeskartellamts wird ein System zur Implosion bringen, das von Anfang an nur darauf angelegt war, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Privatisierungen staatlicher Kernaufgaben lohnen sich nur, wenn auf Kosten der Substanz, der Qualität und der Beschäftigten gespart wird.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher Senat und Abgeordnetenhaus auf, endlich die überfällige Rückabwicklung der Verträge einzuleiten. Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch hat unlängst im Sonderausschuss Wasserverträge die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB in den ehemaligen Geheimverträgen aufgedeckt. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einem Organstreitverfahren gegen die Verträge klagen können. Die Abgeordneten müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen!

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Weitere Informationen zum Organstreitverfahren: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/

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Aktuelle Forderungen des Wassertischs

Aktuelle Forderungen des Wassertischs, wie von Rainer Heinrich in seiner Befragung am 2. März 2012 im Sonderausschuss Wasserverträge erhoben (erweiterte Fassung)

  1. Wir fordern eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung, keine Nachbesserung der Verträge
  2. Wir fordern, dass die RWE-Anteile nicht an Veolia oder an andere Konzerne verkauft werden
  3. Wir fordern, dass die Wasserbetriebe nicht – wie im Konsortialvertrag vorgedacht – in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt werden
  4. Wir fordern die Umwandlung der BWB AöR in einen bürgernahen Eigenbetrieb
  5. Wir fordern die Offenlegung sämtlicher Beschlüsse und Nebenabreden
  6. Wir fordern die Umwandlung sämtlicher offengelegter und offenzulegender Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden in maschinenlesbare Form
  7. Wir fordern eine angemessene finanzielle Ausstattung des Ausschusses zur Umsetzung seiner Aufgaben
  8. Wir fordern eine Einsetzung unabhängiger Experten zur Überprüfung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, d. h. sie dürfen u.a. nicht im Rahmen der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe oder bei anderen Privatisierungsvorhaben tätig geworden sein
  9. Wir fordern ein Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl unabhängiger Experten
  10. Wir fordern die Ausschöpfung aller Klagemöglichkeiten
  11. Wir fordern die Anhörung der Experten des Arbeitskreises unabhängiger Juristen
  12. Wir fordern die Abgeordneten auf, ein Organstreitverfahren, wie es im Leitfaden des AKJ vorgeschlagen wird, anzustrengen, da wir dieses nach dem derzeitigen Stand am ehesten als zielführend für eine kostengünstige Rückabwicklung ansehen
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Chaos im Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2012

(Berlin, 31. März 2012) Befürchtungen des Berliner Wassertischs treten ein: Fünfte Sonderausschuss-Sitzung gerät zur Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne. Strukturierte Prüfung der Wasserverträge bleibt erneut aus.

Auch in der fünften Sitzung hat der Wasser-Sonderausschuss immer noch nicht zu einer systematischen Überprüfung des Vertragswerks gefunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ war nicht ansatz-weise zu erkennen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Umsetzung des Volksgesetzes zeigt sich weiterhin als unstrukturiert bis chaotisch. Wir fordern eine komplette Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Dazu ist eine gründliche und versierte Prüfung des verfassungswidrigen Vertragswerks notwendig. Diese findet aber nicht statt.“

Auf Antrag der Senatsparteien CDU und SPD war die Anhörung des Vertreters des privaten Wasserkonzerns RWE im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Frank Bruckmann, angesetzt. Die PowerPoint-Präsentation des Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding wäre für eine Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne geeignet gewesen – im Sonderausschuss war sie Anlass zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Vorgehensweise. Von strittigen Punkten wie der verfassungswidrigen Gewinngarantie, Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, Preis-Mahnung des Bundeskartellamts, unveröffentlichten Nebenabreden und demokratisch nicht legitimierter Unternehmensführung war bei Bruckmann erwartungsgemäß keine Rede – bei der Nachfrage nach der Höhe der Gewinne seines Unternehmens musste der Finanzvorstand hingegen zunächst passen. Die Oppositionsparteien verlangten daraufhin die schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen. Zum eigentlichen Zweck des Sonderausschusses – der Überprüfung der Wasserverträge – konnte Bruckmann nach eigener Aussage nichts beitragen. Ebenso unergiebig waren Fragen an die Staatssekretärin des Finanzsenators, Margaretha Sudhof. Als wäre dies nicht die fünfte, sondern die erste Sitzung, gestand sie bei Nachfragen zu den preistreibenden Verordnungs-Zinssätzen ein, dass sie unvorbereitet sei und sich ihre Zahlen erst am Abend zuvor aus dem Internet besorgt habe. Die vom Volksgesetz verlangten unabhängigen Sachverständigen werden indes wei-terhin von den Senatsparteien verweigert. Der Wassertisch befürchtet, dass eine Diskussion um marginale Preissenkungen – aufgrund der Gewinngarantie womöglich einseitig auf Kosten des Landes – die juristische Prüfung des Vertragswerks weiter verschleppen soll. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Die Diskussion um die Wasserpreise ist ein Ablenkungsmanöver von SPD und CDU, die die Verträge mit Veolia lediglich neu aushandeln möchten. Damit wird aber das Grundproblem nicht berührt: Die profitorientierte Abzocke beim Wassermonopol muss durch eine nachhaltige, nur kostendeckende Bewirtschaftung unter demokratischer Kontrolle ersetzt werden. Das ist aber nicht anders als durch die Rückabwicklung der Verträge möglich.“

Der zweite Tagungspunkt, der eine Anhörung zur „Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion“ vorsah, fiel indes angeblich aus Termingründen aus. Rainer Heinrich hatte in seinem Vortrag am 2. März im Sonderausschuss ausführlich dargelegt, dass die unternehmerische Führung der BWB aufgrund der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge derzeit ohne demokratische Legitimation arbeitet. Eine Verfolgung dieses Aspekts hätte die Prüfung evtl. voranbringen können und wäre sicherlich auf großes Interesse der Zuhörer gestoßen.

Trotz der Verschleppung des Volksgesetzes feiert der Berliner Wassertisch am 31. März das einjährige Jubiläum seiner Inkraftsetzung mit einer Benefizveranstaltung im Theater der Berliner Compagnie. Der Erlös soll der Finanzierung unabhängigen Sachverstands für die Prüfung der Verträge zugute kommen.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

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Promi-Show im Sonderausschuss oder: BSDS – Berlin sucht den Superprivatisierer – PRESSEMITTEILUNG vom 29.03.2012

(Berlin, 29. März 2012) Veolia-Simon, Sarrazin, Nußbaum und Wolf kommen in den nächsten Sonderausschuss „Wasserverträge“. Aber wo bleiben die unabhängigen Juristen zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge?

Beim letzten Sonderausschuss Wasserverträge war kein einziger Pressevertreter zugegen. Das dürfte an diesem Tag anders sein, denn es naht „Prominenz“. Zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasser-betriebe und die Bürgerinnen und Bürger“ sollen die Berliner Wasserbetriebe angehört werden: vermutlich in der Person von Jörg Simon. Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vertritt dort die Interessen des Konzerns Veolia. (Auf die verfassungswidrige Besetzung der Vorstandsausschüsse ging Rainer Heinrich im 3. Sonderausschuss ein.) Was ist von dieser Anhörung anderes zu erwarten als Lobeshymnen auf eine vermeintlich gelungene Privatisierung? Dazu stellt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs, fest: „Es ist uns völlig unklar, wie eine Anhörung von Jörg Simon vom Wasserkonzern Veolia zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe auf die Bürgerinnen und Bürger“ zu der „eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ beitragen soll, die vom Volksgesetz im §4 gefordert wird. Der Aufklärungsausschuss wird als PR-Maßnahme der Wasserkonzerne missbraucht – das kommt einer Verhöhnung der 98,2 Prozent der BürgerInnen nahe, die bei dem Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben.“

Außerdem sollen – so hört man – neben dem heutigen Finanzsenator Ulrich Nußbaum der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin und der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf befragt werden. Vermutlich zu dem zweiten Punkt auf der Tagesordnung: „Entwicklung und Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion (Teilprivatisierungsgesetz und Teilprivatisierungsverträge) zur BWB-Teilprivatisierung 1998/1999“. Da es sich hier um Protagonisten der Anti-Rekommunalisierung handelt, ist zu befürchten, dass auch in dieser Sonderausschusssitzung die anstehende Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von SPD und CDU weiter verschleppt wird. Was nicht verwundert: War es doch 1999 ebenfalls eine Koalition aus CDU und SPD, die die Teilprivatisierung in Gang setzte und durchführte. Andererseits wird eine unabhängige juristische Expertise zur Überprüfung der Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der BWB nach wie vor von CDU und SPD verweigert, während zeitgleich zigtausend Berliner Steuer-Euros für eine Luxuskanzlei ausgegeben werden, um gegenüber der EU-Kommission zu vertuschen, dass seinerzeit bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Berliner Wassertisch fordert dazu auf, zahlreich zum Sonderausschusstermin zu erscheinen, um der Koalition die Show zu vermasseln.

Der Berliner Wassertisch lädt am 31. März zur Ein-Jahr-Wasser-Volksentscheid-Benefiz ein. Der Eintritt wird dazu verwendet, den Sonderausschuss „Wasserverträge“ mit unabhängigem juristischen Sachverstand zu begleiten (www.berliner-wassertisch.info).

Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30. März um 12:00 Uhr in Raum 311 des Abgeordnetenhauses. Platzreservierung unter: http://kurzurl.net/5-Sonderausschuss

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

REMINDER: BENEFIZVERANSTALTUNG++Ein Jahr Volksgesetz UNSER WASSER++Info-Veranstaltung mit Theateraufführung++31. März 2012++19:30 Uhr++Berliner Compagnie++Muskauer Straße 20++10997 Berlin

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Berliner Wassertisch startet SCHWALBIswag – PRESSEMITTEILUNG vom 21.03.2012

(Berlin, 21.03.2012) Der Wassertisch erprobt neue Strategie. BürgerInnen können sich ab sofort im Internet an der Kritik an einem Gutachten beteiligen, das die IHK Berlin im März 2011 gegen den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid in Stellung gebracht hat.


www.de.schwalbiswag.wikia.com

Kurz nach dem gewonnenen Volksentscheid präsentierte die Industrie- und Handels-kammer Berlin ein Auftragsgutachten über „Kosten und Nutzen der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Dies kam zu dem Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe unter ökonomischer Perspektive kaum lohne. Das Gutachten, so zeigt sich, erfüllt jedoch nicht einmal grundlegende wissenschaftliche Kriterien.

Erstellt wurde es von Prof. Joachim Schwalbach von der Humboldt-Universität Berlin. Der Wirtschaftsethiker war unlängst wegen eines Gefälligkeitsgutachtens für die Atomlobby aufgefallen und auch beim Wassergutachten handelt es sich nach Ansicht des Berliner Wassertischs um eine „Gefälligkeit unter Freunden“. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Die IHK, zu deren Beitragszahlern die Wasserkonzerne Veolia und RWE gehören, ist der letzte Fan der Wasser-Privatisierung. Wir fragen uns, warum sie ausgerechnet Prof. Schwalbach, Spitzname >Professor Dankeschön<, mit dem Gutachten beauftragte.“

Bislang wird viel zu wenig beachtet, dass sich Wirtschaftsunternehmen und Interessenverbände mit Drittmitteln und Stiftungsprofessuren in zunehmendem Maße die wissenschaftlichen Ressourcen der Zivilgesellschaft aneignen. Grundsätzliche Unvereinbarkeiten zwischen den partikularen Profitinteressen der Wirtschaft und dem allgemeinen Erkenntnisinteresse der Wissenschaft werden ausgeblendet. Dabei haben in der jüngsten Zeit die Vorgänge um die Stiftungsprofessuren der Deutschen Bank an Humboldt-Universität und der TU Berlin deutlich gemacht, dass durchaus Interessenkonflikte bestehen. Mit SCHWALBIswag beabsichtigt der Wassertisch eine zivilgesellschaftliche Gegeninstanz zu der Ökonomisierung der Universitäten zu schaffen. Mit der öffentlichen Diskussion und Bewertung von Gutachten sollen die Räume für gekaufte oder sonst wie manipulierte „Wissenschaft“ eingeengt werden. Vorbild ist GuttenPlag. Jeder kann sich an der Aufdeckung von Fehlern des Gutachtens beteiligen. Diese werden wie bei GuttenPlag durch einen Barcode visualisiert und transparent ge-macht. Die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit ist somit auch für den Laien mit einem Blick erkennbar. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Gefahr eines möglichen Imageschadens die Hemmschwelle für wissenschaft¬liches Fehlverhalten erhöht. Dazu Rebel: „Uni-interne Kontrollmechanismen scheinen angesichts des politisch erzeugten Finanzmangels und Konkurrenzdrucks unter den Universitäten völlig zu versagen. Die Leitung der Humboldt-Universität war nicht einmal bereit, an einer Diskussion über das Gutachten, das das HU-Label trägt, teilzunehmen. Wir hoffen, mit unserem SCHWALBIswag eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Kontrolltechnik gegen diese Praxis zu etablieren. Wir hätten auch nichts dagegen, wenn GuttenPlag und SCHWALBIswag zu einem neuen – zivilgesellschaftlichen – Evaluationsmodell für unsere Universitäten anregen würden.“

Terminhinweis:
„Gekaufte Gutachten – Hat die Zivilgesellschaft noch Zugang zur Ressource Wissen? Oder monopolisieren Konzerne über Drittmittel und Stiftungsprofessuren die universitäre Expertise?“
Diskussionsabend mit Vertretern von Wissenschaftsverbänden, der taz und dem Berliner Wassertisch
am 27. März 2012, 19:00 Uhr im taz Café, Rudi-Dutschke-Straße 23, Berlin-Kreuzberg

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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