GRÜNE könnten CETA stoppen! Offener Brief an BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Mai 2019, Offener Brief an BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Hallo Ihr Grünen, die Ihr mit uns gegen CETA auf die Straße gegangen seid!

Wir vertreten lokale Bündnisse, die bundesweit aus der Bewegung gegen CETA und TTIP hervorge-gangen sind. In unseren Reihen sind Vertreter*innen von Kirchen, Umweltverbänden, Gewerk-schaften und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wir werden unterstützt von Parteien, anvielen Orten auch von Euch Grünen.

Die Fridays4Future-Bewegung bringt es auf den Punkt. Ohne entschiedenes politisches Handeln wird es für unsere Kinder keine Zukunft auf diesem Planeten geben. Die Bewegung wird von über 26.800 Wissenschaftler*innen bestärkt. Auch B’90/Die Grünen unterstützen die Einschätzung und Aktionen der jungen Leute. In dieser Situation erhaltet Ihr Grünen zusätzliche Wählerstimmen von Menschen, die auf Euer Umweltbewusstsein und auf Euer konsequentes Handeln vertrauen.

Indessen scheinen mehrere Landesverbände von B’90/Die Grünen aus unterschiedlichen Gründen bereit zu sein, CETA im Bundesrat zuzustimmen. Wie geht das zusammen? CETA hat höchst negative Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Verbraucherschutz. Dies ist Euch wohlbekannt.

Wir verweisen auf den jüngsten Bericht der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Er bestätigt, dass Handelsverträge wie CETA die Demokratie zerstören und die staatliche Regulierungsfähigkeit massiv einschränken. Der Klimakrise, die der Bericht als das größte „Marktversagen“ der Geschichte qualifiziert, sei nur durch starke staatliche Regulierungen beizukommen. Letztendlich fordert der Bericht die Rücknahme der Freihandels- und Investitionsabkommen, die den politischen Spielraum besonders zerstören.

Ihr könnt doch nicht mit 320.000 Menschen gegen TTIP und CETA demonstrieren und zwei Jahre später CETA durchwinken!

CETA wird im Bundesrat gestoppt, wenn sich die Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung der Stimme enthalten. Wir erwarten, dass Ihr Wort haltet und CETA nicht zustimmt. Seit Jahrzehnten ist es ein übliches Verfahren im Bundesrat, dass ein Land sich der Stimme enthält, wenn sich Koalitions-partner nicht einig sind. Diese Vorgehensweise ausgerechnet bei einem Thema von derartiger Trag-weite außer Kraft zu setzen, wäre unverantwortlich – besonders gegenüber unseren Kindern.

Unser dringender Appell an Euch Grünen:

  • Tut alles, was in Eurer Macht steht, um den Klimawandel und CETA zu stoppen! Unterstützt keine Freihandelsverträge, die die Demokratie zerstören und das UN-Klimaabkommen gefährden!
  • Erklärt, dass gegebene Koalitionszusagen, im Bundesrat für CETA zu stimmen, in Anbetracht des fortgeschrittenen Klimawandels nicht eingehalten werden können!

Freihandelskritische Initiativen u. Bündnisse in Deutschland
Margot Rieger, Vertreterin der lokalen Bündnisse u. Initiativen
im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel

Der Brief kann hier mitgezeichnet werden

 

„Neoliberale EU-Handelpolitik stoppen” – Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ auf der Demo am 19. Mai in Berlin

Ein Europa für Alle:
Deine Stimme gegen Nationalismus!

Sonntag, 19. Mai 2019: Großdemos in den Städten Europas

Die Europawahl am 26. Mai 2019 ist eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Nationalisten und Rechtsextreme wollen mit ihr das Ende der EU einläuten und Nationalismus wieder groß schreiben. Ihr Ziel: Mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Wir alle sind gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern!

Wir halten dagegen, wenn Menschenverachtung und Rassismus gesellschaftsfähig gemacht, Hass und Ressentiments gegen Flüchtlinge und Minderheiten geschürt werden. Wir lassen nicht zu, wenn Rechtsstaat und unabhängige Gerichte angegriffen, Menschen- und Freiheitsrechte eingeschränkt und das Asylrecht abgeschafft werden sollen. Deshalb appellieren wir an alle Bürger*innen Europas: Geht am 26. Mai wählen – tretet ein gegen Nationalismus und Rassismus: Für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa!

In Zeiten nationaler Alleingänge ist es wichtiger denn je, dass wir uns als solidarische Gesellschaft für ein Europa einsetzen, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit über Grenzen hinweg verwirklicht und sich über Nationalismus und Abschottung hinwegsetzt. Gemeinsam sagen wir: Die EU muss sich ändern, wenn sie eine Zukunft haben will. Wir streiten gemeinsam für unsere Vision eines anderen Europas.

Unser Europa der Zukunft…

  • verteidigt Humanität und Menschenrechte. Statt seine Grenzen zur Festung auszubauen und Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen, garantiert es sichere Fluchtwege, das Recht auf Asyl und faire Asylverfahren für Schutzsuchende.
  • steht für Demokratie, Vielfalt und Meinungsfreiheit. Statt vor allem auf mächtige Wirtschaftslobbys hört es auf die Stimmen seiner Bürger*innen. Es verteidigt den Rechtsstaat, wird demokratischer und gibt dem Europaparlament mehr Einfluss. Es fördert Toleranz und gewährleistet die Vielfalt an Lebensentwürfen, Geschlechtergerechtigkeit, die Freiheit von Kunst, Kultur und Presse sowie eine lebendige Zivilgesellschaft.
  • garantiert soziale Gerechtigkeit. ​Statt Privatisierung, Deregulierung und neoliberale Handelsabkommen voranzutreiben, wird es ein Gegengewicht zum massiven Einfluss der Konzerne. Es baut auf Solidarität und sichert Arbeitnehmer*innenrechte. Allen Menschen wird das Recht auf Bildung, Wohnen, medizinische Versorgung und soziale Absicherung sowie ein Leben frei von Armut garantiert. Europa muss hier seiner Verantwortung gerecht werden – bei uns und weltweit.
  • treibt einen grundlegenden ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise voran. ​Statt auf fossile und nukleare Energien setzt es auf erneuerbare Energien. Es ermöglicht eine bäuerliche, klimagerechte Landwirtschaft. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass der Wandel sozial abgefedert und gute Arbeit geschaffen wird.

Am Sonntag, den 19. Mai 2019 gehen europaweit zehntausende Menschen gleichzeitig auf die Straße! Für die Zukunft Europas, gegen Nationalismus!

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! wird am Sonntag auf der Demo in Berlin mit dem Banner “Neoliberale EU-Handelpolitik stoppen!” dabei sein.

Treffpunkt ist der Lautsprecherwagen der Naturfreunde zum Themenbereich: Umwelt, Landwirtschaft und Handelspolitik.
Standort: Karl-Liebknecht-Straße /Alexanderplatz um 12 Uhr

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NaturFreunde: EuGH-Gutachten zu CETA-Schiedsgerichten ist nicht plausibel

30.04.2019

Zum aktuellen Gutachten (pdf) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur vorgesehenen Streitschlichtung im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

„Der EuGH hält die CETA-Gerichte für ungefährlich, was nicht wirklich überrascht. Mit dem Gutachten setzt der EuGH seine politische Linie fort, neoliberale Freihandelsabkommen möglich zu machen und die Interessen von transnationalen Konzernen über die Interessen eines demokratischen Gerichtsaufbaus zu stellen.

In seinem Gutachten stellt der EuGH fest, >dass eine internationale Übereinkunft, die die Einrichtung eines mit der Auslegung ihrer Bestimmungen betrauten Gerichts vorsieht, dessen Entscheidungen für die Union bindend sind, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist<.

Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung in dem Gutachten, dass >mit den Verträgen ein Gerichtssystem geschaffen [werde], das die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll<. Das direkte Gegenteil wird künftig der Fall sein. Mit der Schaffung eines internationalen Schiedsgerichtes werden die im CETA-Freihandelsabkommen definierten Rechte der transnationalen Konzerne weiter gestärkt und Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit noch weiter ausgehöhlt. Den Gewinninteressen dieser international agierenden Konzerne werden die Interessen von Arbeitnehmer*innen, Umwelt und Verbraucher*innen untergeordnet. Der EuGH ermöglicht mit seinem Gutachten den weiteren Ausbau einer Paralleljustiz für international agierende Konzerne.

Die Zukunft wird die heutige Auslegung des EuGH widerlegen. Der Europäische Gerichtshof behauptet, dass der CETA-Vertrag >den in ihm vorgesehenen Gerichten nicht die Zuständigkeit überträgt, andere Vorschriften des Unionsrechts als die des Abkommens auszulegen oder anzuwenden<. Aufgrund der weitgehenden Rechte der internationalen Investoren und Unternehmen wird CETA tatsächlich dazu führen, dass die demokratische Willensbildung in der EU und den Mitgliedstaaten weiter geschwächt wird und die Konzerne ihre Forderungen an die EU-Organe und die Nationalstaaten noch einfacher durchsetzen können.

EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument

Das EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument, mit dem verhindert werden soll, dass die im CETA-Freihandelsabkommen vorgesehenen undemokratischen Streitschlichtungsverfahren unmöglich gemacht werden. Die Feststellung des EuGH ist falsch, dass die Streitschlichtungsverfahren mit dem EU-Recht vereinbar seien, da die Autonomie der EU-Rechtsordnung durch CETA nicht beeinträchtigt werde.

Freihandelsabkommen sind ökologisch und sozial mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung nicht zu vereinbaren. Die NaturFreunde Deutschlands werden sich deshalb weiterhin gegen die Verhandlung und Ratifizierung von neoliberalen Freihandelsabkommen durch die Europäische Union und ihrer Mitgliedstaaten einsetzen sowie sich für eine Kündigung der bereits geschlossenen Freihandelsabkommen engagieren.

In den nächsten Monaten und Jahren geht es darum, die Ratifizierung von CETA im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu verhindern. Von den Bundesländern, in denen Grüne und Linke mitregieren, erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass sie im Bundesrat einer CETA-Ratifizierung nicht zustimmen werden. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten auch gerade von SPD und Grünen in Berlin, dass sie ihre Beschlüsse auf Landesparteitagen ernst nehmen und gegen diese Abkommen stimmen.“

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Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. Weiterlesen

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

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Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

https://www.lobbycontrol.de/2019/03/ttip-2-0-konzernlobbyisten-dominieren-bei-vorbereitungen-fuer-neues-handelsabkommen-mit-den-usa/

Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)