Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Deutscher Kulturrat
18.06.2014

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befasst sich seit April 2013 intensiv mit dem angestrebten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Er hat in seiner Stellungnahme „Kulturelle Ausnahme ist bei geplantem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar“ vom 06.05.2013 dargelegt, dass Kultur und Medien aufgrund der hohen wirtschaftlichen, ideellen und gesellschaftlichen Bedeutung für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten von den Verhandlungen ausgenommen werden sollen und die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) handlungsleitend für Gespräche in Kultur und Medien sein muss. Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde sowohl von der EU als auch den Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf Gütern und Dienstleistungen aus Kultur und Medien basiert, lag in den Jahren 2008 bis 2011 über der der Chemischen Wirtschaft sowie der der Energiewirtschaft. Im Jahr 2009 übertraf sie die Bruttowertschöpfung der Automobilindustrie. Die rund 247.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschafteten im Jahr 2012 einen Umsatz von 143 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 zählte die Kultur- und Kreativwirtschaft 1,6 Millionen Erwerbstätige. Es handelt sich also um einen sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick auf Beschäftigung wichtigen Wirtschaftszweig. Zusätzlich sind in Kultur und Medien Erwerbstätige im gemeinwohlorientierten Sektor tätig, deren Zahl bislang von den Statistiken nicht hinreichend erfasst und abgebildet wird. Der Deutsche Kulturrat sieht im derzeitigen Verhandlungsmandat und speziell in den Verhandlungen, die Ausnahme Kultur und Medien nicht ausreichend berücksichtigt und daher Kultur und Medien nicht hinreichend geschützt.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher als vordringlich erste Maßnahme:

  • den Stopp der bisherigen Verhandlungen,
  • die Formulierung eines neuen Verhandlungsmandats, in dessen Formulierung das neu gewählte Europäische Parlament, der Rat und die Parlamente der Mitgliedstaaten einbezogen werden,
  • die konsequente Ausnahme von Kultur und Medien aus diesem Verhandlungsmandat,
  • die Beauftragung der neuen EU-Kommission mit einem neuen Mandat die Verhandlungen mit den USA zu einem Freihandelsabkommen aufzunehmen,
  • die regelmäßige umfassende Information von Parlamenten und Zivilgesellschaft über das neue Verhandlungsmandat und die darauf aufbauenden neuen Verhandlungen. […]

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Christoph Butterwegge: TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen

Focus
23.06.2014

TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen
Christoph Butterwegge

Transparenz? Fehlanzeige! Dafür gibt es viel Kritik von Verbraucherschützern. Das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sorgt in der EU für Unmut. Doch nicht nur die häufig genannten Chlorhühnchen erregen europäische Gemüter. Auch in sozialpolitischer Hinsicht droht Ungemach.

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„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“. Reaktion Klaus Ernst (MdB) auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 19. Juni 2014

Klaus Ernst, MdB (DIE LINKE)

Auch TiSA wird im Geheimen verhandelt
26.06.2014

TiSA: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Klaus Ernst vom 19. Juni 2014

Eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst ergab, dass sich die Bundesregierung bei der EU nicht für mehr Transparenz bei den Geheimverhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungs-Handelsabkommen (TiSA) einsetzt. Trotz mehrfacher Nachfragen bestätigt sie auch nicht, dass sie dies zukünftig vorhabe – siehe Fragen 30/32/38.

Die Bundesregierung sagt offensichtlich die Unwahrheit. So sei ihr nicht bekannt, dass die USA eine fünfjährige Geheimhaltungspflicht für ihre Verhandlungsposition fordere – siehe Frage 47. Die geleakten offiziellen Dokumente zum Bereich Finanzdienstleistungen, über die die Süddeutsche Zeitung am 20. Juni 2014 berichtete und die der Bundesregierung bekannt sind, dokumentieren diese Forderung jedoch eindeutig. Ebenso enthalten andere EU-Dokumente diese fünfjährige Geheimhaltungspflicht. In mindestens drei EU-Dokumenten, in denen US-Verhandlungspositionen enthalten sind („TiSA – U.S. CONFIDENTIAL Information“), erscheint der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht bereits auf dem Deckblatt.

Im TiSA (wie auch im TTIP!) entfällt offensichtlich der Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen, wie er im GATS vorgesehen ist. Dieser besagt, dass aus der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen kein Anrecht auf Gleichbehandlung für private Unternehmen erwächst. Die Bundesregierung weicht einer direkten Beantwortung der Frage aus (27), betont aber, dass EU-Handelsabkommen eine Subventionierung von Dienstleistungen generell erlauben, was für das TISA auch vorgesehen sei. Dies lässt befürchten, dass der privaten Dienstleistungsindustrie die Tür zu Steuergeldern geöffnet wird. Die gebotene diskriminierungsfreie Behandlung ausländischer Unternehmen („Inländerbehandlung“) erzwingt dann deren Gleichbehandlung auch beim Thema Subventionen.

TiSA wird eine Standstill-Klausel (Zementierung des erreichten Liberalisierungsstandes) und eine Ratchet-Klausel (künftige Liberalisierungen begründen automatisch ein neues Verpflichtungsniveau) enthalten – siehe Frage 7. Es seien zwar Ausnahmen vorgesehen und eine Begrenzung auf „diskriminierende“ Regelungen, aber das Abkommen wird der Logik der permanenten Liberalisierung folgen.

TiSA folgt dem Ansatz einer Negativliste für die „Inländerbehandlung“. Ausländische Anbieter werden den nationalen gleichgestellt, wenn die Bereiche nicht explizit ausgenommen werden. Dies tangiert auch den Bereich Beihilfen/Subventionierungen. Der „Marktzugang“ wird über eine Positivliste geregelt. (18).

Offen ist die Frage, ob der Bundestag und der Bundesrat an der Entscheidungsfindung beteiligt werden – siehe Fragen 37 und 41.
„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Antworten der Bundesregierung, „denn es stellt alle möglichen Dienstleistungen unter den Zwang der permanenten Liberalisierung. Es wird weniger staatliche Regulierung geben und stattdessen Vorfahrt für private Unternehmen mit garantierten Profiten. Auch deshalb gibt die Bundesregierung nur wenig und ausweichend Auskunft. Einen Willen zu mehr Transparenz kann ich nicht erkennen.“

Zur Nachricht

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

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