Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch am 23. Jan. 2014 in der Urania e.V. organisierten gleichnamigen Veranstaltung
Der Vortrag (ISSN 2198-4735) ist in der „Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge erschienen“ und kann hier heruntergeladen werden.

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Inhouse für Strom- und Gaskonzessionen – 23. Okt. 2013

Brief vom „Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung“ an den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vom 23.10.2013
Das Schreiben ist gerichtet an Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer, Leiter der Abt. Energiewirtschaft bei der VKU

Sehr geehrter Herr Wübbels,

wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre Unterstützung brauchen. Wir, das sind der Berliner Wassertisch und das Stuttgarter Wasserforum, s.a. Anlage.
In Hamburg, Berlin und Stuttgart engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze. Sie werden ausgebremst, vor allem durch Auflagen der Kartellämter an die Kommunen, Strom- und Gaskonzessionen auszuschreiben.

Ihnen ist die Kampagne „right2water“ bekannt mit dem Slogan:
„Ausschreibung führt zur Privatisierung“. Wir wollen die Energiewende vor Ort umsetzen und brauchen dazu die kommunale Verfügung über die Netze und den Netzbetrieb. Ausschreibung findet hinter verschlossenen Türen statt, Bürgerinnen und Bürger können nicht mitbestimmen. Wir sind entrechtet.
Grundsätzlich muss eine Kommune nach Ablauf geschlossener Verträge mit privaten Dienstleistern auf eine Ausschreibung verzichten können, wenn sie die Dienstleistung gegenüber ihren BürgerInnen selbst erbringen will!

Wir haben gesehen, dass der VKU ein Gutachten erstellen ließ von Professor Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Professor Hellermann schreibt: „Inhouse für Strom- und Gaskon­zessionen ist verfassungsgeschützt“.

Unsere Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns, mischen Sie sich in die Rekommunalisierungsdebatte ein. Machen Sie Kommunen und BürgerInnen Mut! Fast alle OLG’s – Zivilgerichte – lehnen Inhouse ab.
In Stuttgart wurde das Bürgerbegehren „Energie-& Wasserversorgung Stuttgart“ mit Hinweis auf die Ausschreibungsverpflichtung durch die Kartellämter als rechtlich unzulässig abgelehnt.

Die verfassungsrechtliche Klärung von Inhouse bei Strom- und Gaskonzessio­nen durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend erforderlich. Wir BürgerInnen können diese rechtlich nicht durchführen.
Wir brauchen einen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder eine Kommune, da die direkt vor das Bundesverfassungsgericht treten können.

Äußern Sie sich öffentlich für Inhouse, unterstützen Sie BürgermeisterInnen und Kommunen, schreiben Sie uns Ihr Statement für „Inhouse“, wie Sie es im Berliner Abgeordnetenhaus am 12.12.2012 vertreten haben:
„für uns – ich habe das bisher nur nicht erwähnt, weil das für uns als VKU selbstverständlich ist […], [ist] der Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz höherwertiger [..] als § 46 EnWG, der dort eine Vorgabe macht, die auch wir für höchst zweifelhaft halten“.
Wir setzen auf Ihr Engagement und hoffen auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
c/o: Marabustraße 34, 70378 Stuttgart
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994, Web: www.100-strom.de
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

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Um die dezentrale Energiewende durchzusetzen, brauchen wir ein starkes Bündnis! – 9. Sept. 2013

Unterstützung des Aufrufs für einen Ausschreibungsstopp in der kommunalen Grundversorgung vom 9. Sept. 2013

Netze in kommunale Hand!

Die großen Netzbetreiber bevorzugen den Strom aus den Großkraftwerken der Energiekonzerne. Das EEG wird verschlechtert und soll abgeschafft werden, Neuinvestitionen sind erschwert. Kommunale Netzbetreiber jedoch können sich diesem Trend entgegenstellen und erneuerbare Energie vor Ort fördern.

Die großen Energiekonzerne bekommen Unterstützung von der Politik, vom Bundeskartellamt und von der Bundesnetzagentur. Diese schreiben vor, Strom- und Gaskonzessionen generell europaweit auszuschreiben. Ein üblicher Gemeinderatsbeschluss, die Strom- und Gaskonzessionen selbst zu übernehmen – Inhouse –, sei nicht mehr zulässig. Mit dieser Begründung werden auch Bürgerbegehren zur Strom- und Gasversorgung für rechtlich unzulässig erklärt, so geschehen kürzlich in Stuttgart.

Ein ungeheurer, illegaler Eingriff des Kartellamts in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen gemäß Grundgesetz Art.28 (2). Und damit eine existenzielle Bedrohung der dezentralen Energiewende vor Ort.

Denn Ausschreibung führt zur Privatisierung! (siehe right2water).

Das Thema Ausschreibung wird in den Medien totgeschwiegen, und Kommunen beugen sich dem Druck des Kartellamts. Es gibt einzelne Kommunen, die freiwillig und ohne Not sogar ihre Wasserversorgung ausschreiben (z.B. Bremen)! Die Ausschreibungsmaschinerie muss gestoppt werden – und die damit einhergehende Entrechtung von uns Bürgerinnen und Bürgern!

Die Gestaltung der Grundversorgung muss zurück in die Kommunen!

Anhang:
–        Leitfaden Bundeskartellamt & Bundesnetzagentur:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Leitfaden_BNetzA.pdf

–        Positionspapier BW :
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Landeskartellamt_Konzessionsvergabe_final.pdf

–        Hellermann-Gutachten:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/VKU_Hellermann_Gutachten_Konzessionsvergabe.pdf

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Wasser ist Menschenrecht
Europäische Bürgerinitiative Menschenrecht auf Wasser übergibt Unterschriften aus Deutschland (Update)

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Am 13. September 2013 fand in Köln die Übergabe von 1,36 Millionen in Deutschland geleisteten Unterschriften der europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Menschenrecht auf Wasser an das Bundesverwaltungsamt (BVA) statt, das nun die Aufgabe hat, die Unterschriften innerhalb von drei Monaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, sollen diese dann in Brüssel übergeben werden. Danach wird sich die EU-Kommission und das europäische Parlament mit dem Anliegen der EBI befassen müssen: dem Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Vor der Übergabe, die durch das ver.di Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott an den Präsidenten des BVA Christoph Verenkotte erfolgte, fand eine Kundgebung auf dem Alten Markt in Köln statt. Hier wurde deutlich, dass neben der organisatorischen Kraft der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften ein breites Bündnis der verschiedensten Organisationen zu diesem großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative beigetragen hat. Neben Mathias Ladstädter, Clivia Conrad, Heidrun Abel und weiteren Vertretern von ver.di sprachen auch Christa Hecht von der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Monika Schierenberg von EcoMujer e.V., Paul Kröfges, Koordinator Wassernetz der Naturschutzverbände, BUND, Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser GRÜNE LIGA e.V. und Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die Ansprache von Paul Kröfges ist hier
und die Ansprache von Wolfgang Rebel ist hier einzusehen.
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Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37

Update: über 1,8 Mio. Unterschriften und 13 Länder für die EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht”
(Stand 03.09.2013)

Tabelle
Bis zum 9. Sept. können hier noch Online-Unterschriften geleistet werden!

Am 13. Sept. findet in Köln die öffentliche Übergabe der 1,35 Millionen in Deutschland gesammelten Unterschriften zur Prüfung an das Bundesverwaltungsamt statt. Wir überreichen fast 160.000 Unterschriften auf Papier, das sind 80 Ordner oder 20 Umzugskisten. Und die DVD mit den 1,2 Millionen online-Unterschriften.

Mit der Bürgerinitiative, die jetzt in 13 EU-Ländern die Mindestanzahl überschreitet, setzen wir uns für die Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ein.
Nähere Informationen zur Kundgebung in Köln und zur öffentlichen Übergabe der Unterschriften gibt es hier (PDF, 2,43 MB)