Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt

Deutsches Ärzteblatt
Januar 2014

POLITIK
Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt
von Jens Flintrop und Sabine Rieser

Dürfen Landkreise und Kommunen ihre unterfinanzierten Krankenhäuser dauerhaft unterstützen? Wenn ja: Welcher Angebotsumfang an stationärer Versorgung muss sein und welcher nicht? Die Diskussion darüber geht weiter.

Was haben Krankenhäuser und Wasserwerke gemeinsam? Sowohl die stationäre Versorgung von Kranken als auch die Versorgung mit Trinkwasser sind elementar für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Krankenhäuser und Wasserwerke zählen damit zu den Einrichtungen, die in den Bereich der Daseinsvorsorge des Staates fallen. Auf diesen Zusammenhang verwies der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Siegfried Broß, am 23. Januar in Berlin. Broß befasst sich seit langem mit den Gefahren für die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Staates durch die Privatisierung öffentlicher Aufgaben: „Wasser, Gas, Strom . . . warum Privatisierung kein Allheilmittel ist oder sogar die Demokratie gefährden kann“, so der Titel eines aktuellen Aufsatzes. Eingeladen hatten Broß der „Berliner Wassertisch“, der sich in der Hauptstadt mit Erfolg dafür einsetzte, die teilprivatisierten Wasserbetriebe wieder vollständig in kommunale Verantwortung zu nehmen, und der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK). Dieser begleitet kritisch einen Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Kreis Calw, der zwei kommunale Krankenhäuser subventioniert – zu Unrecht, wie der BDPK findet.

Der ehemalige Verfassungsrichter Broß verdeutlichte in seinem Grundsatzvortrag, dass es ihm nicht um die Frage „Privatisierung ja oder nein“ gehe, sondern um die Privatisierung elementarer staatlicher Aufgaben.

zum Artikel…

Die gedruckte Fassung des Vortrags von Herrn Prof. Broß vom 23. Januar 2014 kann hier als
PDF (950 KB) heruntergeladen werden.


Siegfried Broß: “Krankenhäuser
                kommerzielle Wirtschaftsbetriebe
                oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?”

Drittes Heft – erschienen in der »Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge«

Vortrag von Prof. Siegfried Broß am 23. Januar 2014 in der Urania Berlin

Siegfried Broß
Dieser Vortrag wurde anlässlich der vom Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK) in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße in der Urania e.V. am 23. Januar 2014 organisierten Veranstaltung gleichen Namens von Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß gehalten.
zum Heft Nr. 3

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text


Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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Schreiben an Wasserverband und Kommunalpolitik in Burg b. Magdeburg – 8. Okt. 2013

Berlin u. Stuttgart, 8. Oktober 2013

Betreff: Wasserverband in Burg in Eigenregie führen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Wasserverbands-Geschäftsführer Jörg Rehbaum,
sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit Freude haben wir gelesen, dass Sie darüber nachdenken, den Burger Wasserverband in Eigenregie weiterzuführen. Dazu möchten wir Sie beglückwünschen. Es freut uns auch besonders, dass Sie Ihr freiwilliges Vergabeverfahren, welches nach deutschem und europäischem Recht nicht vorgeschrieben ist (vgl. http://l.hh.de/Hellermann2013 (pdf)), für den Fall der Eigenlösung aufgeben. Genau für diese Alternative haben wir uns gemeinsam und erfolgreich eingesetzt, als wir uns gegen die von der EU geplante Dienstleistungs-Konzessionsvergaberichtlinie zur Wasserversorgung gewehrt haben.

Das Stimmverhalten Einzelner gegen eine kommunale Lösung im Burger Stadtrat und Wasserverband ist nach umfangreicher Information und Debatte für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben in Berlin und in Stuttgart am eigenen Leib erfahren, welche negativen Folgen eine (Teil-)Privatisierung der Daseinsvorsorge nach sich zieht.

Die Wasserpreise sind nach der Teilprivatisierung 1999 in Berlin massiv gestiegen. So hat das Bundeskartellamt bei den Berliner Wasserbetrieben einen Preismissbrauch (!) alleine beim Trinkwasser von 20–30% festgestellt. Schuld daran ist vor allem die im ehemals geheimen Konsortialvertrag festgelegte Gewinngarantie für RWE und Veolia, den beiden privaten „Partnern“ der BWB.

Die Investitionen sind gesunken. In Berlin gibt es einen Investitionsrückstau von mehr als einer halben Milliarde Euro. Dies wirkt sich natürlich negativ auf den Zustand der Infrastruktur und folglich auch der Qualität der Wasserversorgung selbst aus.

Stabile Arbeitsplätze werden abgebaut und in prekäre umgewandelt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Mangelnde Investitionen führen auch zu Verlusten an regionalen Arbeitsplätzen, davon abgesehen, dass die Konzerne Dienstleistungen bevorzugt an ihre eigenen Tochterfirmen delegieren.

Nachhaltigkeit wird missachtet. Wasserwerke werden aus Kostengründen stillgelegt. Die dazugehörigen Wasserschutzgebiete werden aufgegeben und einer Bebauung geopfert. Sie gehen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und dem Naturschutz dauerhaft verloren. Eine Folge der Stilllegung sind nasse Keller. Darunter leiden in Berlin inzwischen ganze Stadtteile. Verloren gegangen sind den Betrieben auch viele Grundstücke, Gebäude, Ländereien, da die private Betriebsführung nahezu alles verkauft hat, was nicht „nietund nagelfest“ war.

Sobald ein Konzern beteiligt ist, will er für seine Aktionäre das Maximum an Rendite herausholen. Dies wird ihm vom Aktienrecht sogar vorgeschrieben. Dr. Stockmann, ehemaliger Vizepräsident des Bundeskartellamts, sagte auf einer Veranstaltung des Berliner Wassertischs: „Eher erzieht man einen Löwen zum Veganer als dass man einem Konzern das Gewinnstreben abgewöhnt.“ Unrechtmäßige Zustände lassen sich schwer überprüfen und schon gar nicht leicht bekämpfen, da eine Kommune sich keine so teure Rechtsvertretung leisten kann wie ein milliardenschwerer Konzern. Veolia beispielsweise arbeitet mit den besten und teuersten Anwaltskanzleien der Welt zusammen. Da können weder die Kommune noch Bürgerinitiativen mithalten. Perfiderweise müssen die Berliner die Anwaltshonorarer für die Edelkanzlei Freshfields, Bruckhaus und Deringer bezahlen, weil die Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts klagen.

Privatisierung der Daseinsvorsorge gefährdet die Demokratie. Trotz der Minderheitsbeteiligung hatten die privaten Konzerne RWE und Veolia seit der Teilprivatisierung 1999 das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben. Heimliche Gewinnklauseln für Konzerne, Geheimhaltungsklauseln, geheime Schiedsgerichte – all dies wirkt sich nachteilig für das Gemeinwesen aus. Der Verlust an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen ist dramatisch. Die Offenlegung der „verbrecherischen“ Wasserverträge musste durch einen Volksentscheid 2011 erzwungen werden. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß weist schon seit vielen Jahren auf die Gefährdung der Demokratie durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge hin. Dies hat er unlängst auf Veranstaltungen, die das Stuttgarter Wasserforum (vgl. Video, URL: http://l.hh.de/SW_Bross2013) und der Berliner Wassertisch mit ihm durchgeführt haben, bekräftigt (vgl. Schrift Broß, URL: http://l.hh.de/SZR_Bross2013). Betriebe der Daseinsvorsorge gehören unter vollständige demokratische Kontrolle.

Diese belegten, praktischen Erfahrungen mit privatisierter Wasserversorgung zeigen zahlreiche Standorte in Deutschland, Europa und in der Welt. Die negativen Folgen kann sich eine Kommune ersparen, wenn sie ihre Betriebe in Eigenregie führt und von jeglicher Privatisierung oder Beteiligung privater Konzerne absieht. Ein Betrieb ist schnell verkauft, ihn in die kommunale Hand zurückzuholen, ist jedoch viel schwieriger und meistens sehr teuer. Das gilt auch für Konzessionen. So hat sich der RWE Konzern unlängst eine verloren gegangene Konzession in der Taunusgemeinde Wehrheim nach jahrelangen Kämpfen durch viele juristische Instanzen zurückgeklagt und damit die Rekommunalisierung zunichte gemacht. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihren hoffentlich kommunal weitergeführten Wasserverband

 

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994
Web: http://www.hundert-wasser.org/
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Wolfgang Rebel für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch
Facebook: http://www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: http://paper.li/BWassertisch/1341576149

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Offener Brief nach Heiligenhafen – 28. Dez. 2013

Offener Brief vom Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung an die Geschäftsführung der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe und die Stadtvertretung Heiligenhafen
Betreff: Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 12. 2013 (KZR 65/12)
Berlin u. Stuttgart, 28. Dez. 2013

Sehr geehrter Herr Wohnrade, sehr geehrter Herr Gabriel,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtvertretung von Heiligenhafen,

mit großer Enttäuschung haben wir – das Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung – das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 zur Vergabe von Stromkonzessionen durch die Gemeinden zur Kenntnis genommen.[1] Das BGH-Urteil legt fest, dass die Stadt Heiligenhafen die Stromkonzession nicht ohne eine Ausschreibung an ihren Eigenbetrieb vergeben darf. Die Erfahrungen jedoch zeigen, dass Ausschreibung oftmals zu Privatisierung führt.

Das deutsche Grundgesetz gibt vor: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“[2] Dieses elementare Grundrecht findet im BGH-Urteil keine Beachtung. Selbst wenn das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so interpretierbar wäre, dass im Fall Heiligenhafen eine Ausschreibung verlangt würde, würde das Grundgesetz in der Rangordnung weit über dem EnWG stehen. Unseres Erachtens verstößt damit das BGH-Urteil gegen das kommunale Selbstbestimmungsrecht.

Um die dezentrale Energiewende trotz aller widrigen Umstände umzusetzen, sind die Netze in kommunaler Hand eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir möchten Sie darum ermutigen, die juristische Auseinandersetzung weiterzuführen. Lassen Sie das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es verfassungskonform ist, die Stadt Heiligenhafen zur Ausschreibung zu zwingen! Es handelt sich hier um einen Präzedenzfall, der weitreichende Folgen für die Rechtsprechung in Deutschland hat.

Ihre bislang an den Tag gelegte Ausdauer und Ihre Entschlossenheit verdienen unseren ganzen Respekt! Ihr Engagement für die kommunale Selbstbestimmung macht uns Hoffnung, dass der Trend zur weiteren Abgabe und Verlagerung von kommunaler Entscheidungsmacht in die Hände privater Unternehmen in Deutschland gestoppt werden kann.

Wir werden alles in unseren Kräften Liegende tun, um Sie auf dem weiteren Weg zu unterstützen. Vorerst bleibt uns nur, Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014 zu wünschen!

Mit freundlichen Grüßen,
das Bündnis für eine kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum (www.100-strom.de)
Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch (www.berliner-wassertisch.info)

[1] BGH, Urt. v. 17.12.2013 – KZR 65/12. Pressemitteilung des BGH Nr. 207 v. 18. 12. 2013. URL: http://l.hh.de/BGH_KZR_65_12.

[2] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html; GG 28 Abs. 2.

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