Schreiben an Wasserverband und Kommunalpolitik in Burg b. Magdeburg – 8. Okt. 2013

Berlin u. Stuttgart, 8. Oktober 2013

Betreff: Wasserverband in Burg in Eigenregie führen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Wasserverbands-Geschäftsführer Jörg Rehbaum,
sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit Freude haben wir gelesen, dass Sie darüber nachdenken, den Burger Wasserverband in Eigenregie weiterzuführen. Dazu möchten wir Sie beglückwünschen. Es freut uns auch besonders, dass Sie Ihr freiwilliges Vergabeverfahren, welches nach deutschem und europäischem Recht nicht vorgeschrieben ist (vgl. http://l.hh.de/Hellermann2013 (pdf)), für den Fall der Eigenlösung aufgeben. Genau für diese Alternative haben wir uns gemeinsam und erfolgreich eingesetzt, als wir uns gegen die von der EU geplante Dienstleistungs-Konzessionsvergaberichtlinie zur Wasserversorgung gewehrt haben.

Das Stimmverhalten Einzelner gegen eine kommunale Lösung im Burger Stadtrat und Wasserverband ist nach umfangreicher Information und Debatte für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben in Berlin und in Stuttgart am eigenen Leib erfahren, welche negativen Folgen eine (Teil-)Privatisierung der Daseinsvorsorge nach sich zieht.

Die Wasserpreise sind nach der Teilprivatisierung 1999 in Berlin massiv gestiegen. So hat das Bundeskartellamt bei den Berliner Wasserbetrieben einen Preismissbrauch (!) alleine beim Trinkwasser von 20–30% festgestellt. Schuld daran ist vor allem die im ehemals geheimen Konsortialvertrag festgelegte Gewinngarantie für RWE und Veolia, den beiden privaten „Partnern“ der BWB.

Die Investitionen sind gesunken. In Berlin gibt es einen Investitionsrückstau von mehr als einer halben Milliarde Euro. Dies wirkt sich natürlich negativ auf den Zustand der Infrastruktur und folglich auch der Qualität der Wasserversorgung selbst aus.

Stabile Arbeitsplätze werden abgebaut und in prekäre umgewandelt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Mangelnde Investitionen führen auch zu Verlusten an regionalen Arbeitsplätzen, davon abgesehen, dass die Konzerne Dienstleistungen bevorzugt an ihre eigenen Tochterfirmen delegieren.

Nachhaltigkeit wird missachtet. Wasserwerke werden aus Kostengründen stillgelegt. Die dazugehörigen Wasserschutzgebiete werden aufgegeben und einer Bebauung geopfert. Sie gehen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und dem Naturschutz dauerhaft verloren. Eine Folge der Stilllegung sind nasse Keller. Darunter leiden in Berlin inzwischen ganze Stadtteile. Verloren gegangen sind den Betrieben auch viele Grundstücke, Gebäude, Ländereien, da die private Betriebsführung nahezu alles verkauft hat, was nicht „nietund nagelfest“ war.

Sobald ein Konzern beteiligt ist, will er für seine Aktionäre das Maximum an Rendite herausholen. Dies wird ihm vom Aktienrecht sogar vorgeschrieben. Dr. Stockmann, ehemaliger Vizepräsident des Bundeskartellamts, sagte auf einer Veranstaltung des Berliner Wassertischs: „Eher erzieht man einen Löwen zum Veganer als dass man einem Konzern das Gewinnstreben abgewöhnt.“ Unrechtmäßige Zustände lassen sich schwer überprüfen und schon gar nicht leicht bekämpfen, da eine Kommune sich keine so teure Rechtsvertretung leisten kann wie ein milliardenschwerer Konzern. Veolia beispielsweise arbeitet mit den besten und teuersten Anwaltskanzleien der Welt zusammen. Da können weder die Kommune noch Bürgerinitiativen mithalten. Perfiderweise müssen die Berliner die Anwaltshonorarer für die Edelkanzlei Freshfields, Bruckhaus und Deringer bezahlen, weil die Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts klagen.

Privatisierung der Daseinsvorsorge gefährdet die Demokratie. Trotz der Minderheitsbeteiligung hatten die privaten Konzerne RWE und Veolia seit der Teilprivatisierung 1999 das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben. Heimliche Gewinnklauseln für Konzerne, Geheimhaltungsklauseln, geheime Schiedsgerichte – all dies wirkt sich nachteilig für das Gemeinwesen aus. Der Verlust an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen ist dramatisch. Die Offenlegung der „verbrecherischen“ Wasserverträge musste durch einen Volksentscheid 2011 erzwungen werden. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß weist schon seit vielen Jahren auf die Gefährdung der Demokratie durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge hin. Dies hat er unlängst auf Veranstaltungen, die das Stuttgarter Wasserforum (vgl. Video, URL: http://l.hh.de/SW_Bross2013) und der Berliner Wassertisch mit ihm durchgeführt haben, bekräftigt (vgl. Schrift Broß, URL: http://l.hh.de/SZR_Bross2013). Betriebe der Daseinsvorsorge gehören unter vollständige demokratische Kontrolle.

Diese belegten, praktischen Erfahrungen mit privatisierter Wasserversorgung zeigen zahlreiche Standorte in Deutschland, Europa und in der Welt. Die negativen Folgen kann sich eine Kommune ersparen, wenn sie ihre Betriebe in Eigenregie führt und von jeglicher Privatisierung oder Beteiligung privater Konzerne absieht. Ein Betrieb ist schnell verkauft, ihn in die kommunale Hand zurückzuholen, ist jedoch viel schwieriger und meistens sehr teuer. Das gilt auch für Konzessionen. So hat sich der RWE Konzern unlängst eine verloren gegangene Konzession in der Taunusgemeinde Wehrheim nach jahrelangen Kämpfen durch viele juristische Instanzen zurückgeklagt und damit die Rekommunalisierung zunichte gemacht. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihren hoffentlich kommunal weitergeführten Wasserverband

 

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
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Wolfgang Rebel für den Berliner Wassertisch
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Offener Brief nach Heiligenhafen – 28. Dez. 2013

Offener Brief vom Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung an die Geschäftsführung der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe und die Stadtvertretung Heiligenhafen
Betreff: Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 12. 2013 (KZR 65/12)
Berlin u. Stuttgart, 28. Dez. 2013

Sehr geehrter Herr Wohnrade, sehr geehrter Herr Gabriel,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtvertretung von Heiligenhafen,

mit großer Enttäuschung haben wir – das Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung – das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 zur Vergabe von Stromkonzessionen durch die Gemeinden zur Kenntnis genommen.[1] Das BGH-Urteil legt fest, dass die Stadt Heiligenhafen die Stromkonzession nicht ohne eine Ausschreibung an ihren Eigenbetrieb vergeben darf. Die Erfahrungen jedoch zeigen, dass Ausschreibung oftmals zu Privatisierung führt.

Das deutsche Grundgesetz gibt vor: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“[2] Dieses elementare Grundrecht findet im BGH-Urteil keine Beachtung. Selbst wenn das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so interpretierbar wäre, dass im Fall Heiligenhafen eine Ausschreibung verlangt würde, würde das Grundgesetz in der Rangordnung weit über dem EnWG stehen. Unseres Erachtens verstößt damit das BGH-Urteil gegen das kommunale Selbstbestimmungsrecht.

Um die dezentrale Energiewende trotz aller widrigen Umstände umzusetzen, sind die Netze in kommunaler Hand eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir möchten Sie darum ermutigen, die juristische Auseinandersetzung weiterzuführen. Lassen Sie das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es verfassungskonform ist, die Stadt Heiligenhafen zur Ausschreibung zu zwingen! Es handelt sich hier um einen Präzedenzfall, der weitreichende Folgen für die Rechtsprechung in Deutschland hat.

Ihre bislang an den Tag gelegte Ausdauer und Ihre Entschlossenheit verdienen unseren ganzen Respekt! Ihr Engagement für die kommunale Selbstbestimmung macht uns Hoffnung, dass der Trend zur weiteren Abgabe und Verlagerung von kommunaler Entscheidungsmacht in die Hände privater Unternehmen in Deutschland gestoppt werden kann.

Wir werden alles in unseren Kräften Liegende tun, um Sie auf dem weiteren Weg zu unterstützen. Vorerst bleibt uns nur, Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014 zu wünschen!

Mit freundlichen Grüßen,
das Bündnis für eine kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum (www.100-strom.de)
Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch (www.berliner-wassertisch.info)

[1] BGH, Urt. v. 17.12.2013 – KZR 65/12. Pressemitteilung des BGH Nr. 207 v. 18. 12. 2013. URL: http://l.hh.de/BGH_KZR_65_12.

[2] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html; GG 28 Abs. 2.

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Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch am 23. Jan. 2014 in der Urania e.V. organisierten gleichnamigen Veranstaltung
Der Vortrag (ISSN 2198-4735) ist in der „Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge erschienen“ und kann hier heruntergeladen werden.

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Inhouse für Strom- und Gaskonzessionen – 23. Okt. 2013

Brief vom „Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung“ an den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vom 23.10.2013
Das Schreiben ist gerichtet an Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer, Leiter der Abt. Energiewirtschaft bei der VKU

Sehr geehrter Herr Wübbels,

wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre Unterstützung brauchen. Wir, das sind der Berliner Wassertisch und das Stuttgarter Wasserforum, s.a. Anlage.
In Hamburg, Berlin und Stuttgart engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze. Sie werden ausgebremst, vor allem durch Auflagen der Kartellämter an die Kommunen, Strom- und Gaskonzessionen auszuschreiben.

Ihnen ist die Kampagne „right2water“ bekannt mit dem Slogan:
„Ausschreibung führt zur Privatisierung“. Wir wollen die Energiewende vor Ort umsetzen und brauchen dazu die kommunale Verfügung über die Netze und den Netzbetrieb. Ausschreibung findet hinter verschlossenen Türen statt, Bürgerinnen und Bürger können nicht mitbestimmen. Wir sind entrechtet.
Grundsätzlich muss eine Kommune nach Ablauf geschlossener Verträge mit privaten Dienstleistern auf eine Ausschreibung verzichten können, wenn sie die Dienstleistung gegenüber ihren BürgerInnen selbst erbringen will!

Wir haben gesehen, dass der VKU ein Gutachten erstellen ließ von Professor Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Professor Hellermann schreibt: „Inhouse für Strom- und Gaskon­zessionen ist verfassungsgeschützt“.

Unsere Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns, mischen Sie sich in die Rekommunalisierungsdebatte ein. Machen Sie Kommunen und BürgerInnen Mut! Fast alle OLG’s – Zivilgerichte – lehnen Inhouse ab.
In Stuttgart wurde das Bürgerbegehren „Energie-& Wasserversorgung Stuttgart“ mit Hinweis auf die Ausschreibungsverpflichtung durch die Kartellämter als rechtlich unzulässig abgelehnt.

Die verfassungsrechtliche Klärung von Inhouse bei Strom- und Gaskonzessio­nen durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend erforderlich. Wir BürgerInnen können diese rechtlich nicht durchführen.
Wir brauchen einen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder eine Kommune, da die direkt vor das Bundesverfassungsgericht treten können.

Äußern Sie sich öffentlich für Inhouse, unterstützen Sie BürgermeisterInnen und Kommunen, schreiben Sie uns Ihr Statement für „Inhouse“, wie Sie es im Berliner Abgeordnetenhaus am 12.12.2012 vertreten haben:
„für uns – ich habe das bisher nur nicht erwähnt, weil das für uns als VKU selbstverständlich ist […], [ist] der Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz höherwertiger [..] als § 46 EnWG, der dort eine Vorgabe macht, die auch wir für höchst zweifelhaft halten“.
Wir setzen auf Ihr Engagement und hoffen auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
c/o: Marabustraße 34, 70378 Stuttgart
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994, Web: www.100-strom.de
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

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Um die dezentrale Energiewende durchzusetzen, brauchen wir ein starkes Bündnis! – 9. Sept. 2013

Unterstützung des Aufrufs für einen Ausschreibungsstopp in der kommunalen Grundversorgung vom 9. Sept. 2013

Netze in kommunale Hand!

Die großen Netzbetreiber bevorzugen den Strom aus den Großkraftwerken der Energiekonzerne. Das EEG wird verschlechtert und soll abgeschafft werden, Neuinvestitionen sind erschwert. Kommunale Netzbetreiber jedoch können sich diesem Trend entgegenstellen und erneuerbare Energie vor Ort fördern.

Die großen Energiekonzerne bekommen Unterstützung von der Politik, vom Bundeskartellamt und von der Bundesnetzagentur. Diese schreiben vor, Strom- und Gaskonzessionen generell europaweit auszuschreiben. Ein üblicher Gemeinderatsbeschluss, die Strom- und Gaskonzessionen selbst zu übernehmen – Inhouse –, sei nicht mehr zulässig. Mit dieser Begründung werden auch Bürgerbegehren zur Strom- und Gasversorgung für rechtlich unzulässig erklärt, so geschehen kürzlich in Stuttgart.

Ein ungeheurer, illegaler Eingriff des Kartellamts in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen gemäß Grundgesetz Art.28 (2). Und damit eine existenzielle Bedrohung der dezentralen Energiewende vor Ort.

Denn Ausschreibung führt zur Privatisierung! (siehe right2water).

Das Thema Ausschreibung wird in den Medien totgeschwiegen, und Kommunen beugen sich dem Druck des Kartellamts. Es gibt einzelne Kommunen, die freiwillig und ohne Not sogar ihre Wasserversorgung ausschreiben (z.B. Bremen)! Die Ausschreibungsmaschinerie muss gestoppt werden – und die damit einhergehende Entrechtung von uns Bürgerinnen und Bürgern!

Die Gestaltung der Grundversorgung muss zurück in die Kommunen!

Anhang:
–        Leitfaden Bundeskartellamt & Bundesnetzagentur:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Leitfaden_BNetzA.pdf

–        Positionspapier BW :
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Landeskartellamt_Konzessionsvergabe_final.pdf

–        Hellermann-Gutachten:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/VKU_Hellermann_Gutachten_Konzessionsvergabe.pdf

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Wasser ist Menschenrecht
Europäische Bürgerinitiative Menschenrecht auf Wasser übergibt Unterschriften aus Deutschland (Update)

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Am 13. September 2013 fand in Köln die Übergabe von 1,36 Millionen in Deutschland geleisteten Unterschriften der europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Menschenrecht auf Wasser an das Bundesverwaltungsamt (BVA) statt, das nun die Aufgabe hat, die Unterschriften innerhalb von drei Monaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, sollen diese dann in Brüssel übergeben werden. Danach wird sich die EU-Kommission und das europäische Parlament mit dem Anliegen der EBI befassen müssen: dem Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Vor der Übergabe, die durch das ver.di Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott an den Präsidenten des BVA Christoph Verenkotte erfolgte, fand eine Kundgebung auf dem Alten Markt in Köln statt. Hier wurde deutlich, dass neben der organisatorischen Kraft der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften ein breites Bündnis der verschiedensten Organisationen zu diesem großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative beigetragen hat. Neben Mathias Ladstädter, Clivia Conrad, Heidrun Abel und weiteren Vertretern von ver.di sprachen auch Christa Hecht von der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Monika Schierenberg von EcoMujer e.V., Paul Kröfges, Koordinator Wassernetz der Naturschutzverbände, BUND, Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser GRÜNE LIGA e.V. und Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die Ansprache von Paul Kröfges ist hier
und die Ansprache von Wolfgang Rebel ist hier einzusehen.
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Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37

Update: über 1,8 Mio. Unterschriften und 13 Länder für die EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht”
(Stand 03.09.2013)

Tabelle
Bis zum 9. Sept. können hier noch Online-Unterschriften geleistet werden!

Am 13. Sept. findet in Köln die öffentliche Übergabe der 1,35 Millionen in Deutschland gesammelten Unterschriften zur Prüfung an das Bundesverwaltungsamt statt. Wir überreichen fast 160.000 Unterschriften auf Papier, das sind 80 Ordner oder 20 Umzugskisten. Und die DVD mit den 1,2 Millionen online-Unterschriften.

Mit der Bürgerinitiative, die jetzt in 13 EU-Ländern die Mindestanzahl überschreitet, setzen wir uns für die Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ein.
Nähere Informationen zur Kundgebung in Köln und zur öffentlichen Übergabe der Unterschriften gibt es hier (PDF, 2,43 MB)

EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht” erreicht fast 1,7 Mio. Unterschriften (Stand 04.07.2013)

Tabelle
Endspurt für die Unterschriftensammlung ist angesagt! Mit knapp 1,7 Millionen Unterschriften ist eine Menge erreicht. 12 Länder haben die notwendige Mindestanzahl (Quorum) an Unterschriften gesammelt. Es konnte tatsächlich erreicht werden, dass die Wasserwirtschaft aus der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wurde. Es soll aber eine Revisionsklausel in die Richtlinie eingebaut werden, denn die Privatisierungsinteressen von Veolia & Co. bleiben bestehen. Diesen Bestrebungen muss dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb unbedingt WEITERSAMMELN. Weitere Ziele der Initiative – die Realisierung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung – sind noch gar nicht behandelt. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Wir müssen versuchen, das Ziel von 2 Mio. Unterschriften zu erreichen oder besser noch zu übertreffen.
Der Countdown läuft. Die Zeit bis zum Ende der Sammlung am 9. Sept. 2013 für online-Unterschriften und bis zum 26. August 2013 auf Papier wollen wir nutzen! (Papierunterschriften bis zum 26. August senden an: ver.di-Bundesverwaltung, 10112 Berlin.

Wasser wird wirklich keine Ware in der EU

Tagesspiegel
21.06.2013

Bürgerinitiative gegen Privatisierung von Wasser
Wasser wird wirklich keine Ware in der EU
von Christopher Ziedler

Die Pläne der EU-Kommission für die Zukunft der Wasserversorgung sind vom Tisch. Städte in der EU müssen ihre Wasserversorgung weiterhin nicht ausschreiben.

So viel Protest ist in Deutschland selten. Jeder 61. Bundesbürger hat die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ unterzeichnet. „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen“, lautet eine ihrer wichtigsten Forderungen, die in Europa schon 1,5 Millionen Menschen für sich übernommen haben – allein 1,3 Millionen davon in der Bundesrepublik.

zum Artikel…


Europäische Bürgerinitiative:
Weitersammeln bis zum 9. September!

LOGO von right2water.eu

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Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ berichtete am
24. Juni 2013 in einer Erklärung über ihren ersten politischen Erfolg, der gegen die Gefahr einer drohende Wasserprivatisierung durch eine Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie in der EU zum Tragen kam. Gleichzeitig wurde in der Einschätzung der Bürgerinitiative betont, dass ein grundlegendes Umdenken innerhalb der EU-Bürokratie in Sachen Wasser nötig ist: Weg vom marktorientierten Ansatz und Wettbewerb hin zur Gewährleistung von Wasser und sanitärer Versorgung als ein Recht! Deshalb soll die Unterschriftensammlung mit dem Ziel 2 Millionen auch bis zum 9. September weitergeführt werden.

Nachstehend folgt die deutsche Fassung der Erklärung (Übersetzung: Wassertisch):
Noch bevor die Unterschriften der Europäische Kommission übergeben worden sind hat die Europäische Bürgerinitiative einen ersten politischen Erfolg erreicht! Kommissar Barnier hat wissen lassen, dass der Anwendungsbereich Wasser aus der Konzessionsrichtlinie http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/barnier/headlines/speeches/2013/06/20130621_en.htm herausgenommen wird. „Es ist unsere Pflicht, die Bedenken in Betracht zu ziehen, die von so vielen Bürgern zum Ausdruck gebracht worden sind“, und „ich hoffe, dass dies den Bürgern erneut bestätigen wird, dass die Kommission ihnen Gehör schenkt,“ sagte Barnier in seiner Stellungnahme. Der Erfolg unserer EBI machte Schlagzeilen in vielen Ländern.
Wir sind sehr glücklich über dieses großartige Ergebnis, trotzdem werden wir bis zum 9. September fortfahren, Unterschriften zu sammeln. Unsere Bürgerinitiative richtet ihr Interesse nicht nur auf die Art und Weise wie Wasser-Dienstleistungen bereitgestellt werden sollten, sondern zuerst und vor allem auf eine immer noch fehlende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für viele Bürger. Sie ist ein Werkzeug, um das Bewußtsein innerhalb der Europäischen Kommission zu ändern: Weg von einem Markt-orientierten Ansatz mit dem Schwerpunkt Wettbewerb hin zu einer auf Rechte gründenden Herangehensweise mit dem Schwerpunkt Öffentlicher Dienstleistungen. Sie zielt darauf, einen universalen (globalen) Zugang zu Wasser und Abwasserbehandlung zu erreichen und die begrenzten öffentlichen Wasser-Ressourcen für künftige Generationen zu bewahren. Viele Millionen Menschen sind im Hinblick auf eine saubere, sichere und erschwingliche Wasserver- und Abwasserentsorgung benachteiligt, selbst in Europa. Die Europäische Kommission kann daran etwas ändern. WIR wollen das auf ihre Tagesordnung setzen!
Unterschreibt!

EU-Bürger*innen stoppen Wasserprivatisierung durch die Hintertür – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.06.2013

(Berlin, 22. Juni 2013) EU-Kommissar Barnier nimmt den Sektor Wasserversorgung aus seinem Richtlinienvorschlag heraus und reagiert damit auf die 1,6 Mio. Unterschriften der EU-Bürgerinitiative right2water.

In der geplanten EU-Richtlinie, mit der die europaweite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen vorangetrieben werden soll, wird der Bereich Wasser aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen. Dies wurde gestern aus Luxemburg mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch in der endgültigen Entscheidung des EU-Parlaments so beschlossen werden wird. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Dies ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass breiter Bürgerprotest Wirkung entfalten kann. Selbst die EU-Kommission muss jetzt akzeptieren, dass es zumindest bei der Wasserversorgung ein Recht auf demokratische Selbstbestimmung gibt. Die Forderung vieler Menschen, auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge aus der Richtlinie herauszunehmen, bleibt aber bestehen!“

EU-Kommissar Barnier hatte immer versichert, dass sein Vorstoß nicht zur Privatisierung der Wasserversorgung führen müsse und deswegen darauf beharrt, den Bereich Wasser in der Richtlinie zu belassen. Der Protest der ersten EU-weiten Bürgerinitiative hat ihn nun zum Einlenken gezwungen. Seine Auffassung dürfte sich damit aber nicht geändert haben: „Die Kommission wird natürlich die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen,“ heißt es in seiner Erklärung. Skepsis und Wachsamkeit von Seiten der Bürger*innen sind also weiter nötig, am besten gezeigt durch weitere Unterschriften unter die Europäische Bürgerinitiative. Das Ziel sind 2 Mio. bis zum 9. September 2013. Der Berliner Wassertisch wird die Sammlung „Wasser ist ein Menschenrecht“ deshalb wie bisher weiter unterstützen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Die Europäische Bürgerinitiative – right2water-Kampagne

arte-Magazin YOUROPE – Sendung vom 18.05.2013 | 14:00 Uhr

arte YOUROPE

Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen

Seit April 2012 kann jeder EU-Bürger die Politik in Brüssel beeinflussen. Kommen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützer aus mindestens sieben EU-Ländern für eine Petition zusammen, landet das Thema bei der EU-Kommission auf dem Tisch. Am erfolgreichsten ist dabei die Initiative „Right2Water“, die gegen die Privatisierung des Wassers kämpft.