Brot für die Welt: TTIP birgt Gefahren für den Süden

Brot für die Welt
05.05.2014

TTIP birgt Gefahren für den Süden
Von Sven Hilbig

Die heute erschienene Publikation von Brot für die Welt „Nachhaltige Handelspolitik statt TTIP“ zeigt hingegen potentielle Risiken auf, die das transatlantische Abkommen auf den Süden haben könnte. Die Publikation gliedert sich in drei Abschnitte. Zunächst werden die TTIP-Verhandlungen in den Kontext der WTO und deren Verhandlungen über den Abschluss der sog. Doha-Entwicklungsrunde sowie der europäischen Freihandelsstrategie gestellt. Bei den anschließenden Auswirkungen auf den globalen Süden liegt der Schwerpunkt auf dem Investitionsschutz. Schließlich werden Anforderungen an eine ökologische und solidarische Handelspolitik formuliert – und daraus Konsequenzen für die TTIP-Verhandlungen gezogen.

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Die Broschüre ist HIER downloadbar.

Initiativen gegen Fracking lehnen transatlantische Freihandelsabkommen ab

Gegen Gasbohren
02.05.2014

TTIP und CETA – NEIN DANKE! Initiativen gegen Fracking lehnen transatlantische Freihandelsabkommen ab
Pressemitteilung der bundesweiten Vereinigung der anti-Fracking-Initiativen (zu denen sich auch der Berliner Wassertisch zählt)

Drittes bundesweites Strategietreffen der anti-Fracking-Initiativen. Initiativen gegen Fracking lehnen transatlantische Freihandelsabkommen ab

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Bei der Gelegenheit soll auch noch einmal auf unsere gemeinsame Unterschriftensammlung hingewiesen werden. Sie läuft bis Freitag, 9. Mai 2014. Wir würden uns freuen, wenn noch viele HIER unterschreiben:

Unterschriftensammlung gegen Fracking

 

Film-Watermark

Ab 15.5.2014 im Kino: Watermark
Genre: Dokumentation
Regie: Jennifer Baichwal, Edward Burtynsky

Filmstart: 15. Mai 2014

„Der Film erzählt in 20 Geschichten, gefilmt in 10 Ländern rund um den Globus, von der Lebensnotwendigkeit und der Schönheit des Elements Wasser. In teils aus der Luft aufgenommenen Bildern schlägt WATERMARK einen eindrucksvollen Erzählbogen vom größten Staudamm der Welt im chinesischen Xiluodu, über das ausgetrocknete Flussdelta des einst mächtigen Colorado und den Surf U.S. Open in Huntington Beach, bis hin zum bewegenden Kumbh Mela-Fest in Indien.“
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Freihandel – Projekt der Mächtigen

Freihandel – Projekt der Mächtigen : TTIP EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen
Von Ulrike Herrmann, Brüssel, April 2014

Von Ulrike Herrmann (2014)

„Die Amerikaner und Europäer verhandeln über ein Freihandelsabkommen namens TTIP. Aber warum eigentlich? Der Handel floriert doch schon. Gleichzeitig wird das eigentliche Handelshemmnis nicht angegangen: die Devisenspekulation, die die Währungskurse extrem schwanken lässt und Exportgüter ad hoc verteuert.

Die politische Obsession mit dem Freihandel lässt sich nicht verstehen, wenn man sich nur die aktuellen Verhandlungen ansieht, sondern man muss in die Geschichte zurückgehen.“

Zum Download (pdf) der Broschüre von Ulrike Herrmann.

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OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der „Gewinngarantie“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Wasserbetriebe hatten mit Unterstützung des Senats sowohl die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als auch die Begründetheit der Kartellamtsverfügung gerichtlich angefochten.

(Berlin, den 17. April 2014) In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. VI-2 Kart 4/12) weist das OLG Düsseldorf nicht nur die Klage der BWB zurück, sondern geht auch auf die Ge­winnausfallgarantie des § 23.7 im Teilprivatisierungsvertrag (Konsortialvertrag) von 1999 ein. Diese hat den privaten Wasserkonzernen hohe Millionengewinne auf Kosten der Bürger gesichert.

In seinem Urteil zieht das OLG Düsseldorf jetzt die Rechtsstaatlichkeit dieser Gewinngarantie in Zweifel. Das OLG ist nach dem Kammergericht (KG 23 U 112/12) bereits das zweite Gericht, das die Rechtmäßigkeit dieser Regelung in Frage stellt.

Nachdem in der Urteilsbegründung die enge Verflechtung des Landes Berlin mit den Berliner Wasserbetrieben hervorgehoben und ihr beider Interesse an hohen Wasserpreisen betont wird, heißt es in der Urteilsbegründung weiter: „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; […] ). In diesem Zusammen­hang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten.“

Dies unterstützt die Einschätzung des Wassertischs, dass die Gewinngarantie immer verfas­sungswidrig war. Finanzsenator Nußbaum hätte deshalb vor dem überteuerten Rückkauf der Anteile der privaten Wasserkonzerne den Ausgang der Organklage der Piratenfraktion abwarten müssen. Diese wurde im April 2013 gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten aufgrund der höchstwahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie auf Initiative des Wassertischs eingereicht. Bei einem positiven Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes besteht immer noch die Möglichkeit einer kostengünstigen Rückabwicklung der Privatisierungsverträge. Zumindest der Rückkaufvertrag mit Veolia enthält eine diesbezügliche Klausel.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)