Was die AöW zum Frackinggesetz sagt

Brief vom 4. Juni 2014 an die Bundestagsfraktionen sowie die Mitglieder des Umweltausschusses im BundestagAöW e.V.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und natur­schutz­recht­licher Vorschriften zur Untersagung und zur Ri­si­ko­minimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. begrüßt als Interessenvertreterin der Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und des Gewässermanagements, die in öffentlicher Hand sind, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen.

Wir begrüßen auch, dass in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einige Forderungen von uns und anderen wasserwirtschaftlichen Verbänden berücksichtigt wurden. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.

Sofern das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend Berücksichtigung findet, entsteht ein Zielkonflikt zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehen Regelungen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie der diese ergänzenden Tochterrichtlinien. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und den in § 6 WHG festgelegten Zielen der Gewässerbewirtschaftung ist das Verschlechterungsverbot für den Gewässerzustand einzuhalten. Außerdem soll in den Bewirtschaftungszyklen für die Gewässer durch Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den EU-Mitgliedsstaaten ein guter Zustand aller Gewässer erreicht werden und ein langfristiger Schutz der vorhandenen Ressourcen erfolgen.

Die für uns wesentlichsten Forderungen sind weiterhin:
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Zu § 13 a Abs. 1 Geschützte Gebiete

  • Der Ausschluss von Fracking muss für die gesamten Einzugsgebiete zu den geschützten Gebieten nach Satz 1 Nr. 2 a bis e gelten, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können. Somit muss eine ausreichende Schutzzone vorhanden sein, mit der sichergestellt werden kann, dass nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sind. Dieser wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz sollte mit an dieser Stelle ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
  • Für die nicht geschützten Gebiete müssen beim Auftreten von Gewässerschäden auch vorläufige Anordnungen und behördliche Verbote nach § 52 WHG zum Schutz dieser Gewässer vor Fracking-Maßnahmen wie in Wasserschutzgebieten getroffen werden können.
  • Für künftige Nutzungskonflikte, wenn die Wassernutzung im Interesse der Allgemeinheit ausgeweitet werden müsste, muss der Wasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für Vorbehaltsgebiete nach § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG und für Vorranggebiete der Trinkwasserversorgung.

Zu § 13 a Abs. 2 Erprobungsmaßnahmen

  • Auch für Erprobungsmaßnahmen muss umfassend sichergestellt werden, dass keine wasser-, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe entstehen und freigesetzt werden.
  • Erprobungsmaßnahmen nur von staatlichen Stellen. Wenn dies nicht so geregelt wird, muss ausdrücklich geregelt werden, dass durch Erprobungsmaßnahmen kein Vertrauensschutz für die Vorhabenträger im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung entsteht.
  • Das Ausmaß, der Umfang, die Finanzierung der Maßnahmen und die Haftung durch die Vorhabenträger bei Erprobungsmaßnahmen müssen vorab festgelegt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Wasserwirtschaft durch dafür notwendig werdende Vorsorgemaßnahmen entstehen.

Zu § 13 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 Erteilung einer Erlaubnis

  • Nach dem Besorgnisgrundsatz müssen nachteilige Veränderungen der
    Wasserbeschaffenheit sowohl bei den Erprobungsmaßnahmen als auch in den übrigen Fällen ausgeschlossen werden. Deshalb sollten die Punkte 1. und 2. (Entwurf) in einem Satz zusammengefasst werden und die Worte „schwach wassergefährdend eingestuft“ gestrichen werden.
  • In einem neuen Satz 2 ist zu regeln, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn die in § 9 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WHG genannten Maßnahmen für alle Gewässer nicht zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes führen.
    Begründung: Es muss ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und alle an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Beteiligten in einen Zielkonflikt geraten. Durch die Auswirkungen von Frackingmaßnahmen darf nicht die Situation eintreten, dass die Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, sowohl eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer zu vermeiden und spätestens bis 2027 eine guten Zustand aller Gewässer zu erreichen, unterlaufen werden.
  • Sofern nach den Erkenntnissen aus den Erprobungsmaßnahmen schädliche Auswirkungen der Fracking-Technologie erkennbar sind, müssen Erlaubnisse in den übrigen Fällen zurückgenommen werden können.

Zu § 13 a Abs. 5 (in Verbindung mit § 22c ABBergV) Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser
Wir begrüßen, dass die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein soll und nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen ist.

  • Wir kritisieren jedoch, dass Lagerstättenwasser, auch nach Aufbereitung, noch 0,1 Prozent wassergefährdende Stoffe enthalten darf. Auch wenn nach den vorgesehenen Regelungen der Eindruck entsteht, dass damit einer Gefährdung der Wasserressourcen und der Trinkwassergewinnung vorgebeugt würde, sehen wir darin keinen weitergehenden Schutz.

Zu § 13 a Abs. 6 Expertenkommission

  • Dieser Absatz sollte gestrichen werden. Eine Expertenkommission ist nicht einzusetzen.
    Eine solche Empfehlung der Expertenkommission wird das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis beeinflussen. Das ist im verwaltungsrechtlichen Sinne problematisch. Der Gesetzgeber verschiebt mit diesen Verfahren seine Verantwortung.
    Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen hingegen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen und mit gesetzlichen Regelungen die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, Entscheidungen in der Anwendung der Gesetze zu treffen.
    Sollte auf die Einsetzung einer Expertenkommission nicht verzichtet werden, fordern wir als Voraussetzung für eine Empfehlung die Einstimmigkeit.

Weitere Regelungen:

  • Weiterhin fordern wir für derzeit bereits begonnene Fracking-Vorhaben völlige
    Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen.
  • Die AöW fordert eine Pflicht zur Nachholung einer UVP für bereits erteilte Zulassungen.
  • Wir kritisieren die neu vorgesehene Regelung in Satz 2 des § 104a WHG, nach der eine Ausnahme für die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser durch Rechtsverordnung in Wasserschutzgebieten III möglich wird. Wir lehnen dies ab.

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Wir hoffen, dass Sie unsere Forderungen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen berücksichtigen.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

Zum Brief

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird

Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wirdKulturrat

 

Kulturrat: Wir werden Sigmar Gabriel beim Wort nehmen und erwarten jetzt Taten

 

Berlin, den 21.05.2015. Heute am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt finden in verschiedenen Städten Aktionen unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Das Kulturmagazin „Kulturzeit“ (3sat) strahlt bereits seit Montag dieser Woche in jeder Sendung einen Beitrag zum Thema TTIP und Kultur aus. Gestern Abend wurde Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich befragt.
Er versuchte in der Sendung die Bedenken aus dem Kulturbereich zu zerstreuen und machte gleich zwei Mal deutlich, dass es sich eine Zustimmung des Deutschen Bundestags und auch der Französischen Nationalversammlung zu TTIP nicht vorstellen könne, wenn die Kultur nicht ausreichend gesichert ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB sagte im Kulturzeit-Interview: Wenn wir den Eindruck haben, die Texte sind nicht gut genug, die Kultur ist nicht gut genug geschützt, dürfen wir nicht zustimmen.

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Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Wir werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Wort nehmen. Es reicht allerdings nicht, die fertigen, kaum mehr änderbaren Texte zu lesen, sondern bereits jetzt müssen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass sowohl die öffentlichen Kultureinrichtungen, die Institutionen der kulturellen Bildung als auch die Kulturwirtschaft einen ausreichenden Schutz erfahren und vor allem ihre Entwicklungsfähigkeit gerade auch im digitalen Raum über Jahrzehnte gesichert wird. Wir erwarten nach den Worten von Sigmar Gabriel jetzt Taten und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte, um prüfen zu können wie der Schutz des Kultur- und Medienbereiches umgesetzt wird.“

 

  • Das Interview zum Nachsehen finden Sie hier.
  • Informationen zum Aktionstag finden Sie hier.

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

Erinnerung:

Heute findet am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt der Aktionstag „Tag gegen TTIP“ des Deutschen Kulturrates statt. In vielen Städten u.a. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Fürstenfeldbruck, Gießen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Mühldorf, Nürnberg, Saarbrücken, Wien und Wuppertal finden Aktionen, Diskussionen und Demonstrationen statt.

Tag gegen TTIP

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union.

  • Vor dem Brandenburger Tor in Berlin werden Musiker und Sänger aus zehn Nationen zwischen 15.00 und 18.30 ihre Stimmen gegen TTIP erheben. Hier kann auch die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA durch eine Unterschrift unterstützt werden. Als Redner hat sich u.a. der Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, angesagt. Alle sind eingeladen am Brandenburger Tor mit dabei zu sein.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bundesweit zum „Tag gegen TTIP“ die Aktion „Buchhandel statt Freihandel“ gestartet.
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Podiumsdiskussionen kann man u.a. in Berlin, Bonn und Hildesheim besuchen.
  • Zum Aktionstag erscheint außerdem ein umfangreiches Handbuch (274 Seiten) zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien. 34 Autorinnen und Autoren beleuchten TTIP, CETA & Co. und ihre Wirkungen auf den Kulturbereich.
  • Auf der Aktionshomepage „Tag gegen TTIP“ erhält man tagesaktuell wichtige Informationen zu TTIP, CETA & Co.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Menschen wollen endlich wissen, ob TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, denn wirklich sinnvoll ist und welche Auswirkungen auf ihr Leben zu erwarten sind. Gerade der Kulturbereich ist sensibilisiert. Beim heutigen Aktionstag wird bundesweit informiert, diskutiert und protestiert. TTIP-Kritiker wie TTIP-Befürworter kommen zu Wort. TTIP schadet der kulturellen Vielfalt in Europa nachhaltig. Noch ist Zeit diesen Irrweg zu verlassen und vernünftige internationale Handelsvereinbarungen zu treffen, die die kulturelle Vielfalt nicht bedrohen und die den Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Es geht also um viel, am heutigen Aktionstag und danach.“

Artikel hier
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Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd beginnt

26.04.2015
Forum Lichterfelde Süd
Das Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd „Natur- und Landschaftsschutz in Lichterfelde mit Wohnen und Arbeiten vereinbaren“ kann loslegen. Bis Oktober 2015 müssen mindestens 7.000 Unterschriften gesammelt werden (Listen hier).

Unterschriftsberechtigt sind nur Personen, die am Tage der Unterzeichnung zur Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt sind, d.h. alle Deutschen und Staatsangehörige eines Mitglieds-Staates der Europäischen Union, die mindestens 16 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

LichterfeldeAls Postadresse kann die folgende für das Einsenden der U.-bögen genutzt werden:
Manuela Arndt
Ferdinandstr. 17
12209 Berlin

In den folgenden Geschäften können die Bögen hinterlegt werden. (Die Anzahl der Abgabestellen könnte sich noch erhöhen)

Einhorn Apotheke, Celsiusstraße 66, 12207 Berlin
Linden Apotheke , Lindenstraße 1A, 12207 Berlin
Panther Apotheke, Scheelestraße 140,12209 Berlin
Mefo’s Bäckerei, Mariannenstr. 25, Ecke / Hildburghauser Straße, 12209 Berlin

Zum Unterschriftsbogen

Die Website des Bündnisses: http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/

Der Berliner Wassertisch unterstützt das Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd und hofft auf einen erfolgreichen Verlauf. Auf dem Maifest werden wir dafür sammeln. Gerne können uns auch an unserem Stand gesammelte Unterschriftenlisten abgegeben werden.

 

Prantl zu geheimen Schiedsgerichten in TTIP und CETA: „Wer solche >Gerichte< einrichtet, demontiert den Rechts- und Verfassungsstaat"

Süddeutsche.de
19.04.2015

Weiße Pfote von TTIP
Von Heribert Prantl

Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind eine Täuschung. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz und sind alles andere als harmlos.

[…] Der Staatsrechtler Flessner bringt gegen die Schiedsgerichte noch ein Argument in Stellung, das juristisch unschlagbar ist: Bei der Haftung, die den Staaten durch den Investitionsschutz auferlegt wird, handelt es sich um Staatshaftung. Diese ist sowohl im Grundgesetz als auch im Vertrag über die Arbeitsweise der EU abschließend geregelt: Eine Sonderhaftung nach eigenen Regeln ist nicht vorgesehen und deswegen ohne Änderungen der Verfassungen auch nicht einführbar. […]

Zum Artikel

Globaler Aktionstag am 18. April 2015 – Kleine Nachlese

Die drei Statements zu Beginn der Demo auf Youtube
18. April 2015

 

 

 

 

Presseschau (Auszug):
ARD/Tagesschau: Aktionstag gegen Freihandelsabkommen. Europaweiter Protest gegen TTIP.
MDR: 200 Aktionen bundesweit Zehntausende protestieren gegen TTIP
ZDF/HEUTE: Proteste gegen Freihandelsabkommen. „TTIP schränkt unsere demokratischen Rechte ein“
Deutsche Welle: Freihandel. Tausende demonstrieren gegen TTIP.
BR: Städtetags-Präsident Maly. „TTIP gefährdet kommunale Daseinsvorsorge“
     Demos in Bayern am weltweiten Protesttag
Deutschlandfunk: Freihandelsabkommen. Tausende Demonstranten gegen TTIP.
ORF.at: Proteste in 45 Ländern weltweit

euronews: Zehntausende demonstrieren in Europa gegen TTIP (Video)
FAZ: Tausende Menschen protestieren gegen TTIP (Video)
MOPO24: Diese Demo war ungenießbar!
N24.de: Zehntausende TTIP-Gegner gehen auf die Straße (Video)
Spiegel Online: TTIP-Protesttag in Deutschland
WAZ: Zehntausende gehen gegen Handelsabkommen TTIP auf die Straße
Süddeutsche Zeitung: Aktionstag. Tausende demonstrieren gegen TTIP
ZEIT: Freihandelsabkommen. Zehntausende protestieren gegen TTIP
Frankfurter Rundschau: Freihandelsabkommen TTIP. Zehntausende protestieren gegen TTIP.
NTV: Kritik am Freihandelsabkommen. Tausende protestieren gegen TTIP

Mehr Demokratie e.V.: Globaler Aktionstag gegen TTIP, CETA & TiSA

FOTOS von Mehr Demokratie e.V:
Flickr

FOTOS von Uwe Hiksch (flickr):
Uwe Hiksch

FOTOS von Jugendorganisationen:
Jugendorganisationen gegen TTIP

Kultur braucht kein TTIP – Material zum Aktionstag am 21. Mai kann jetzt bestellt werden!

Der Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co.*

Bildschirmfoto 2015-04-12 um 16.48.38

Deutscher Kulturrat e.V.
Berlin, den 12.04.2015. Der bundesweite Aktionstag gegen TTIP am 21. Mai rückt näher. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellt Material für die Aktionen vor Ort zur Verfügung. Zehntausende Postkarten, Aufkleber und Plakate wurden von den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kulturrates bereits bestellt.
Da viele Initiativen, Vereine und Einzelpersonen ebenfalls Interesse an den Materialien haben, haben wir jetzt ein spezielles Basispaket für diese Interessenten geschnürt: Ein Basispakete mit jeweils 100 Postkarten, 20 Aufklebern und 2 Plakaten kann zum Preis von 10€ pro Paket (inklusive Versand) hier bestellt werden.
 ttip-kultur

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

* Mehr zum Hintergrund hier

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: aktionstag2015@kulturrat.de

Zur Website: http://www.tag-gegen-ttip.de/