Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin erläutert, worum es bei CETA und TTIP wirklich geht


 
Däubler-Gmelin erläutert, worum es wirklich bei TTIP und CETA geht. Zum einen sollen Standards wie beim Umwelt- und Verbraucherschutz eingefroren werden, wenn sie die Investitionserwartungen von Konzernen negativ beeinflussen. Die Bevölkerung könne nicht sagen: „Ich will jetzt mehr Daseinsvorsorge oder schärfere Umweltbestimmungen. Weil dann die Staaten und die Europäische Union immer Schadensersatz an ausländische Investoren zahlen könnten.“ Bei den Fragen zur Regulatorischen Kooperation und dem Investitionsschutz würden nicht Parlamente oder ganz normale Gerichte entscheiden, sondern „die sogenannten Regulierungsräte, die aber weder Parlamenten verantwortlich sind, noch durch normale Gerichte nachprüfbar, noch sind demokratisch legitimierte Mitglieder darin, sondern sie sind Lobbyisten.“

 

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

Brüssel lässt doch keine Klagen von Konzernen zu

Tagesspiegel
27.09.2014

TTIP
Brüssel lässt doch keine Klagen von Konzernen zu
von Christopher Ziedler

Beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) vollzieht die EU-Kommission nach Kritik einen Schwenk um 180 Grad. Unternehmen sollen Staaten nicht mehr bei internationalen Gerichten verklagen können.

Anders als die bisherige EU-Kommission reagiert die Brüsseler Behörde unter Leitung von Jean-Claude Juncker auf die Kritik am Freihandelsabkommen mit den USA und lässt die umstrittenen Pläne für private Schiedsgerichte fallen. Diese bieten Unternehmen die Möglichkeit, Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen wie Enteignungen oder neue Gesetze ihren Profit schmälern.

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Kommentar Wassertisch: Da könnte sich etwas bewegen. Diese Nachricht aber schon als Sieg gegen TTIP zu feiern, wäre sicherlich falsch. 1. die Anhörung der neuen Handelskommisarin Malmström im Europaparlament folgt erst noch. 2. was ist mit ISDS in CETA? 3. falls ISDS aus den Verträgen herausfliegen sollte: Es bleiben noch genügend Dinge, wie z.B. die regulatorische Harmonisierung, die ebenfalls die Demokratie schwächen, und vieles andere.
Dazu sollte man unbedingt die Kurzstudie von Thomas Fritz „TTIP vor Ort“ lesen!

 

Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards

Nachdenkseiten
18.09.2014

Strategien der Meinungsmache
Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards
Von Patrick Schreiner

Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA sollen Arbeit und Wohlstand bringen, so heißt es. Dazu sollen die Vertragspartner zwar gleichwertige Normen und Standards gegenseitig anerkennen – senken aber wolle man soziale und ökologische Standards nicht. So versprechen es jedenfalls die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen. Schlüssig und überzeugend sind solche Beschwichtigungen nicht. Denn gerade die indirekte Senkung von Standards ist eine reale Gefahr. Dies sei nachfolgend an einem kleinen Beispiel aufgezeigt: dem deutschen Arbeitszeitgesetz.

Es gibt kaum einen Befürworter und kaum eine Befürworterin von TTIP, CETA und Co., der/die Ängste vor einer Senkung von Schutz- und Regulierungsstandards nicht regelmäßig herunterspielt. So sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Mai in seiner Eröffnungsrede beim „Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“:

Durch ein Handelsabkommen könnten wir gleichwertige Standards gegenseitig anerkennen sowie doppelte Zulassungsverfahren abschaffen. Es geht also nicht darum, die Standards in einem der beiden Länder zu senken, sondern sie gegenseitig anzuerkennen […]

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TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Kurier.at
19.09.2014

TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Streit um Freihandelsabkommen spitzt sich zu. Organisation „Stopp TTIP“ will vor EuGH klagen.

Mehr als 200 Organisationen in ganz Europa haben sich zusammengeschlossen, um eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zu starten. Zwar kann der Verhandlungsstopp nicht erzwungen werden, doch wäre eine erfolgreiche Initiative ein weiterer Rückschlag für TTIP. Angesichts des wachsenden öffentlichen Unmuts über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA – Stichwort: Chlorhühner, Investorenschutz – wäre es wohl auch kein Problem, die erforderliche Million Unterschriften zu sammeln, um in Brüssel Gehör zu finden.

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Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf

 

EU-Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

EU-Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

Europäische Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt/Bündnis kündigt Widerstand an

Das Bündnis Stop TTIP für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die internationalen Handels- und Investitionsverträge TTIP und CETA hat Widerstand gegen die heute verkündete Entscheidung der EU-Kommission angekündigt, die EBI nicht zuzulassen. „Jetzt geht die Auseinandersetzung erst richtig los“, erklärt Michael Efler, Kontaktperson der Europäischen Bürgerinitiative, für das mittlerweile knapp 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern umfassende Bündnis. „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört.“

Die Ablehnung der EBI wird damit begründet, die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. „Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden – eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist“, so Efler.
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Darüber hinaus, so die Begründung, könne die Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. „Im Umkehrschluss heißt das, internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden“, fasst Efler zusammen. Das EBI-Bündnis, das vor Einreichung der Bürgerinitiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt hatte, erwägt nun rechtliche Schritte und will den für diesen Fall vorgesehenen Weg vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.

„Statt auf die Bedenken angesichts einer bürgerfernen Handelspolitik einzugehen, verweigert die Kommission die Auseinandersetzung“, so Efler. „Das erscheint aus Bürgersicht als Akt der Willkür, verprellt engagierte Menschen in Europa und ist Wasser auf die Mühlen der Europa-Gegner.“ Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis auch den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auf, den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen. „Offenbar fürchtet die Kommission diese EBI, die das Potential hat, zur bisher erfolgreichsten Bürgerinitiative zu werden“, sagt Efler. „Wenn die Brüsseler Bürokratie glaubt, die Bürgerproteste gegen die Investitionsverträge mit dieser Ablehnung stoppen zu können, hat sie sich geirrt. Wir werden es nicht auf sich beruhen lassen, dass die Kommission versucht, Bürgerinnen und Bürgern die Hände zu binden.“
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Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung:

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/non-registered/details/2041
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard Kempen:

http://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/09/EBI-Gutachten20140430.pdf

Kontakt: Presse-Team Stop TTIP, press@stop-ttip.org, Tel.: 030-420 823 79, Mobil: 0178-816 3017