Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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EU handelt sich kanadisches Drecksöl ein

taz
06.10.2014

KLIMA
EU handelt sich kanadisches Drecksöl ein
von Bernhard Pötter

EU-Kommission akzeptiert Import von extrem schmutzigem Öl aus Kanada. Das Freihandelsabkommen Ceta hat den Klimaschutz ausgebootet. Teersandöl verursacht fast ein Viertel mehr Treibhausgase als üblich

Teersandabbau in KanadaDie Europäische Union will im Handelsstreit mit Kanada einknicken und eines ihrer wichtigsten Instrumente in der Klimapolitik entschärfen. Die jahrelang umstrittene europäische „Direktive zur Treibstoffqualität“ wird anders als bislang geplant den Import des besonders klimaschädlichen Öls aus Teersanden nicht erschweren.

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Kommentar Wassertisch: Die ungeheuerliche Dimension dessen, was dort in Alberta vor sich geht und was jetzt durch den CETA Deal noch intensiver fortgesetzt werden soll, wird durch dieses Video deutlich. Unbedingt ansehen!
 

Es stammt von der Web-Seite: http://filmefuerdieerde.org/petropolis

 

Brüssel lässt doch keine Klagen von Konzernen zu

Tagesspiegel
27.09.2014

TTIP
Brüssel lässt doch keine Klagen von Konzernen zu
von Christopher Ziedler

Beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) vollzieht die EU-Kommission nach Kritik einen Schwenk um 180 Grad. Unternehmen sollen Staaten nicht mehr bei internationalen Gerichten verklagen können.

Anders als die bisherige EU-Kommission reagiert die Brüsseler Behörde unter Leitung von Jean-Claude Juncker auf die Kritik am Freihandelsabkommen mit den USA und lässt die umstrittenen Pläne für private Schiedsgerichte fallen. Diese bieten Unternehmen die Möglichkeit, Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen wie Enteignungen oder neue Gesetze ihren Profit schmälern.

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Kommentar Wassertisch: Da könnte sich etwas bewegen. Diese Nachricht aber schon als Sieg gegen TTIP zu feiern, wäre sicherlich falsch. 1. die Anhörung der neuen Handelskommisarin Malmström im Europaparlament folgt erst noch. 2. was ist mit ISDS in CETA? 3. falls ISDS aus den Verträgen herausfliegen sollte: Es bleiben noch genügend Dinge, wie z.B. die regulatorische Harmonisierung, die ebenfalls die Demokratie schwächen, und vieles andere.
Dazu sollte man unbedingt die Kurzstudie von Thomas Fritz „TTIP vor Ort“ lesen!

 

Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf

 

EU-Gelder für CCS-Speicher unter Nordsee

energiezukunft.eu
18.07.2014

Klimawandel
EU-Gelder für CCS-Speicher unter Nordsee

Um das Klima zu schützen, will die EU-Kommission eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Ein Drittel des Geldes soll für den Bau eines Kohlekraftwerks verwendet werden. Zu der Anlage soll ein großer CO2-Speicher unter der Nordsee gehören.

Absurd, aber wahr: Die EU-Kommission will den Klimaschutz voranbringen und stellt deswegen Millionenbeträge für die Kohlekraft bereit. Insgesamt will Brüssel eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Knapp ein Drittel dieses Geldes, 300 Millionen Euro, soll einem neuen Kohlekraftwerk in Großbritannien zugutekommen. Die Subventionen sollen es dem Betreiber ermöglichen, mittels Carbon Capture and Storage Technologie (CCS) sein erzeugtes Kohlenstoffdioxid außerhalb der Atmosphäre anzusammeln. Die Treibhausgase sollen abgeschieden und mittels Pipeline in einen unterirdischen Speicher unter der Nordsee geleitet werden.

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Hinweis Wassertisch:
Eine schematische Darstellung des Einsatzes von CCS unter dem Meeresboden hier

Dank EBI: EU-Kommission startet Umfrage zum Trinkwasser

Seit dem 23.6.2014 läuft die Umfrage der EU-Kommission zur Trinkwasserqualität in der EU. Die EU-Kommission schreibt hier:

In ihrer Mitteilung zur europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“, COM(2014) 177 final, kündigte die Kommission eine EU-weite öffentliche Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie an, um insbesondere den Zugang zu hochwertigem Trinkwasser in der EU zu verbessern. Gleichzeitig rief sie die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sauberes, sicheres und unbedenkliches Trinkwasser für den menschlichen Verbrauch zu garantieren. […]

Anlässlich dessen hat Right2water am 26.06. eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir als Mitglied dieses breiten Bündnisses bekannt geben möchten.

Right2water lädt ein, bei der Umfrage der EU-Kommission mitzumachen und gibt dabei ein paar Handlungsempfehlungen.

Unter anderem bittet Right2water, die EU-Kommission über  die negativen Folgen der Privatisierungen aus den einzelnen Ländern zu unterrichten [über positive Folgen wird wenig zu berichten sein..] und gegebenenfalls über Beispiele von Rekommunalisierungen [naja, wir könnten da von einer „Schein“-Rekommunalisierung erzählen…]

Was die Trinkwasserqualität betrifft, wünscht sich right2water, dass man auf die Problematik der Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft und Chemie in der Industrie eingeht. Hier könnte man an Verbote von bestimmten Stoffen denken oder zumindest an niedrigere Grenzwerte.

Ein wichtiges Thema sind Sozialtarife. Auch dazu könnte man Forderungen an die EU-Kommission stellen.

Nicht vergessen werden darf unsere zentrale Forderung!

Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen!

Die Umfrage endet am 23.9.2014.

Pressemitteilung Right2water

European Commission starts to implement its response to ECI

25.06.2014
The European Commission has launched a consultation on the quality of drinking water supply in response to the ECI right2water, the only successful ECI so far.

We invite the civil society and European citizens to participate in this consultation and to address the human rights aspect of water, the responsibility of governments to provide the service, the fact that it is a “natural monopoly” (there is no market!) and to address that outsourcing or delegation of services do NOT lead to better quality. We would appreciate if you can give examples from your country (failed privatisation or concessions and good examples of remunicipalisation).

For higher quality services governments have to set higher standards, e.g. by putting a ban or maximum on the use of pesticides and chemicals in agriculture and industries. Furthermore we would like to promote progressive and social tariffs (to improve affordability).

The consultation will close on the 23 September and it can be done in all 23 official languages of the European Commission.

The Citizens committee encourages all the partners organisations to contribute to the consultation.

The link of the consultation.

[Die Fragebögen in deutscher Sprache, in englischer Sprache]

In case you want send the European Commission your views, you can submit your position papers on the issues addressed in this questionnaire to the Commission services to: ENV-DRINKING-WATER@ec.europa.eu

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