Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
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Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

Bündnis Unfairhandelbar startet bald Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Foto: Uwe Hiksch

 

Mehr Demokratie e.V.
11.06.2014

TTIP & CETA: Angriff der Konzerne auf die Demokratie

Ein Angriff der Konzerne auf die Demokratie – so lassen sich die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) zusammenfassen. Verhandelt wird geheim, Konzerne sollen Sonderklagerechte bekommen, Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz könnten aufgekündigt werden … – hier steht das große Geld im Vordergrund, die Menschen werden abgehängt. Schluss damit!

Im September 2014 soll eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) starten. Jetzt hier eintragen, um uns zu unterstützen und auf dem Laufenden zu bleiben…

Was können Sie tun?

zum Artikel…

 

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

FAZ
14.06.2014

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

Chlorhühnchen, Genmais und Geheimverhandlungen [und Privatisierung der Daseinsvorsorge, Zwangs-Fracking… und geheime Schieds“gerichte“, kurz: die Aushöhlung der Demokratie]: Dem geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika wird vieles vorgeworfen [UND ZWAR ZU RECHT!!!]. SPD-Justizminister Heiko Maas fordert jetzt, die nationalen Parlamente sollten darüber abstimmen […auf unser GroKo-Parlament setzen wir zwar nicht, aber vielleicht siehts in den anderen Ländern besser aus…]

zum Artikel…

Und zur Aussage: „Die Bundesregierung werde nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag habe.“

kann man hierauf verweisen:

 

Prausmüller: Öffentliche Dienstleistungen in der Handelspolitik der EU: von GATS über TiSA zu TTIP

Am 20. Mai fand eine Veranstaltung zu TTIP statt.

3. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

 

Mit dem EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) drohen essentielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr. Diese müssen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und hohen qualitativen, sozialen und umweltpolitischen Standards genügen. Diese Dienstleistungen sind am Gemeinwohl orientiert und sollen nicht der Gewinnmaximierung privater Interessen dienen. Den dazu nötigen Gestaltungsspielraum auf nationaler und kommunaler Ebene drohen die TTIP Verhandlungen weiter zu beschneiden –mehr Druck in Richtung Privatisierung ist zu erwarten. Dies gilt zum Beispiel für die öffentliche Trinkwasserversorgung, deren Privatisierung von der deutschen Bevölkerung in großer Mehrheit strikt abgelehnt wird. Die negativen Folgen von Privatisierung wie Preissteigerungen, der Verlust lokaler Einflussmöglichkeiten und die Herauslösung aus der kommunalen Daseinsvorsorge könnten Wasser zu einer herkömmlichen Handelsware machen. Das Gleiche droht Bildung und Gesundheit. Auch die Kreis- und Stadtsparkassen könnten ihrem öffentlichen Auftrag, der Bereitstellung von flächendeckenden Finanzdienstleistungen für die Bürger und von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen in der Region nicht mehr nachkommen.

Sehr interessant war der Vortrag von Oliver Prausmüller (Arbeitskammer Wien): Öffentliche Dienstleistungen in der Handelspolitik der EU: von GATS über TiSA zu TTIP (Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc)). Dankenswerterweise wurden uns heute die Vortragsfolien zugeschickt.

HIER kann man ihn als pdf herunterladen.

Außenwirtschaftsprofessor Otte fordert, die TTIP-Verhandlungen abzubrechen

SÜDWEST PRESSE
11.06.2014

„Verhandlungen abbrechen“

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wird Bürgern und Mittelstand schaden, sagt Max Otte, Außenwirtschaftsprofessor der Fachhochschule Worms, gegenüber der SÜDWEST PRESSE. „Die Verhandlungen abbrechen“, fordert der Betriebswirt.

zum Artikel…

Bayerische Staatsregierung: Die Daseinsvorsorge darf durch TTIP nicht gefährdet werden

Bayerische Staatsregierung
Juni 2014

Freihandelsabkommen mit den USA. Bayern sagt „ja“ zu einer ausgewogenen Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
[also sagt sie NEIN, denn bekanntlich ist TTIP alles andere als ausgewogen]

[…] Kommunale Daseinsvorsorge: Die Daseinsvorsorge darf nicht gefährdet werden. Es bestehen Befürchtungen, dass die TTIP-Verhandlungen zu einer Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge und hier insbesondere der Wasserversorgung führen könnte.
Die EU-Kommission hat zugesichert, dass die Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Wege sogenannter Vorbehalte vom Anwendungsbereich des Abkommen ausgenommen sein werden. Die Bayerische Staatsregierung wird ein Augenmerk darauf haben, dass die EU-Kommission dies auch so umsetzt. […]

zum Artikel…

 

John Hilary: TTIP ist ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen. Freibrief zur Deregulierung. Angriff auf Arbeitsplätze. Ende der Demokratie.

TTIP ist (daher) nicht als Verhandlung zwischen zwei konkurrierenden Handelspartnern zu verstehen, sondern als Angriff gegen die europäischen und US-amerikanischen Gesellschaften seitens transnationaler Unternehmen.
Deren Ziel ist die Beseitigung regulatorischer Hindernisse für ihre Geschäfte beiderseits des Atlantiks.

TTIP: Ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie. Von John Hilary, veröffentlicht Mai 2014 von dem RLS-Büro Brüssel

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen, das gegenwärtig – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Die Absicht zur Aufnahme von TTIP-Verhandlungen wurde erstmalig im Februar 2013 von Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission und ihren US-amerikanischen VerhandlungspartnerInnen fand im Juli desselben Jahres statt. Die Gespräche sollen möglichst rasch durchgeführt werden, ohne dass Details an die Öffentlichkeit dringen, in der Hoffnung sie abzuschließen, bevor die Menschen in Europa und den USA das Ausmaß der Bedrohung durch TTIP erkennen.

zur Broschüre (pdf)

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* John Hilary ist Direktor von War on Want. Er hat in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Beiträge zum Thema Handel und Investitionen veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde er zum Honorarprofessor am Institut für Politik und internationale Beziehungen der University of Nottingham berufen. Sein neues Buch „The Poverty of Capitalism: Economic Meltdown and
the Struggle for What Comes Next“ erschien im Oktober 2013 bei Pluto Press


 

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten

ZEIT ONLINE
05.06.2014

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten
Von Zacharias Zacharakis

EU und USA planen offenbar ein Supergremium, das Industrievertretern exklusiven Zugang zu Gesetzesvorhaben einräumen soll. Kritiker des Freihandelsabkommens sind empört.

[…]

Mehr als 170 internationale Organisationen – darunter Attac, LobbyControl, Transparency International und der Umweltschutzverband Nabu [und der Berliner Wassertisch 🙂 ] – kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Brief (pdf) an die Brüsseler EU-Kommission und die US-Regierung.

zum Artikel…

 

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

Veranstaltung Bündnis 90/Die Grünen: TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

Bündnis 90/Die Grünen
03.06.2014

TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

"Für die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiegen die Gefahren durch TTIP eindeutig den möglichen Nutzen." © Grüne Bundestagsfraktion

120 TeilnehmerInnen diskutierten am 19. Mai auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion die Auswirkungen der geplanten Freihandelsabkommen auf die Umwelt- und Entwicklungsagenda. Mit VertreterInnen aus Entwicklungsorganisationen, Umweltverbänden, Forschungseinrichtungen, globalisierungskritischen Netzwerken, aber auch Wirtschaftsverbänden waren Stakeholder aus vielen Bereichen am Tisch und leuchteten die mit ihren Beiträgen und Rückfragen die verschiedenen Aspekte aus.

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