AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Ergänzung (02.07.2014): Hier können Sie die AöW-Position zu der  Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) abrufen.

 

TTIP: Grüne gegen Schiedsverfahren

Deutscher Bundestag
02.07.2014

Wirtschaft und Energie/Antrag – 02.07.2014

Berlin: (hib/HLE) Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.

Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.

Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz „anzugreifen“ beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. „Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt“, kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: „Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme.“

Als weitere Probleme nennt die Fraktion, dass die bestimmten internationalen Schiedsrichter für jedes eingeleitete Verfahren bezahlt würden und damit Interesse an Klagen hätten. Außerdem würden die Tribunale oft nicht öffentlich tagen. „Damit wird nicht nur der Eindruck einer ,Schattenjustiz‘ erweckt, sondern die kritische Begleitung und Bewertung derartiger Verfahren auch erheblich erschwert“, kritisiert die Fraktion.

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

Zur Pressemitteilung

Wir wollen KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Die EU-Kommission führt derzeit eine Umfrage zu
Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS) durch.

Der AK EUROPA, das ÖGB Europabüro und Friends of the Earth Europa haben ein Tool entwickelt, mit dem man sich recht einfach beteiligen kann 🙂

NEIN ZU ISDS: NICHT HIER, NICHT JETZT UND NICHT MIT UNS!

LASS DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION WISSEN, DASS DU SONDERRECHTE FÜR PRIVATE INVESTORiNNEN ABLEHNST!

Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Trotzdem will die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und VertreterInnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“, das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. [und CETA nicht zu vergessen!]

Demokratisch nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel

Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren.

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft

Die Argumente gegen ISDS sind seit vielen Jahren bekannt. Davon unberührt hat die Europäische Kommission dennoch versucht, ISDS klammheimlich in den Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Nur aufgrund der andauernden Proteste von BürgerInnen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über dieses Streitbeilegungsverfahren gestartet. Dabei wurde die Konsultation von der Kommission als Möglichkeit beworben, BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einzubinden. Tatsächlich entpuppt sich diese Konsultation als bloße Farce.

Zum einem wird in der Konsultation nicht abgefragt, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zum anderen sind die meisten BürgerInnen mit dem komplizierten und lang gehaltenen Fragebogen überfordert. Die Teilnahme an der Befragung ist noch dazu nur über ein benutzerInnenunfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Diese Art der Befragung widerspricht dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen und ist daher demokratiepolitisch bedenklich.

Aus all diesen Gründen wollen AK EUROPA (das Brüsseler Büro der Österreichischen Bundesarbeitskammer), das ÖGB Europabüro (das Brüsseler Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes), und Friends of the Earth Europa (das größte europäische Netzwerk von Umwelt-NGOs) ihre Hilfe und Unterstützung für all jene anbieten, die gegen ein Investor-Staat Schiedsverfahren und geheime, intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen protestieren möchten.

Wir sind der Ansicht, dass Sonderrechte für InvestorInnen vom TTIP ausgenommen werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab, der Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vermeintlich zu „reformieren“. Die einzige richtige Lösung ist:

ÜBERHAUPT KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir der Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft senden. Nimm an der Konsultation teil und hilf mit, ungerechtfertigte Privilegien für ausländische InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft zu bekämpfen!

Anklicken und mitmachen!

 

Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

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22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch

 

TTIP: Investorenschutzrechte. Draft FFII submission on ISDS

FFII – Acta Blog
Juni 2014

Draft FFII submission on ISDS

The European Commission opened a consultation on investor-to-state dispute settlement (ISDS), the most controversial element of proposed EU trade agreements.

ISDS gives foreign investors, usually multinationals, the right to circumvent domestic courts and challenge decisions of states for international investment tribunals if decisions may lead to lower profits than expected. Multinationals can challenge reform of copyright and patent law, challenge privacy measures, challenge environmental and health policies. The cases are decided by for-profit arbitrators, they can overturn decisions of our supreme courts and our human rights court. For an introduction see Nobel laureate Joseph Stiglitz or Vrijschrift.

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