Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
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Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

Zum Brief

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

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Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

18. April – Weltweiter Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

18_April_2015

18. April 2015 – Globaler Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

Mensch und Umwelt vor Profit!

Aufruf zum weltweiten Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

Wir sind zivilgesellschaftliche Organisationen aus aller Welt, Gewerkschaften, Landwirt*Innen, Jugendliche, Frauen, indigene Bewegungen und Graswurzelaktivist*Innen. Wir rufen zu einem globalen Aktionstag am 18. April 2015 auf, um die Freihandels- und Investitions-Abkommen zu stoppen und eine Wirtschaft zu fördern, die den Menschen und der Uttipmwelt dient.

In den letzten Jahrzehnten wurden Geheimverträge und Investitionsabkommen durch Konzerne und Regierungen vorangetrieben – auf Kosten unserer Rechte und der Umwelt.

In den letzten Jahrzehnten haben wir für eine unabhängige Erzeugung von Nahrungsmitteln gekämpft sowie für den Erhalt unserer Gemeingüter, unserer Jobs, unseres Landbesitzes, für die Freiheit des Internets und dafür, unsere Demokratie zu bewahren oder wiederzugewinnen. Im Laufe der Zeit sind wir zu einer Bewegung angewachsen, wir haben unsere Stimmen erhoben und haben Siege errungen.

Gemeinsam können wir die Vereinbarungen stoppen, die gerade ausgehandelt werden und zugleich die negativen Effekte schon getroffener Abmachungen rückgängig machen. Wir können die von uns entwickelten Alternativen vorantreiben, die sich an Menschenrechten statt an Unternehmensprivilegien orientieren.

Wir rufen Organisationen, Einzelpersonen und Bündnisse auf, dezentrale Aktionen auf allen fünf Kontinenten zu organisieren. Wir begrüßen eine Vielfalt von Taktiken und solidarischen Aktionen überall auf der Welt, die dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und Menschen zu ermuntern, sich vor Ort einzusetzen für ein neues Handels- und Ökonomiemodell, das den Menschen und der Umwelt dient. (Quelle: https://www.globaltradeday.org/)

Was passiert am 18. April in Berlin?

Berliner Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen rufen auf:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!

Wir sagen NEIN zu Freihandelsabkommen,

  • die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
  • die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
  • die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
  • die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
  • die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen

Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte

Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kandas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.
Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.

Aktionstag: Samstag, 18. April 2015

Demonstration & Menschenkette – 16 Uhr, Potsdamer Platz

Dezentrale Aktionen – bis 16 Uhr, überall in Berlin

  • „Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge durch TTIP/CETA/TiSA? Nicht mit uns!“ Infostand des Berliner Wassertisches mit Unterschriftensammlung für die EBI StopTTIP/CETA
    11 – 14 Uhr in Steglitz, Schlossstraße unter der Tiburtiusbrücke am U-Bahn-Eingang, 12169 Berlin (Openstreetmap)
  • „Auftaktgärtnern und Saatguttauschbörse gegen TTIP/CETA/TiSA“ GRÜNE LIGA Berlin
    10 – 14 Uhr im Prenzlauer Berg, Friedhofs St. Georgen Parochial, Heinrich-Roller-Straße (schräg gegenüber der Heinrich Roller Schule) (Openstreetmap, Link zur Website)
  • Greenpeace Berlin informiert: „Die neue Mitte – Berlin nach den Freihandelsabkommen“
    12 – 15 Uhr in Mitte, Bahnhof Friedrichstraße (Openstreetmap)
  • TTIP-kritischer Stadtrundgang
    Durch den Berliner Lobbydschungel – organisiert von LobbyControl, PowerShift und dem Gen-ethischen Netzwerk. Treffpunkt: 12 Uhr vor der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Unter den Linden 78, in Mitte. Wir bitten um vorherige Anmeldung: anil.shah@power-shift.de
  • Jugendaktion/Fototermin “TTIP & CETA – nicht mit uns!” – verbändeübergreifend
    15 Uhr, vor dem BundeskanzlerInnenamt, mehrere Jugendverbände, darunter u.a. die BUNDjugend, die Naturfreundejugend, die NAJU, die Grüne Jugend, die Jusos, die WWF Jugend und weitere, setzen mit einem gemeinsamen Gruppenfoto vor dem Kanzleramt unter dem Motto “TTIP & CETA – nicht mit uns!” ein deutliches Zeichen

Wichtige Websites für den 18. April 2015:

Globale Website: https://www.globaltradeday.org/
Website für die Berliner Aktionen: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/
Bündnis Unfairhandelbar: http://www.ttip-unfairhandelbar.de/start/aktionstag/
Facebookseite des Berliner Bündnisses für den 18. April:  https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel

Materialien zum Download:

TTIP Demo Flyer
Banner 1, 2, 3.

Warum unterstützt der Berliner Wassertisch Aktionen gegen die Abkommen TTIP, CETA und TISA?

Der Berliner Wassertisch setzt sich für eine kommunale DaseinsvorsBerliner Wassertischorge ein. Die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP-CETA-TiSA haben – gerade in ihrem gefährlichen Ineinandergreifen – unter anderem das Ziel, die lukrativen Bereiche der Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung für private Profitinteressen nutzbar zu machen. Es droht eine weitreichende Liberalisierung und Privatisierung der Daseinsvorsorge. Und was einmal privatisiert wurde, so wollen es die Abkommen, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

Darum sagen wir: StopTTIP, StopCETA und StopTiSA!

Unterzeichnet die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA bei uns am Stand oder online unter: https://stop-ttip.org

Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday

„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“. Reaktion Klaus Ernst (MdB) auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 19. Juni 2014

Klaus Ernst, MdB (DIE LINKE)

Auch TiSA wird im Geheimen verhandelt
26.06.2014

TiSA: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Klaus Ernst vom 19. Juni 2014

Eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst ergab, dass sich die Bundesregierung bei der EU nicht für mehr Transparenz bei den Geheimverhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungs-Handelsabkommen (TiSA) einsetzt. Trotz mehrfacher Nachfragen bestätigt sie auch nicht, dass sie dies zukünftig vorhabe – siehe Fragen 30/32/38.

Die Bundesregierung sagt offensichtlich die Unwahrheit. So sei ihr nicht bekannt, dass die USA eine fünfjährige Geheimhaltungspflicht für ihre Verhandlungsposition fordere – siehe Frage 47. Die geleakten offiziellen Dokumente zum Bereich Finanzdienstleistungen, über die die Süddeutsche Zeitung am 20. Juni 2014 berichtete und die der Bundesregierung bekannt sind, dokumentieren diese Forderung jedoch eindeutig. Ebenso enthalten andere EU-Dokumente diese fünfjährige Geheimhaltungspflicht. In mindestens drei EU-Dokumenten, in denen US-Verhandlungspositionen enthalten sind („TiSA – U.S. CONFIDENTIAL Information“), erscheint der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht bereits auf dem Deckblatt.

Im TiSA (wie auch im TTIP!) entfällt offensichtlich der Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen, wie er im GATS vorgesehen ist. Dieser besagt, dass aus der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen kein Anrecht auf Gleichbehandlung für private Unternehmen erwächst. Die Bundesregierung weicht einer direkten Beantwortung der Frage aus (27), betont aber, dass EU-Handelsabkommen eine Subventionierung von Dienstleistungen generell erlauben, was für das TISA auch vorgesehen sei. Dies lässt befürchten, dass der privaten Dienstleistungsindustrie die Tür zu Steuergeldern geöffnet wird. Die gebotene diskriminierungsfreie Behandlung ausländischer Unternehmen („Inländerbehandlung“) erzwingt dann deren Gleichbehandlung auch beim Thema Subventionen.

TiSA wird eine Standstill-Klausel (Zementierung des erreichten Liberalisierungsstandes) und eine Ratchet-Klausel (künftige Liberalisierungen begründen automatisch ein neues Verpflichtungsniveau) enthalten – siehe Frage 7. Es seien zwar Ausnahmen vorgesehen und eine Begrenzung auf „diskriminierende“ Regelungen, aber das Abkommen wird der Logik der permanenten Liberalisierung folgen.

TiSA folgt dem Ansatz einer Negativliste für die „Inländerbehandlung“. Ausländische Anbieter werden den nationalen gleichgestellt, wenn die Bereiche nicht explizit ausgenommen werden. Dies tangiert auch den Bereich Beihilfen/Subventionierungen. Der „Marktzugang“ wird über eine Positivliste geregelt. (18).

Offen ist die Frage, ob der Bundestag und der Bundesrat an der Entscheidungsfindung beteiligt werden – siehe Fragen 37 und 41.
„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Antworten der Bundesregierung, „denn es stellt alle möglichen Dienstleistungen unter den Zwang der permanenten Liberalisierung. Es wird weniger staatliche Regulierung geben und stattdessen Vorfahrt für private Unternehmen mit garantierten Profiten. Auch deshalb gibt die Bundesregierung nur wenig und ausweichend Auskunft. Einen Willen zu mehr Transparenz kann ich nicht erkennen.“

Zur Nachricht

Bei TiSA gehts auch um die Liberalisierung der Wasserversorgung. „Stiller Poker um Wasser und Kontodaten“

Süddeutsche Zeitung
20.06.2014

Dienstleistungsvertrag TiSA. Stiller Poker um Wasser und Kontodaten
Von Alexander Hagelüken

Der Westen will Milliardenmärkte öffnen, ohne dass es einer merkt. In der abgeschotteten australischen Vertretung haben sich die Emissäre getroffen, um über die Liberalisierung von Dienstleistungen zu sprechen. Das könnte Einfluss auf die Wasserversorgung haben, fürchten Kritiker. […]

Gegner vermuten, dass Tisa umstrittene Privatisierungen zementiert. In den vergangenen Jahren wurden überall auf dem Erdball klassische staatliche Aufgaben wie Bildung, Gesundheit oder Wasserversorgung privatisiert, wobei es öfter Proteste gab – etwa weil die Leistungen teurer, aber nicht besser wurden. Nun soll es bei Tisa Vorschriften geben, die eine Wiederverstaatlichung privatisierter Betriebe verbietet, behaupten Kritiker. Dafür gibt es bisher keinen Beleg, allerdings sickert durch, dass eine Sperrklausel entstehen könnte: Hat ein Land zugestimmt, in einem Bereich wie Gesundheit Konkurrenz zuzulassen, sollen private Anbieter für immer auf dem Markt bleiben dürfen. Das dürfte Kritiker erregen, die Liberalisierungen als Bereicherungen von Konzernen sehen.

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