13. Februar 2021. CETA-Online-Konferenz des Netzwerks „Gerechter Welthandel“

Einladung zur CETA-Online-Konferenz des Netzwerks Gerechter Welthandel


Samstag, 13. Februar 2021, 13-17:30 Uhr

Das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) gefährdet den Umwelt- und Verbraucherschutz, die öffentliche Daseinsvorsorge und die Demokratie. Es verschärft die Klimakrise, vergrößert den Einfluss von Konzernlobbyisten und etabliert eine Paralleljustiz für Konzerne. Doch CETA ist noch nicht entschieden!

2021 stehen wichtige Entscheidungen über den weiteren Ratifizierungsprozess an: Das Bundesverfassungsgericht will endlich ein Urteil über mehrere Verfassungsbeschwerden fällen, die gegen CETA eingereicht wurden. Bei der Bundestagswahl werden die Weichen für die Position der zukünftigen Bundesregierung und des Bundestages zu CETA gestellt, und insgesamt sechs Landtagswahlen entscheiden über die Position der Bundesländer: Auch diese werden im Bundesrat noch über CETA abstimmen müssen. Zwar wird das Abkommen bereits vorläufig angewandt, wichtige Teile wie die Paralleljustiz für Konzerne sind hiervon jedoch ausgenommen und treten erst in Kraft, wenn CETA vollständig ratifiziert wurde.

In einer Online-Konferenz wollen wir uns auf den aktuellen Stand des Abkommens bringen, seine aktuellen und erwarteten Auswirkungen diskutieren sowie Aktivitäten zum bevorstehenden Ratifizierungsprozess planen. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Personen, die in lokalen und regionalen Bündnissen gegen CETA und andere ungerechte Handelsabkommen aktiv sind oder werden wollen. Auch weitere Interessierte sind herzlich eingeladen, teilzunehmen! Die Konferenz wird über Zoom durchgeführt, die Teilnahme ist kostenlos.

Mehr Infos und Anmeldung unter: www.gerechter-welthandel.org/ceta

Programm

ab 12:45 Uhr
Zoom-Raum offen, Technik-Check

13:00 Uhr
Begrüßung
– Programmvorstellung
– technische Hinweise
– Vorstellungsrunde

13:30 Uhr
Aktueller Stand der CETA-Verfassungsbeschwerden: Wann und worüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht? Input und Rückfragen (Marie Jünemann, Mehr Demokratie)

13:50 Uhr
Sonderklagerechte für Konzerne: Welche Investorenklagen drohen uns mit CETA im Bereich fossile Energien/Klimaschutz sowie bei der öffentlichen Daseinsvorsorge? Vortrag und Diskussion mit Emma Jacoby/Fabian Flues (PowerShift) und Thomas Fritz (freier Autor)

14:50 Uhr
Pause

15:00 Uhr
Die CETA-Ausschüsse: Wie funktionieren und welche Entscheidungen treffen sie, und warum bedrohen sie die demokratische Entscheidungsfindung? Vortrag und Diskussion von Alessa Hartmann (PowerShift)

15:45 Uhr
Parallele Arbeitsgruppen zu Strategie-Diskussion und Aktionsplanung

AG 1: Bundestagswahl
Wie können wir CETA zum Thema während dem Bundestagswahlkampf machen? Mit welcher Schwerpunktsetzung gelingt das, und an welche Adressaten richten wir uns? Was brauchen lokale Bündnisse, um aktiv zu werden? Vorbereitung und Moderation: Anne Bundschuh (Forum Umwelt und Entwicklung)

AG 2: Landtagswahlen 2021 und Abstimmung im Bundesrat
Auch der Bundesrat wird noch über CETA abstimmen müssen, die Position der Landesregierungen ist daher entscheidend für das weitere Ratifizierungsverfahren des Abkommens. Sechs Landtagswahlen stehen 2021 bevor – wie bringen wir CETA als Thema in den Wahlkampf ein? Und welche Strategie und Aktivitäten verfolgen wir, wenn die Abstimmung im Bundesrat bevorsteht? Vorbereitung und Moderation: Ludwig Essig (Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg/Umweltinstitut München), Franz Rieger (Stop TTIP Berchtesgadener Land/Traunstein)

16:45 Uhr
Pause

17:00 Uhr
Vorstellung der Ergebnisse und gemeinsamer Abschluss

17:30 Uhr
Ende

Die Veranstaltung wird organisiert vom
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Europäische Kampagne: StopISDS

Konzerne haben zuviel Macht. Es ist an der Zeit, sie uns zurückzuholen!

Konzerne haben Zugang zu einem privaten globalen Justizsystem, den sogenannten Konzernklagerechten (Investor State Dispute Settlement, ISDS). Diese Sonderrechte verwenden sie, um Regierungen einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Viele Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne haben hingegen keinerlei Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen.

Das ist ungerecht.

Daher wollen wir Konzernklagerechte jetzt stoppen. Stattdessen fordern wir ein verbindliches globales System, um Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen.

Mehr hier

Passend zum Thema verweisen wir auf die Veranstaltung am 11. Februar 2019, 19:30 in der Urania Berlin.

Flyer pdf
Eintrittskarten kaufen hier

 

Netzwerk Gerechter Welthandel: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!

Heute wird das EU-Parlament über das Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA bzw. EU-Japan Economic Partnership Agreement) diskutieren, morgen Mittag soll die Abstimmung erfolgen. Gemeinsam mit seinen über 60 Mitgliedsorganisationen und zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren spricht sich das Netzwerk Gerechter Welthandel gegen die Ratifizierung von JEFTA in dieser Form aus. Nach Meinung des Netzwerks enthält das Abkommen Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedsstaaten massiv einschränken.

Dazu Mitglieder des Koordinierungskreises Netzwerk Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift: „Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA-Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten, wenn Menschenrechte verletzt oder die Umwelt zerstört wird. Und das, obwohl Japan zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Die Sozialdemokraten haben mehrfach angekündigt, dass sie dem Abkommen nur zustimmen werden, wenn hier nachgebessert wird. Nun müssen sie zu ihrem Wort stehen und dürfen das Abkommen so nicht ratifizieren!“

Victoria Gulde, Campaignerin bei Campact: „Im Sommer haben fast 600.000 Menschen unsere Petition gegen JEFTA unterschrieben. Das zeigt, dass die Bürger/innen das Abkommen nicht wollen. In seiner jetzigen Form bedroht JEFTA die öffentliche Daseinsvorsorge. Ihm ohne weitere Überarbeitungen zuzustimmen, ist daher unverantwortlich.“

Roland Süß, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis: „Große Konzerne waren die treibende Kraft hinter den Verhandlungen. Mit dem Kapitel zur regulatorischen Kooperation bekämen künftig Lobbyisten einen zusätzlichen Einfluss. So würden Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen. Damit würde ihr Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse verstärkt. JEFTA ist in dieser Form eine Behinderung demokratischer Gestaltungsspielräume und sollte so nicht ratifiziert werden.“

JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hat das Netzwerk Gerechter Welthandel alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme nicht behoben sind.


Hinweise:
Offener Brief zu JEFTA an alle deutschen EU-Abgeordneten.
Publikation „JEFTA entzaubert. Wunsch und Wirklichkeit des EU-Japan-Handelsabkommens“ (pdf)
Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

+++ 11.2.2019, Vortragsveranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! +++
Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern. Mehr hier

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: JEFTA so nicht ratifizieren!

Netzwerk Gerechter Welthandel!
22.5.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben drücken wir unsere tiefe Besorgnis über den Inhalt und das beschleunigte Ratifizierungsverfahren des EU-Japan-Handelsabkommens aus, das bereits am 26. Juni 2018 im Rat der EU beschlossen werden soll. Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, JEFTA sorgfältig zu prüfen und von der Bundesregierung die Ablehnung des Abkommens in seiner jetzigen Form zu fordern.

JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU verhandelt hat. Es wurde fünf Jahre lang im Geheimen verhandelt und würde ein Viertel des weltweiten Bruttoinlandsproduktes umfassen.

JEFTA beinhaltet Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU- Mitgliedsstaaten massiv einschränken. Die EU-Kommission stufte JEFTA als ein „EU only“ Abkommen vor; Bundestag und Bundesrat dürfen nach dieser Lesart nicht über das Abkommen abstimmen. Dennoch müssen die nationalen Parlamente in den Ratifizierungsprozess zumindest einbezogen werden.

Dies sind unsere grundlegenden Bedenken:

  • Obwohl die Intransparenz bei den Verhandlungen zu den Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) deutlich kritisiert wurde, führte die EU-Kommission die Verhandlungen mit Japan unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Durch die vorgesehene „Rendezvous-Klausel“ im JEFTA-Artikel 8.81 zum freien Datenverkehr könnten Bestimmungen des Abkommens nach Ratifizierung verändert werden. Ob bei solchen Veränderungen Parlamente mit einbezogen werden, ist unklar. Das ist in Anbetracht des Datenschutzskandals rund um Facebook und Cambridge Analytica besonders besorgniserregend.
  • Das JEFTA-Kapitel 18 zur regulatorischen Kooperation könnte dazu führen, dass künftig Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommt. Diese Vorgehensweise wirkt wie ein Filter, der die Spielräume demokratischer Politik massiv einschränken kann – denn auf diesem Wege können politische Projekte, die die Inhalte von JEFTA berühren, schon gestoppt werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt.
  • JEFTA schafft zehn Sonderausschüsse (Artikel 22.3) zwischen Regulierungsbehörden der EU und Japans zu Angelegenheiten, die nationale Kompetenzen berühren: öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Dienstleistungen, Investitionen, E-Commerce etc. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden, nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gibt keine Garantie in dem Text, dass nationale Parlamente involviert sein werden.
  • JEFTA nutzt ein Negativlisten-Konzept für Dienstleistungen: was dort nicht auftaucht, ist automatisch für den freien Markt geöffnet. Diese Methode beschränkt die Möglichkeiten von Regierungen stark, öffentliche Dienstleistungen einzuführen, auszuweiten und zu schützen sowie gescheiterte Privatisierungen umzukehren.
  • JEFTA würde es der EU und ihren Mitgliedsstaaten erschweren, japanische Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu kontrollieren, obwohl es bereits dokumentierte Fälle von illegalen Importen gentechnisch veränderter Organismen in Futtermitteln aus Japan gibt. Weltweit ist Japan das Land mit den meisten zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, sowohl in Lebens- als auch in Futtermitteln.
  • Das Kapitel 16 zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ist schwächer als das im CETA-Abkommen mit Kanada. Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA- Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten – obwohl Japan zwei der acht ILO Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Zudem enthält der Artikel über Wälder nur schwache Verpflichtungen – obwohl Japan ein großer Holzexporteur ist und als einziges G7-Land keine Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Einfuhr illegal eingeschlagenes Holzes hat. Bei den Themen Waldschutz und Biologische Vielfalt ist selbst die schwache Verpflichtung zur Kooperation, die in CETA enthalten ist, entfallen.
  • JEFTA enthält keine Vorrangstellung für den Klimaschutz: Klima – und Umweltschutzmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie keine Handelsbeschränkung oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei darstellen.
  • Das in der EU fest verankerte Vorsorgeprinzip ist im Abkommen nicht ausreichend verankert.
  • Hinter verschlossenen Türen verhandeln die EU und Japan parallel zum Handelsabkommen noch ein Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige Konzernklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Das bisher größte Handelsabkommen der EU erfordert eine viel umfassendere Überprüfung, als es momentan bekommt. Deshalb fordern wir Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dazu auf, eine kritische öffentliche Debatte in den Parlamenten und darüber hinaus anzustoßen, bevor es zu spät ist.

Brief auf der Website des Netzwerks Gerechter Welthandel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks Gerechter Welthandel

Vgl. auch die Stellungnahme der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft e.V. (AöW) zu JEFTA:

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck. Zum Beitrag

Netzwerk Gerechter Welthandel: Keine Zustimmung zu JEFTA!

Keine Zustimmung zu JEFTA!

(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.

„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“

Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.

Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.

Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org

Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:

  • „Handel um jeden Preis?“ Report über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien. Veröffentlicht von Foodwatch und PowerShift (Februar 2018). Download als pdf (64 Seiten)
  • Handelsabkommen mit Japan: Droht Fukusushi? Artikel von Alessa Hartmann (PowerShift) in der Zeitschrift Politische Ökologie. (Band 151, Dezember 2017). Download und mehr Informationen auf den Seiten von PowerShift.
  • JEFTA: Konzernlobbyisten bekommen Einfluss auf Gesetz. Veröffentlicht von PowerShift und LobbyControl. (September 2017). Download als pdf (4 Seiten)

Zur Pressemitteilung

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel