Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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CETA wird zur Nagelprobe für die europäische Demokratie

CETA und DemokratieDeutschlandfunk | Das Feature
Sendung vom 28.06.2016 19.15 Uhr

Freihandelsabkommen CETA
„Goldstandard“ oder Etikettenschwindel?
Von Peter Kreysler

Ein ratifiziertes Freihandelsabkommen CETA sei „eine exzellente Messlatte für TTIP“, meint Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland beschreibt den Vertrag als „globalen Goldstandard für progressive Handelsabkommen“.

dieser Beitrag zum Nachhören hier

zum Manuskript

 

Freihandelsabkommen TTIP und CETA – Freie Fahrt für Abzocker?

ZDF | frontal 21
Sendung vom 05.04.2015

Freihandelsabkommen TTIP – Freie Fahrt für Abzocker?
von Martin Gronemeyer und Kersten Schüßler

Frontal21 berichtet, warum das Freihandelsabkommen TTIP zur freien Fahrt für Abzocker werden könnte.

Rosia_MontanaDie Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stocken. Eine der schwierigsten Hürden: die umstrittenen Schiedsgerichte. Jetzt hat ein Verfahren begonnen, das alle Befürchtungen zu bestätigen scheint. Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources klagt am Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank gegen das Land Rumänien, das in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet hat. Die Firma will in Siebenbürgern mit Cyanid Gold schürfen, giftige Schlacke-Stauseen wären die Folge. Nachdem rumänische Gerichte das Projekt aus Umweltschutzgründen untersagten, fordert Gabriel Resources nun Entschädigungen in Washington. 700 Millionen Dollar will die Firma nach eigenen Angaben bereits investiert haben, ihre Forderungen sollen aber weit höher liegen. Von bis zu vier Milliarden Dollar ist die Rede.

zum Manuskript der Sendung (pdf)

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TTIP setzt 7-fach demokratische Regeln außer Kraft

foodwatch_logofoodwatch
21.03.2016

Hintergrund
TTIP und die Demokratie

Das foodwatch-Papier beschreibt in 7 Thesen kompetent und gut verständlich, wie Freihandelsabkommen der Marke TTIP oder CETA schon jetzt demokratische Grundsätze aushebeln und die Demokratie teilweise außer Kraft setzen werden, falls die Verträge in Kraft treten sollten.

Berlin, 21. März 2016. TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Zölle spielen bei dem geplanten transatlantischen Vertrag bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) nur eine geringe Rolle mehr. Der Schwerpunkt und das Ziel der Verhandlungen liegen auf regulatorischer Konvergenz. Unterschiedliche Regelungen („Standards“) zwischen den Wirtschaftsräumen, sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, sollen angeglichen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, damit sie nicht mehr handelshemmend wirken. Als handelshemmend werden sowohl „technische Handelshemmnisse“ angesehen wie z. B. unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für Automobile oder doppelte Zulassungsbestimmungen für technische Geräte, als auch „nicht-technische Handelshemmnisse“. Letztere regeln das „Schutzniveau“ in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Beispiele sind die Zulassung von gefährlichen Chemikalien, Höchstgehalte von Pestiziden in Obst und Gemüse, aber auch Arbeitnehmerrechte wie kollektive Tarifverhandlungen oder die Bildung von Betriebsräten.

das gesamte Papier hier als PDF
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Wie TTIP unseren Alltag verändern wird

odysso | Wissen im SWR Fernsehen
Sendung vom 01.10.2015

VerhandlungenEs bringt uns mehr Wohlstand, sagen die einen, es kostet uns die Demokratie, sagen die anderen. Selten war ein internationaler Vertrag so umstritten wie das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. odysso beleuchtet, was sich durch das Abkommen für uns ändern könnte.

Die vollständige Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen

Einzelthemen der Sendung:

  • Freihandelsabkommen – Was erwartet die Wirtschaft von TTIP?
  • Comic – Wie funktioniert TTIP?
  • Sozialstandards – Freihandelsabkommen NAFTA
  • Sozialstandards – Wie NAFTA das Leben mexikanischer Bauern verändert hat
  • Verbraucherschutz – Wie TTIP die Standards sinken lässt
  • Freihandelsabkommen – Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer?
  • TTIP und TISA – Wie die USA den Datenschutz gefährden