No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

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Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!

paritätischerDer Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:

„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“

Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dududede, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf

Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org

http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter

 

IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

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ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

Was steckt hinter TTIP? — eine Spurensuche nach Motiven

Eine Reportage von Peter Kreysler

Was steckt hinter TTIP?Auszug aus dem Vorwort von Martin Häusling, MEP:

„Es werden keine europäischen Standards gesenkt“, den Satz hören wir von der EU Kommission und anderen Befürwortern von TTIP und CETA seit Jahren.
Der Autor und Journalist Peter Kreysler wollte es genauer wissen. Er ist losgezogen und hat in den USA einmal die Interessen nachgefragt, die im landwirtschaftlichen Bereich hinter diesem Handelsabkommen stehen. Und er hat auch entdeckt: Landwirte sind in den USA nicht unbedingt begeistert von TTIP. Was macht es auch für einen Sinn, landwirtschaftliche Rohstoffe über den Atlantik auszutauschen und damit beiderseits des Ozeans Produktionskosten und Erzeugerpreise zu drücken. Es ist klar, dass davon nur der Handel profitiert und – wie man an Kreyslers Recherche sehen kann: Auch die Agrarchemieindustrie und die Biotechnologie setzen große Hoffnungen auf TTIP. Ihre Träume werden sich nur erfüllen, wenn europäische Standards gesenkt oder anderweitig ausgehöhlt werden.

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TTIP, CETA und Co: Mögliche Auswirkungen auf Verbot von trinkwasserschädigenden Chemikalien

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Diplom-Geoökologe Wolfgang Deinlein, persönliches Mitglied der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

06. August 2015

Liebe Wasser-Mitstreiter/innen,

im Deutschlandfunk gab es am 02.08.2015 einen recht fundierten TTIP-Beitrag von Peter Kreysler im Deutschlandfunk*

kreysler

Darin wird eindrucksvoll gezeigt, wie eine Verschiebung vom Vorsorgeprinzip zu >wissenschaftlich basierten< Zulassungsverfahren in Kombination mit einem Regulatorischen Rat sowie ISDS ein Verbot von Chemikalien – etwa dem trinkwassergefährdenden Pestizid Atrazin (oder auch gentechnisch verändertem Saatgut) – sehr enorme Hürden in den Weg legen könnte.

Wer die ca. 10 Seiten nicht lesen will, findet hier eine 1-seitige Zusammenfassung davon. Wer mehr lesen will, findet hier eine ausführliche (40 Seiten) Reportage dazu, auch von Peter Kreysler (Stand Juli 2015).

Freundliche Grüße
Wolfgang Deinlein

*P.S. Achtung: Die im DLF-Beitrag erwähnten Klagemöglichkeiten bei der Welthandelsorganisation bei Nichteinhaltung von CETA beziehen sich nicht auf die ISDS-, sondern auf State-to-State-Klagemöglichkeiten und unterliegen wohl noch einigen Extra-Auflagen, deren Einhaltung nicht gesichert ist. („Und er ergänzt, dass dieses Freihandelsabkommen einen absolut völkerrechtlich bindenden Vertrag darstellt, der jederzeit bei der Welthandelsorganisation eingeklagt werden kann. Wird der
Vertragstext nicht eingehalten, kann es für den Steuerzahler also richtig teuer werden.“)

Zur Person:

Vgl.  Wolfgang in der Wasserschlacht. Wie ein Bürger und Stadtwerker gegen eine umstrittene EU-Richtlinie kämpft. In: SWR2 Tandem – Relevant, Sendung vom Donnerstag, 11.7.2013 | 10.05 Uhr.

Texte von Wolfgang Deinlein:

deinlein_2014Wolfgang Deinlein: KOMPENDIUM TRINKWASSER. Zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water und der EU-Konzessionsrichtlinie. (Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Qualitätssicherung Trinkwasser, Stabsstelle Umweltschutz). November 2014. (Website AöW)

Wolfgang Deinlein: Notiz zur öffentlichen Anhörung von Right2Water am 17.02.2014
im Europäischen Parlament, Brüssel (pdf)