Fracking. Wenn die EU den Bock zum Gärtner macht. Ombudsmann konfrontiert die EU-Kommission mit den Lobbyismusvorwürfen

NEW: frackingDas Netzwerk Europäische Wissenschafts- und Technologienetzwerk zur unkonventionellen Kohlenwasserstoffgewinnung des Gemeinsamen Forschungszentrums (JRC) war beauftragt, bestehende Frackingprojekte und ihre Sicherheit zu bewerten. Doch statt unabhängiger Fachleute saßen vor allem Fracking-Lobbyisten am Tisch. Daraufhin haben Friends of the Earth Europe (FoE) und Corporate Europe Observatory (CEO) den EU-Ombudsmann eingeschaltet. Dieser hat nun die Klage der Gruppen angenommen und die EU-Kommission offiziell mit den Vorwürfen konfrontiert (s. Schreiben)

 

Weiterführender Artikel:

Euractiv

15.04.2015

Umweltaktivisten und die Schiefergas-Industrie geraten aneinander: Nichtregierungsorganisation behaupten, dass einflussreiche Untenehmen eine wichtige Beratungsgruppe der EU-Kommission zur Frackingpolitik kontrollieren. […]

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Friends of the Earth Europe und die Anti-Lobbying-Gruppe Corporate Europe Observatory haben eine Untersuchung der Zusammensetzung der Gruppe vorgelegt:

lobbyismus

 

 

 

 

„Demnach arbeiten 14 der 74 Mitglieder für die Kommission. Von den übrigen 60 vertreten mehr als 70 Prozent die Frackingindustrie oder haben finanzielle Verbindungen zu ihr. Weniger als zehn Prozent vertreten die Zivilgesellschaft. Die Vorsitzenden der fünf Arbeitsgruppen des Gremiums arbeiten entweder für die Frackingindustrie, sind von Regierungen, die Fracking befürworten oder von industriefreundlichen Institutionen kommen. Fracking-Giganten wie Cuadrilla, ConocoPhillips, Shell, Total, ExxonMobil und GDF Suez sind alle in der Gruppe vertreten.“

EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen

ZEIT
02.09.2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler

Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.

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Weiterer Bericht zum Thema:
Wirtschaft
02.09.2015

Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.

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Zur Antwort von Malmström vom 1. September

Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission

CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.

CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.

The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.

CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.

Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.

Mit TiSA wird jede Rekommunali­sierung unmöglich

Bayerischer Rundfunk | Bayern 2 |Zündfunk
Sendung vom 26.08.2015 19:05 Uhr

Geheim verhandeltes Dienstleistungsabkommen. TiSA: Der große bösere Bruder von TTIP?
Von Katharina Mutz

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  No TiSA. Foto: Berliner Wassertisch

Das Freihandelsabkommen TTIP wird von vielen als Freibrief für Chlorhühnchen gesehen. Worum’s wirklich geht, weiß wegen der intransparenten Verhandlungen keiner. Noch weniger weiß man über TiSA [Trade in Services Agreement]: mit diesem Abkommen soll die Dienstleistungsbranche liberalisiert werden. Die Folgen für uns alle könnten noch größer sein als bei TTIP.
[…] Aber immerhin stehen einige Dinge schon fest: zum Beispiel die sogenannte Sperrklinken-Klausel [Ratchet Clause]. Die besagt: Was einmal privatisiert worden ist, darf nicht wieder öffentlich werden.
Städte wie Berlin oder Paris, die ihr Wassernetz vor Jahren verkauft und dann wegen unhaltbarer Zustände für viel Geld wieder zurückgekauft haben, wären mit TiSA noch heute an die privaten Anbieter gefesselt.

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dieser Beitrag zum Nachhören (ab min. 28:30) hier

 

TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip

Deutschlandfunk
26.08.2015

Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth

Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“

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Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)

Düngeverordnung: Öffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer

Pressemitteilung Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

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KOWA MVÖffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer. Die Verzögerungen bei der Düngeverordnung und der Verordnung zu Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen belasten die Wasserwirtschaft. 

(25.08.2015) In Deutschland wird zu viel gedüngt, das stellen seit Jahren das Umweltbundesamt und verschiedene Sachverständige fest. Doch konsequente Regelungen werden ständig hinausgezögert. Die zuständigen Bundesministerien können sich offenbar nicht einigen und so verstärken sich die Probleme von Jahr zu Jahr.

In einer Pressekonferenz informierten Vertreter der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) über die Hintergründe der zunehmenden Nitratbelastung der Flüsse, Seen, Meere und des Grundwassers sowie über die Situation in Mecklenburg-Vorpommern und die Auswirkungen auch auf die Ostsee. Die neueste Idee, durch mehr Messstellen, womöglich nur die Statistik zu verbessern, wird abgelehnt.

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GEGEN GASBOHREN geht gut vorbereitet in die kommende Auseinandersetzung um Fracking

Logo_gegen_gasbohren(24.08.2015) Die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen haben sich auf ihrem Bundestreffen am 22./23.8.2015 in Bielefeld auf die weitere Auseinandersetzung um das von der Bundesregierung vorgelegte Pro-Fracking-Recht vorbereitet. Eine verstärkte Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten und öffentlichkeitswirksame Aktionen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Initiativen fordern die Bundesregierung auf, das Rechtsänderungspaket nicht zur Abstimmung in den Bundestag zu bringen und stattdessen ein Gesetz einzubringen, welches ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz festschreibt. Für die Zwischenzeit fordert Gegen Gasbohren ein sofortiges Moratorium für Fracking sowie für die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flowback.

Auf besondere Kritik stießen die weitreichenden Folgen von Fracking, insbesondere Grundwasserkontaminationen, Gesundheitsschäden, Erdbeben und die Zerstörung ganzer Landschaften.

Inhaltlich hat sich der Zusammenschluss zu den Länderklauseln positioniert, die im Zusammenhang mit den geplanten Regelungen der Bundesregierung zu Fracking stehen. Gegen Gasbohren lehnt Regelungen ab, die es einzelnen Bundesländern erlauben, auf ihrem Gebiet Fracking zu ermöglichen. Stattdessen fordern die Initiativen weiterhin ein sofortiges bundesweites, ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking.

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Foto: © Privat

Intensiv diskutiert wurde die Verletzung der Aarhus-Konvention bei der geplanten Einführung des Pro-Fracking-Rechts sowie bei der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen. Aktuell steht hierzu eine Klage der Aarhus Konvention Initiative vor dem Aarhus-Komitee wegen der Verletzung der Pflicht zur Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung sowie der mangelnden Beteiligung der Öffentlichkeit an. Diese Klage wird vom Bundestreffen von Gegen Gasbohren unterstützt.

Betont wurde die Notwendigkeit der gemeinsamen internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel eines „International Ban on Fracking“. Auch dies steht in der kommenden Zeit auf der Tagesordnung.

Weitere Informationen unter http://www.gegen-gasbohren.de.

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis Gegen Gasbohren und hat an dem bundesweiten Treffen in Bielefeld teilgenommen.

Die Pressemitteilung als pdf