Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

testbiotech
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

(07.02.2017)

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich mehr Tiere, die von geklonten Bullen abstammen. Für entsprechende Importe in die EU ist bislang keine Erfassung und auch keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Damit können die Tiere nur in Ausnahmefällen identifiziert werden. Die Recherche wurde von der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, werden für die Rinderzucht jedes Jahr etwa 30 bis 40 Tonnen Bullensperma aus den USA in die EU importiert. Weitere Importe kommen aus Kanada. Darunter kann sich auch Material von geklonten Bullen befinden, die insbesondere in den USA seit Jahren zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Deren Sperma wird tiefgefroren und kann dann weltweit verschickt werden. Nur die Züchter selbst wissen, wo dieses Sperma eingesetzt wird, sie geben der Öffentlichkeit aber keinen Einblick in die Zuchtbücher. Ein Zugang wie beim englischen Register ist die Ausnahme.

Das Europäische Parlament tritt, ähnlich wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, für ein Verbot von geklonten Tieren in der Landwirtschaft ein. Grund dafür sind vor allem ethische Bedenken: Beim Klonen kommt es aufgrund von Störungen der Genregulation oft zu Krankheiten und Todesfällen bei den Tieren. Deswegen verlangt das EU-Parlament, dass die Klone, ihre Nachkommen und das Zuchtmaterial erfasst und gekennzeichnet werden müssen. So soll verhindert werden, dass die Tiere und von ihnen gewonnene Lebensmittel unbemerkt auf den Markt gelangen. Bisher fehlen Behörden, Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern die nötigen Informationen.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, könnte das geplante Freihandelsabkommen CETA es in Zukunft unmöglich machen, diese Situation zu verbessern. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht könnte unter CETA als unnötiges Handelshemmnis verboten werden. Testbiotech empfiehlt deswegen, dass das Europäische Parlament in dieser Frage ausreichende rechtliche Klarheit und Sicherheit schafft, bevor es dem Vertrag endgültig zustimmt. Ansonsten könnte das Parlament mit der Entscheidung für CETA seinen eigenen Beschlüssen widersprechen und seine politischen Ziele und Errungenschaften gefährden.

„Trotz aller Diskussionen über CETA gibt es für Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher immer noch keine Sicherheit, ob die nötige Wahlfreiheit auch in Zukunft gesichert werden kann. Wenn diese Frage jetzt nicht geklärt wird, könnte sich CETA für all jene, die der Ansicht sind, dass die Interessen der VerbraucherInnnen Vorrang vor freiem Handel haben sollten, zum Albtraum entwickeln“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

Kontakt:

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

Pressemitteilung als pdf
Für Rückfragen oder Interviews wenden Sie sich bitte an Christoph Then.
Email: info[@]testbiotech.org (ohne Klammern)
Tel: 0151 54638040

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Jetzt kommt es darauf an: CETA im Europäischen Parlament stoppen! Wir besuchen Berliner Europaabgeordnete

(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden.

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Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben nächste Woche die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu CETA dieses Freihandelsabkommen zu stoppen.

Wir werden am Freitag, 10. Februar, Kundgebungen vor den Europabüros von Frau Kaufmann (SPD) und Herrn Zeller (CDU) abhalten, um sie zu bitten, mit Nein zu stimmen.


Wir treffen uns
Freitag, 10. Februar 2017

Kundgebung vor dem Europabüro von Frau Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD)

13.00 Uhr
Europabüro Sylvia-Yvonne Kaufmann, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstraße 163, 13353 Berlin (Openstreetmap)

Kundgebung vor dem Europabüro von Joachim Zeller (CDU)

14.30 Uhr
Europabüro Joachim Zeller, Berliner Straße 38, 13189 Berlin-Pankow (Openstreetmap)

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Pia Eberhardt: Ceta ist Klassenkampf von oben

Frankfurter Rundschau
05.02.2017

Freihandelsabkommen. Ceta ist Klassenkampf von oben
Gastbeitrag von Pia Eberhardt

Ein Freihandelsabkommen wie CETA ist nicht die richtige Antwort auf Trump. Es verhindert sogar echte Alternativen und einen Paradigmenwechsel. Der Gastbeitrag.

Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): Oben und Unten

maierGastbeitrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung

»Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.« – Bertolt Brecht

(8.2.2016) Die Deutschen reden gerne über die Moral. Von links bis rechts, quer durch das politische Spektrum. Man beruft sich auf die Moral, auf Werte, gar auf Wertegemeinschaften. Nur wer die Moral auf seiner Seite hat, hat eine Chance, gehört zu werden.

Dieser Text dreht sich nicht um Moral. Dieser Text dreht sich um das Fressen, nämlich um Wirtschaftspolitik. Um die Verteilung von Geld und Wohlstand. Seit der neoliberalen Wende Deutschlands in den späten 1990er Jahren herrscht über fundamentale Fragen der Wirtschaftspolitik faktisch nicht nur Konsens in den politischen und gesellschaftlichen Eliten dieses Landes, sondern geradezu Sprachlosigkeit. Wo ein Konsens herrscht, braucht man nicht mehr zu diskutieren, nicht mehr zu argumentieren – man verlernt es sogar. Es hat sich der Glaube durchgesetzt, die aktuelle Wirtschaftspolitik sei »alternativlos«. Merkel hat sie sehr treffend als die »marktkonforme Demokratie« beschrieben; der »demokratiekonforme Markt« gehört längst der Vergangenheit an. Jedenfalls bis 2015. […] Mehr hier

Eine gekürzte Fassung erschien im Raben Ralf, Ausgabe 1/2 2017 (pdf)

Umweltrechtsexpertin empfiehlt die Ablehnung von CETA

Laskowski„Ein ,wirtschaftsliberaler‘ Gewässerschutz aber dient nicht dem vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz, sondern Investoreninteressen.“ Das Fazit der Untersuchung von CETA in Bezug auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: „Der Sozialausschuss des EP [Europaparlaments] hat bereits am 8.12.2016 die Ablehnung des CETA empfohlen. Dieser Empfehlung sollte das EP folgen.“ (Silke Laskowski, Februar 2017)

Silke Laskowski: „Nachhaltige Wasserwirtschaft zwischen UN-Agenda 2030 und CETA“. In: Zeitschrift für Umweltrecht, 2/2017, S. 65-66. (pdf) (Stand: 5.2.2017)

Professor Dr. Silke Laskowski
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht. Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht