Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Gemeinsame Presseerklärung

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.

melior

Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird. Weiterlesen

Sulfat im Trinkwasser: Wie geht die Politik mit dem Thema um?

Pressemitteilung von Heide Schinowsky (MdL Brandenburg)

15.12.2016

Umdenken bei der Landesregierung: Frankfurter Wasserbetriebe dürfen nun doch zu Sulfatgesprächen

Spree

Die Spree – Foto: C. Nöhren | pixelio.de

Der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) ist es nun doch gestattet, an den sogenannten „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ teilzunehmen, wenn sie ein „entsprechendes Ansinnen“ äußern, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Noch im November diesen Jahres lehnte die Landesregierung eine Teilnahme der FWA ab. In einem Schreiben an das Mitglied im Braunkohlenausschuss und Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter Grünen Jörg Gleisenstein, wurde die Ausladung der FWA damit begründet, dass die Landesregierung die Interessen des Landes ausreichend vertritt und es zu einem späteren Zeitpunkt ein Fachgespräch geben soll. Daher gebe es keine „Notwendigkeit“ für eine Teilnahme an den Gesprächen durch die Frankfurter Wasserbetriebe, teilte ein Abteilungsleiter aus dem Wirtschaftsministerium noch Ende November dem Braunkohlenausschuss mit.

„So sehr ich das jetzige Umdenken der Landesregierung begrüße, so kommt es dennoch reichlich spät. Schließlich haben die Gesprächsrunden seit 2015 bereits dreimal stattgefunden. Es ist kein Wunder, dass in der Region Unmut herrscht, wenn die Brandenburger Wasserbetriebe ausgeschlossen werden, aber von Seiten Berlins deren Wasserbetriebe ohne Probleme teilnehmen können“, sagt Heide Schinowsky.

Jörg Gleisenstein wies darauf hin, dass die Wasserwerke Briesen, die die Stadt Frankfurt (Oder) und Teile des Landkreises Oder-Spree mit Trinkwasser versorgen, geplante Investitionen in die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose (Oder-Spree) zur Eindämmung der Sulfatbelastung nicht tätigen können, weil der Bergbausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) eine anteilige Kostenübernahme verweigert. Zusagen für die Kostenübernahme gibt es vom Land Brandenburg und vom damaligen Bergbaubetreiber Vattenfall. Die Frankfurter Wasserbetriebe stellen für mehr als 65.0000 Menschen in der Region Trinkwasser bereit. Aufgrund des massiven Braunkohleabbaus sind in den letzten Jahren die Sulfatwerte kontinuierlich angestiegen, so dass sich die Trinkwasserpreise für die Wasserkunden erheblich verteuern würden, wenn die FWA die notwendigen Maßnahmen alleine finanzieren müsste. Derzeit gilt bei Trinkwasser ein Grenzwert von 250 mg/l.

……………

Antwort Minister Albrecht Gerber auf mündliche Anfrage:
http://heide-schinowsky.de/wp-content/uploads/2016/12/ma712_2016_12_14_16_04_47.pdf

Der Berliner Wassertisch sieht in der Belastung des Trinkwassers in Berlin und Brandenburg ein gravierendes Problem, für das es bisher nur provisorische Lösungen gibt, die jedoch auf Dauer nicht tragfähig sind. So kann die Zumischung von sulfatfreiem Grundwasser, wie jetzt für die Frankfurter Wasserversorgung geplant, in einem regenarmen Land wie Brandenburg keine langfristige Lösung sein. Dies wird aus den Erläuterungen deutlich, die die Frankfurter Wasserwerke (FWA) auf ihrer Webseite zum Thema veröffentlicht haben. Ob der in der Vergangenheit praktizierte Ausschluss der FWA von den „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ nur ein bedauerliches Versäumnis oder eher Teil einer Strategie war, die Sulfatproblematik als gewichtiges Argument der Gegner neuer Braunkohletagebaue aus der Diskussion herauszuhalten, soll dahingestellt bleiben.

 

Belastung des Grundwassers steigt

junge Welt
04.01.2017

»Wir brauchen mehr Kontrollen auf den Höfen«

Belastung des Grundwassers steigt. Viele Landwirte scheren sich kaum um Folgen ihrer Feldbewirtschaftung. Gespräch mit Michael Bender
Interview: Ben Mendelson

Grundwasserbelastung Gülle-Ausbringung

Foto: Thomas Max Müller | pixelio.de

Der Zustand von Grundwasser, Flüssen und Seen hat sich seit 2012 kaum verbessert, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Demnach wurden an 28 Prozent der Messstellen gesundheitsgefährdende Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Woran liegt das?

Die Hauptverursacher der Nitratbelastung sind Landwirte, die zu viel Dünger auf die Felder bringen. In den letzten 25 Jahren haben sie wenig getan, um die Qualität des Grundwassers zu verbessern. Und seit der Förderung der energetischen Nutzung der Biomasse verbessert sich hier wenig, oder es kommt zu Verschlechterungen. Das gilt vor allem in den Problemregionen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es besonders viel Massentierhaltung. Die konventionellen Landwirte können ihre Höfe nur mit einem großen Bestand an Tieren am Leben erhalten: Die Menge der Tiere pro Betrieb steigt bei zugleich stark sinkender Zahl der Unternehmen. Dadurch kommt es zu dieser regionalen Konzentration. Auch der Maisanbau ist problematisch. Mais braucht zwar nicht so viel Dünger – aber er verträgt Unmengen. Deshalb entsorgen viele Landwirte die Gülle auf Maisfeldern.

zum vollständigen Artikel hier

 

Sagen Sie NEIN zu CETA, Frau Melior! Kundgebung am 6.1.2017 in Potsdam

Jetzt kommt es darauf an: CETA im Europäischen Parlament stoppen!

In der Sitzungswoche vom 10. – 13. Januar 2017 wird sich der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament mit dem Votum für die abschließende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments (voraussichtlich Anfang Februar 2017) zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) beschäftigen.[1] Nachdem der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des EU-Parlaments (EMPL) am 8. Dezember 2016 eine Ablehnung des CETA-Vertrags empfohlen hat, hoffen wir, dass der Umweltausschuss ebenfalls eine Ablehnung empfehlen wird. Weiterlesen

EuGH stärkt Rechte der EU-Länder bei Freihandelsabkommen

eugh-201612

Nr. 147/2016 : 21. Dezember 2016

 

Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston kann das Freihandelsabkommen mit Singapur nur von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam abgeschlossen werden

Da nicht alle Teile des Abkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, kann es nur unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten abgeschlossen werden

Die Schlussanträge der Generalanwältin sind endgültig, können aber noch redaktionell überarbeitet werden, wenn alle Sprachfassungen vorliegen.

Am 20. September 2013 paraphierten die Europäische Union und die Republik Singapur den Wortlaut eines Freihandelsabkommens (EUSTFA). Das EUSTFA sieht vor, dass es als Abkommen zwischen der EU und Singapur ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten abgeschlossen wird.

Die Kommission ersucht den Gerichtshof um ein Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV über die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in Bezug auf das EUSTFA. Dieses Verfahren ermöglicht es einem Mitgliedstaat, dem Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission, eine Stellungnahme des Gerichtshofs zur Vereinbarkeit einer Übereinkunft zwischen der EU und einem Drittland mit den Unionsverträgen einzuholen. Ist das Gutachten ablehnend, kann die Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.

Die Kommission ist der Meinung, die Europäische Union verfüge über die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss des Abkommens. Das Europäische Parlament stimmt der Kommission grundsätzlich zu. Der Rat und die Regierungen aller Mitgliedstaaten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben[1], machen geltend, dass die EU das EUSTFA nicht allein abschließen könne, weil für bestimmte Teile davon eine gemischte Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten oder sogar eine ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bestehe.

In ihren heutigen Schlussanträgen[2] vertritt Generalanwältin Eleanor Sharpston die Auffassung, dass das EUSTFA nur von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam abgeschlossen werden kann.

Die Generalanwältin legt zunächst die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten und durch den Vertrag von Lissabon teilweise kodifizierten Grundsätze dar, die dafür gelten, wann sowohl innerhalb des Unionsgebiets als auch extern im Verhältnis zu Drittstaaten ausschließliche Zuständigkeiten der EU bestehen und wann gemischte Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Sodann analysiert sie anhand dieser Grundsätze die einzelnen Kapitel des EUSTFA.

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass für die folgende Bereiche betreffenden Teile des EUSTFA eine ausschließliche externe Zuständigkeit der Europäischen Union besteht:
– Ziele und allgemeine Definitionen,
– Warenhandel,
– Handel und Investitionen im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energie,
– Handel mit Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, mit Ausnahme der für Verkehrsdienstleistungen und untrennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen geltenden Teile des EUSTFA,
– ausländische Direktinvestitionen,
– Handelsaspekte der Rechte des geistigen Eigentums,
– Wettbewerb und wettbewerbsbezogene Fragen,
– Handel und nachhaltige Entwicklung, soweit sich die fraglichen Bestimmungen in erster Linie auf handelspolitische Instrumente beziehen,
– Erhaltung der biologischen Meeresschätze,
– Handel mit Bahn- und Straßenverkehrsdienstleistungen sowie
– Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzmechanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des Abkommens gelten (und sie somit ergänzen), für die der EU eine ausschließliche externe Zuständigkeit zusteht.

Ferner kommt sie zu dem Ergebnis, dass für folgende Bereiche eine gemischte externe Zuständigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten besteht:

– Bestimmungen über den Handel mit Luftverkehrsdienstleistungen sowie Dienstleistungen im internationalen Seeverkehr und im Binnenschiffsverkehr einschließlich untrennbar mit diesen Verkehrsdienstleistungen verbundener Dienstleistungen,
– andere Investitionsarten als ausländische Direktinvestitionen,
– Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit sie für Verkehrsdienstleistungen und untrennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen gelten,
– Bestimmungen über nicht handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums,
– Bestimmungen mit grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen, die zum Bereich der Sozialpolitik oder der Umweltpolitik gehören, sowie
– Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzmechanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des Abkommens gelten (und sie somit ergänzen), für die der EU eine gemischte externe Zuständigkeit zusteht.

Die Generalanwältin fügt hinzu, dass die Europäische Union über keine externe Zuständigkeit dafür verfügt, sich an den Teil des EUSTFA für gebunden zu erklären, mit dem bilaterale Abkommen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten und Singapur beendet werden. Nach ihrer Auffassung sind dafür ausschließlich die betreffenden Mitgliedstaaten zuständig.

Die Generalanwältin erkennt zwar an, dass ein Ratifizierungsprozess unter Einbeziehung aller Mitgliedstaaten neben der EU zu Schwierigkeiten führen kann, doch kann dies ihrer Meinung nach keinen Einfluss auf die Frage haben, wer für den Abschluss des Abkommens zuständig ist.

[1] Schriftliche Erklärungen wurden von allen Mitgliedstaaten außer Belgien, Kroatien, Estland und Schweden eingereicht. Belgien hat jedoch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen und sich mündlich geäußert.
[2] Im Einklang mit dem üblichen Verfahren in Rechtssachen, die beim Gerichtshof anhängig sind, unterbreitet zunächst die Generalanwältin ihre Schlussanträge. Die Entscheidung des Gerichtshofs, die im Verfahren nach Art. 218 Abs. 11 AEUV als „Gutachten“ bezeichnet wird, wird im Jahr 2017 ergehen.

HINWEIS: Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission kann ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Der Volltext der Schlussanträge wird am Tag der Verlesung auf der Curia-Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost (+352) 4303 3255
Filmaufnahmen von der Verlesung der Schlussanträge sind verfügbar über „Europe by Satellite (+32) 2 2964106

Quelle (pdf)

Presseecho:

Daniel Mützel: EuGH stärkt Rechte der Länder bei Freihandelsabkommen. In: EurActiv, 22.12.2016.

Jetzt auch auf deutsch: Der große CETA Schwindel

schwindel

(22.12.2016) Die CETA Analyse von Attac, Campact, CEO und Powershift liegt nun auf deutsch vor. Hier werden sechs CETA-Lügen aufgedeckt:

Schwindel Nr. 1: 
CETA schützt die Rechte von ArbeitnehmerInnen

Schwindel Nr. 2: 
CETA ist ein ein guter Deal für Umwelt und Klima

Schwindel Nr. 3:
CETAs Investorenrechte schützen staatliche Regulierungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit

Schwindel Nr. 4:
CETA schützt öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit und Wasser

Schwindel Nr. 5:
CETA schafft einen unabhängigen Gerichtshof für Investor-Staat-Klagen

Schwindel Nr. 6: 
CETA sichert Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt

Die Broschüre (pdf)
Der Berliner Wassertisch hat das Heft auf der Seite „Dokumente zu TTIP, CETA und TiSA“ als pdf eingestellt.