Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

rbb-online
17.01.2014

Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe?
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.

Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären – und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

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Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) und der Berliner Wassertisch erstatten gemeinsam Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue beim überteuerten Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

(Berlin, den 17. Jan. 2014) Dem Finanzsenator Herrn Dr. Nußbaum wird von den beteiligten Organisationen vorgeworfen, dass er die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der BWB geführt haben, ohne Not vorschnell auf den Weg gebracht hat. Bei einem solchen Unternehmensverkauf wird der Kaufpreis nicht aus den Werten von Anlagen und Gebäuden berechnet, sondern als sogenannter „Ertragswert“ aus den Gewinnmargen des Unternehmens abgeleitet. Dieser Ertragswert sinkt, sobald das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens eine sinkende Rendite für das Unternehmen zur Folge hat.

Dazu sagt Rainer Heinrich, Wirtschaftsfachmann des Berliner Wassertischs: „Der Rückkaufpreis der Anteile von RWE und Veolia an den BWB entsprach nicht dem tatsächlichen Anteilswert. Er sicherte den Konzernen lediglich ihre auf der Grundlage der skandalösen Gewinngarantie kalkulierten Gewinne bis 2028. Der Finanzsenator hat den Konzernen voreilig den Abschied vergoldet. Damit hat er Millionenwerte verschleudert, die eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern gehören.“

Auch Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des BdSt kritisiert die Art des Rückkaufs: „Der Bund der Steuerzahler Berlin sieht in der Einschaltung der Berliner Staatsanwaltschaft die einzige Möglichkeit für eine Klärung der Frage, ob der Finanzsenator durch den frühzeitigen Anteilsrückkauf bereits vor Klärung der laufenden Gerichtsverfahren bewußt und ohne Zeitdruck geltendes Haushaltsrecht gebrochen hat. Durch die damalige Teilprivatisierung waren Finanzierungskosten für die Berliner Haushaltslöcher unzulässigerweise den Wasserkunden aufgebürdet worden, was die Preissenkungsverfügung des Bundeskartelamtes klar beweist. Nach der Auffassung des Steuerzahlerbundes hätte der Finanzsenator im Interesse des Landes abwarten müssen, ob die Gerichte diesen unsäglichen Zustand bestätigen und einer Preissenkung oder sogar Rückabwicklung den Weg ebnen, statt ihn zu zementieren.“

Holger Becker, der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer kritisiert ebenfalls die Vermögensgeschäfte: „Der voreilige Rückkauf der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben widerspricht dem Volkswillen. Immerhin war es das Ziel des erfolgreichen Volksentscheids zum Berliner Wasser 2011, eine Rekommunalisierung herbeizuführen ohne den Konzernen unnötig Geld hinterherzuwerfen. Diesem gesetzgeberischen Auftrag ist die Exekutive nicht nachgekommen.“

In der Strafanzeige heißt es, aufgrund seines Verhaltens liege die Annahme nahe, dass der Senator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und damit gegen den § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. In dem an die Staatsanwaltschaft gerichteten Text heißt es weiter: „Damit hat der für die Vermögensgeschäfte verantwortliche Senator Nußbaum entgegen seinem Amtseid nicht seine ganze Kraft » … dem Wohle des Volkes« gewidmet, sondern die privaten Anteilseigner geschont und damit den Berlinerinnen und Berlinern für 30 Jahre die Rückzahlung der gesamten nunmehr überhöhten Rückkaufsumme von über 1,2 Mrd. EUR durch weiterhin überhöhte Wasserpreise über einen ausgelagerten Sonderhaushalt aufgebürdet.“

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Zitat Prof. Laskowski zur Privatisierung der Wasserversorgung

Professorin Dr. jur. habil Silke Ruth Laskowski,
Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel

Laskowski
sagte zum Thema der Privatisierung öffentlicher Infrastruktur:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“

Das Zitat kann man hier nachhören.
Siehe auch:
http://detektor.fm/politik/wasser-ist-ein-menschenrecht-erfolgreichste-petition-auf-eu-ebene/

besser konnten wir das auch nicht formulieren….. 🙂

Schreiben an Wasserverband und Kommunalpolitik in Burg b. Magdeburg – 8. Okt. 2013

Berlin u. Stuttgart, 8. Oktober 2013

Betreff: Wasserverband in Burg in Eigenregie führen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Wasserverbands-Geschäftsführer Jörg Rehbaum,
sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit Freude haben wir gelesen, dass Sie darüber nachdenken, den Burger Wasserverband in Eigenregie weiterzuführen. Dazu möchten wir Sie beglückwünschen. Es freut uns auch besonders, dass Sie Ihr freiwilliges Vergabeverfahren, welches nach deutschem und europäischem Recht nicht vorgeschrieben ist (vgl. http://l.hh.de/Hellermann2013 (pdf)), für den Fall der Eigenlösung aufgeben. Genau für diese Alternative haben wir uns gemeinsam und erfolgreich eingesetzt, als wir uns gegen die von der EU geplante Dienstleistungs-Konzessionsvergaberichtlinie zur Wasserversorgung gewehrt haben.

Das Stimmverhalten Einzelner gegen eine kommunale Lösung im Burger Stadtrat und Wasserverband ist nach umfangreicher Information und Debatte für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben in Berlin und in Stuttgart am eigenen Leib erfahren, welche negativen Folgen eine (Teil-)Privatisierung der Daseinsvorsorge nach sich zieht.

Die Wasserpreise sind nach der Teilprivatisierung 1999 in Berlin massiv gestiegen. So hat das Bundeskartellamt bei den Berliner Wasserbetrieben einen Preismissbrauch (!) alleine beim Trinkwasser von 20–30% festgestellt. Schuld daran ist vor allem die im ehemals geheimen Konsortialvertrag festgelegte Gewinngarantie für RWE und Veolia, den beiden privaten „Partnern“ der BWB.

Die Investitionen sind gesunken. In Berlin gibt es einen Investitionsrückstau von mehr als einer halben Milliarde Euro. Dies wirkt sich natürlich negativ auf den Zustand der Infrastruktur und folglich auch der Qualität der Wasserversorgung selbst aus.

Stabile Arbeitsplätze werden abgebaut und in prekäre umgewandelt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Mangelnde Investitionen führen auch zu Verlusten an regionalen Arbeitsplätzen, davon abgesehen, dass die Konzerne Dienstleistungen bevorzugt an ihre eigenen Tochterfirmen delegieren.

Nachhaltigkeit wird missachtet. Wasserwerke werden aus Kostengründen stillgelegt. Die dazugehörigen Wasserschutzgebiete werden aufgegeben und einer Bebauung geopfert. Sie gehen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und dem Naturschutz dauerhaft verloren. Eine Folge der Stilllegung sind nasse Keller. Darunter leiden in Berlin inzwischen ganze Stadtteile. Verloren gegangen sind den Betrieben auch viele Grundstücke, Gebäude, Ländereien, da die private Betriebsführung nahezu alles verkauft hat, was nicht „nietund nagelfest“ war.

Sobald ein Konzern beteiligt ist, will er für seine Aktionäre das Maximum an Rendite herausholen. Dies wird ihm vom Aktienrecht sogar vorgeschrieben. Dr. Stockmann, ehemaliger Vizepräsident des Bundeskartellamts, sagte auf einer Veranstaltung des Berliner Wassertischs: „Eher erzieht man einen Löwen zum Veganer als dass man einem Konzern das Gewinnstreben abgewöhnt.“ Unrechtmäßige Zustände lassen sich schwer überprüfen und schon gar nicht leicht bekämpfen, da eine Kommune sich keine so teure Rechtsvertretung leisten kann wie ein milliardenschwerer Konzern. Veolia beispielsweise arbeitet mit den besten und teuersten Anwaltskanzleien der Welt zusammen. Da können weder die Kommune noch Bürgerinitiativen mithalten. Perfiderweise müssen die Berliner die Anwaltshonorarer für die Edelkanzlei Freshfields, Bruckhaus und Deringer bezahlen, weil die Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts klagen.

Privatisierung der Daseinsvorsorge gefährdet die Demokratie. Trotz der Minderheitsbeteiligung hatten die privaten Konzerne RWE und Veolia seit der Teilprivatisierung 1999 das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben. Heimliche Gewinnklauseln für Konzerne, Geheimhaltungsklauseln, geheime Schiedsgerichte – all dies wirkt sich nachteilig für das Gemeinwesen aus. Der Verlust an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen ist dramatisch. Die Offenlegung der „verbrecherischen“ Wasserverträge musste durch einen Volksentscheid 2011 erzwungen werden. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß weist schon seit vielen Jahren auf die Gefährdung der Demokratie durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge hin. Dies hat er unlängst auf Veranstaltungen, die das Stuttgarter Wasserforum (vgl. Video, URL: http://l.hh.de/SW_Bross2013) und der Berliner Wassertisch mit ihm durchgeführt haben, bekräftigt (vgl. Schrift Broß, URL: http://l.hh.de/SZR_Bross2013). Betriebe der Daseinsvorsorge gehören unter vollständige demokratische Kontrolle.

Diese belegten, praktischen Erfahrungen mit privatisierter Wasserversorgung zeigen zahlreiche Standorte in Deutschland, Europa und in der Welt. Die negativen Folgen kann sich eine Kommune ersparen, wenn sie ihre Betriebe in Eigenregie führt und von jeglicher Privatisierung oder Beteiligung privater Konzerne absieht. Ein Betrieb ist schnell verkauft, ihn in die kommunale Hand zurückzuholen, ist jedoch viel schwieriger und meistens sehr teuer. Das gilt auch für Konzessionen. So hat sich der RWE Konzern unlängst eine verloren gegangene Konzession in der Taunusgemeinde Wehrheim nach jahrelangen Kämpfen durch viele juristische Instanzen zurückgeklagt und damit die Rekommunalisierung zunichte gemacht. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihren hoffentlich kommunal weitergeführten Wasserverband

 

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994
Web: http://www.hundert-wasser.org/
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Wolfgang Rebel für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch
Facebook: http://www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: http://paper.li/BWassertisch/1341576149

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Offener Brief nach Heiligenhafen – 28. Dez. 2013

Offener Brief vom Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung an die Geschäftsführung der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe und die Stadtvertretung Heiligenhafen
Betreff: Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 12. 2013 (KZR 65/12)
Berlin u. Stuttgart, 28. Dez. 2013

Sehr geehrter Herr Wohnrade, sehr geehrter Herr Gabriel,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtvertretung von Heiligenhafen,

mit großer Enttäuschung haben wir – das Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung – das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 zur Vergabe von Stromkonzessionen durch die Gemeinden zur Kenntnis genommen.[1] Das BGH-Urteil legt fest, dass die Stadt Heiligenhafen die Stromkonzession nicht ohne eine Ausschreibung an ihren Eigenbetrieb vergeben darf. Die Erfahrungen jedoch zeigen, dass Ausschreibung oftmals zu Privatisierung führt.

Das deutsche Grundgesetz gibt vor: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“[2] Dieses elementare Grundrecht findet im BGH-Urteil keine Beachtung. Selbst wenn das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so interpretierbar wäre, dass im Fall Heiligenhafen eine Ausschreibung verlangt würde, würde das Grundgesetz in der Rangordnung weit über dem EnWG stehen. Unseres Erachtens verstößt damit das BGH-Urteil gegen das kommunale Selbstbestimmungsrecht.

Um die dezentrale Energiewende trotz aller widrigen Umstände umzusetzen, sind die Netze in kommunaler Hand eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir möchten Sie darum ermutigen, die juristische Auseinandersetzung weiterzuführen. Lassen Sie das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es verfassungskonform ist, die Stadt Heiligenhafen zur Ausschreibung zu zwingen! Es handelt sich hier um einen Präzedenzfall, der weitreichende Folgen für die Rechtsprechung in Deutschland hat.

Ihre bislang an den Tag gelegte Ausdauer und Ihre Entschlossenheit verdienen unseren ganzen Respekt! Ihr Engagement für die kommunale Selbstbestimmung macht uns Hoffnung, dass der Trend zur weiteren Abgabe und Verlagerung von kommunaler Entscheidungsmacht in die Hände privater Unternehmen in Deutschland gestoppt werden kann.

Wir werden alles in unseren Kräften Liegende tun, um Sie auf dem weiteren Weg zu unterstützen. Vorerst bleibt uns nur, Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014 zu wünschen!

Mit freundlichen Grüßen,
das Bündnis für eine kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum (www.100-strom.de)
Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch (www.berliner-wassertisch.info)

[1] BGH, Urt. v. 17.12.2013 – KZR 65/12. Pressemitteilung des BGH Nr. 207 v. 18. 12. 2013. URL: http://l.hh.de/BGH_KZR_65_12.

[2] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html; GG 28 Abs. 2.

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Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch am 23. Jan. 2014 in der Urania e.V. organisierten gleichnamigen Veranstaltung
Der Vortrag (ISSN 2198-4735) ist in der „Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge erschienen“ und kann hier heruntergeladen werden.

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.