ZDF: Flüsse in Not – Was unseren Fließgewässern zu schaffen macht

ZDF
21.03.2021

Flüsse in Not – Was unseren Fließgewässern zu schaffen macht
von Torsten Mehltretter

Etwa 15.000 Bäche und Flüsse gibt es in Deutschland. Sie sind die Lebensadern unseres Wasserkreislaufs. Doch nur acht Prozent sind in einem guten oder sehr guten Zustand. Der Klimawandel hinterlässt Spuren in den Gewässern.

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BUND Berlin: Bald auf dem Trockenen? (21.8.2020)

Bald auf dem Trockenen?

21. August 2020

Es ist ein Skandal: Die Berliner Wasserbetriebe fördern seit Jahrzehnten Trinkwasser ohne ordentliche Genehmigung, was die Moore und Wälder in der Stadt schädigt. Das ist nur eines von vielen Beispielen für den verschwenderischen Umgang mit einem kostbaren Gut, von dem es in der Trockenregion Berlin-Brandenburg zu wenig gibt.

Neun Wasserwerke betreiben die Berliner Wasserbetriebe, um die Hauptstadt mit Trinkwasser zu versorgen. Obwohl sie schon seit rund 100 Jahren Wasser fördern, haben nur drei von ihnen die offizielle Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser. Zwar startete 1996 das Bewilligungsverfahren, doch nach Auskunft der zuständigen Senatsumweltverwaltung ist sein Ende nicht abzusehen. Währenddessen genehmigt die Verwaltung weiterhin den Um- oder Neubau einzelner Brunnen und ganzer Brunnengalerien auf Basis einer Duldung. Das ist kein rein formales Problem, sondern hat handfeste und negative Folgen für Wälder und Moore. Das weiß auch die Behörde der grünen Senatorin Regine Günther sehr genau, schließlich hat sie selbst eine Managementplanung für die Berliner Moore in Auftrag gegeben, die die Schädigungen durch den sinkenden Grundwasserpegel detailliert auflistet.

Das Grundproblem ist bei allen neun Wasserwerken gleich. Doch bei vier von ihnen ist die rechtliche Situation besonders, denn sie senken durch ihren Betrieb den Grundwasserstand in Gebieten, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt sind. Das Wasserwerk Friedrichshagen beeinträchtigt das FFH-Gebiet Müggelsee-Müggelspree, das Wasserwerk Spandau das FFH-Gebiet Spandauer Forst und die Wasserwerke Tiefwerder und Beelitzhof das FFH-Gebiet Grunewald. Weiterlesen

BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und
telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Wahlprogrammentwurf zur Bundestagswahl 2021. Bündnis 90 / Die Grünen: Wir machen den Welthandel fair

„Im Hinterzimmer verhandelt, von Konzern-Interessen dominiert, von Millionen Menschen abgelehnt: die Beispiele TTIP, CETA, JEFTA und TISA zeigen, wie Handelsabkommen nicht aussehen dürfen. Deshalb lehnen wir Grüne sie ab und fordern einen Neustart. Dabei bietet gut gemachte, faire Handelspolitik die Chance auf hohe Lebensqualität und Wohlstand für alle. Das geht aber nicht, wenn man die Märkte sich selbst überlässt und Verbraucherrechte oder Umweltstandards zum Handelshemmnis erklärt. Im Gegenteil, es braucht starke Regeln, hohe Standards und gute Arbeitsbedingungen. Entwicklungsländer benötigen Spielraum, um sich entwickeln zu können.

Vom Handy in der Handtasche über den Besuch bei Freunden in der Ferne bis zur US-Serie auf Netflix: Globaler Handel bestimmt unseren Alltag. Doch ohne starke Regeln schafft die Globalisierung viele Verlierer. Damit offene Märkte nicht von Konzernen regiert werden, sondern von guten Spielregeln für fairen Wettbewerb; damit Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Schadstoffe geschützt sind; damit Arbeiterinnen und Kleinbauern ihre Existenz sichern können – dafür brauchen wir faire Handelsabkommen.

Es geht um mehr als nur klassischen Freihandel in Abkommen wie TTIP – dem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, CETA – dem Handelsabkommen mit Kanada, oder JEFTA – dem EU-Japan-Handelsabkommen. Denn durch diese Abkommen sollen Handelshemmnisse abgebaut und Produktstandards angepasst oder anerkannt werden. Was harmlos und technisch klingt, gefährdet unseren Verbraucherschutz und das Vorsorgeprinzip. Denn oft sind es Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialstandards, die zu Hürden für den Handel erklärt werden und darum abgeschafft werden sollen. Wir Grüne kämpfen dafür, das Vorsorgeprinzip und hohe Schutzstandards zu verankern.

CETA & Co. erhöhen auch den Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Doch die öffentliche Daseinsvorsorge muss geschützt werden. Unsere Kommunen müssen frei entscheiden können, wie sie die Versorgung mit Wasser, Krankenhäusern und Bildungsangeboten sicherstellen wollen – und zwar ohne Angst vor abschreckenden Klageforderungen ausländischer Investoren. Mit CETA soll ein Investorengerichtshof eingerichtet werden, vor dem Großkonzerne gegen die demokratisch legitimierten Entscheidungen der EU-Staaten klagen können. Nach diesem Muster verklagt der Atomriese Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs auf horrende Schadensersatzsummen. Diese Klageprivilegien für Konzerne lehnen wir ab. Weiterlesen

NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Pressemitteilung vom 25. März 2021

Nabu

Umwelt/Naturschutz/Flüsse

NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Miller: Potenziale der Auen für Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen stärker genutzt werden – wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda

Berlin ­– Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz haben heute den neuen Auenzustandsbericht (pdf) vorgelegt. Dieser attestiert Deutschland in der letzten Dekade nur sehr geringe Fortschritte beim Auenschutz: Weiterhin sind rund zwei Drittel der Auenfläche nicht mehr an die Gewässer angeschlossen. Vom verbliebenen Drittel weisen mehr als 50 Prozent einen stark oder sehr stark veränderten Charakter auf. Der NABU nimmt den Bericht zum Anlass, um für Renaturierungen im großen Stil zu werben.

„Aus dem Bericht lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens: Der Handlungsbedarf ist immens, nicht zuletzt deshalb, weil intakte Auen als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und als Überflutungsflächen eine wichtige Hilfe zur Milderung der Folgen der Klimakrise sind. Die zweite Schlussfolgerung ist eine hoffnungsvolle: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das zeigen wir zum Beispiel an der Unteren Havel, in Deutschlands größtem Flussrenaturierungsprojekt. Es darf aber nicht bei einzelnen Leuchtturmprojekten bleiben, wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda“, stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Es muss nun darum gehen, die Weichen für die Umsetzung großflächiger Renaturierungsvorhaben zu stellen.“

„Zum Ende des Jahres erwarten wir eine Renaturierungsgesetzgebung der EU, hier sollte Deutschland vorbereitet sein“, so Miller weiter. Das Auenförderprogramm für das „Blaue Band“ laufe gerade gut an, dabei allein dürfe es aber nicht bleiben. Deshalb fordert der NABU von der zukünftigen Bundesregierung die Einrichtung eines Renaturierungsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich, um Projekte zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemen zu fördern – neben Flussauen z.B. auch Moore, Wälder und Wildnisgebiete.

„Eine neue Bundesregierung kann für den Auenschutz aber noch viel mehr tun als nur die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Wir schlagen deshalb vor, einen Bundesraumordnungsplan „Gewässerkorridore“ aufzustellen. So können Grundsätze für die Gewässerentwicklung auf Bundesebene planerisch festgelegt werden“, erläutert NABU-Biodiversitäts-Experte Till Hopf eine weitere Wahlforderung des NABU. Außerdem müsse zukünftig auf eine Privatisierung von Bundesflächen verzichtet werden, um diese unter anderem für den Gewässer- und Auenschutz zur Verfügung zu stellen. So könne der nationale Biotopverbund gestärkt werden.

Öl-Probebohrungen in Namibias Okavango-Region sind riskant

National Geographic
12. März 2021

„Das Erdöl-Explorationsunternehmen ReconAfrica scheint einen nach Expertenmeinung wichtigen Schritt nicht unternommen zu haben, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern.“

Test drilling for oil in Namibia’s Okavango region poses toxic risk
The petroleum exploration company ReconAfrica doesn’t appear to have taken what experts say is a key step to prevent contamination of groundwater.
By Jeffrey Barbee and Laurel Neme
Published March 12, 2021

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