Mikroplastik in Mineralwasser und Bier

NDR – Sendung vom 02.06.2014 20.15 Uhr

 
Mineralwasser und Bier werden untersucht

Mineralwasser und Biere sind teilweise mit mikroskopisch kleinen Fasern aus Plastik verunreinigt. Nach Recherchen von Markt besteht der Verdacht, dass diese Fasern von Textilien aus sogenanntem Fleece-Material stammen können. Die Plastikfasern können beim Waschen über das Abwasser in die Umwelt gelangen. Dort verteilen sie sich und können vermutlich im Zusammenhang mit der Produktion in die Getränke gelangen. Bei den analysierten Mineralwassern und Bieren handelt es sich um die in Deutschland meistverkauften Marken. Alle enthielten Mikroplastik.

Diese Sendung von Heike Dittmers
können Sie sich hier nachträglich ansehen

 

TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Kurier.at
19.09.2014

TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Streit um Freihandelsabkommen spitzt sich zu. Organisation „Stopp TTIP“ will vor EuGH klagen.

Mehr als 200 Organisationen in ganz Europa haben sich zusammengeschlossen, um eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zu starten. Zwar kann der Verhandlungsstopp nicht erzwungen werden, doch wäre eine erfolgreiche Initiative ein weiterer Rückschlag für TTIP. Angesichts des wachsenden öffentlichen Unmuts über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA – Stichwort: Chlorhühner, Investorenschutz – wäre es wohl auch kein Problem, die erforderliche Million Unterschriften zu sammeln, um in Brüssel Gehör zu finden.

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Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Europäische Bürgerinitiative startet selbstorganisiert

Pressemitteilung des Bündnisses vom 19.09.2014

stop-ttip-Logo
Das aus über 240 Organisationen bestehende Bündnis „Stop TTIP“ hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

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ver.di macht sich für eine Rekommunalisierung der Bremer Abfallentsorgung stark

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2018 laufen die Leistungsverträge der Stadt Bremen mit dem privaten Entsorger des Bremer Hausmülls, der Firma Nehlsen, ab. ver.di und die Beschäftigten, die in Bremen den Hausmüll einsammeln, hätten nichts dagegen, wenn danach die Entsorgung wieder kommunal organisiert würde. Und sie haben inzwischen Rückendeckung bekommen.

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Vorsicht, Tisa!

le monde diplomatique
12.09.2014

Vorsicht, Tisa!
von Raoul Marc Jennar – aus dem Französischen von Nicola Liebert

Während die Kritik an dem monströsen Projekt TTIP immer mehr Gehör findet, basteln die Vertreter von 50 Staaten an einem Abkommen, das alle öffentlichen Dienstleistungen, von Bildung über Gesundheit bis zur Energieversorgung, dem Privatsektor ausliefern würde.

Stellen wir uns eine Welt vor, in der Schulkantinen von Unternehmen wie Coca-Cola oder McDonald’s betrieben werden. Eine Welt, in der sich pakistanische und paraguayische Unternehmer absprechen, welchen Stundenlohn und wie viele Urlaubstage sie ihren Arbeitern gewähren.
Eine solche Welt erträumen sich die Vertreter von 50 Ländern, die sich von Zeit zu Zeit in der australischen Vertretung in Genf treffen. Sie kommen zum Beispiel aus der EU, den USA, Norwegen, Kanada, Japan, Mexiko, Kolumbien und Pakistan, demnächst auch aus Brasilien und China. Diese Länder repräsentieren mehr als 70 Prozent des Welthandels mit Dienstleistungen. Seit Februar 2012 befassen sie sich mit einem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa), das sie bis zum Jahr 2015 zu beschließen hoffen.

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Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf

 

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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AöW: Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
5.9.2014
AöW e.V.
Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Im Zuge der Diskussion um eine Regelung über Fracking werden die bisherigen Bedenken im Hinblick auf die Fracking-Technologie und der Gefahr für die Trinkwasserversorgung von Fracking-Befürwortern öffentlich in Zweifel gezogen. Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Christa Hecht, erklärte heute: „Die genauen Risiken sind immer noch nicht bekannt, die Bedenken gegen die Fracking-Technologie sind berechtigt.“

Berlin. AöW-Geschäftsführerin Hecht erklärte weiter „Das Risiko von Fracking in Deutschland lässt sich immer noch nicht abschätzen, auch ist deren Beherrschung ungeklärt. Dies wird durch das zweite UBA-Gutachten deutlich aufgezeigt. Wenn wir das Vorsorgeprinzip in der Wasserwirtschaft ernst nehmen wollen, dann darf in Trinkwassereinzugsgebieten die Fracking-Technologie nicht eingesetzt werden.“ Nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist. Weiter erklärte Hecht: „Es fehlt außerdem bei solchen Vorhaben an notwendiger Transparenz und Beteiligung. Auch der Umgang mit den zurückgeförderten oder im Boden teilweise verbleibenden Flüssigkeiten ist nicht geklärt. Wir sind gespannt auf den Gesetzentwurf zu Fracking. Deshalb unterstützt die AöW die Bundesumweltministerin und die Präsidentin des Umweltbundesamtes in ihrer Haltung, die Risiken von Fracking nicht herunterzuspielen“, betonte Hecht.

Hintergrund: Anfang Juli 2014 haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) auf ein Eckpunktepapier zum Thema Fracking geeinigt. Parallel hierzu hat das Umweltbundesamt ein zweites Gutachten mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Erwartet wird, dass in Kürze ein Gesetzesentwurf vorgestellt wird.
Kontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse(at)aoew(dot)de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zur Pressemitteilung

Kommunaler Reibach

Neues Deutschland
11.09.2014

Kommunaler Reibach
Meinung von Martin Kröger

Wenn es darum geht, wie viel Geld aus den Gewinnen der rekommunalisierten Wasserbetriebe in den Landeshaushalt fließt, wird der ansonsten gerne polternde Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) ungewohnt schmallippig. […]

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EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen

GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
Grüne Liga
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,

der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.

Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.

(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.

(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.

(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.

(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.

(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.

Das EUGH – Urteil in deutsch

und in englisch

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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

EU-Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

EU-Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

Europäische Kommission will Bürgereinfluss bei TTIP und CETA ausschalten

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt/Bündnis kündigt Widerstand an

Das Bündnis Stop TTIP für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die internationalen Handels- und Investitionsverträge TTIP und CETA hat Widerstand gegen die heute verkündete Entscheidung der EU-Kommission angekündigt, die EBI nicht zuzulassen. „Jetzt geht die Auseinandersetzung erst richtig los“, erklärt Michael Efler, Kontaktperson der Europäischen Bürgerinitiative, für das mittlerweile knapp 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern umfassende Bündnis. „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört.“

Die Ablehnung der EBI wird damit begründet, die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. „Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden – eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist“, so Efler.
[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]
Darüber hinaus, so die Begründung, könne die Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. „Im Umkehrschluss heißt das, internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden“, fasst Efler zusammen. Das EBI-Bündnis, das vor Einreichung der Bürgerinitiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt hatte, erwägt nun rechtliche Schritte und will den für diesen Fall vorgesehenen Weg vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.

„Statt auf die Bedenken angesichts einer bürgerfernen Handelspolitik einzugehen, verweigert die Kommission die Auseinandersetzung“, so Efler. „Das erscheint aus Bürgersicht als Akt der Willkür, verprellt engagierte Menschen in Europa und ist Wasser auf die Mühlen der Europa-Gegner.“ Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis auch den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auf, den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen. „Offenbar fürchtet die Kommission diese EBI, die das Potential hat, zur bisher erfolgreichsten Bürgerinitiative zu werden“, sagt Efler. „Wenn die Brüsseler Bürokratie glaubt, die Bürgerproteste gegen die Investitionsverträge mit dieser Ablehnung stoppen zu können, hat sie sich geirrt. Wir werden es nicht auf sich beruhen lassen, dass die Kommission versucht, Bürgerinnen und Bürgern die Hände zu binden.“
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Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung:

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/non-registered/details/2041
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard Kempen:

http://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/09/EBI-Gutachten20140430.pdf

Kontakt: Presse-Team Stop TTIP, press@stop-ttip.org, Tel.: 030-420 823 79, Mobil: 0178-816 3017

Gabriel knickt bei CETA-Abkommen ein

tagesschau.de
10.09.2014

EU-Freihandelsvereinbarung mit Kanada
Gabriel knickt bei CETA-Abkommen ein
Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada gibt Investoren die Möglichkeit, vor internationalen Schiedsstellen gegen Regierungen zu klagen. Öffentlich sieht der Wirtschaftsminister diese Art der Paralleljustiz kritisch, gegen Brüssel verliert er aber kein Wort der Kritik.

Fünf Jahre wurde zwischen der EU-Kommission und Kanada über das Freihandelsabkommen CETA verhandelt. Das Ergebnis ist ein über 1500 Seiten langer Vertrag. Teil des Textes: der Investorenschutz.
Worum geht es: Konzerne können Staaten vor einer internationalen Schiedsstelle verklagen, wenn sie ihre Gewinnchancen durch staatliche Gesetze oder Maßnahmen stark eingeschränkt sehen. Der in Deutschland zuständige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte sich öffentlich kritisch gegenüber der Investorenschutzklausel geäußert.

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NOlympia–Bündnis trifft DOSB an der Spree

NOlympia-Bündnis: Presseerklärung vom 11. September 2014

NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
Das NOlympia Berlin Bündnis hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die nächste Präsidiumssitzung des DOSB am 11. September 2014 im Hotel „Ameron Abion Spreebogen“ in Berlin stattfindet.
Wir haben uns entschlossen, dies zu nutzen, um dem DOSB eine Stellungnahme zur Interessensbekundung des Landes Berlin und unsere Antworten auf den Fragenkatalog des DOSB zu übergeben.

Wie wir dem DOSB bereits schriftlich mitgeteilt haben, wird eine Delegation des NOlympia Berlin Bündnisses unmittelbar vor dem, vom DOSB Präsidium angesetzten Pressegespräch, um 13:45 Uhr die entsprechenden Unterlagen übergeben.
Begleitet wird die Übergabe von einer symbolischen Aktion an/auf der Spree, mit der wir einmal mehr zum Ausdruck bringen wollen, wir sind für den Sport und für Berlin und deshalb gegen die Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele.

PM als pdf