Alte Rohre werden neu – auch ohne Bagger

Tagesspiegel
23.04.2014

Alte Rohre werden neu – auch ohne Bagger
Von Stefan Jacobs

Die Wasserbetriebe kommen dank neuer Technik oft ohne Baugruben aus. Statt wie früher Straßen aufzureißen, wird ein neues Rohr in den alten Abwasserkanal gefädelt. Der Sanierungsbedarf ist gewaltig.

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Das globale Grundrecht auf ungestörte Investition

Süddeutsche Zeitung
22.04.2014

Das globale Grundrecht auf ungestörte Investition
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Hebelt das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA die Demokratie und den Rechtsstaat aus? Wie die EU-Kommission versucht, mit einer Internet-Anhörung die Öffentlichkeit bis zur Europawahl zu beruhigen.
Während die EU-Kommission den lernbegierigen Zuhörer mimt, hat das EU-Parlament kurz vor Ostern schon über eine Verfahrensverordnung für Investitionsschutz und Schiedsgerichte abgestimmt. Sie wurde genehmigt, gegen die Stimmen der Grünen und Linken. Es handelt sich zwar nicht explizit um eine Ordnung für das künftige EU/USA-Handelsabkommen, sondern um allgemeine Regeln; praktisch ist es eine Blaupause….

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OLG zur Gewinngarantie

Was das Oberlandesgericht Düsseldorf über die berüchtigte Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia sagt:

„Das Land Berlin nimmt nämlich nicht nur die Rolle einer objektiven Tarifgenehmigungsbehörde, die unter Berücksichtigung öffentlichrechtlicher Kalkulationsgrundsätze ein angemessenes Entgelt festsetzt, und der Rechtsaufsicht wahr, sondern es hat aufgrund der durch den Konsortialvertrag vom 18.06.1999 geschaffenen besonderen gesellschaftsrechtlichen Struktur zwischen dem Land, der Berlin Wasser Holding AG, der Berlin Wasser Beteiligungs GmbH und den privaten Investoren R… GmbH und V… GmbH als Gewährträger, (Mehrheits-) Anteilseigner und finanzieller Nutznießer der Tätigkeit der Betroffenen zugleich eine enge Verflechtung mit der Betroffenen und ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, dieser möglichst hohe Trinkwasserentgelte zu genehmigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; siehe dazu auch: Ochmann, Rechtsformwahrende Privatisierung von öffentlichrechtlichen Anstalten, 2005, S. 39 m.w.N.). In diesem Zusammenhang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2014 – Az. VI-2 Kart 4:12 (V)

 

Verteidigt die Kultur! Das Freihandelsabkommen

Veranstaltung Akademie der Künste Berlin
Di, 20. Mai 2014
54. Akademie-Gespräch. Verteidigt die Kultur! Das Freihandelsabkommen
18:00 Uhr, Pariser Platz
Plenarsaal

€ 5/3
„Die vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland droht Schaden zu nehmen, sollten Kulturgüter und -dienstleistungen durch das Freihandelsabkommen mit den USA als allgemeines Wirtschaftsgut behandelt werden. Wenn Kultur, Bildung und Politik darin übereinstimmen, dass Kreativität eine wichtige Ressource Europas im 21. Jahrhundert ist, dann gilt es, die mühsam errungenen Strukturen nicht leichtfertig zu opfern. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die gravierenden Auswirkungen, soweit sie absehbar sind, weit über den Kulturbereich hinausreichen. Die lachenden Dritten wären jedenfalls die internationalen Konzerne. Was droht, ist die Aushebelung demokratischer Strukturen.

Ein Akademie-Gespräch mit Barbara Kisseler, Jürgen König, Gerhard Pfennig, Klaus Staeck, Jacques Toubon, Olaf Zimmermann und einem Statement der Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat“

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