Dobner: Quer zum Strom. Eine Streitschrift über das Wasser

Dank Bundeszentrale für politische Bildung kann man das Buch von Professorin Petra Dobner für 1,50€ bestellen!

Schriftenreihe (Bd. 1410)
Quer zum Strom.
Eine Streitschrift über das Wasser

„Ist Wassersparen sinnvoll? Welchen Wert hat Trinkwasser hierzulande und weltweit? Das Buch hinterfragt den Umgang mit Wasser in ökonomischer und ökologischer Hinsicht. Es möchte ein Bewusstsein dafür schaffen, dass und was sich in Bezug auf das nasse Element weltweit ändern müsste.“

zum Artikel…

 

Prof. Dr. Kurt Markert äußert sich zu den Wasserverträgen und zur Kartellamtsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe – 28.11.2012

„Vor dem Sturm? Die deutsche Wasserwirtschaft nach der
BWB-Entscheidung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012“

Kolloquium am 28.11.2012, veranstaltet von Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber, Fakultät VII Wirtschaft und Management, Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, TU Berlin

Einige Äußerungen im Rahmen der Veranstaltung von Prof. Dr. Kurt Markert, Kartellrechtler und früherer Abteilungsleiter beim Bundeskartellamt zu den Wasserverträgen und zur Kartellamtsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe

–    zum Stimmengewicht nach dem Rückkauf der RWE-Anteile
Ungewöhnlich bei BWB als AöR, dass das Land Berlin in der Holding Mehrheitsaktionär ist, Veolia nur noch 24,95 % der Anteile besitzt, aber noch mit einem Stimmengewicht von 50 %  beteiligt ist. Der Konsortialvertrag mit mehr als 24 Anhängen, dem Shareholders‘ Agreement, das auch relevant für die Gewinnsituation ist und dem Betriebsführungsvertrag, in dem der Holding die Betriebsführung bei der BWB mit entsprechenden  Befugnissen eingeräumt wird, ist eine gesellschaftsrechtlich schon außerordentlich ungewöhnliche Konstruktion.

–    zum Urteil KG Berlin v. 29.08.2012  –  Rechtsstreit  Veolia/RWE
Das Kammergericht Berlin hat ausdrücklich offengelassen, ob diese Gewinngarantien in den Verträgen durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt waren und ob diese Verträge einer Überprüfung am Maßstab der §§ 134, 138 BGB standhalten.
„Die Zweifel schimmern durch diese an sich ungewöhnliche Aussage des Gerichts sehr wohl hindurch.“ (§ 134 BGB – Gesetzliches Verbot   /   § 138 BGB – Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)

–    zur Gewinnerzielung mit Absicherung
Aufgrund des durch Volkskentscheid offengelegten Geflechts aus gesellschafts- und vertragsrechtlichen Regelungen und landesrechtlichen Vorschriften kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass damit von vorneherein eine auf Dauer angelegte systematische Gewinnerzielung mit Absicherung durch Gewinngarantie des Landes Berlin beabsichtigt war.

–    zur Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes
Das Kartellamt hätte sein Handlungspotential mehr ausschöpfen können. Statt des Mittelwertes der drei großen Vergleichsstädte hätte auch Vergleich zum günstigsten großstädtischen Versorger zugrundegelegt werden können. Dann wäre Preissenkungsverfügung erheblich höher ausgefallen.

–    zur Preiskalkulation
Nicht hinnehmbar sei, dass das aufgenommene Fremdkapital der Wasserbetriebe mit zum betriebsnotwendigen Kapital zähle und dadurch die Rendite erhöhe, die bei deutlich über 20% liege.

 
Berliner Wassertisch/Muskauer Straße
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Elbvertiefung? NEIN DANKE!

Hamburg für die Elbe. Bürgerinitiative zum Schutz der Elbe

Die Bürgerinitiative Hamburg für die Elbe – Bürgerinitiative zum Schutz der Elbe
hat auf ihrer Webseite: http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/
folgende Petition eingestellt, die online unterstützt werden kann:

Elbvertiefung? NEIN DANKE!

Die Stadt Hamburg und die Interessengruppen der Hafenwirtschaft und Reedereien wollen die 9. Elbvertiefung um jeden Preis durchsetzen.

Wir sagen NEIN! Wir brauchen keine Elbvertiefung!

Setzen Sie mit Ihrer Unterschrift ein Zeichen:

– Für ein nationales Hafenkonzept: Konkurrenzfreies Lenken der Verkehrsströme über die deutschen Häfen und der sparsame Einsatz unserer knappen Steuergelder frei von kleinstaatlichen Interessen und Lobbyismus der Hafenwirtschaft müssen die Ziele sein.
– Für die Einsparung von Folgekosten, z.B. durch dauerhafte Baggerei, Einsetzen unserer Steuergelder für soziale Aufgaben der Stadt und des Bundes.
– Für Hochwasserschutz und Deichsicherheit für alle Anwohnerinnen und Anwohner an der Elbe.
– Für sichere Arbeitsplätze ohne Elbvertiefung: Arbeitplätze im Hafen und an Bord sind durch die Megaschiffe und Preisdrückerei der Reederei-Allianzen P3 und G6 bedroht. Die Elbvertiefung zerstört u.a. Arbeitsplätze beim Elb-Obstanbau, im Elb-Tourismus und bei der Elb-Fischerei.
– Für die Natur an und in der Elbe.

Kritische Stimmen zur Elbvertiefung werden klein geredet, die Umweltverbände als Wirtschaftsfeinde diskreditiert. Darum: Unterstützen Sie unsere Petition gegen die 9. Elbvertiefung und Fahrrinnenverbreiterung! Und zeigen Sie den politischen Verantwortlichen, dass die Ablehnung der Elbvertiefung ein breiter gesellschaftlicher Konsens ist.

Danke sagt Ihre

Initiative „Hamburg für die Elbe“

zur Website…

[Und wir sagen Dank an Michael Bender (Grüne Liga, Bundeskontaktstelle Wasser) für den Hinweis!]