Wasserpreise bleiben stabil

tv.berlin
07.06.2012

Wasserpreise bleiben stabil

Seit Jahren wird um das Berliner Wasser gestritten. Unter dem Druck der Initiative Berliner Wassertisch und einer Zeitungsveröffentlichung legte der Senat Ende 2010 die Verträge offen, mit denen der CDU-SPD-Senat 1999 die Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent verkaufte.

Mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht wollen die Investoren RWE und Veolia nun verhindern, dass sie weitere Dokumente wie E-Mails, Briefe und interne Beschlüsse auf den Tisch legen müssen. Niedrigere Preise brachte die Veröffentlichung nicht. Die SPD sieht den Teilverkauf inzwischen als Fehler und begann im rot-roten Senat Rückkaufverhandlungen. Von Veolia gab es einen Korb, die Verhandlungen über die 24,9 Prozent von RWE stehen aber vor dem Abschluss.

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Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt zwingt Wasserbetrieb zu radikaler Preissenkung

spiegel-online
05.06.2012

Kartellamt zwingt Wasserbetrieb zu radikaler Preissenkung
(cte/dpa)

Wasser ist in Berlin zu teuer – jetzt greift das Kartellamt mit einer beispiellosen Aktion durch. Die Wettbewerbshüter zwingen den größten deutschen Wasserbetrieb, seine Preise um ein Sechstel zu senken. Die Verbraucher in der Hauptstadt könnten Hunderte Euro sparen.

Berlin – Berliner Bürger können sich auf sinkende Preise freuen: Das Bundeskartellamt hat angeordnet, dass der größte deutsche Wasseranbieter billiger werden muss. Um gut ein Sechstel müssen die Berliner Wasserbetriebe den Trinkwassertarif in diesem und in den kommenden Jahren reduzieren. Der Vorwurf: Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis missbräuchlich überhöht.

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Gutachten: Wasservertrag ist rechtens – Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit

Tagesspiegel
05.06.2012

Berlin
Gutachten: Wasservertrag ist rechtens – Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit

Im Streit um die Frage, ob die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe rechtswidrig und deshalb juristisch angreifbar sind, hat der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses klar Position bezogen.
(za)

Ein gerichtliches Verfahren sei „als wenig erfolgversprechend anzusehen“, lautet das Fazit eines Gutachtens, das dem Tagesspiegel vorliegt. Auftraggeber war der Sonderausschuss „Wasserverträge“, der die 1999 abgeschlossenen Privatisierungsverträge mit den privaten Investoren RWE und Veolia überprüfen soll – auch mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger.

Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst arbeitete in seinem Gutachten den Leitfaden eines Arbeitskreises unabhängiger Juristen zur „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ ab.

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Wassertisch: Gerichtliche Klärung ist unumgänglich! – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ist in zentralen Fragen selbstwidersprüchlich und daher wertlos. Der Wassertisch fordert die gerichtliche Klärung der Frage, ob die Wasserverträge rechtswidrig sind oder nicht.

Mitte letzten Jahres hatte der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) auf einer Pressekonferenz zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler in einem juristischen Leitfaden eine Klagemöglichkeit gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge aufgezeigt. Rund ein Jahr später stellt nun der wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) im Auftrag des „Sonderausschusses Wasserverträge“ ebenfalls ein Gutachten vor. Dieses befasst sich ausschließlich mit dem Leitfaden des AKJ. Ergebnis: Eine Klage sei „als wenig erfolgversprechend anzu¬sehen“, und außerdem seien die Klagefristen schon verstrichen. In den zentralen Fragen trägt das Gutachten jedoch nichts zur Klärung bei. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Dass hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, ist ja nichts Ungewöhnliches. Jetzt kommt es aber darauf an, dass sich endlich Gerichte mit der Frage der Rechtswidrigkeit der Verträge befassen. Es kann nicht sein, dass Rechtsauffassungen des WPD in der Öffentlichkeit fast wie Rechtsentscheidungen von zuständigen Gerichten behandelt werden. Dass RWE, Veolia und der Senat jetzt mit dem WPD-Gutachten argumentieren, liegt aufgrund ihrer Interessenlage auf der Hand.“

Schon dem Laien fällt auf, dass sich das Gutachten in der Frage der Gewinngarantie selbst wider-spricht. Zwar stellt der WPD fest, dass diese der „weitgehenden Absicherung der Renditeinteressen für die privaten Anteilseigner“ dient. Andererseits sei sie aber nicht als „Garantie oder sonstige Gewährleistung“ anzusehen. Mangelnden Realitätssinn beweisen die Gutachter mit der Feststellung, dass die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne nicht der zentrale Passus des Vertragswerks sei. Ohne dieses Füllhorn, aus dem die Konzerne den Kaufpreis schon wieder erlösen konnten, wäre der Vertrag wohl kaum zustande gekommen. Eine materielle Klärung dieser und anderer maßgeblicher Fragen erfolgt nicht. Dass die Verträge damals ohne sinnvollen Grund als geheim eingestuft wurden, lässt es zudem – entgegen dem Gutachten – durchaus als möglich erscheinen, dass Senat und private Anteilseigner sich sehr wohl bewusst waren, dass das Vertragswerk einer gerichtlichen Prüfung nicht würde standhalten können.

Genau diese gerichtliche Klärung fordert der Wassertisch jetzt. Rund 1,3 Milliarden Euro, die das Land durch die Rückabwicklung der rechtswidrigen Wasserverträge gegenüber einem Rückkauf sparen könnte, verpflichten im Sinne der „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“ sowohl den Senat als auch die Abgeordneten, für die Verteidigung des „parlamentarischen Budgetrechts“ und zur Wiederherstellung demokratischer Strukturen vor Gericht zu ziehen. Die Verletzung der demokratischen Legitimation der Geschäftsführung bei den BWB hat der Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich dargestellt (http://www.scribd.com/doc/94872672/SZR-Heinrich2012) – auch hier steht noch eine gerichtliche Prüfung aus.

Am 08.06.2012, 12.00 Uhr, Raum 311, Abgeordnetenhaus, findet die nächste Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ statt. In der dortigen Anhörung werden die Juristen Sabine Finkenthei und Olav Sydow den Leitfaden für das Organstreitverfahren vorstellen und erläutern. Es wäre schön, wenn auch ein Mitarbeiter des WPD dort erscheinen würde.

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Wolfgang Rebel
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Laut Presseberichten hat das Bundeskartellamt heute eine Verfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise um 17 Prozent erlassen. Weitere Preissenkungsverfügungen der überhöhten Tarife sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Tätigkeit des Kartellamts zeigt die Unfähigkeit oder die Unwilligkeit der großen Koalition, die Interessen der Bürger zu vertreten. Es wäre die Aufgabe der Berliner Politik gewesen, überteuerte Preise zu verhindern. Stattdessen hat der Senat die Selbstbedienungsmentalität der Wasserkonzerne mit einer Gewinngarantie unterstützt und dankbar die Brosamen aufgepickt, die der verfassungswidrige Privatisierungsvertrag für das Land vorsah.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts ist das Ende des neoliberalen Märchens von Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch private Konzerne. Der Wassertisch wünscht sich von der Berliner Politik eine Gewinngarantie für die Bürger.“

Der Wassertisch fordert, dass die SPD-CDU-Koalition die gescheiterte Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre beendet und sich endlich wieder zur Verantwortung des Senats für die städtische Infrastruktur bekennt. Auch jetzt lässt der Senat nicht erkennen, dass er sich dazu entschlossen hat, sich für die Interessen seiner Bürger einzusetzen. Der Rückkauf der Wasseranteile von RWE belohnt den Konzern noch einmal mit über einer halben Milliarde für die Abzocke der vergangenen Jahre. Der Wassertisch fordert hingegen die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Die dazu per Volksentscheidsgesetz beschlossene Überprüfung des Vertragswerks im Sonderausschuss Wasserverträge wird jedoch von den Regierungsparteien verschleppt und behindert.

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