Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „CETA ist so nicht haltbar“

Magazin Mitbestimmung, 25.04.2018

„Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“
Interview. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


Die Fragen stellte STEFAN SCHEYTT.
Ausschnitt: Broß: „Die Gefahr durch Freihandelsabkommen für die Demokratie besteht letztlich in der Kombination von drei Elementen: Die regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten […] die Klagerechte für ausländische Investoren […] die von den Unternehmen und Vertragsbeteiligten nach deren Gutdünken zusammengesetzten privaten Schiedsgerichte“
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Netzwerk Gerechter Welthandel: Keine Zustimmung zu JEFTA!

Keine Zustimmung zu JEFTA!

(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.

„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“

Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.

Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.

Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org

Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:

  • „Handel um jeden Preis?“ Report über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien. Veröffentlicht von Foodwatch und PowerShift (Februar 2018). Download als pdf (64 Seiten)
  • Handelsabkommen mit Japan: Droht Fukusushi? Artikel von Alessa Hartmann (PowerShift) in der Zeitschrift Politische Ökologie. (Band 151, Dezember 2017). Download und mehr Informationen auf den Seiten von PowerShift.
  • JEFTA: Konzernlobbyisten bekommen Einfluss auf Gesetz. Veröffentlicht von PowerShift und LobbyControl. (September 2017). Download als pdf (4 Seiten)

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!

ZEIT
22. März 2018

Petra Pinzler
Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!
Der Streit um Trumps Zölle ist schräg. Freie Märkte sind nicht per se gut – und nicht jeder, der vor den negativen Folgen der Globalisierung warnt, ist ein Protektionist.

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EU will ihre Investitionsschutzabkommen nicht mehr Land für Land durchkämpfen, sondern eines für alle

Michel Reimon (MdEP, DIE GRÜNEN)
20.03.2018

Multilaterales Investitionsschiedsgericht schützt nur Konzerne
Keine undemokratischen Sonderrechte für Konzerne und Investor*innen

Brüssel (OTS) – Der Rat hat gerade das Verhandlungsmandat für einen multilaterales Investitionsschiedsgericht an die Kommission erteilt. Dieser wurde schon, trotz Kritik der Grünen, im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) verankert. Die Kommission möchte durch das multilaterale Investitionsschiedsgericht den Widerstand der Bürger*innen und einzelner Regionen in Europa gegen Freihandelsverträge wie TTIP und CETA umgehen, um weiter ihre neoliberale Handelsstrategie zu fahren. […]
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https://twitter.com/michelreimon/status/976110859134087168
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Multilateraler Investitionsgerichtshof (MIC): Sonderrechte ohne Pflichten

Multilateraler Investitionsgerichtshof: Sonderrechte ohne Pflichten
(1.3.2018) Am 20.02.2018 fand im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine öffentliche Anhörung zum umstrittenen Multilateralen Investitionsgerichtshof statt. Mit ihm soll ein einheitliches Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren für die weltweit über 3.000 bilateralen Investitions-schutzverträge geschaffen werden. Gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft finden dazu derzeit in Wien und New York die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der UN statt.

Nachdem die Europäische Kommission nach den Schwierigkeiten bei der Implementierung von CETA durch die nationalen Parlamente nach besser akzeptierten Lösungen für weiterhin geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (bisher: ISDS) suchte, um zukünftige Auseinandersetzungen zu verhindern, ging sie international in die Offensive. Der vorgeschlagene Multilaterale Investitionsgerichtshof (MIC), der nach dem Modell des CETA-Gerichtshofs ICS konstruiert werden soll, soll mehr Legitimität als die üblichen privaten Investitionsschiedsgerichtshöfe bieten. Im Unterschied zu Letzteren soll der MIC ein ständiger Gerichtshof sein und neben unabhängigen, von den Teilnehmerstaaten vorgeschlagenen RichterInnen auch über ein Berufungsverfahren verfügen. Auch Transparenz und finanzielle Unabhängigkeit sollten gesichert werden. Trotzdem: Allgemeingültigen Menschen-, Umwelt- und Sozialrechten wird weiterhin kein Vorrang, ja nicht einmal Gleichwertigkeit, gegenüber den InvestorInnenrechten eingeräumt.
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Vgl. dazu:
CETA: Deutscher Richterbund kritisiert geplanten Investitionsgerichtshof
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Auch das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) sieht jetzt die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor.
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Webinar mit Prof. Krajewski: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik

Einladung zum Webinar

Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier

PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.

Zum Hintergrund:

Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.

Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.

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Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.

Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr

Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an

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Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.

Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen

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