Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

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Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. Weiterlesen

Mehr als 700 Teilnehmer!!! Demonstration gegen Gasbohrungen in Zehdenick

RBB, 6.4.2019

„Mehr als 700 Menschen haben am Samstagnachmittag gegen die Pläne der Firma Jasper Resources demonstriert, in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark nach Erdgas zu bohren. […] Immerhin befinden sich im möglichen Gas-Feld auch Trinkwasserschutzgebiete sowie nationale und europäische Naturschutzgebiete wie etwa Teile des Naturschutzgebiets Kleine Schorfheide.Zum Artikel und zum Video hier

Volkmar Ernst: Protest. 750 Menschen bei Demo gegen Erdgassuche. In: MOZ, 6.4.2019.

Aktive vom Berliner Wassertisch, die an der Demo teilgenommen haben, bestätigen, dass es eine sehr schöne Demo war.

Bilder von der Demo hier

Vgl. auch: Susanne Hakenjos: Demo gegen Erdgasförderung. Wie sich Zehdenick gegen ein Erdgas-Feld stemmt. In: RBB, 5.4.2019.

Mehr auf der Website der Bürgerinitiative gegen Gasbohren Zehdenick-Templin-Gransee

http://localhost/wassertisch/20190131-gegen-gasbohren-templin/

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

+++

Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

https://www.lobbycontrol.de/2019/03/ttip-2-0-konzernlobbyisten-dominieren-bei-vorbereitungen-fuer-neues-handelsabkommen-mit-den-usa/

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

SPIEGEL
24.3.2019

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

Noch immer landet über den Dünger zu viel Nitrat im Grundwasser, das schadet Pflanzen und Tieren. Das ärgert die EU – auch die Spannungen zwischen der deutschen Umwelt- und Agrarministerin nehmen zu.
Zum Artikel

Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)