Veranstaltung: Privatisierungen in Griechenland

Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Privatisierungen in Griechenland

Welche Auswirkungen wird der Ausverkauf von Post, Bahn, Wasser- und Energieversorgung in Griechenland haben?

Diskussion / Vortrag
Mit Anastasia Frantzeskaki, Kostas Genidounias, Flora Papadede
Montag, 02.11.2015 | 19:00 Uhr
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Salon, Berlin
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Der Salon befindet sich im 1. Obergeschoss.

zur Veranstaltungsankündigung

 

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

7. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum

Forum Umwelt und Entwicklung
Einladung und Programm zum Thema

EU Handelspolitik – Wohin geht die Reise?

Termin: Montag, 28. September, 18 – 21 Uhr
Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Anmeldung erbeten an: Benno Wilhelm (Wilhelm@forumue.de)

Die Handelspolitik der EU ist Gegenstand heftiger Kontroversen geworden. 2.5 Millionen Menschen haben EU-weit binnen einen Jahres eine Initiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA unterschrieben. Die europäische Öffentlichkeit nimmt nicht länger hin, dass sie in der EU-Handelspolitik weder erfahren soll, was die Exekutive macht, noch mitreden und mitbestimmen soll. Die Ratifizierung des bereits ausverhandelten Abkommens mit Kanada ist fraglich geworden, TTIP ist umstrittener denn je. Doch parallel verhandelt die EU unter strenger Geheimhaltung eine ganze Reihe weiterer Freihandelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen. Die Agenda geht im Grundsatz immer in dieselbe Richtung: Marktöffnung, Liberalisierung, Deregulierung, ausufernde Investitionsschutzrechte – eine Agenda, die in der Welthandelsorganisation WTO nicht durchsetzbar ist und in der Öffentlichkeit in nahezu allen demokratischen Ländern weltweit massiv kritisiert wird.
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5. September in Berlin: Protest-Picknick gegen TTIP

Der Herbst wird heiß! Gegen TTIP, CETA & TiSA veranstalten wir am 05. September ein großes Protest-Picknick. Auf der südlichen Landebahn des Tempelhofer Feldes bilden wir auf vielen nebeneinander liegenden Picknick-Decken sitzend große Buchstaben. Die Botschaft dieser Buchstaben ist klar:

vorder

STOPP TTIP, CETA, TiSA!

Denn TTIP, CETA & TiSA bedrohen essentielle gesellschaftliche Errungenschaften wie Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsrechte, soziale Standards, Kultur und Bildung. Sie werden im Geheimen verhandelt und betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche.

Was: Protest-Picknick gegen TTIP, CETA & TiSA: Wir bilden Großbuchstaben aus den Picknick-Decken und Teilnehmenden
Wann: Am 05. September 2015, um 15 Uhr (Platz nehmen 15 bis 15:30 Uhr)
Wo: Tempelhofer Feld, südliche Landebahn, über Eingang Tempelhofer Damm (S+U Tempelhof)

Macht mit!
Seid Teil des riesigen Sit-in auf dem Tempelhofer Feld und äußert Euren Protest beim Picknick mit Kaffee und Kuchen. Für den Schriftzug benötigen wir viele Teilnehmende. Also kommt zahlreich vorbei und bildet mit vielen anderen diese bunte, menschliche Botschaft gegen TTIP, CETA, TiSA!

Wir werden das Großbild des Schriftzuges von oben filmen, Euch die Bilder in Echtzeit übermitteln und gemeinsam eine Social Media-Welle durch das Netz und um den Globus schicken – macht mit, sit in!

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StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!

paritätischerDer Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:

„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“

Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dududede, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf

Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org

http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter

 

Fred muss bleiben! Keine Kündigung! Schluss mit der Teilprivatisierung!

Berliner Wassertisch
28.07.2015
AUS AKTUELLEM ANLASS:
Auch der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Fred L., CFM*-Mitarbeiter im Bereich Sicherheit am Charité Campus Mitte.

fred

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Schickt bitte die gesammelten Unterschriften an:
Kalle Kunkel, Gewerkschaft ver.di, Bezirk Berlin, Fachbereich 3,
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin

oder per Fax an 030/8866-59 24
oder per Email-Scan an gisela.neunhoeffer@verdi.de

*Die Charité Facility Management (CFM) ist eine teilprivatisierte Tochter der Charité.

Update:

Sascha Stanicic: Berlin / Brandenburg. CFM kündigt Ersatzbetriebsrat. In: Neues Deutschland, 1.08.2015.

Die zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin Meike Jäger: „»Die CFM zeigt sich hier einmal mehr als Schmuddelkind der Charité – ohne Tarifvertrag und ohne Respekt gegenüber den eigenen Mitarbeitern«“

„Dass hier der Servicebereich ausgegliedert und teilprivatisiert wurde, empfinden viele als einen ebenso großen Skandal wie die Unterbesetzung auf den Stationen. Ver.di hat dementsprechend immer wieder die Rückführung der CFM in die Charité gefordert. Eine gestärkte Gewerkschaft bei der CFM würde sicher auch diese Frage wieder auf die Tagesordnung setzen können.“

Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung von Ver.di! Schluss mit der Teilprivatisierung! Rückführung der CFM in die Charité! Für gerechten Lohn und für einen fairen Umgang mit den MitarbeiterInnen!