Blaue Zukunft – die vier Grundsätze

Maude Barlow stellte gestern ihr neues Buch „Blaue Zukunft“ in der Berliner Urania vor

Urania Veranstaltung mit Maude Barlow(Berlin, 25.09.2014) In einer spannenden Veranstaltung zeigte die Autorin und weltweit bekannte Aktivistin auf, dass sich das Verhältnis der Menschen zum Wasser als Grundlage alles Lebens auf diesem Planeten grundlegend ändern muss. Dabei geht es nach Maude Barlow nicht nur um einen Abwehrkampf gegen die Begehrlichkeiten derjenigen, die Wasser als Profitquelle missbrauchen wollen. Dazu gehört z. B. der Kampf gegen die Freihandelsabkommen CETA , TTIP und TISA. Es geht auch um die Chance, dass der Zwang, das Wasser als Gemeingut gerecht zu verwalten, die Menschen dazu bringen kann, ihre Zwistigkeiten zurückzustellen und zu einem besseren Zusammenleben zu kommen.

Maude BarlowIn Ihrem Buch „Blaue Zukunft“ benennt die Autorin vier Grundsätze:

  • Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht
  • Wasser ist ein Menschheitserbe
  • Auch Wasser hat Rechte
  • Wasser lehrt uns das Zusammenleben

Die lebhafte Diskussion, etwa um die Frage, ob Wasser nicht einen (hohen?) Preis haben müsse, damit sorgsam damit umgegangen wird, zeigte, dass noch viel Aufklärung beim Wasser notwendig ist – nicht nur unter dem Gesichtspunkt der immer dramatischer schwindenden weltweiten Wasser-Ressourcen.

Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Europäische Bürgerinitiative startet selbstorganisiert

Pressemitteilung des Bündnisses vom 19.09.2014

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Das aus über 240 Organisationen bestehende Bündnis „Stop TTIP“ hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf

 

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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AöW: Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
5.9.2014
AöW e.V.
Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Im Zuge der Diskussion um eine Regelung über Fracking werden die bisherigen Bedenken im Hinblick auf die Fracking-Technologie und der Gefahr für die Trinkwasserversorgung von Fracking-Befürwortern öffentlich in Zweifel gezogen. Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Christa Hecht, erklärte heute: „Die genauen Risiken sind immer noch nicht bekannt, die Bedenken gegen die Fracking-Technologie sind berechtigt.“

Berlin. AöW-Geschäftsführerin Hecht erklärte weiter „Das Risiko von Fracking in Deutschland lässt sich immer noch nicht abschätzen, auch ist deren Beherrschung ungeklärt. Dies wird durch das zweite UBA-Gutachten deutlich aufgezeigt. Wenn wir das Vorsorgeprinzip in der Wasserwirtschaft ernst nehmen wollen, dann darf in Trinkwassereinzugsgebieten die Fracking-Technologie nicht eingesetzt werden.“ Nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist. Weiter erklärte Hecht: „Es fehlt außerdem bei solchen Vorhaben an notwendiger Transparenz und Beteiligung. Auch der Umgang mit den zurückgeförderten oder im Boden teilweise verbleibenden Flüssigkeiten ist nicht geklärt. Wir sind gespannt auf den Gesetzentwurf zu Fracking. Deshalb unterstützt die AöW die Bundesumweltministerin und die Präsidentin des Umweltbundesamtes in ihrer Haltung, die Risiken von Fracking nicht herunterzuspielen“, betonte Hecht.

Hintergrund: Anfang Juli 2014 haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) auf ein Eckpunktepapier zum Thema Fracking geeinigt. Parallel hierzu hat das Umweltbundesamt ein zweites Gutachten mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Erwartet wird, dass in Kürze ein Gesetzesentwurf vorgestellt wird.
Kontakt:

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Zur Pressemitteilung

Kommunaler Reibach

Neues Deutschland
11.09.2014

Kommunaler Reibach
Meinung von Martin Kröger

Wenn es darum geht, wie viel Geld aus den Gewinnen der rekommunalisierten Wasserbetriebe in den Landeshaushalt fließt, wird der ansonsten gerne polternde Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) ungewohnt schmallippig. […]

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