Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: mehr als 1,5 Millionen Unterschriften sind zusammengekommen. Außerdem haben nun acht Länder die notwendige Mindestanzahl von Unterschriften (Quorum) erreicht. Nachdem nun nicht nur die notwendige Gesamtzahl von 1 Mio. Unterschriften zusammengekommen ist, sondern auch mehr als die Mindestzahl von 7 Ländern ihr Quorum erfüllt haben, muss sich die Europäische Kommission jetzt mit dem Thema befassen. Wie sie dann aber entscheidet, ob sie dann auch befürworten wird, die Wassersparte – so wie die Bürger das wollen – ganz aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herauszunehmen, ist weiter unsicher. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Weitersammeln heißt die Devise. Das Ziel von 2 Millionen bis zum 31. Oktober sollten wir erreichen oder besser noch übertreffen, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Wasser ist ein Menschenrecht – das darf nicht zur Profitmacherei missbraucht werden! Dazu ist es zu kostbar!
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Wasser-Klage: Verfassungsgericht fordert Senat zu Stellungnahme auf! – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2013
(Berlin, 7. Mai 2013) Am 25. April hat die Piratenfraktion, vertreten von Prof. Dr. Kirchberg, eine Organklage gegen die die Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts im Zusammenhang mit der Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Senat von Berlin nun die Klageschrift im Organstreitverfahren mit der Aufforderung zur Stellungnahme „binnen zweier Monate“ zugestellt.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir fordern die Fraktionen der Grünen und Linken nochmals auf, der vom Berliner Wassertisch unterstützten Klage der Piraten beizutreten. Die Berliner Bürger erwarten, dass die Parteien der Opposition geschlossen gegen die skandalösen Wasserverträge und die Gewinngarantie vorgehen.“
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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Wassertisch erzwingt Offenlegung des bisher unveröffentlichten Shareholders‘ Agreement – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2013
(Berlin, 4. Mai 2013) Was die Berliner Abgeordneten vor dem Rückkauf-RWE-Anteile nur unter Einhaltung strengster Geheimhaltungsvorschriften im Datenraum des Abgeordnetenhauses einsehen konnten, kann nun öffentlich im Internet gelesen und herunter geladen werden. Der Wassertisch hat nach einem Briefwechsel mit dem Finanzsenator erreicht, dass das Shareholders Agreement frei im Internet verfügbar ist.
Das Shareholders‘ Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des Rückkaufvertrags des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Es ist maßgeblich für die Machtverteilung in den BWB. Obwohl der Senat aufgrund des Volksgesetzes zur Offenlegung verpflichtet ist, hat er den Vertragsbestandteil bislang widerrechtlich geheim gehalten. Eine wirksame öffentliche und parlamentarische demokratische Kontrolle des überteuerten Rückkaufs der RWE-Anteile wurde durch die Geheimhaltung verhindert.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch hat schon vor dem überteuerten RWE-Rückkauf darauf hingewiesen, dass das Shareholders‘ Agreement hätte veröffentlicht werden müssen. Die fortgesetzten Tricksereien des Senats bei den Wasserverträgen sind unerträglich. Sie zeigen, wie dringend erforderlich die Organklage ist, die jetzt die Piratenfraktion gegen die Wasserverträge eingereicht hat. Es hilft offensichtlich nur eins: Die Verträge müssen rückabgewickelt werden.“
Erneut musste erst der Wassertisch tätig werden, um Transparenz in die Wasserverträge zu bringen. Leider war dies erst nachträglich möglich. Dieser Vorgang zeigt umso deutlicher, wie dringend notwendig direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Der Berliner Wassertisch ruft daher dazu auf, das aktuelle Volksbegehren des Berliner Energietischs „NEUE ENERGIE FÜR BERLIN“ zu unterstützen. Es sieht nicht nur die Rekommunalisierung durch Gründung eines Stadtwerks vor, sondern auch dessen permanente Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger.
Eine Informationsveranstaltung, an der auch S-Bahntisch und Wassertisch teilnehmen werden, findet unter dem Motto: „Wasser Strom S-Bahn – Für Alle“ am 22. Mai 2013 um 19 Uhr im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin statt.
Weitere Informationen zum Shareholders‘ Agreement: http://localhost/wassertisch/?p=2583 und http://localhost/wassertisch/?p=2658
Link zum offengelegten Shareholders‘ Agreement:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement_engl_original.pdf
und
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement___bersetzungshilfe.pdf
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Veolia verstärkt Einfluss auf Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.05.2013
(Berlin, 3. Mai 2013) Laut einer Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe vom Dienstag übernimmt der Vorstandsvorsitzende Jörg Simon zusätzlich den Bereich Betrieb und Technik.
Als Teil einer sogenannten Optimierungsstrategie wird der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von vier auf drei Vorstände verkleinert. Der bisherige Technikvorstand Dr. Georg Grunwald – bisher vor allem für den hoheitlichen Abwasserbereich zuständig – scheidet zum Ende des Monats aus. Damit geht die Einflussnahme des Landes auf die Wasserbetriebe faktisch gegen Null. Obwohl Veolia nach dem Rückkauf der RWE-Anteile weniger als ein Viertel der BWB-Anteile besitzt, hat der private Konzern jetzt alle Zügel zur Steuerung der Wasserbetriebe in der Hand.
„Diese Änderung in der Machtzentrale der Wasserbetriebe zeigt, dass dem Senat, anders als immer wieder behauptet, nichts aber auch gar nichts an einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe liegt. Immer unverfrorener bedienen SPD und CDU die Interessen von Veolia auf Kosten der Bürger.“ sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Wassertischs. (hier ein Link zur Schein-Rekommunalisierung à la SPD: https://www.youtube.com/watch?v=6flFD3ErZmk )
Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU vereinbart, über die Wasserverträge Nachverhandlungen führen zu wollen. Jetzt drängt sich der Verdacht auf, dass die Verkleinerung des Vorstandes bereits ein Ergebnis solcher Nachverhandlungen ist. Im Teilprivatisierungsvertrag ist nämlich in § 9.5 festgelegt, dass der Vorstand der BWB aus vier Mitgliedern bestehen soll, wobei das für den Bereich Technik zuständige Vorstandsmitglied vom Land Berlin vorgeschlagen wird. Diese Bestimmung des Vertrags wurde jetzt offensichtlich verändert, diese Änderung jedoch nicht veröffentlicht. Dies ist eine schwerwiegende Verletzung des Offenlegungsgesetzes vom 4. März 2011, das durch den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid zustande kam.
Außerdem könnte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes für das Frischwasser bald rechtskräftig werden. Damit ist die gegenwärtige hohe Rendite für Veolia in Gefahr. Mit der Optimierungsstrategie von Senatorin Yzer soll deshalb gegengesteuert werden: Zum einen soll durch den Machtzuwachs des Vorstandsvorsitzenden Simon die betriebliche Führung von Veolia gestärkt werden, zum anderen wird mit der Einsparung des Technik-Vorstandspostens ein deutliches Signal für mögliche Verschlechterungen auch bei den Mitarbeitern gesetzt.
Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wenn Wirtschaftssenatorin Yzer jetzt schon das Gehalt des vom Land Berlin berufenen Vorstands wegoptimiert, dann lässt das für die Arbeitsbedingungen der Wasserwerker und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben nichts Gutes erwarten. Solche negativen Veränderungen können aber nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner sein.“
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Klage gegen Wasserverträge fristgerecht beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht! – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.04.2013
(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Aushebelung des Budgetrechts der Abgeordneten, die durch eine Gewinngarantie für private Anteilseigner zustande kommt. Diese ist seit 1999 in den Wasser-Privatisierungsverträgen festgeschrieben und wurde anlässlich des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben mit dem Rückkaufvertrag erneut bestätigt. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Nach einem positiven Urteil muss der Senat tätig werden und kann sich nicht mehr hinter seiner bisher hochgehaltenen Vertragstreue verstecken. Die Berlinerinnen und Berliner werden nicht zulassen, dass dieser Vertrag trotz gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter fortgesetzt wird.“
2011 hatte ein Volksentscheid zur Offenlegung der damaligen Geheimverträge geführt. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk dann von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel verweigerten. Der Berliner Wassertisch be-auftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergeb-nis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin, da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre.
Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Klage greift nicht nur die Budgetrechtsverletzung an, wie auch von Seiten der Grünen behauptet wird. Die gerichtliche Feststellung der Budgetrechtsverletzung setzt vielmehr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie voraus. Ist jedoch die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, sind die Wasserverträge in ihrem Kern getroffen, denn für den verbliebenen Konzern Veolia geht es nur um die per einkalkuliertem Preismissbrauch garantierten Profite.“
Als nächstes wird der Gerichtshof das Aktenzeichen bekanntgeben und sowohl den Senat als auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu einer Stellungnahme auffordern.
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen vom 15. April 2013
Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird weiter das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum), die bisher in 5 Ländern erreicht wurde, muss auch noch in mindestens zwei weiteren Ländern erreicht werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen. Luxemburg und Litauen könnten die nächsten beiden Länder sein, die diese Schwelle erreichen. Etwas mehr als 1000 Unterschriften in jedem der beiden Länder würden schon reichen.
Hier noch zwei aktuelle Beiträge zur Debatte über die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie von Sven Giegold und Britta Haßelmann
Wasserprivatisierung durch die EU – was ist dran?
und
Wasserliberalisierung: Schwarz-Gelb will nur punktuelle Veränderungen an der Konzessionsrichtlinie
