Pressemitteilung Bundestag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Pressemitteilung Bundestag
27.05.2013

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf – 27.05.2013

Berlin: (hib/HLE) Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit Hilfe giftiger Chemikalien soll grundsätzlich verboten werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (17/13553), mit dem das Bundesberggesetz ergänzt werden soll.
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Wie die SPD die Berliner Wasserbetriebe „rekommunalisiert“

Der Vertrag des Grauens
Der Rückkauf der RWE-Anteile hat den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäfts­politik und betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) NICHT ERHÖHT!
Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert. Das Shareholders‘ Agreement regelte, in welcher Weise die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe von RWE und Veolia bisher ausgeübt wurde. Laut Rückkaufvertrag sollte das Land Berlin den Platz von RWE am Lenkrad des Konzerns übernehmen. Dies wird von Veolia jedoch abgelehnt — Berlin bleibt weiterhin nur der Platz auf der Rückbank. Der Konzern sichert sich mithilfe der Aussperrung des Landes aus dem Shareholders‘ Agreement weiterhin die alleinige betriebliche Führung der BWB.
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Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist ein Menschenrecht“ – Neue Zahlen vom 13. Mai 2013

Tabelle
Hier ist der neue Stand der europaweiten Unterschriftensammlung: mehr als 1,5 Millionen Unterschriften sind zusammengekommen. Nachdem acht Länder die notwendige Mindestanzahl von Unterschriften (Quorum)

Kundgebung ver.di Wasser ist ein Menschenrecht am 14. Mai 13 Alexanderplatz

Kundgebung am 14. Mai 2013 auf dem Berliner Alexanderplatz

erreicht haben, schließen weitere Länder auf. Die Niederlande und Italien haben nun auch schon mehr als 80 % des Quorums erreicht.

Der EGöD (Europäische Gewerkschaftsverband für den
Kundgebung ver.di Wasser ist ein Menschenrecht am 14. Mai 13 Alexanderplatz

Öffentlichen Dienst) hat sich am 7. Mai an den Kommissions- präsidenten und den Vizepräsidenten gewandt und diese aufgefordert, keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Absichten der Europäischen Bürgerinitiative widersprechen und deren Umsetzung erschweren. Die Kommission wurde gebeten, den EGÖD über ihre Schritte zu informieren.

Wir Bürgerinnen und Bürger dürfen jetzt nicht nachlassen! Weitersammeln heißt die Devise. Das Ziel von 2 Millionen bis zum 31. Oktober sollten wir erreichen oder besser noch übertreffen, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Wasser ist ein Menschenrecht – das darf nicht zur Profitmacherei missbraucht werden! Dazu ist es zu kostbar!

Nach Wasserklage der Piraten: Kein goldener Handschlag für Veolia! – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.05.2013

(Berlin, 16. Mai 2013) Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde gestern bekannt, dass Veolia mit dem Senat über einen vollständigen Rückzug des Konzerns aus den Berliner Wasserbetrieben verhandelt.

Nachdem das Bundeskartellamt gegen den einkalkulierten Preismissbrauch mit seiner Preissenkungsverfügung vorgegangen ist, droht mit der Organklage der Piraten auch die Gewinngarantie als zweite Säule des Geschäftsmodells der Teilprivatisierung zu kippen. Die Klage zeigt nun erste Folgen: Der SPD/CDU Senat und Veolia bekommen kalte Füße. Der Berliner Wassertisch befürchtet allerdings, dass sich das Szenario des RWE-Rückkaufdeals nun mit Veolia in ähnlicher Form wiederholen könnte. Am 25. Oktober 2012 war der Rückkauf der RWE-Anteile zu dem stark überhöhten Preis von 648 Mio. EUR von SPD und CDU gegen den Widerstand der Oppositionsparteien beschlossen worden.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Nach der Einreichung der Organklage gegen die verfassungswidrige Gewinngarantie scheint Veolia der Boden in Berlin zu heiß zu werden. Dieser Rückzug darf nicht erneut – wie bei RWE – mit einem überteuerten Rückkauf-Preis vergoldet werden! Der Spruch des Verfassungsgerichts muss abgewartet werden – nur so kann die Option für eine kostengünstige Rückabwicklung erhalten bleiben!“

Das Geschäftsmodell der von SPD, CDU und den Wasserkonzernen RWE und Veolia vereinbarten Teilprivatisierung der BWB beruhte auf erheblichem Preismissbrauch. Durch den Beschluss des Kartellamtes, dass die Wasserpreise um 20-30% missbräuchlich überhöht sind, ist der Wert der Wasserbetriebe erheblich gesunken. Der Rückkaufpreis der RWE-Anteile war daher viel zu hoch. Hinzu kommt, dass die Finanzierung dieser Summe nicht – wie behauptet – über 30 Jahre zu dem gegenwärtigen äußerst geringen Zinssatz aufrechterhalten werden kann. Die Wasser-verbraucher und Steuerzahler werden dadurch auch in Zukunft hoch belastet. An eine Senkung der Wasserpreise ist bei einem überhöhten Rückkaufpreis auf lange Sicht nicht zu denken. Für den Piraten Gerwald Claus-Brunner ist das Vorgehen eine Fortsetzung der Politik von 1999: „The same procedure as 1999 – dieselben Parteien, die gleichen Aktionen.“

Der Wassertisch fordert:
• kein Rückkauf der Veolia-Anteile nach dem Muster des RWE-Rückkaufs
• die Organklage der Piratenfraktion muss unbedingt aufrecht erhalten werden; jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die anderen Oppositionsparteien, der Klage noch beizutreten!

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens „UNSER WASSER“: „Der Skandal der verfassungswidrigen Gewinngarantie muss ein für allemal auch für zukünftige Fälle vom Verfassungsgericht gebrandmarkt werden. Hier geht es um grundsätzliche Rechtsfragen. Wir glauben nicht, dass das Gericht in seinem Urteil den Konzernlobbyisten erlauben wird, private Gewinninteressen über die in der Verfassung verbrieften Rechte des Parlaments zu stellen. Das verfassungswidrige Verhalten des Senats muss endlich ein Ende haben!“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Aktuell: Drohende Baumfällungen durch Berliner Wasserbetriebe in der Lausitzerstraße stoppen!

Offener Brief an den Berliner Senat und die Berliner Wasserbetriebe

07.05.2013: Vor wenigen Tagen schreckten uns AnwohnerInnen aus der Lausitzer Straße auf, weil die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sehr kurzfristig umfangreiche Bauarbeiten und dafür vermeintlich notwendige Baumfällungen ankündigten. Am gestrigen Montag konnten AnwohnerInnen die Fällungen gerade noch abwenden. Christian Ströbele und Dirk Behrendt (MdA) haben nun einen offenen Brief an den Berliner Senat und die BWB verfasst, in dem sie Klärung und ein Moratorium aller Bauarbeiten fordern.

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Update: Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu erreicht Zielmarke – Neue Zahlen vom 6. Mai 2013

Tabelle
Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: mehr als 1,5 Millionen Unterschriften sind zusammengekommen. Außerdem haben nun acht Länder die notwendige Mindestanzahl von Unterschriften (Quorum) erreicht. Nachdem nun nicht nur die notwendige Gesamtzahl von 1 Mio. Unterschriften zusammengekommen ist, sondern auch mehr als die Mindestzahl von 7 Ländern ihr Quorum erfüllt haben, muss sich die Europäische Kommission jetzt mit dem Thema befassen. Wie sie dann aber entscheidet, ob sie dann auch befürworten wird, die Wassersparte – so wie die Bürger das wollen – ganz aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herauszunehmen, ist weiter unsicher. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Weitersammeln heißt die Devise. Das Ziel von 2 Millionen bis zum 31. Oktober sollten wir erreichen oder besser noch übertreffen, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Wasser ist ein Menschenrecht – das darf nicht zur Profitmacherei missbraucht werden! Dazu ist es zu kostbar!

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Wasser-Klage: Verfassungsgericht fordert Senat zu Stellungnahme auf! – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2013

(Berlin, 7. Mai 2013) Am 25. April hat die Piratenfraktion, vertreten von Prof. Dr. Kirchberg, eine Organklage gegen die die Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts im Zusammenhang mit der Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Senat von Berlin nun die Klageschrift im Organstreitverfahren mit der Aufforderung zur Stellungnahme „binnen zweier Monate“ zugestellt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir fordern die Fraktionen der Grünen und Linken nochmals auf, der vom Berliner Wassertisch unterstützten Klage der Piraten beizutreten. Die Berliner Bürger erwarten, dass die Parteien der Opposition geschlossen gegen die skandalösen Wasserverträge und die Gewinngarantie vorgehen.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wassertisch erzwingt Offenlegung des bisher unveröffentlichten Shareholders‘ Agreement – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2013

(Berlin, 4. Mai 2013) Was die Berliner Abgeordneten vor dem Rückkauf-RWE-Anteile nur unter Einhaltung strengster Geheimhaltungsvorschriften im Datenraum des Abgeordnetenhauses einsehen konnten, kann nun öffentlich im Internet gelesen und herunter geladen werden. Der Wassertisch hat nach einem Briefwechsel mit dem Finanzsenator erreicht, dass das Shareholders Agreement frei im Internet verfügbar ist.

Das Shareholders‘ Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des Rückkaufvertrags des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Es ist maßgeblich für die Machtverteilung in den BWB. Obwohl der Senat aufgrund des Volksgesetzes zur Offenlegung verpflichtet ist, hat er den Vertragsbestandteil bislang widerrechtlich geheim gehalten. Eine wirksame öffentliche und parlamentarische demokratische Kontrolle des überteuerten Rückkaufs der RWE-Anteile wurde durch die Geheimhaltung verhindert.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch hat schon vor dem überteuerten RWE-Rückkauf darauf hingewiesen, dass das Shareholders‘ Agreement hätte veröffentlicht werden müssen. Die fortgesetzten Tricksereien des Senats bei den Wasserverträgen sind unerträglich. Sie zeigen, wie dringend erforderlich die Organklage ist, die jetzt die Piratenfraktion gegen die Wasserverträge eingereicht hat. Es hilft offensichtlich nur eins: Die Verträge müssen rückabgewickelt werden.“

Erneut musste erst der Wassertisch tätig werden, um Transparenz in die Wasserverträge zu bringen. Leider war dies erst nachträglich möglich. Dieser Vorgang zeigt umso deutlicher, wie dringend notwendig direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Der Berliner Wassertisch ruft daher dazu auf, das aktuelle Volksbegehren des Berliner Energietischs „NEUE ENERGIE FÜR BERLIN“ zu unterstützen. Es sieht nicht nur die Rekommunalisierung durch Gründung eines Stadtwerks vor, sondern auch dessen permanente Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger.

Eine Informationsveranstaltung, an der auch S-Bahntisch und Wassertisch teilnehmen werden, findet unter dem Motto: „Wasser Strom S-Bahn – Für Alle“ am 22. Mai 2013 um 19 Uhr im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin statt.

Weitere Informationen zum Shareholders‘ Agreement: http://localhost/wassertisch/?p=2583 und http://localhost/wassertisch/?p=2658

Link zum offengelegten Shareholders‘ Agreement:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement_engl_original.pdf
und
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement___bersetzungshilfe.pdf

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Veolia verstärkt Einfluss auf Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.05.2013

(Berlin, 3. Mai 2013) Laut einer Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe vom Dienstag übernimmt der Vorstandsvorsitzende Jörg Simon zusätzlich den Bereich Betrieb und Technik.

Als Teil einer sogenannten Optimierungsstrategie wird der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von vier auf drei Vorstände verkleinert. Der bisherige Technikvorstand Dr. Georg Grunwald – bisher vor allem für den hoheitlichen Abwasserbereich zuständig – scheidet zum Ende des Monats aus. Damit geht die Einflussnahme des Landes auf die Wasserbetriebe faktisch gegen Null. Obwohl Veolia nach dem Rückkauf der RWE-Anteile weniger als ein Viertel der BWB-Anteile besitzt, hat der private Konzern jetzt alle Zügel zur Steuerung der Wasserbetriebe in der Hand.

„Diese Änderung in der Machtzentrale der Wasserbetriebe zeigt, dass dem Senat, anders als immer wieder behauptet, nichts aber auch gar nichts an einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe liegt. Immer unverfrorener bedienen SPD und CDU die Interessen von Veolia auf Kosten der Bürger.“ sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Wassertischs. (hier ein Link zur Schein-Rekommunalisierung à la SPD: https://www.youtube.com/watch?v=6flFD3ErZmk )

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU vereinbart, über die Wasserverträge Nachverhandlungen führen zu wollen. Jetzt drängt sich der Verdacht auf, dass die Verkleinerung des Vorstandes bereits ein Ergebnis solcher Nachverhandlungen ist. Im Teilprivatisierungsvertrag ist nämlich in § 9.5 festgelegt, dass der Vorstand der BWB aus vier Mitgliedern bestehen soll, wobei das für den Bereich Technik zuständige Vorstandsmitglied vom Land Berlin vorgeschlagen wird. Diese Bestimmung des Vertrags wurde jetzt offensichtlich verändert, diese Änderung jedoch nicht veröffentlicht. Dies ist eine schwerwiegende Verletzung des Offenlegungsgesetzes vom 4. März 2011, das durch den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid zustande kam.

Außerdem könnte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes für das Frischwasser bald rechtskräftig werden. Damit ist die gegenwärtige hohe Rendite für Veolia in Gefahr. Mit der Optimierungsstrategie von Senatorin Yzer soll deshalb gegengesteuert werden: Zum einen soll durch den Machtzuwachs des Vorstandsvorsitzenden Simon die betriebliche Führung von Veolia gestärkt werden, zum anderen wird mit der Einsparung des Technik-Vorstandspostens ein deutliches Signal für mögliche Verschlechterungen auch bei den Mitarbeitern gesetzt.
Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wenn Wirtschaftssenatorin Yzer jetzt schon das Gehalt des vom Land Berlin berufenen Vorstands wegoptimiert, dann lässt das für die Arbeitsbedingungen der Wasserwerker und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben nichts Gutes erwarten. Solche negativen Veränderungen können aber nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner sein.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Klage gegen Wasserverträge fristgerecht beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht! – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.04.2013

(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen die Aushebelung des Budgetrechts der Abgeordneten, die durch eine Gewinngarantie für private Anteilseigner zustande kommt. Diese ist seit 1999 in den Wasser-Privatisierungsverträgen festgeschrieben und wurde anlässlich des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben mit dem Rückkaufvertrag erneut bestätigt. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Nach einem positiven Urteil muss der Senat tätig werden und kann sich nicht mehr hinter seiner bisher hochgehaltenen Vertragstreue verstecken. Die Berlinerinnen und Berliner werden nicht zulassen, dass dieser Vertrag trotz gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter fortgesetzt wird.“

2011 hatte ein Volksentscheid zur Offenlegung der damaligen Geheimverträge geführt. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk dann von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel verweigerten. Der Berliner Wassertisch be-auftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergeb-nis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin, da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Klage greift nicht nur die Budgetrechtsverletzung an, wie auch von Seiten der Grünen behauptet wird. Die gerichtliche Feststellung der Budgetrechtsverletzung setzt vielmehr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie voraus. Ist jedoch die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, sind die Wasserverträge in ihrem Kern getroffen, denn für den verbliebenen Konzern Veolia geht es nur um die per einkalkuliertem Preismissbrauch garantierten Profite.“

Als nächstes wird der Gerichtshof das Aktenzeichen bekanntgeben und sowohl den Senat als auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu einer Stellungnahme auffordern.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen vom 15. April 2013

Tabelle
Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird weiter das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum), die bisher in 5 Ländern erreicht wurde, muss auch noch in mindestens zwei weiteren Ländern erreicht werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen. Luxemburg und Litauen könnten die nächsten beiden Länder sein, die diese Schwelle erreichen. Etwas mehr als 1000 Unterschriften in jedem der beiden Länder würden schon reichen.

Hier noch zwei aktuelle Beiträge zur Debatte über die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie von Sven Giegold und Britta Haßelmann

Wasserprivatisierung durch die EU – was ist dran?

und
Wasserliberalisierung: Schwarz-Gelb will nur punktuelle Veränderungen an der Konzessionsrichtlinie

Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt.

Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Jetzt wurde der Verwaltungs- und Verfassungsjurist Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Organklage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Volksbegehrens. Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt von den Piraten kommt. Sie haben das Volksbegehren UNSER WASSER als einzige Partei im Abgeordnetenhaus von Beginn an entschlossen unterstützt. Nach dem Volksentscheid hat der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner im Sonderausschuss Wasserverträge hervorragende Arbeit geleistet, und mit der Organklage setzen die Piraten ihre Politik für die Interessen der Berliner Bürger konsequent fort.“

Ziel des Volksbegehrens war es, die Offenlegung der Geheimverträge zu erzwingen, um skandalöse Vertragsbestandteile wie die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne an die Öffentlichkeit zu bringen. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten. Der Berliner Wassertisch beauftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergebnis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB), da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile hat sich nach Ansicht des Juristen eine neue Klagefrist eröffnet, um die Teilprivatisierungsverträge mit der Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Der Wassertisch erhofft sich im Sinne aller Berliner, dass über die Feststellung der Budgetverletzung mittelbar die Gewinngarantie in den Wasserverträgen (§23.7 KV) angefochten werden kann. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, müssen auch die Verträge beseitigt werden. Bisher setzte die Regierung die konzernfreundliche Politik von 1999 fort. Von ihr ist keine bürgernahe Rekommunalisierung zu erwarten. Umso wichtiger ist eine juristische Anfechtung der Verträge.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)