Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien gemeinsam klagen.

Eine Anfrage des Berliner Wassertischs beim Berliner Parlamentspräsidenten ergab jetzt: Die Bürger dürfen den Fraktionen spenden. Damit steht einer Klage nichts mehr im Wege. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das ist eine gute Nachricht für unser Wasser. Der Wassertisch kann zusagen, mindestens die Höhe des Anteils der Grünen zu übernehmen. Wir werden uns gleich am Montag mit den Fraktionen der Piraten und Linken in Verbindung setzen.“

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen der Unterschriftensammlung

Tabelle
Der 9. April 2013 war der erste Jahrestag der Gründung der Europäischen Bürgerinitiative. Aus diesem Anlass sind in der nebenstehenden Tabelle die aktuellen Zahlen der Unterschriftensammlung vom 2. April 2013 aufgeführt. Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird anstatt dieser 1 Million das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Außerdem ist die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum) bisher erst in 5 Ländern erreicht. Es müssten aber 7 Länder sein, damit die formalen Anforderungen für Europäische Bürgerinitiativen erfüllt werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen.

Hier zur (engl.) Presseerklärung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)

www.eesc.europa.eu

Wichtige Information für Wasserverbraucher vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer:

VDGN-Logo
[expand title=“Informationen des VDGN“ swaptitle=“weitere Informationen ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Informationen“]
Den Berlinern raten wir dringend, ihre Zahlungen an die Wasserbetriebe ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu leisten und gegebene Einzugsermächtigungen zu entziehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zuviel gezahlte Gelder selbst dann verloren sind, wenn die Wasserbetriebe vor Gericht verlieren.
Mieter sollten den Zahlungsvorbehalt gegenüber ihrem Vermieter aktenkundig machen und ihn auffordern, die Wasser-Rechnung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Aufruf des VDGN zur Zahlung nur unter Vorbehalt

Anmerkung des Wassertisches: Die hohen Preise sind eine Folge der Teilprivatisierung und nur eine Rückabwicklung der Verträge und die vollständige Umstellung der Wasserbetriebe vom Profit- auf das Kostendeckungsprinzip sichert eine soziale und ökologische Wasserversorgung.

Mitteilung des VDGN zur Rechtsnatur der Wasserentgelte

Volksvermögen nicht verschleudern (Stellungnahme des VDGN zum Rückkauf der RWE-Anteile)

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Fragen und Antworten zur Organklage gegen die Wasserverträge

Berlin, den 4. April 2013


                        Fragen und Antworten zum Organstreitverfahren

  1. Was ist eine Organklage?
    Eine Organklage setzt die Verletzung der Rechte eines Verfassungsorgans durch ein anderes voraus. Das Organstreitverfahren dient zur Abwehr von Verletzungen der garantierten Verfassungsrechte. Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof von Berlin.
  1. Was soll mit der angestrebten Organklage erreicht werden?
    Ziel ist es, eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe durch Rückabwicklung der verfassungswidrigen Teilprivatisierungsverträge zu erreichen.
  1. Warum ist die Rekommunalisierung durch Rückabwicklung billiger als durch Rückkauf?
    Erweist sich der Vertrag als nichtig, dann muss die Teilprivatisierung vom 29. Oktober 1999 rückabgewickelt werden. Bei einer Rückabwicklung werden der Kaufpreis mit den bis heute geflossenen Gewinnen aufgerechnet. Die privaten Anteilseigner haben jedoch aufgrund der Gewinngarantie und der verfassungswidrigen Kalkulationsmodalitäten ihre Kaufsumme schon lange rekapitalisiert. Hinzu kommt, dass der Rückkaufpreis der privaten Anteile auf der Grundlage der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 des Konsortialvertrages) berechnet wird und allein schon deswegen überteuert ist.
  1. Wie erreichen wir die Nichtigkeit der Verträge?
    Die Nichtigkeit der Verträge lässt sich durch ein zweistufiges Klageverfahren erreichen:
  1. durch ein Organstreitverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit der Verträge festgestellt wird;
  2. durch eine anschließende Feststellungsklage, mit der die Verträge für nichtig erklärt werden.
  1. Wodurch eröffnet sich die Klagemöglichkeit?
    Der Senat von Berlin hat im RWE-Rückkaufvertrag unverändert den Konsortialvertrag fortgeführt. Er enthält im § 23.7 eine staatliche „Gewinngarantie“, die als Sicherheits­übernahme durch das Land Berlin zu werten ist. Das Budgetrecht des Parlaments verletzt worden, weil der Senat zum Parlamentsbeschluss über den Rückkauf am 25. Oktober 2012 den § 23.7 nicht abgeändert bzw. kein Gesetz vorgelegt hat, wie es Art. 87.1 der Verfassung von Berlin vorschreibt.
  1. Welche Klagefristen sind zu beachten?
    Die Frist beginnt mit der parlamentarischen Verabschiedung des Rückkaufvertrages am 25. Oktober 2012 und endet sechs Monate nach Eintreten des verfassungswidrigen Zustands am 25. April 2013. (Nur) hilfsweise kann die Vorlage des Abschlussberichts des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2013 als Fristbeginn angenommen werden.
  1. Bis wann muss der Anwalt beauftragt werden?
    Bis zum 12. April 2013.
  1. Welche Kosten fallen an?
    Die Anwaltskosten betragen 30.000 EUR zzgl. MwSt. Gerichtskosten fallen nicht an. Bei einem Erfolg werden die Honorare erstattet.
  1. Wäre ein ausgewiesener Verfassungsjurist zur Klagevertretung bereit?
    Ja. Einer der führenden Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Deutschlands Prof. Dr. Christian Kirchberg hat sich dazu bereit erklärt. Er ist Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und …
  1. Verhindert das Organstreitverfahren die Rekommunalisierung der Veolia-Anteile?
    Wie oben dargestellt, ist die Rückabwicklung günstiger als der Rückkauf. Mit dem Organstreitverfahren erschweren wir den überteuerten Rückkauf der Veolia-Anteile im Schnellverfahren.
  1. Würde ein Rückkauf oder Teilrückkauf der Veolia-Anteile die Organklage entbehrlich machen?
    Nein, grundsätzliche Verfassungsklagen werden von den zuständigen Gerichten auch dann behandelt, wenn sich die Bedingungen zwischenzeitlich geändert haben. Das zeigt die Praxis der bundesdeutschen Verfassungsgerichte.
  1. Würden Änderungen des Konsortialvertrages das Organstreitverfahren überflüssig machen?
    Nein. Siehe Antwort Nr. 11.
  1. Steht die Organklage in Konkurrenz zu einer Normenkontrollklage?
    Nein. Die von den Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Piraten“ bereits eingereichte Normenkontrollklage zur fehlenden Normenbestimmtheit des § 16 Abs. 5 Satz 3 des BerlBetrG und eine weitere von der Fraktion „Die Linke“ angestrebte Normenkontrollklage zur fehlenden Umsetzung des Demokratiegebots gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG stehen nicht in Konkurrenz zur Organklage. Eine Normenkontrollklage wendet sich gegen verfassungswidrige Gesetze. Das Organstreitverfahren wendet sich direkt gegen die berühmt-berüchtigte „Gewinngarantie“ in § 23.7 der Teilprivatisierungsverträge. Der Berliner Wassertisch ist der Ansicht, dass alle Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vorgehen des Senats genutzt werden müssen!
  1. Könnten die Oppositionsfraktionen gemeinsam klagen?
    Ja. In ihren grundsätzlichen Positionen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe unterscheiden sich die Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus nicht (vgl. dazu die veröffentlichten Minderheitsstellungnahmen im Abschlussbericht des Sonderausschuss „Wasserverträge“). Alle Fraktionen unterstützen die preiswerte und bürgernahe Rekommunalisierung. Es wäre zu begrüßen, wenn alle betreffenden Fraktionen gemeinsam klagten und anteilig die Kosten übernehmen würden. Zwei der Oppositionsfraktionen haben 1999 bereits gegen die Teilprivatisierung vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin mit einem Teilerfolg geklagt. An dieser Politik sollten die betreffenden Fraktionen festhalten.Die Berliner Bevölkerung, die 2011 ihre Meinung im Volksentscheid UNSER WASSER deutlich zum Ausdruck gebracht hat, würde es nicht verstehen, wenn diese Parteien und ihre Fraktionen nun aus formalen oder bürokratischen Gründen eine solche einmalige Chance platzen ließen – zumal sie den Klageweg weitgehend zustimmend zur Kenntnis genommen haben.Mit der Einleitung des Organstreitverfahrens würden die Oppositionsfraktionen hinsichtlich einer grundsätzlichen, öffentlichen Beurteilung von verfassungswidrigem, skandalösem Verhalten der Exekutive Geschichte schreiben und damit dem Erhalt unserer Demokratie dienen. Ein solches Urteil würde auch bundesweit Maßstäbe setzen.
  1. Rekommunalisierung, und was dann?
    Eine beispielgebende Rekommunalisierung wurde in Paris durchgeführt (ehemals Suez u. Veolia). Seit der Rekommunalisierung sind die Preise gesunken und die Wasserqualität ist gestiegen. Vorbildlich ist diese Rekommunalisierung außerdem, weil Einrichtungen für ein höheres Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung geschaffen wurden – wie es der Berliner Wassertisch auch für Berlin fordert (siehe beiligende Wassercharta).

Berliner Wassertisch (Plenum Muskauer Str.)

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Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt.

Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gewinnen können. Als Ergebnis hat der Berliner Wassertisch heute in einer Pressekonferenz eine Klageskizze von Prof. Kirchberg vorgestellt, die einen Weg aufzeigt, die Teilprivatisierungsverträge mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Prof. Kirchberg schreibt, dass „das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Teilprivatisierungsgesetzes, deren Absicherung Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages dienen solle, klar erwiesen [habe]“.

Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB). Die Gewinngarantie stellt eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes dar, die mit dem Rückkaufvertrag unverändert fortgeführt wurde. Art 87 Abs.1 VvB schreibt für einen solchen Akt jedoch ein Gesetz vor, das bis heute nicht vorliegt.

So schreibt Prof. Kirchberg, dass man „(spätestens) bei Gelegenheit des Rückkaufvertrags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der ‚Sicherheitsübernahme‘ der Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages [habe] erkennen und darauf mit einer Aufkündigung dieser Vertragsklausel (oder ggf. des Konsortialvertrages insgesamt) reagieren müssen.“ Es „habe die Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung im Sinne einer Änderung der Geschäftsgrundlage nicht nur die Möglichkeit eröffnet, sondern sogar die Notwendigkeit begründet, erneut über das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung der ,Sicherheitsübernahme‘ des § 23.7 des Konsortialvertrages im Abgeordnetenhaus zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Klageberechtig ist (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens fordert die Oppositionsfraktionen auf, diesen Klageweg zu beschreiten: „Die skandalöse Gewinngarantie beschert uns Berlinern jährlich 20–30% missbräuchlich überhöhte Wasserpreise. Nun bietet sich eine echte Chance, diesen Zustand zu beenden. Wir setzen unsere Hoffnung in die Oppositionsfraktionen, dass sie den Klageweg beschreiten und dafür sorgen, dass bei den BWB wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.“

Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab.
(Nur) hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Januar 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Weltwassertag 2013: Wasserversorgung nicht privatisieren – Pressemitteilung des BUND vom 21.03.2013

Berlin: Anlässlich des für den 22. März von der UNESCO ausgerufenen Weltwassertages hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen Bestrebungen zu Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung zu wehren. Noch sei es möglich, die geplante EU-Richtlinie zur europaweiten Ausschreibung kommunaler Wasserwerke zu stoppen, sagte der BUND-Wasserexperte Sebastian Schönauer. Geschehe dies nicht, öffne sich für internationale Wasserkonzerne ein Einfallstor mit unabsehbaren Konsequenzen. Privatisierungen in europäischen Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Portugal und zum Teil auch in Deutschland zeigten, dass die Verbraucher mit extrem steigenden Preisen und einer schlechteren Wasserqualität zu rechnen hätten.

„Der Zugang zu sauberem und bezahlbarem Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist keine Ware wie andere. Eine Privatisierung der Wasserversorgung nützt primär den Profitinteressen großer Konzerne und nicht den Verbrauchern. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Wasserversorgung aus der sogenannten Konzessionsrichtlinie der EU herausgenommen wird“, sagte Schönauer.

In Deutschland könnten vom Privatisierungszwang in der Wasserbranche etwa 250 Stadtwerke betroffen sein. Die Privatisierung des Wassers durch international agierende Großunternehmen führe zu teils horrenden Preissteigerungen und verschlechtere aufgrund fehlender Investitionen oft die Qualität des Wassers. Dies gelte vor allem für Ballungsräume, auf die sich das Interesse der großen Wasserkonzerne richte.

„Die Privatisierung der Wasserversorgung führt in die ökologische und versorgungspolitische Sackgasse. Steigt der Preis für Wasser, können es sich am Ende nur noch Besserverdienende leisten. Deshalb gehört die Wasserversorgung in öffentliche Hand“, sagte Schönauer.

Die Wasserressourcen in Deutschland seien auch durch Pläne von Energiekonzernen zum sogenannten „Fracking“ gefährdet, sagte der BUND-Experte. Wenn zur Gasförderung ein giftiger Wasser-Chemikalien-Mix in tiefliegende Schiefergesteine gepresst werde, könne es zur Verschmutzung des Grundwassers und von Flüssen und Seen kommen, warnte Schönauer.

Neben dem „Fracking“ sei in Deutschland die industrielle Landwirtschaft mit ihren hohen Pestizid- und Nitrateinträgen eine Hauptgefahr für die Wasserversorgung. „Zu den Folgeschäden der Massentierhaltung gehören die Überdüngung der Felder und die Verschmutzung der Gewässer“, sagte Schönauer. Jedes Kilo Stickstoffdünger zu viel verursache bei der Wasseraufbereitung Zusatzkosten von etwa fünf Euro. Insgesamt koste die so verursachte Gewässerbelastung die Wasserkunden jährlich 7,5 Milliarden Euro.

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Deutscher Bundestag lehnt am 28.02.2013 Entschließung „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“ ab

Schaubild namentliche Abstimmung Bundestag  vom 28.03.2013
Sehenswert ist in diesem Zusammenhang auch dieser Ausschnitt aus der MONITOR Sendung vom 14.03.2012 zum nachträglichen Ansehen. (Dieser bezieht sich auf einen Antrag von Bü90/GRÜNE vom 20.02.2013 zum gleichen Thema, der ebenfalls abgelehnt wurde.)

Die Bundestagsfraktion Die LINKE stellte am 28. Februar 2013 untenstehenden Entschließungsantrag zur Abstimmung. Dieser Antrag wurde von CDU/CSU und FDP mit einer Ausnahme abgelehnt, die SPD enthielt sich komplett, bis auf einen SPD’ler auch dagegen stimmte.
Das Abstimmungsverhalten der CDU zeigt, dass diese Abgeordneten sich einen Dreck um einen Parteitags-Beschluss vom Dezember 2012 scherten, der sich gegen Wasserprivatisierung richtete. Fast noch schlimmer das Abstimmungsverhalten der SPD: Nicht einer stimmte für das Wasser als Menschenrecht.
Mit einem Klick auf obenstehende Abstimmungsgrafik können Sie mit weiteren Klicks auf die farbigen Punkte in Erfahrung bringen, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

Entschließungsantrag:
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge; darum haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware, und damit der Profitlogik unterworfen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. Der EU-Konzessionsrichtlinienentwurf bezieht auch in seiner Fassung nach der Tagung des Rates im Dezember 2012 (Ratsdok. 16731/12) die Wasserversorgung in den Geltungsbereich der Richtlinie ein. Mit den Ausschreibungsregeln der Richtlinie wird zwar kein absoluter Privatisierungszwang festgeschrieben, allerdings wird der Druck auf die Stadtwerke, europaweit auszuschreiben, erheblich erhöht. Ferner führen private Beteiligungen an kommunalen Eigengesellschaften, wie sie die Politik bislang befördert hat, automatisch zur Ausschreibungspflicht im Falle einer Neuvergabe der Konzession. Darüber hinaus räumt der Richtlinienentwurf bei einer Ausschreibung den finanziellen Aspekten Vorrang ein. Ökologische und soziale Aspekte werden weniger stark gewichtet, eine „Tariftreue-Klausel“ fehlt. Eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen auch im öffentlichen Auftragswesen würde den Gestaltungsspielraum der Kommunen erheblich einschränken, gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen und ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Art. 5 EUV nicht vereinbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und der Rates über die Konzessionsvergabe im Rat der Europäischen Union abzulehnen;
  2. sollte eine Verhinderung der Richtlinie keinen Erfolg haben, zumindest darauf hinzuwirken, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird und stattdessen den Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ Geltung verschafft wird;
  3. jetzt, wie in der Zukunft, alle Versuche abzuwehren, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können.
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EU Konzessionsrichtlinie
Heide Rühle (Mitglied des EU-Parlaments): Themendossier „Wasser“

Neuer Wasser-Liberalisierungsdruck aus Brüssel?
Selten hat die Abstimmung in einem Ausschuss des Europaparlamentes so hohe Wellen geschlagen, wie die zur Konzessions-Richtlinie am 24.1.2013. In der Folge haben sich vor allem in Österreich und Deutschland viele Parlamente aller Ebenen von der Gemeinde bis zum Bund mit der vorgeschlagenen neuen Richtlinie befasst.
Die Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ stiegen sprunghaft an und haben inzwischen die 1 Millionen Marke überschritten. Mit Belgien, Deutschland, Österreich, Slowenien und der Slowakei haben bereits fünf der notwendigen sieben Mitgliedstaaten die notwendigen Unterschriften erreicht: „Right2Water“ könnte die erste Europäische Bürgerinitiative werden, mit der sich die EU-Kommission befassen muss. Kommissar Barnier hat auf den öffentlichen Druck bereits reagiert und eine Überprüfung des Kommissionsvorschlages angeboten, allerdings liegt noch nichts Schriftliches vor und die bisherigen Aussagen geben auch nicht zu großer Hoffnung Anlass. [mehr …]

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Wasserprivatisierung Marsch! – Wie EU und Bundesregierung Politik für Großkonzerne betreiben

Ausschnitt aus der heute-show vom 1.2.2013
(14.3.2013) Die Nachricht hatte viele Menschen in Europa alarmiert. Ende letzten Jahres deckte MONITOR Pläne der EU auf, die Wasserversorgung zu privatisieren. Unter dem Eindruck massiver Bürger-Proteste fordern CDU und CSU nun eine Abkehr von der geplanten Richtlinie. Wasser dürfe nicht zum Spekulationsobjekt werden. Und auch EU-Kommissar Barnier gibt inzwischen vor, die Nöte der Menschen verstanden zu haben. Er verspricht Nachbesserungen. Doch aktuelle MONITOR-Recherchen zeigen: Der Vorschlag von Barnier ist kaum mehr als eine Nebelkerze. Und die CDU betreibt ein bemerkenswertes Doppelspiel: In Deutschland wettert sie populistisch gegen die Privatisierung. In Brüssel hingegen verfolgen Kanzlerin Merkel und die Konservativen weiter eine Politik, die Großkonzernen das große Geschäft mit der kommunalen Wasserversorgung ermöglichen will. [zum Beitrag] Nachtrag: inzwischen gelöscht

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Bericht über den Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ im Pariser Justizpalast

Der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ begann am 14.Februar 2013 um 13:30 Uhr . Der Saal Nummer 17 im Pariser Justizpalast war bis auf den letzten Platz besetzt. Links hinter den Angeklagten saßen die Rechtsanwältin der Verteidigung, wir mit Freunden und Aktivisten – rechts hinter der Staatsanwältin und dem Anwalt von Veolia die Presseleute, im Publikum offensichtlich auch einige Damen und Herren des Konzerns … mehr …

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Erste Europäische Bürgerinitiative erfolgreich
Unterschriften in anderen europäischen Ländern werden noch gebraucht!

Tabelle
Mehr dazu (auch genaue Zahlen vom 11.02.2013) auf dem Blog von Sven Giegold. Es sind zwar schon 1 Million Unterschriften zusammengekommen. Die Unterschriften müssen jedoch in mindestens einem Viertel aller EU-Länder (derzeit 7) über einem länderspezifischen Quorum liegen. Das ist noch nicht geschafft. Freundinnen und Freunde im europäischen Ausland zur Unterschrift bewegen wäre deshalb gut.
mehr …

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Jubiläumsheft zum 2. Jahrestag des Volksentscheids

»Schriftenreihe zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe«
Siegfried Broß: “Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann”

Siegfried Broß
Wir freuen uns, am 13. Februar 2013, das ist der
2. Jahrestag des Volksentscheids „Unser Wasser“,
einen Vortrag vorstellen zu dürfen,
der anlässlich der vom Berliner Wassertisch/Muskauer Straße
in Zusammenarbeit mit der Urania e.V. am 30. Januar 2013 organisierten Veranstaltung gleichen Namens
von Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß gehalten wurde.
zum Heft

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

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