Berliner Wassertisch

Wasser gehört in BürgerInnenhand

Berliner Wassertisch

Reaktionen auf das wegweisende EU-Gutachten Singapur-EU

(16.5.2017) Das Gutachten der EU zum Freihandelsabkommen Singapur–EU kommt zum Ergebnis, dass es sich hier um ein „gemischtes Abkommen“ handelt: „Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten [ISDS] fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann“

Reaktionen:

NGOs

Umweltschützer loben EuGH-Urteil zu Handelsabkommen

Brüssel/Berlin/Luxemburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reagierte erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Beteiligung nationaler Parlamente beim Aushandeln von Freihandelsabkommen. „Erneut stärkt ein EU-Gericht demokratische Rechte bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen, das ist ein großer Erfolg für die Demokratie in Europa. Dass nationale und regionale Parlamente künftig über Abkommen à la Ceta und TTIP abstimmen werden, lässt uns hoffen, dass ökologisch und sozial fragwürdige Handelsverträge zu Fall gebracht werden können. Der Versuch der Kommission, die Parlamente der Mitgliedstaaten auszubooten, endete in einer Bauchlandung. Es ist gut, dass der anmaßende Hochmut von EU-Handelspolitikern einen deutlichen Dämpfer erhalten hat“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper.

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, stellv. BUND-Vorsitzender, Tel. 0049-172-2903751 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Greenpeace: Greenpeace bewertet EuGH-Entscheid zum EU-Singapur-Abkommen als Sieg der Demokratie. 16.05.2017

Attac Österreich: EuGH-Urteil: Kommission scheitert erneut bei Demokratieabbau. Nationale Parlamente müssen bei Konzernklagerechten mitentscheiden können. 16.05.2017

Mehr Demokratie e.V.: Wegweisendes EuGH-Gutachten: EU-Mitgliedstaaten dürfen Veto bei Handelsabkommen einlegen! 16.05.2017

Medien:

Deutschlandfunk: EugH-Urteil. Veto-Recht nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen möglich. 16.05.2017.
Silvia Liebrich: Das Freihandels-Urteil stärkt die Demokratie. In: Süddeutsche Zeitung, 16.05.2017.
Erich Möchel: EuGH: Mitsprache der EU-Mitglieder bei Investorenschutzklauseln. In: ORF, 16.05.2017.
ZEIT: Europäischer Gerichtshof: Parlamente von EU-Staaten haben Veto-Recht bei Handelsabkommen. 16.05.2017.
EURACTIV: EuGH-Urteil: EU darf Handelsabkommen mit Singapur nicht im Alleingang abschließen. 16.05.2017.
Wiener Zeitung: EU-Singapur. Handelsverträge mit Hürden. 16.05.2017.
Tagesspiegel: Was das EuGH-Urteil für Ceta, TTIP und Co. bedeutet. 16.05.2017.
Neues Deutschland: Parlamente haben Vetorecht bei EU-Handelsverträgen. 17.05.2017.

Parteien:

DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus: EU-Gerichtshof stärkt nationale Parlamente bei Handelsabkommen der EU. 16.05.2017.

Zur Pressemitteilung des EuGH vom 16.05.2017.
Zum Gutachten

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! auf dem 3. Berliner Klimatag

Am Sonntag, 23. April 2017, fand der dritte Berliner Klimatag statt. Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! hat sich mit zwei Ständen beteiligt. Trotz des wechselhaften Wetters kamen viele interessierte Gäste.

„Don’t mention the CETA? Nicht mit uns!

Wir haben unter anderem Postkarten verteilt, die an die Parteivorstände von SPD, Grüne, Linke versendet werden können. Ziel der Aktion ist es, vor der Bundestagswahl das (für die SPD so unangenehme) Thema CETA auf die Agenda zu setzen. Warum das Thema CETA für die SPD so unangenehm ist? Weil sie sich mit dem ehemaligen Europaparlamentspräsidenten Martin Schulz einen CETA-Lobbyisten zum Kanzlerkandidaten gewählt haben!

In Schleswig-Holstein startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Stoppt CO2-Endlager

Heute, am 1. März 2017 startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Bündnispartner sind der Bundesverband der Bürgerinitiaven Umweltschutz (BBU), BI Hände weg von Schwedeneck, BI Stop-Fracking-Kiel, BI Unterelbe/Brunsbüttel, BUND Schleswig-Holstein, Bündnis KielwasserPiratenpartei Schleswig-Holstein, Schutzstation Wattenmeer und der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Panker – Giekau

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

  1. Schutz unseres Wassers
    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
  2. Meeres- und Küstenschutz
    Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
    Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
  3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
    Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
    Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
    Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

MATERIAL wie Unterschriftenlisten, Flyer und Hintergrundinfos finden Sie >>> HIER <<<

Zum Beitrag

Vgl. auch:

BUND unterstützt Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein unterstützt die neue Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Ziel der Initiative ist eine Änderung des Landeswasser- und Landesverwaltungsgesetzes in Schleswig-Holstein, um die Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher zu verbieten sowie die Haftung von Förderunternehmen eindeutig zu regeln. […]

Zur Pressemitteilung

Berichterstattung:

Shz: Volksinitiative gegen Fracking in Schleswig-Holstein gestartet, 1.3.2017

 

Der Berliner Wassertisch wünscht der Volksinitiative viel Erfolg!

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.

 

Neue Aktion: „Nein zu CETA – weder vorläufig noch endgültig!“

Foodwatch
CETA: „vorläufige“ Anwendung kann Dauerzustand werden

(22.08.2016) Die Europäische Kommission plant, das CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada „vorläufig“ in Kraft zu setzen – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten. Ein neues Rechtsgutachten zeigt, welche gravierenden Folgen dies haben könnte.

Mehr hier

Foodwatch hat heute gemeinsam mit dem BUND, Campact, Greenpeace und Mehr Demokratie eine E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel gestartet. Die Forderung an den Wirtschaftsminister lautet, dass er einem entsprechenden Beschluss zur vorläufigen Anwendung im EU-Ministerrat nicht zustimmen darf!

aktion–ceta

Zur Aktion

Flashmob – Nachlese

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

 

Fotos von der BUNDjugend Berlin: https://www.flickr.com/photos/bundjugendberlin/sets/72157671784649632/with/29052824151/

Fotos von Uwe Hiksch (NaturFreunde): https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/sets/72157669675407683 ; https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157671596123870

RBB-Abendschau ab 0.28min.

ZoominTV: Kurz vor knapp. (Beitraglänge: 1:12 Min)

Freie-Radio-net: 5 vor CETA – Protest gegen neoliberales Freihandelsabkommen in Berlin  (Audio: 11:29 min, 16 MB, mp3; zunächst Redebeitrag Uwe Hiksch (NaturFreunde), ab Minute 6:50 Redebeitrag von Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch))

Tagesschau: Freihandelsabkommen: Bedenken in der SPD gegen CETA und TTIP; 21.08.2016

https://twitter.com/rbbabendschau/status/767356530446303235