„Die ÖPP Deutschland AG ist einer der Treiber für den Ausverkauf von öffentlicher Infrastruktur.“

SPIEGEL ONLINE
06.04.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

Die Bundesregierung lässt sich bei Neubauten und IT-Vorhaben oft von einer umstrittenen Firma beraten. Deren Anteilseigner profitieren am Ende von den Projekten. Die Opposition fürchtet den Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur.
„Die Grünen im Bundestag wollten in einer Kleinen Anfrage (pdf) herausfinden, wer hinter der ÖPP Deutschland AG steht und wie oft die Berater schon für den Staat tätig wurden.“ 
zum Artikel

 
Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 23.03.2015
Kleine Anfrage: Die ÖPP Deutschland AG (Drucksache 18/ 4391)

 
Antwort auf ältere Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 26.03.2012
Kleine Anfrage: ÖPP Deutschland AG und ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (Drucksache 17/ 9109)

 
weitere Infos zur ÖPP Deutschland AG:ÖPP Deutschland AG
Lobbycontrol: ÖPP Deutschland AG – staatlich finanzierter Lobbyismus, 12. März 2012.

Lobbypedia: ÖPP Deutschland AG

 
Deutschlandradio Kultur. Zeitfragen
Beitrag vom 03.02.2015: Öffentlich-private Partnerschaften Pleiten, Pech und Pannen
Von Johannes Zuber

Interessant ist auch die:
PPP-Projektdatenbank

 

„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

zum Artikel

 

ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

zum vollständigen Artikel

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

zum Artikel

 
 

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

heute im bundestag, Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
15.01.2015

Am Freitag, 16. Januar steht im Bundestag TTIP auf der Tagesordnung!

„Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“

Grüne gegen TTIP-Schiedsverfahren

Bündnis 90/ Die Grünen
Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit [97 %] habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
Zum Beitrag

Antrag 18/3737: Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen
Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zu- rückweisen (pdf)

Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen

spiegel.de
06.08.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA

Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.

zum Artikel…

 

Auswertung der Großen Anfrage der LINKEN zu TTIP

Da es nicht jedem liegt, sich durch 63 Seiten zu kämpfen, stellt die Fraktion DIE LINKE eine Auswertung bereit:

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE »Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens«

Sie ist HIER nachlesbar!

Eine kompakte Kommentierung dazu hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Klaus Ernst in seinem Beitrag Freihandelsabkommen – zwischen Diplomatie und Mafia verfasst.

Passend dazu: Martin Greive: Gabriel (SPD) kämpft weiter FÜR Abkommen mit den USA (TTIP). In: Die Welt, 10.07.2014.

Ja, so kennt man die Sozialdemokraten….