Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)

 

CETA wird zur Nagelprobe für die europäische Demokratie

CETA und DemokratieDeutschlandfunk | Das Feature
Sendung vom 28.06.2016 19.15 Uhr

Freihandelsabkommen CETA
„Goldstandard“ oder Etikettenschwindel?
Von Peter Kreysler

Ein ratifiziertes Freihandelsabkommen CETA sei „eine exzellente Messlatte für TTIP“, meint Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland beschreibt den Vertrag als „globalen Goldstandard für progressive Handelsabkommen“.

dieser Beitrag zum Nachhören hier

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Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?

ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016

Berlin-direktZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
zum Video

Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:

  • Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
  • Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

 

CETA & TTIP STOPPEN!
Aktion vor dem SPD Parteikonvent am Sonntag

Protestkundgebung

Ort: Willy-Brandt-Haus, Stresemannstraße / Wilhelmstraße (U-Bahn Hallesches Tor)
Zeit: Sonntag, 5. Juni 2016, von 9 Uhr bis ca. 10.30 Uhr

CETA stoppenAm Sonntag treffen sich die wichtigsten Vertreter der SPD zum Parteikonvent. Zur Zeit wird in der SPD heftig diskutiert, wie die Partei sich zu CETA und TTIP verhalten soll. Bis September müssen sich die Delegierten festgelegt haben, dann fällt in der SPD die Entscheidung zu CETA.

Deshalb protestieren wir vor dem Parteikonvent im Willy-Brandt-Haus. Wir erinnern die SPD-Delegierten an die roten Linien, die die Partei zu CETA und TTIP beschlossen hat. Die SPD-Linke hat für TTIP bereits ein Stopp der Verhandlungen gefordert. Dies muss nun auch für CETA geschehen. Rund 73% aller SPD-Wähler lehnen diese Art von Freihandelsabkommen ab.

Wenn wir jetzt den öffentlichen Druck weiter erhöhen und deutlich machen, wie groß der Widerstand gegen CETA und TTIP in der Gesellschaft ist, dann werden sich auch in der SPD die kritischen Stimmen durchsetzen.

Wir fordern: CETA, TTIP, TiSA STOPPEN!

Die Kundgebung ist von Campact angemeldet, daran beteiligen sich folgende Organisationen aus dem Berliner Netzwerk: BUND, NaturFreunde, Attac, Berliner Wassertisch, Mehr Demokratie und Anti Atom Berlin.

Risiken für die Daseinsvorsorge durch CETA & TTIP
auch beim Gesundheitssystem

Die Zeit
19.05.2016

Krankenhausbett ausrangiert

  Foto: Kai Niemeyer | pixelio.de

TTIP
Gesundheit und Pflege sind keine Handelsware
von Mathias Maucher und Philip Gasse

TTIP-Kritiker sorgen sich vor Chlorhühnern, Gentech, Investorenschutz. Doch auch unser Gesundheitssystem und soziale Dienste sind gefährdet.

Auch in Freihandelsverträgen steckt der Teufel im Kleingedruckten. So auch im Fall von TTIP und Ceta. Vordergründig bieten sie den europäischen Regierungen die Möglichkeit, sensible Bereiche der Daseinsvorsorge von der Liberalisierung der Märkte auszunehmen –  zum Beispiel das Gesundheits- und Bildungssystem, oder die Versorgung mit Strom und Wasser. Doch wer sich den Verhandlungsstand bei TTIP und das fertig verhandelte Ceta-Abkommen, das im Oktober 2016 unterzeichnet werden soll, genau ansieht, der erkennt: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben ihre Vorbehalte zum Schutz der Daseinsvorsorge in den Dokumenten bisher nur in sehr eingeschränktem Maße deutlich gemacht.

zum vollständigen Artikel hier

Freihandelsabkommen TTIP und CETA – Freie Fahrt für Abzocker?

ZDF | frontal 21
Sendung vom 05.04.2015

Freihandelsabkommen TTIP – Freie Fahrt für Abzocker?
von Martin Gronemeyer und Kersten Schüßler

Frontal21 berichtet, warum das Freihandelsabkommen TTIP zur freien Fahrt für Abzocker werden könnte.

Rosia_MontanaDie Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stocken. Eine der schwierigsten Hürden: die umstrittenen Schiedsgerichte. Jetzt hat ein Verfahren begonnen, das alle Befürchtungen zu bestätigen scheint. Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources klagt am Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank gegen das Land Rumänien, das in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet hat. Die Firma will in Siebenbürgern mit Cyanid Gold schürfen, giftige Schlacke-Stauseen wären die Folge. Nachdem rumänische Gerichte das Projekt aus Umweltschutzgründen untersagten, fordert Gabriel Resources nun Entschädigungen in Washington. 700 Millionen Dollar will die Firma nach eigenen Angaben bereits investiert haben, ihre Forderungen sollen aber weit höher liegen. Von bis zu vier Milliarden Dollar ist die Rede.

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