Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: Absage an Freihandelsabkommen mit Mercosur

(29.11.2017) Absage an Freihandelsabkommen mit Mercosur

AbL fordert eine Ablösung der radikalen Weltmarktorientierung durch eine konsequente Qualitätsstrategie

Heute startet die Verhandlungsrunde (29. November bis 8. Dezember) für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern: Brasilien, Argentinien, Venezuela, Uruguay und Paraguay. Die EU-Kommission hofft auf einen Abschluss in dieser Verhandlungsrunde, danach müssen die Details noch vertraglich festgehalten werden.

„Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft erteilt diesem geplanten Freihandelsabkommen eine klare Absage. Die Verhandlungen finden nach wie vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist zu befürchten, dass durch neue Instrumente wie priviligierte Klagerechte, Konzerne mehr Macht erhalten gegenüber bäuerlichen und gesellschaftlichen Anliegen,“ kommentiert AbL-Bundesvorsitzender Martin Schulz, konventioneller Neuland-Schweinehalter. „Zudem bietet die EU-Kommission aktuell eine Öffnung der europäischen Märkte an für 70.000 Tonnen Rindfleisch aus Südamerika und für weitere Agrarprodukte. Das würde die bäuerliche Landwirtschaft massiv unter Druck setzen. Der Rindfleischmarkt gerät unter Preisdruck und auch der gesellschaftlich geforderte und notwendige Umbau in der Tierhaltung, mit mehr Tier- und Umweltschutz, wird durch diese Art der Handelspolitik konterkariert“, so Schulz.

Wenig Verständnis zeigt der AbL-Bundesvorsitzende für die Haltung von Copa/Cogeca, die diese Importmengen nun auch kritisieren: „Dabei ist eben dieser europäische Dachverband der Treiber der agrarpolitischen Weltmarktorientierung. In dieser Logik setzt sich die europäische Handelsagenda fort, und drängt auf eine aggressive Marktöffnung. Immer wieder führen europäische Billigexporte auch in Entwicklungsländern zu Störungen von lokalen bäuerlichen Agrarmärkten“, sagt Schulz. „Das hat Copa/Cogeca mit verursacht und verteidigt. Die nun folgende europäische Marktöffnung für billige Agrarprodukte sind lediglich die Konsequenz des Handelns dieser europäischen Landwirtschaftsvertretung.“

Die Parteien der geschäftsführenden deutschen Bundesregierung haben ein großes Interesse an einem zügigen Abschluss des Freihandelsabkommens mit Mercosur. Ebenso propagieren sie das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta), das 50.000 Tonnen zollfreie Importe von Rindfleisch und 80.000 Tonnen zollfreie Importe von Schweinefleisch nach Europa ermöglichen soll. Die Ratifzierung von Ceta im Bundesrat und Bundestag steht noch an. Viele weitere Freihandelsabkommen sind in der Planung, die zusätzlich äußerst sensible EU-Agrarmärkte öffnen sollen.

Die AbL fordert die kommende deutsche Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass diese aggressive Handelsagenda abgelöst wird durch eine zukunftsfähige europäische Handelspolitik, die demokratisch zu entwickeln ist und im Agrarsektor die bäuerlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen nach vorne stellt. Dafür muss die agrarpolitisch forcierte Weltmarktorientierung einer konsequenten Qualitätsstrategie in der Landwirtschaft weichen.

Kontakt:

Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender: 0175-7978479
Berit Thomsen, AbL-Mitarbeiterin Internationale Agrarpolitik: 0157-85075279

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CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus

Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D.Volz | pixelio.de

Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungs­konform ist, muss das Gericht noch treffen.

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Jetzt auch auf deutsch: Der große CETA Schwindel

schwindel

(22.12.2016) Die CETA Analyse von Attac, Campact, CEO und Powershift liegt nun auf deutsch vor. Hier werden sechs CETA-Lügen aufgedeckt:

Schwindel Nr. 1: 
CETA schützt die Rechte von ArbeitnehmerInnen

Schwindel Nr. 2: 
CETA ist ein ein guter Deal für Umwelt und Klima

Schwindel Nr. 3:
CETAs Investorenrechte schützen staatliche Regulierungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit

Schwindel Nr. 4:
CETA schützt öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit und Wasser

Schwindel Nr. 5:
CETA schafft einen unabhängigen Gerichtshof für Investor-Staat-Klagen

Schwindel Nr. 6: 
CETA sichert Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt

Die Broschüre (pdf)
Der Berliner Wassertisch hat das Heft auf der Seite „Dokumente zu TTIP, CETA und TiSA“ als pdf eingestellt.

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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