Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

12.10.2018

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

Als wenig erfolgreich erwies sich die Privatisierung von Wasserversorgern in der EU, ergibt eine Vergleichsstudie der Technischen Universität Wien für Deutschland, Frankreich, England, Ungarn, Portugal und Österreich: Wo privatisiert wurde, waren entweder strenge Regulierungen nötig, etwa der Preise für die KonsumentInnen – oder es kam zur manchmal teuren Rücknahme der Privatisierung.

Die Langfassung sowie die Kurzfassung der Studie finden Sie hier zum Downloaden.

Präsentiert wurde die Studie heute, 12.10.2018, auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Arbeiterkammer, des Städtebunds und der Gewerkschaft younion im Bildungszentrum der AK Wien.

Forderung

Die Arbeiterkammer warnt vor erneutem Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung in der EU und spricht sich für die Erhaltung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus.

Anlass zur Beauftragung der Studie war, dass Anfang 2019 die EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auch an Private überprüft werden soll – derzeit sind die Wasserversorgung und die Entsorgung von Abwasser aus der Konzession ausgenommen. Gleichzeitig drängt die EU-Kommission auf die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den EU-Ländern, und internationale Handelsabkommen könnten indirekt die Liberalisierung der Wasserversorgung vorantreiben.

Die Studie zeigt, wie problematisch die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Oft sind strenge Regulierungen nötig – beim Preis für die KonsumentInnen, für Investitionen in die Infrastruktur und gegen hohe Leitungsverluste. Deshalb wurde schließlich die Privatisierung in vielen Gemeinden in Frankreich und in Deutschland wieder zurückgenommen. Ungarn machte die Privatisierung sogar zu 100 Prozent rückgängig.

Öffentliche Wasserversorgung ist unschlagbar

Die öffentliche Wasserversorgung ist hinsichtlich der meisten Kriterien unschlagbar. Bei den Wasserpreisen für KonsumentInnen gehört Österreich mit seiner fast hundertprozentig öffentlichen Wasserversorgung zu den günstigsten Ländern, bei den Leitungsverlusten wird Österreich mit 11 Prozent nur von Deutschland geschlagen (7 Prozent).

Die österreichische Bundesregierung muss sich während ihrer EU-Präsidentschaft für die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie einsetzen, verlangt die stellvertretende AK Wien Direktorin Maria Kubitschek. Und die Wasserversorgung muss in Österreich in öffentlicher Hand bleiben.

Überdies, so Kubitschek, müsse für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge die goldene Investitionsregel gelten: Entsprechende Investitionen dürfen nicht auf das Defizit nach den EU-Budgetregeln angerechnet werden.

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Remondis ist draußen. Rostock nimmt Wasserversorgung in eigene Hand


NDR, 1.7.2018
„In Rostock und den 28 Umlandgemeinden verantwortet seit heute das kommunale Unternehmen Nordwasser die Wasserversorgung. Damit nehmen die Kommunen die Wasserversorgung nach 25 Jahren wieder in die eigene Hand. Bislang waren dafür private Konzerne zuständig – zuletzt der weltweit tätige Remondis-Konzern über seine Firma Eurawasser.“

Der Berliner Wassertisch gratuliert Rostock zu der klugen Entscheidung, den Vertrag mit den Privaten nicht zu verlängern! Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand.

Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

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Publikation: Die Zukunft unseres Wassers in öffentlicher Hand

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft hat das Buch „Our public water future“ (2015) übersetzt.

Nach drei Jahrzehnten enorm negativer Auswirkungen schließen viele Städte, Regionen und Staaten das Kapitel der Privatisierung von Wasser. Eine leise Revolution entfaltet sich, indem die Bürger und Bürgerinnen auf der ganzen Welt die Kontrolle über die Wasserdienstleistungen einfordern und die wichtigste Ressource für das Überleben der Menschheit in einer demokratischen, gleichberechtigten und ökologischen Art und Weise nutzen wollen.

In den Jahren 2000 bis 2015 wurden 235 Fälle von Rekommunalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in 37 Staaten festgestellt. Mehr als 100 Millionen Menschen sind inzwischen von diesem globalen Trend erfasst, und diese Strömung wird in faszinierender Weise immer stärker.

Von Jakarta bis Paris, von Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten beschreibt das Buch die Erfahrungen einer pulsierenden Bewegung, die das Wasser für sich reklamiert. Die Autoren zeigen auf wie Rekommunalisierung neue Möglichkeiten zur Entwicklung sozial wünschenswerter, umweltfreundlicher und  nachhaltiger hochwertiger Wasserdienstleistungen zum Vorteil der lebenden und der künftigen Generationen erschließt.

Dieses Buch will Bürger und Bürgerinnen, Beschäftigte und Politikgestalter und Politikgestalterinnen in die Erfahrungen, Lehren und die gute Praxis für die Rückkehr von Wasser in die öffentlichen Hände einbeziehen. Es ist somit eine wichtige Grundlage für Allianzen, die den Schwung der Veränderungen zu einer demokratischen und nachhaltigen öffentlichen Wasserwirtschaft in eine nicht mehr aufhaltbare Welle verwandeln wollen.“

Autoren: Satoko Kishimoto, Olivier Petitjean, Emanuele Lobina

Übersetzung: Christa Hecht

ISBN/ISSN 978-3-00-057262-3

Weitere und aktuelle Informationen: https://www.tni.org/en/work-area/water-justice

Das Buch kann als pdf hier herunter geladen werden

Folgen der Teilprivatisierung der Wasserversorgung: Verbraucher zahlen in Wiesbaden überhöhte Preise

Frankfurter Rundschau
21.12.2016

ESWE in Wiesbaden. Verbraucher zahlen überhöhte Preise
Die Landeskartellbehörde verlangt Geld vom Versorger ESWE in Wiesbaden – wegen zu hoher Wasserpreise. Das Unternehmen sieht sich aber im Recht und verweist auf den Rechnungshof.

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Kommentar Berliner Wassertisch: 2001 wurden die Stadtwerke Wiesbaden (ESWE) teilprivatisiert (die BWB in Berlin 1999). Die Wiesbadener Versorgungsfirma soll zwischen 2007 und 2011 deutlich überhöhte Preise verlangt haben. Seit 2012 ist die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert (die BWB in Berlin 2013).[1] Sie gehört nun zu den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (in Berlin sind die BWB als AöR organisiert).[2]

Hai

Der Berliner Wassertisch begrüßt die Rekommunalisierung der Wasserversorgung und hält die Umwandlung in einen Eigenbetrieb für eine gute Strategie, denn die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen Privatisierungsversuche dar – sei es durch CETA, TiSA oder eine Wiederauflage der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. So befürchten beispielsweise die Stadtwerke Erlangen, die seit 1967 als AG organisiert sind, dass mit CETA eine Privatisierung droht: „Weil wir kein Eigenbetrieb der Stadt sind. Sondern wir sind ein privatrechtliches Unternehmen, eine AG, die a) eine Wasserversorgung betreibt, b) aber auch öffentlichen Nahverkehr betreibt, ein Bad betreibt, aber auch Energie, Gas, Strom, Wärme erzeugt, und solche Unternehmen sind nicht ausgenommen von diesem Abkommen, sondern fallen drunter.“ (Wolfgang Geus, Quelle)

Der Berliner Wassertisch fordert seit langem, dass auch die Berliner Wasserbetriebe in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden (vgl. Berliner Wassercharta [3]).

[1] Geschichte der Stadtwerke Wiesbaden: http://www.eswe-versorgung.de/eswe/unternehmen/geschichte/
[2] Vgl. https://www.wiesbaden.de/vv/oe/eigenbetriebe/141010100000002400.php
[3] Berliner Wassercharta: 2b) „Die Berliner Wasserbetriebe werden im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Für die Tarifgestaltung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Fiktive Kosten – wie z.B. bestimmte kalkulatorische Kosten, u.a. überhöhte kalkulatorische Kapitalverzinsungen – sind nicht Bestandteil der Tarifkalkulation, denn Gewinnbestandteile dürfen nicht so umbenannt werden, dass sie als Kosten erscheinen.“