Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Wir müssen die Globalisierung überdenken oder der Trumpismus wird überhand nehmen

theguardian.com
16.11.2016

US elections 2016
We must rethink globalization, or Trumpism will prevail
Wir müssen die Globalisierung überdenken oder der Trumpismus wird überhand nehmen
von Thomas Piketty

Industriedenkmal

Foto: Thomas Max Müller | pixelio.de

Für diesen Überraschungserfolg bei der US-Wahl ist hauptsächlich die zunehmende Ungleichheit verantwortlich.

Sagen wir es gerade heraus: Trumps Sieg ist in erster Linie auf die über mehrere Jahrzehnte angestaute Explosion von ökonomischer und geografischer Ungleichheit innerhalb der Vereinigten Staaten zurückzuführen und auf die Unfähigkeit aufeinanderfolgender Regierungen, sich darum zu kümmern.
Übersetzung: Berliner Wassertisch

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier

weitere Inhalte des Artikels: In seiner Analyse über die Präsidentschaftswahl in den USA stellt Piketty weiterhin fest, dass die bisherige Ungleichheit den Sieg Trumps nicht nur erst ermöglicht habe, sondern dass Trump diesen Trend zu Ungleichheit auch noch weiter verstärken wolle. Dessen Pläne, die Besteuerung der Unternehmensgewinne von bisher 35 auf 15 Prozent herunterzuschrauben, gehe in diese Richtung.

Die wichtigste Lehre für Europa und die Welt liege auf der Hand: die Globalisierung müsse dringend und fundamental neu ausgerichtet werden. Die größten Herausforderungen unserer Zeit seien aber die wachsende Ungleichheit und die globale Erwärmung. Deshalb schlägt Piketty vor, internationale Abkommen zu schaffen, die uns in die Lage versetzen, eine Antwort auf diese Herausforderungen zu finden und uns ermöglichen, ein Modell für eine faire und nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

Abkommen eines neuen Typs sollten seiner Meinung nach Regeln beinhalten, die darauf abzielen müssten, den Austausch über die oben genannten Themen von Ungleichheit und globaler Erwärmung zu fördern. Handelsliberalisierungen dürften dagegen nicht länger im Mittelpunkt stehen. Handel müsse wieder zu einem Mittel werden, das höherwertigen Zielen diene.

Auch zu den gegenwärtigen Handelsabkommen äußert sich Piketty. Man dürfe keine Abkommen mehr schließen, die nur zum Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen etwas sagten. In solchen Abkommen müssten quantifizierte und bindende Regeln zur Bekämpfung von Steuer- und Klima-Dumping stehen. Zum Beispiel könne man allgemeine Untergrenzen für Unternehmenssteuern und Obergrenzen für Kohlenstoff-Emissionen festlegen und Verletzungen sanktionieren. Es dürfe aber keine Verhandlungen für Handelsabkommen mehr geben, in denen es nicht auch um solche Verpflichtungen gehe. Auch CETA müsse daher abgelehnt werden. Es sei ein Abkommen, das in ein anderes – vergangenes – Zeitalter gehöre. Weiterlesen

Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)

 

»An CETA wurde kein Buchstabe geändert«

Neues Deutschland
05.11.2016

Wirtschaft und Umwelt
»An CETA wurde kein Buchstabe geändert«

Pia Eberhardt zur Handelspolitik der EU, zu Schiedsgerichten und zur demokratischen Mitsprache der BürgerInnen

1Das CETA-Abkommen ist am vergangenen Sonntag unterzeichnet worden – allerdings mit einigen Zusatzprotokollen, die Teile der CETA-Kritik aufnehmen. Ein Erfolg oder eine Schlappe für die Kritiker des Abkommens?
Es ist auf jeden Fall ein Erfolg, dass es die Debatte um CETA in den letzten Wochen gab. Das Abkommen und seine Folgen sind vielen Menschen bekannt geworden, die noch nie davon gehört hatten. Trotzdem ist die Unterzeichnung für uns eine Enttäuschung. Denn am CETA-Text ist seit der Veröffentlichung der endgültigen Version Anfang dieses Jahres kein einziger Buchstabe geändert worden.

zum Artikel im Neuen Deutschland hier (vollständiger Artikel nur über Bezahlschranke)

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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